{"id":64856,"date":"2021-11-26T16:14:42","date_gmt":"2021-11-26T14:14:42","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=64856"},"modified":"2021-11-26T16:14:42","modified_gmt":"2021-11-26T14:14:42","slug":"reisewarnung-wegen-corona-pandemie-kein-kuendigungsrecht-fuer-yacht-charter-vertrag","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/reisewarnung-wegen-corona-pandemie-kein-kuendigungsrecht-fuer-yacht-charter-vertrag\/","title":{"rendered":"Reisewarnung wegen Corona-Pandemie \u2013 Kein K\u00fcndigungsrecht f\u00fcr Yacht-Charter-Vertrag"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Die 15. Zivilkammer des Landgerichts M\u00fcnchen I hat eine Klage auf R\u00fcckzahlung einer bereits geleisteten Charter (d. h. Verg\u00fctung) f\u00fcr eine Yacht im Fahrgebiet der Balearen in H\u00f6he von 16.340 Euro abgewiesen. Der Kl\u00e4ger begehrte die R\u00fcckzahlung, nachdem aufgrund der Corona-Pandemie das Ausw\u00e4rtige Amt f\u00fcr den streitgegenst\u00e4ndlichen Zeitraum eine Reisewarnung f\u00fcr das Festland Spanien und die Balearen ausgesprochen hatte.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Das Gericht hat entschieden, dass ein Anspruch auf R\u00fcckzahlung der geleisteten Anzahlungen nicht besteht, da dem Kl\u00e4ger weder ein R\u00fccktrittsrecht, noch ein K\u00fcndigungs- oder ein Widerrufsrecht zustand. Insbesondere habe der beweisbelastete Kl\u00e4ger nicht beweisen k\u00f6nnen, dass die streitgegenst\u00e4ndliche Yacht zu Beginn des Chartervertrages nicht zur Nutzung bereitgestanden habe.<\/p>\n\n\n\n<p>Bereits am 06.02.2020 schloss der Kl\u00e4ger mit der Beklagten per E-Mail einen Yacht-Charter-Vertrag ohne Begleitpersonal (bareboat charter) f\u00fcr den Zeitraum vom 29.08.2020 bis zum 05.09.2020 zum Preis von 16.340 Euro f\u00fcr insgesamt 6 Personen. Das Ausw\u00e4rtige Amt sprach sowohl f\u00fcr das Festland Spanien als auch f\u00fcr die Balearen ab dem 15.08.2020 aufgrund der Corona-Pandemie eine Reisewarnung aus. Grund war die Gefahr einer Covid-19 Erkrankung und damit eine Gefahr f\u00fcr Leib und Leben. Dennoch erkl\u00e4rte Gesundheitsminister Spahn, dass Reisen nach Spanien unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln weiter m\u00f6glich seien. Reiser\u00fcckkehrer m\u00fcssten nur bis zum negativen Testergebnis in Quarant\u00e4ne. Der Kl\u00e4ger stornierte daher mit E-Mail vom 15.08.2020 die Reise.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Kl\u00e4ger begr\u00fcndete seine Klage u. a. damit, dass eine \u00dcberlassung der Mietsache an ihn nicht m\u00f6glich sei, da er zum vereinbarten \u00dcbergabe- und \u00dcberlassungstermin aufgrund der Corona-Krise nicht anwesend sein werde. Eine Reise sei ihm wegen anschlie\u00dfender zwangsl\u00e4ufiger Quarant\u00e4ne nicht m\u00f6glich. Eine Verlegung der Buchung sei keine Option, da der Kl\u00e4ger sich entschlossen habe, ein eigenes Schiff zu kaufen.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Es erachtete die Klage als nicht begr\u00fcndet.<\/p>\n\n\n\n<p>Vorliegend sei deutsches Recht anwendbar. Ein Anspruch auf R\u00fcckzahlung der geleisteten Zahlungen bestehe nicht. Trotz Hinweis des Gerichts habe der Kl\u00e4ger kein Beweisangebot dazu unterbreitet, dass die Beklagte nicht in der Lage gewesen sei, die Yacht zur Verf\u00fcgung zu stellen. Zudem sei es \u201eder Kl\u00e4ger selbst\u201c gewesen, \u201eder den Vertrag nicht durchf\u00fchren wollte\u201c. Die Ansteckungsgefahr sei bei der geplanten Art von Urlaub anders zu beurteilen, als bspw. Urlaub in einer gro\u00dfen Hotelanlage. Deshalb bestehe kein K\u00fcndigungsrecht. Auch scheide ein Anspruch auf R\u00fcckzahlung der geleisteten Zahlungen nach den Grunds\u00e4tzen \u00fcber die St\u00f6rung der Gesch\u00e4ftsgrundlage nach \u00a7 313 BGB aus. Es handle sich um ein in seiner Person liegenden Grund, wenn der Kl\u00e4ger sich aufgrund der Reisewarnung dazu entschlie\u00dfe, nicht anzureisen. Die Zahlungspflicht bleibe dann bestehen. Schlie\u00dflich bestehe auch kein Widerrufsrecht nach den Regeln des Fernabsatzvertrages, da der Chartervertrag unter die Ausnahme nach \u00a7 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB falle. Der streitgegenst\u00e4ndliche Schiffsmietvertrag sei eine Dienstleistung im Bereich der Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken sowie eine weitere Dienstleistung im Zusammenhang mit Freizeitbesch\u00e4ftigungen.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Urteil vom 07.05.2021 ist nunmehr rechtskr\u00e4ftig (Az. 15 O 13263\/20).<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"erg%c3%a4nzender-hinweis\">Erg\u00e4nzender Hinweis<\/h2>\n\n\n\n<p>F\u00fcr die Anspr\u00fcche auf R\u00fcckzahlung geltend die Vorschriften des allgemeinen Leistungsst\u00f6rungsrechts.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Vorschriften des Pauschalreiserechts, \u00a7\u00a7 651a ff BGB, fanden vorliegend keine Anwendung, da keine Gesamtheit von mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen gebucht worden ist.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 651a Abs. 1 und Abs. 2 BGB lautet:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Durch den Pauschalreisevertrag wird der Unternehmer (Reiseveranstalter) verpflichtet, dem Reisenden eine Pauschalreise zu verschaffen. Der Reisende ist verpflichtet, dem Reiseveranstalter den vereinbarten Reisepreis zu zahlen.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Eine Pauschalreise ist eine Gesamtheit von mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen f\u00fcr den Zweck derselben Reise. Eine Pauschalreise liegt auch dann vor, wenn<\/p>\n\n\n\n<p>1. die von dem Vertrag umfassten Reiseleistungen auf Wunsch des Reisenden oder entsprechend seiner Auswahl zusammengestellt wurden oder<\/p>\n\n\n\n<p>2. der Reiseveranstalter dem Reisenden in dem Vertrag das Recht einr\u00e4umt, die Auswahl der Reiseleistungen aus seinem Angebot nach Vertragsschluss zu treffen.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Quelle: LG M\u00fcnchen I, Pressemitteilung vom 23.11.2021 zum Urteil 15 O 13263\/20 vom 07.05.2021 (rkr)<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die 15. Zivilkammer des Landgerichts M\u00fcnchen I hat eine Klage auf R\u00fcckzahlung einer bereits geleisteten Charter (d. h. Verg\u00fctung) f\u00fcr eine Yacht im Fahrgebiet der Balearen in H\u00f6he von 16.340 Euro abgewiesen. Der Kl\u00e4ger begehrte die R\u00fcckzahlung, nachdem aufgrund der Corona-Pandemie das Ausw\u00e4rtige Amt f\u00fcr den streitgegenst\u00e4ndlichen Zeitraum eine Reisewarnung f\u00fcr das Festland Spanien und &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/reisewarnung-wegen-corona-pandemie-kein-kuendigungsrecht-fuer-yacht-charter-vertrag\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Reisewarnung wegen Corona-Pandemie \u2013 Kein K\u00fcndigungsrecht f\u00fcr Yacht-Charter-Vertrag<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1730],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/64856"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=64856"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/64856\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=64856"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=64856"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=64856"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}