{"id":65299,"date":"2021-12-01T17:49:42","date_gmt":"2021-12-01T15:49:42","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=65299"},"modified":"2021-12-01T17:49:42","modified_gmt":"2021-12-01T15:49:42","slug":"kein-grundsteuererlass-bei-baurechtswidriger-nutzung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/kein-grundsteuererlass-bei-baurechtswidriger-nutzung\/","title":{"rendered":"Kein Grundsteuererlass bei baurechtswidriger Nutzung"},"content":{"rendered":"\n<p>Eine Grundst\u00fcckseigent\u00fcmerin hat keinen Anspruch auf den Erlass der Grundsteuer, wenn sie durch ein ihr zurechenbares Verhalten die Ursache f\u00fcr eine Ertragsminderung ihrer Gewerbeimmobilie selbst herbeigef\u00fchrt hat. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Kl\u00e4gerin ist Eigent\u00fcmerin einer in einem Gewerbegebiet der beklagten Stadt liegenden Immobilie, die baurechtlich bis auf die Hausmeisterwohnung nur gewerblich als B\u00fcrogeb\u00e4ude genutzt werden darf. Sie bat um Grundsteuererlass, da von acht Einheiten des Geb\u00e4udes nur eine vermietet worden sei und die Kaltmiete 600 Euro betrage. Die Beklagte lehnte den begehrten Grundsteuererlass ab und f\u00fchrte aus, die Kl\u00e4gerin habe sich nicht nachhaltig um die Vermietung des Objekts bem\u00fcht. Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren erhob die Kl\u00e4gerin Klage.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Klage hatte keinen Erfolg. Die Grundsteuer, so die Koblenzer Richter, k\u00f6nne nach den gesetzlichen Bestimmungen bei einer Minderung der erzielbaren Mieteinnahmen um mindestens 50 % teilweise erlassen werden, aber nur dann, wenn der Eigent\u00fcmer die Minderung der Mieteinnahmen nicht zu vertreten h\u00e4tte. Dies sei hier allerdings nicht der Fall. Der Kl\u00e4gerin sei bei Erwerb des Geb\u00e4udes, das bereits seit 20 Jahren im Eigentum ihrer Familie gestanden habe, bekannt gewesen, dass eine Vermietung mit Blick auf die baurechtlichen Vorschriften nur zu Gewerbezwecken in Betracht komme. Das Objekt wiese indes eine deutliche Pr\u00e4gung als reines Wohnhaus auf, was einer Vermietung der Einheiten zu Gewerbezwecken (B\u00fcronutzung) entgegenstehe. Die Kl\u00e4gerin habe aber keine baulichen Ma\u00dfnahmen ergriffen, um die Einheiten einer gewerblichen Nutzung zuzuf\u00fchren. Habe sie es somit unterlassen, das Objekt in einen Zustand zu versetzen, der sich zur Vermietung f\u00fcr die erlaubte Nutzung der R\u00e4umlichkeiten eigne, habe sie die Ursache f\u00fcr den Leerstand des Geb\u00e4udes selbst zu verantworten.<\/p>\n\n\n\n<p>Gegen diese Entscheidung k\u00f6nnen die Beteiligten einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Quelle: VG Koblenz, Pressemitteilung vom 01.12.2021 zum Urteil 5 K 256\/21.KO vom 16.11.2021<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Eine Grundst\u00fcckseigent\u00fcmerin hat keinen Anspruch auf den Erlass der Grundsteuer, wenn sie durch ein ihr zurechenbares Verhalten die Ursache f\u00fcr eine Ertragsminderung ihrer Gewerbeimmobilie selbst herbeigef\u00fchrt hat. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz. Die Kl\u00e4gerin ist Eigent\u00fcmerin einer in einem Gewerbegebiet der beklagten Stadt liegenden Immobilie, die baurechtlich bis auf die Hausmeisterwohnung nur gewerblich als B\u00fcrogeb\u00e4ude &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/kein-grundsteuererlass-bei-baurechtswidriger-nutzung\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Kein Grundsteuererlass bei baurechtswidriger Nutzung<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1730],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/65299"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=65299"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/65299\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=65299"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=65299"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=65299"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}