{"id":64728,"date":"2021-11-05T18:07:12","date_gmt":"2021-11-05T16:07:12","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=64728"},"modified":"2021-11-05T18:12:45","modified_gmt":"2021-11-05T16:12:45","slug":"nutzungsdauer-von-computerhardware-und-software-zur-dateneingabe-und-verarbeitung-2","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/nutzungsdauer-von-computerhardware-und-software-zur-dateneingabe-und-verarbeitung-2\/","title":{"rendered":"Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung"},"content":{"rendered":"\n<h3>Bezug: BMF, Schreiben v. 18.11.2005 &#8211; IV B 2 &#8211; S 2172 &#8211; 37\/05 BStBl 2005 I S. 1025<\/h3>\n\n\n\n<h3>Bezug: BMF, Schreiben v. 15.12.2000 &#8211; IV D 2 &#8211; S 1551 &#8211; 188\/00 BStBl 2000 I S. 1532<\/h3>\n\n\n\n<p><strong>Den Kernbereich der Digitalisierung bilden die Computerhardware (einschlie\u00dflich der dazu geh\u00f6renden Peripherieger\u00e4te) sowie die f\u00fcr die Dateneingabe und -verarbeitung erforderliche Betriebs- und Anwendersoftware. Diese Wirtschaftsg\u00fcter unterliegen aufgrund des raschen technischen Fortschritts einem immer schnelleren Wandel. Die betriebsgew\u00f6hnliche Nutzungsdauer, die der Abschreibung nach \u00a7 7 Einkommensteuergesetz (EStG ) zugrunde zu legen ist, wurde f\u00fcr diese Wirtschaftsg\u00fcter allerdings seit rund 20 Jahren nicht mehr gepr\u00fcft und bedarf deshalb einer Anpassung an die ge\u00e4nderten tats\u00e4chlichen Verh\u00e4ltnisse.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Er\u00f6rterungen mit den obersten Finanzbeh\u00f6rden der L\u00e4nder gelten f\u00fcr die Nutzungsdauer von Computerhardware (einschlie\u00dflich der dazu geh\u00f6renden Peripherieger\u00e4te) und von Betriebs- und Anwendersoftware zur Dateneingabe und -verarbeitung steuerlich die folgenden Grunds\u00e4tze:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<h2>&nbsp;<strong>I. Nutzungsdauer<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>\u00a0\u00a0\u00a0<strong>[1]<\/strong> F\u00fcr die nach \u00a7 7 Absatz 1 EStG anzusetzende Nutzungsdauer kann f\u00fcr die in Rz. 2 ff. aufgef\u00fchrten materiellen Wirtschaftsg\u00fcter \u201eComputerhardware\u201c sowie die in Rz. 5 n\u00e4her bezeichneten immateriellen Wirtschaftsg\u00fcter \u201eBetriebs- und Anwendersoftware\u201c eine <strong>betriebsgew\u00f6hnliche Nutzungsdauer von einem Jahr<\/strong> zugrunde gelegt werden.<\/p>\n\n\n\n<h2>&nbsp;<strong>II. Begriffsbestimmung<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>\u00a0\u00a0\u00a0<strong>[2]<\/strong> Der Begriff \u201e<strong>Computerhardware<\/strong>\u201c umfasst Computer, Desktop-Computer, Notebook-Computer, Desktop-Thin-Clients, Workstations, Dockingstations, externe Speicher- und Datenverarbeitungsger\u00e4te (Small-Scale-Server), externe Netzteile sowie Peripherieger\u00e4te.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a0\u00a0\u00a0<strong>[3]<\/strong> Die betroffenen Wirtschaftsg\u00fcter werden wie folgt definiert:<\/p>\n\n\n\n<ol><li>\u201e<strong>Computer<\/strong>\u201c bezeichnet ein Ger\u00e4t, das Logikoperationen ausf\u00fchrt und Daten verarbeitet, das in der Lage ist, Eingabeger\u00e4te zu nutzen und Informationen auf Anzeigeger\u00e4ten auszugeben und das in der Regel eine Zentraleinheit (ZE) beinhaltet, die die Operationen ausf\u00fchrt. Ist keine ZE vorhanden, muss das Ger\u00e4t als Client Gateway zu einem Computerserver fungieren, der als Computerverarbeitungseinheit dient.<\/li><li>\u201e<strong>Desktop-Computer<\/strong>\u201c bezeichnet einen Computer, dessen Haupteinheit an einem festen Standort aufgestellt wird, der nicht als tragbares Ger\u00e4t ausgelegt ist und der mit einem externen Anzeigeger\u00e4t sowie externen Peripherieger\u00e4ten wie Tastatur und Maus genutzt wird. Bei einem \u201eintegrierten Desktop-Computer\u201c funktionieren der Computer und das Anzeigeger\u00e4t als Einheit, deren Wechselstromversorgung \u00fcber ein einziges Kabel erfolgt.<\/li><li>\u201e<strong>Notebook-Computer<\/strong>\u201c bezeichnet einen Computer, der speziell als tragbares Ger\u00e4t und f\u00fcr den l\u00e4ngeren Betrieb mit oder ohne direkten Anschluss an eine Wechselstromquelle konzipiert ist. Notebook-Computer verf\u00fcgen \u00fcber ein integriertes Anzeigeger\u00e4t mit einer sichtbaren Bildschirmdiagonale von mindestens 22,86 cm (9 Zoll) und k\u00f6nnen mit einem integrierten Akku oder einer anderen tragbaren Stromquelle betrieben werden. Unterkategorien des Notebook-Computers sind unter anderen:<ol type=\"a\"><li>\u201e<strong>Tablet-Computer<\/strong>\u201c: eine Notebook-Computerart, die sowohl \u00fcber ein eingebautes ber\u00fchrungsempfindliches Anzeigeger\u00e4t als auch \u00fcber eine eingebaute physische Tastatur verf\u00fcgt.<\/li><li>\u201e<strong>Slate-Computer<\/strong>\u201c: eine Notebook-Computerart, die \u00fcber ein eingebautes ber\u00fchrungsempfindliches Anzeigeger\u00e4t, nicht aber \u00fcber eine eingebaute physische Tastatur verf\u00fcgt.<\/li><li>\u201e<strong>mobiler Thin-Client<\/strong>\u201c: eine Notebook-Computerart, die eine Verbindung zu entfernten Rechenressourcen (z. B. Computerserver, Remote-Workstation) ben\u00f6tigt, mit denen die haupts\u00e4chliche Datenverarbeitung erfolgt, und die \u00fcber kein eingebautes Rotations-Speichermedium verf\u00fcgt.<\/li><li>\u201e<strong>Desktop-Thin-Client<\/strong>\u201c bezeichnet einen Computer, der eine Verbindung zu entfernten Rechenressourcen (z. B. Computerserver, Remote-Workstation) ben\u00f6tigt, mit denen die haupts\u00e4chliche Datenverarbeitung erfolgt, und der \u00fcber kein eingebautes Rotations-Speichermedium verf\u00fcgt. Die Haupteinheit eines Desktop-Thin-Clients wird an einem festen Standort (z. B. auf einem Schreibtisch) aufgestellt und ist nicht als tragbares Ger\u00e4t ausgelegt. Desktop-Thin-Clients k\u00f6nnen Informationen entweder auf einem externen oder, soweit vorhanden, auf einem eingebauten Anzeigeger\u00e4t ausgeben.<\/li><\/ol><\/li><li>\u201e<strong>Workstation<\/strong>\u201c bezeichnet einen Hochleistungs-Einzelplatzcomputer, der neben anderen rechenintensiven Aufgaben haupts\u00e4chlich f\u00fcr Grafikanwendungen, Computer Aided Design,\u00a0Softwareentwicklung\u00a0sowie finanzwirtschaftliche und wissenschaftliche Anwendungen genutzt wird.<\/li><li>\u201e<strong>Mobile Workstation<\/strong>\u201c bezeichnet einen Hochleistungs-Einzelplatzcomputer, der neben anderen rechenintensiven Aufgaben mit Ausnahme von Spielen haupts\u00e4chlich f\u00fcr Grafikanwendungen, Computer Aided Design,\u00a0Softwareentwicklung\u00a0sowie finanzwirtschaftliche und wissenschaftliche Anwendungen genutzt wird, und der speziell als tragbares Ger\u00e4t und f\u00fcr den l\u00e4ngeren Betrieb mit oder ohne direkten Anschluss an eine Wechselstromquelle konzipiert ist. Mobile Workstations haben ein integriertes Anzeigeger\u00e4t und k\u00f6nnen mit einem integrierten Akku oder einer anderen tragbaren Stromquelle betrieben werden. Die meisten mobilen Workstations verf\u00fcgen \u00fcber ein externes Netzteil sowie eine integrierte Tastatur und ein integriertes Zeigeger\u00e4t.<\/li><li>\u201e<strong>Small-Scale-Server<\/strong>\u201c bezeichnet eine Computer-Art, die in der Regel Desktop-Computer-Komponenten im Desktopger\u00e4teformat verwendet, jedoch in erster Linie als Speicherhost f\u00fcr andere Computer und\u00a0zur\u00a0Ausf\u00fchrung von Funktionen wie der Bereitstellung von Netzinfrastrukturdiensten und dem Daten-\/Medien-Hosting bestimmt ist und<ol type=\"a\"><li>als Standger\u00e4t, Turmger\u00e4t oder in einem sonstigen Format ausgelegt ist, das dem Format von Desktop-Computern \u00e4hnelt, so dass alle Datenverarbeitungs-, Speicher- und Netzschnittstellenkomponenten in einem Geh\u00e4use untergebracht sind;<\/li><li>die f\u00fcr den Betrieb 24 Stunden pro Tag an 7 Tagen in der Woche ausgelegt ist;<\/li><li>die in erster Linie f\u00fcr den Simultanbetrieb in einer Mehrbenutzer-Umgebung ausgelegt ist, in der mehrere Benutzer an vernetzten Client-Ger\u00e4ten arbeiten k\u00f6nnen;<\/li><li>die \u00fcber ein Betriebssystem verf\u00fcgt, das f\u00fcr Heimserver oder Serveranwendungen im unteren Leistungsbereich ausgelegt ist, sofern das Ger\u00e4t mit einem Betriebssystem in Verkehr gebracht wird.<\/li><\/ol><\/li><li>\u201e<strong>Dockingstation<\/strong>\u201c bezeichnet ein separates Produkt, das an einen Computer angeschlossen wird und dazu dient, Funktionen wie z. B. die Erweiterung der Anschlussm\u00f6glichkeiten oder das Zusammenlegen von Anschl\u00fcssen f\u00fcr Peripherieger\u00e4te zu \u00fcbernehmen. Dockingstations k\u00f6nnen auch das Laden von internen Akkus im angeschlossenen Computer erleichtern.<\/li><li>\u201e<strong>Externes Netzteil<\/strong>\u201c bezeichnet ein Ger\u00e4t, das daf\u00fcr konzipiert ist, Wechselstrom (AC) aus dem Stromnetz in Wechselstrom (AC) oder Gleichstrom (DC) niedrigerer Spannung umzuwandeln; das die Umwandlung jeweils nur in eine Gleichstrom- oder eine Wechselstromausgangsspannung vornehmen kann; das zum Betrieb mit einem separaten Ger\u00e4t &#8211; dem Prim\u00e4rverbraucher &#8211; bestimmt ist; das sich in einem vom Prim\u00e4rverbraucher physisch getrennten Geh\u00e4use befindet; das \u00fcber einen abnehmbaren oder fest verdrahteten elektrischen Anschluss mit Stecker und Kupplung, ein Kabel, eine Litze oder eine sonstige Verdrahtung mit dem Prim\u00e4rverbraucher verbunden ist und das \u00fcber eine Ausgangsleistung laut Typenschild von h\u00f6chstens 250 Watt verf\u00fcgt.<\/li><li>\u201e<strong>Peripherie-Ger\u00e4te<\/strong>\u201c sind alle Ger\u00e4te, die nach dem EVA-Prinzip (Eingabe-Verarbeitung-Ausgabe)\u00a0zur\u00a0Ein- und Ausgabe von Daten genutzt werden. Peripherieger\u00e4te lassen sich funktional in drei Gruppen gliedern:<ol type=\"a\"><li><strong>Eingabeger\u00e4te<\/strong>: Tastatur, Maus, Grafiktablett, Scanner, Kamera, Mikrofon, Headset, u. \u00e4.<\/li><li><strong>Externe Speicher<\/strong>: Festplatte, DVD-\/CD-Laufwerk, Flash Speicher (USB-Stick), Bandlaufwerke (Streamer)<\/li><li><strong>Ausgabeger\u00e4te<\/strong>: Beamer, Plotter, Headset, Lautsprecher und \u201eComputer-Bildschirm\u201c oder auch Monitor oder Display (dient der Darstellung der Benutzeroberfl\u00e4che und der Datenausgabe) sowie \u201eDrucker\u201c (Ger\u00e4te, die Computerdaten in graphischer Form auf Papier oder Folien bringen, Non-Impact-Drucker (anschlagfrei, Laserdrucker, Tintenstrahldrucker) und Impact-Drucker [Nadeldrucker]).<\/li><\/ol><\/li><\/ol>\n\n\n\n<p>\u00a0\u00a0\u00a0<strong>[4]<\/strong> Die in der Rz. 3 unter Nummer 1 bis 7 aufgef\u00fchrte Computerhardware wird nur unter der Voraussetzung von Rz. 2 erfasst, dass gem\u00e4\u00df Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 617 \/2013 der Kommission vom 26. Juni 2013 zur Durchf\u00fchrung der Richtlinie 2009\/125\/EG des Europ\u00e4ischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Computern und Computerservern (ABl. L 175 vom 27. Juni 2013, S. 13) eine Kennzeichnungspflicht des Herstellers besteht, wonach die Produktart nach Artikel 2 der EU-Verordnung in den technischen Unterlagen anzugeben ist. Die Aufz\u00e4hlung f\u00fcr die Computerhardware ist insoweit abschlie\u00dfend. Die Identifizierung der Peripherieger\u00e4te ist in enger Anlehnung an die in der Rz. 3 Nummer 10 aufgef\u00fchrten Ger\u00e4te vorzunehmen, ohne dass die Aufz\u00e4hlung abschlie\u00dfend ist.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a0\u00a0\u00a0<strong>[5]<\/strong> Der Begriff \u201e<strong>Software<\/strong>\u201c im Sinne dieses Schreibens erfasst die Betriebs- und Anwendersoftware zur Dateneingabe und -verarbeitung. Dazu geh\u00f6ren auch die nicht technisch physikalischen Anwendungsprogramme eines Systems zur Datenverarbeitung, sowie neben Standardanwendungen auch auf den individuellen Nutzer abgestimmte Anwendungen wie ERP-Software, Software f\u00fcr Warenwirtschaftssysteme oder sonstige Anwendungssoftware zur Unternehmensverwaltung oder Prozesssteuerung.<\/p>\n\n\n\n<h2>&nbsp;<strong>III. Anwendung<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>\u00a0\u00a0\u00a0<strong>[6]<\/strong> Dieses Schreiben findet erstmals Anwendung in <strong>Gewinnermittlungen f\u00fcr Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2020 enden<\/strong>. In Gewinnermittlungen nach dem 31. Dezember 2020 k\u00f6nnen die Grunds\u00e4tze dieses Schreibens auch auf entsprechende Wirtschaftsg\u00fcter angewandt werden, die in <strong>fr\u00fcheren Wirtschaftsjahren<\/strong> angeschafft oder hergestellt wurden und bei denen eine andere als die einj\u00e4hrige Nutzungsdauer zugrunde gelegt wurde.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a0\u00a0\u00a0<strong>[7]<\/strong> F\u00fcr Wirtschaftsg\u00fcter des <strong>Privatverm\u00f6gens<\/strong>, die zur Eink\u00fcnfteerzielung verwendet werden, gilt Rz. 6 ab dem Veranlagungszeitraum 2021 entsprechend.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a0\u00a0\u00a0<strong>[8]<\/strong> Die Regelungen des BMF- Schreibens vom 18. November 2005 (BStBl 2005 I S. 1025 ) sowie die Regelung unter 6.14.3.2 des BMF-Schreibens vom 15. Dezember 2000 (<strong>AfA-Tabelle<\/strong> f\u00fcr die allgemein verwendbaren Anlageg\u00fcter &#8211; BStBl 2000 I S. 1532 ) sind letztmals f\u00fcr Wirtschaftsjahre anzuwenden, die vor dem 1. Januar 2021 enden.<\/p>\n\n\n\n<p>BStBl 2021 I Seite 298<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bezug: BMF, Schreiben v. 18.11.2005 &#8211; IV B 2 &#8211; S 2172 &#8211; 37\/05 BStBl 2005 I S. 1025 Bezug: BMF, Schreiben v. 15.12.2000 &#8211; IV D 2 &#8211; S 1551 &#8211; 188\/00 BStBl 2000 I S. 1532 Den Kernbereich der Digitalisierung bilden die Computerhardware (einschlie\u00dflich der dazu geh\u00f6renden Peripherieger\u00e4te) sowie die f\u00fcr die Dateneingabe &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/nutzungsdauer-von-computerhardware-und-software-zur-dateneingabe-und-verarbeitung-2\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1730],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/64728"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=64728"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/64728\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=64728"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=64728"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=64728"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}