{"id":64880,"date":"2021-11-26T16:34:31","date_gmt":"2021-11-26T14:34:31","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=64880"},"modified":"2023-08-25T12:17:07","modified_gmt":"2023-08-25T10:17:07","slug":"weiterhin-schutz-und-unterstuetzung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/weiterhin-schutz-und-unterstuetzung\/","title":{"rendered":"Weiterhin Schutz und Unterst\u00fctzung"},"content":{"rendered":"\n<p>Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat haben die \u00c4nderung des&nbsp;Infektionsschutzgesetzes&nbsp;und weiterer Gesetze beschlossen. Die neuen Regelungen beinhalten arbeitsrechtliche und arbeitsschutzrechtliche Ma\u00dfnahmen sowie Unterst\u00fctzungs\u00adleistungen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Das Gesetz gilt ab dem&nbsp;24. November. Im Einzelnen:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"familien\">Familien<\/h2>\n\n\n\n<p>Der vereinfachte Zugang zu den Mindestsicherungssystemen sowie die erleichterte Verm\u00f6genspr\u00fcfung im Kinderzuschlag bis zum&nbsp;31. M\u00e4rz&nbsp;2022 werden verl\u00e4ngert. Ebenso die&nbsp;Sonderregelungen zum Kinderkrankengeld.<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"kulturschaffende\">Kulturschaffende<\/h2>\n\n\n\n<p>Verl\u00e4ngert werden auch die Ausnahmeregelung zur Verdienstgrenze von Kreativen und Kulturschaffenden, die wegen weggebrochener Einnahmen nun jenseits ihres k\u00fcnstlerischen Schaffens arbeiten, um Geld zu verdienen. Der besondere Schutz der K\u00fcnstlersozialversicherung bleibt bei zus\u00e4tzlichen Einnahmen aus nicht-k\u00fcnstlerischen T\u00e4tigkeiten in H\u00f6he von bis zu&nbsp;1.300 Euro&nbsp;im Monat bis zum Jahresende 2022 bestehen, die Mindesteinkommensgrenze bleibt ebenfalls bis Ende 2022 ausgesetzt.<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"arbeitnehmer-und-arbeitgeber\">Arbeitnehmer und Arbeitgeber<\/h2>\n\n\n\n<p>Der Zutritt zur Arbeitsst\u00e4tte ist k\u00fcnftig nur Besch\u00e4ftigten mit 3G-Status erlaubt, dar\u00fcber muss der Arbeitgeber barrierefrei informieren: Vor Betreten der Arbeitsst\u00e4tte muss ein Nachweis \u00fcber den Impf-&nbsp;bzw.&nbsp;Genesenenstatus oder ein g\u00fcltiger Negativtest kontrolliert werden. Ausnahmen gelten nur, wenn unmittelbar vor Ort ein Test gemacht oder ein Impfangebot wahrgenommen wird. Die B\u00fcrgertests sind wieder kostenlos. Verst\u00f6\u00dfe werden auf Seiten der Arbeitgeber und der Besch\u00e4ftigten mit einem Bu\u00dfgeld geahndet und k\u00f6nnen f\u00fcr Besch\u00e4ftigte arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Die Daten \u00fcber den Geimpft-, Genesen- oder Getestet-Status d\u00fcrfen von den Arbeitgebern zur Erf\u00fcllung der Kontroll- und Dokumentationspflichten verarbeitet, aber nicht langfristig gespeichert werden, auch um die betrieblichen Hygienekonzepte besser anpassen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"pflegeeinrichtungen\">Pflegeeinrichtungen<\/h2>\n\n\n\n<p>Zum Schutz der in Pflegeeinrichtungen und Angeboten der Eingliederungshilfe betreuten Menschen gilt dort auch f\u00fcr Arbeitgeber und Besch\u00e4ftigte, die geimpft oder genesen sind, dass sie zus\u00e4tzlich den Nachweis eines negativen Schnell- oder Selbsttests&nbsp;bzw.&nbsp;PCR-Tests vorlegen k\u00f6nnen m\u00fcssen. Gleiches gilt auch f\u00fcr Besuchspersonen wie Angeh\u00f6rige, aber auch solche, die die Einrichtungen aus beruflichen Gr\u00fcnden betreten (z. B.&nbsp;Paketzusteller, Handwerkerinnen oder Therapeuten).<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"soziale-dienstleister\">Soziale Dienstleister<\/h2>\n\n\n\n<p>Mit dem Sozialdienstleister-Einsatz-Gesetz besteht die Grundlage, sozialen Dienstleistern auch w\u00e4hrend der Krise weitere Leistungen zu gew\u00e4hren und so die soziale Infrastruktur zu sch\u00fctzen. Damit soziale Dienstleister beispielsweise im Bereich der Arbeitsmarktpolitik, der Rehabilitation oder der Behindertenhilfe auch weiterhin abgesichert sind, wird das&nbsp;SodEG&nbsp;bis zum&nbsp;19. M\u00e4rz&nbsp;2022 verl\u00e4ngert.<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"rentehinzuverdienst\">Rente\/Hinzuverdienst<\/h2>\n\n\n\n<p>Wer bei vorgezogener Altersrente in dieser Zeit seine Arbeitskraft weiterhin zur Verf\u00fcgung stellen m\u00f6chte, soll daran nicht durch m\u00f6gliche Nachteile gehindert werden. Deshalb soll die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogener Altersrente auch f\u00fcr das Jahr 2022 auf&nbsp;46.060 Euro&nbsp;angehoben werden. F\u00fcr Bezieher von vorzeitigen Altersrenten aus der Alterssicherung der Landwirte (AdL) wird die Hinzuverdienstregelungen f\u00fcr das Jahr 2022 ausgesetzt.<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"impfunterst%c3%bctzungsgebot\">Impfunterst\u00fctzungsgebot<\/h2>\n\n\n\n<p>Arbeitgeber sollen ihre Besch\u00e4ftigten \u00fcber die Risiken einer COVID-19-Erkrankung aufkl\u00e4ren und \u00fcber die M\u00f6glichkeit einer Impfung informieren \u2013 und zwar auch ausdr\u00fccklich in der arbeitsschutzrechtlichen Unterweisung. Sie sollen erm\u00f6glichen, dass ihre Besch\u00e4ftigten Impfangebote im Betrieb oder extern,&nbsp;z. B.&nbsp;durch mobile Impfteams, w\u00e4hrend der Arbeitszeit wahrnehmen k\u00f6nnen (Impfunterst\u00fctzungsgebot). Au\u00dferdem sollen Arbeitgeber Betriebs\u00e4rztinnen, -\u00e4rzte und \u00fcberbetriebliche Dienste, die Schutzimpfungen im Betrieb anbieten, durch organisatorische und personelle Ma\u00dfnahmen unterst\u00fctzen.<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"sozialversicherungspflicht-f%c3%bcr-%c3%a4rzte\">Sozialversicherungspflicht f\u00fcr \u00c4rzte<\/h2>\n\n\n\n<p>Damit f\u00fcr die Impfkampagne weiterhin ausreichend \u00e4rztliches Personal zur Verf\u00fcgung steht, wird die Befreiung von der Sozialversicherungspflicht f\u00fcr \u00c4rzte in Impfzentren bis zum&nbsp;30. April&nbsp;2022 verl\u00e4ngert.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Quelle: BMAS, Meldung vom 24.11.2021<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat haben die \u00c4nderung des&nbsp;Infektionsschutzgesetzes&nbsp;und weiterer Gesetze beschlossen. Die neuen Regelungen beinhalten arbeitsrechtliche und arbeitsschutzrechtliche Ma\u00dfnahmen sowie Unterst\u00fctzungs\u00adleistungen. 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