{"id":65313,"date":"2021-12-03T12:33:05","date_gmt":"2021-12-03T10:33:05","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=65313"},"modified":"2021-12-03T12:33:05","modified_gmt":"2021-12-03T10:33:05","slug":"dsgvo-zur-rechtswidrigkeit-eines-schufa-negativeintrags","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/dsgvo-zur-rechtswidrigkeit-eines-schufa-negativeintrags\/","title":{"rendered":"DSGVO: Zur Rechtswidrigkeit eines SCHUFA-Negativeintrags"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>SCHUFA-Negativeintrag, der durch ein Inkassounternehmen gemeldet wurde und der auf einer Forderung beruht, die der Schuldner durch Ratenzahlung tilgte, ist rechtswidrig und zu l\u00f6schen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Gegenstand des Verfahrens vor dem VG Wiesbaden ist das Begehren des Kl\u00e4gers, einen Negativeintrag bei der SCHUFA Holding AG zu l\u00f6schen. Die SCHUFA ist eine private Wirtschaftsauskunftei. Der Kl\u00e4ger geriet mit einem Kreditkartenkonto in Zahlungsschwierigkeiten. Die Bank beauftragte nach der K\u00fcndigung dieses Kontos ein Inkassounternehmen mit der Eintreibung der Forderung. Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Inkassounternehmen getroffen wurde. Jedenfalls entrichtete der Kl\u00e4ger in der Folge eine Teilzahlungsgeb\u00fchr und zahlte die Raten vollst\u00e4ndig. Parallel dazu meldete das Inkassounternehmen die Zahlungsschwierigkeiten an die SCHUFA. Nachdem der Kl\u00e4ger in einem Rechtsstreit vor einem Zivilgericht mit der Bank einen entsprechenden Vergleich geschlossen hatte, widerrief das Inkassounternehmen den Negativeintrag gegen\u00fcber der SCHUFA. Diese nahm jedoch keine L\u00f6schung des Eintrags vor. Der Kl\u00e4ger wandte sich in Bezug auf die von ihm begehrte L\u00f6schung an den Hessischen Beauftragten f\u00fcr Datenschutz und Informationsfreiheit als Aufsichtsbeh\u00f6rde. Dieser lehnte das Begehren des Kl\u00e4gers jedoch ab.<\/p>\n\n\n\n<p>Die 6. Kammer des VG Wiesbaden hat durch Urteil vom 27.09.2021 der Klage stattgegeben und den Hessischen Beauftragten f\u00fcr Datenschutz und Informationsfreiheit dazu verpflichtet, auf die L\u00f6schung des Negativeintrages bei der SCHUFA hinzuwirken.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Kl\u00e4ger habe einen Anspruch auf aufsichtsbeh\u00f6rdliches Einschreiten. Ein solcher Anspruch sei dann gegeben, wenn \u2013 wie hier \u2013 die Datenverarbeitung rechtswidrig sei und die rechtswidrig gespeicherten Daten zu l\u00f6schen seien.<\/p>\n\n\n\n<p>Es best\u00fcnden bereits erhebliche Zweifel daran, ob Inkassounternehmen Einmeldungen an Wirtschaftsauskunfteien ohne gesonderte Beauftragung durch ihren Auftraggeber, hier die Bank, vornehmen d\u00fcrfen. Die Datenverarbeitung habe nur im Rahmen der Weisung der Bank zu erfolgen. Eine Beauftragung zur Meldung bei der SCHUFA ergebe sich nicht aus der allgemeinen Beauftragung zur Forderungseintreibung.<\/p>\n\n\n\n<p>Jedenfalls sei die Eintragung deshalb rechtswidrig, da der Kl\u00e4ger und das Inkassounternehmen f\u00fcr die Bank eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen h\u00e4tten und deshalb die Forderung nicht mehr f\u00e4llig gewesen sei. Der Abschluss eines Ratenzahlungsvertrages f\u00fchre zu einem vereinbarten Zahlungsaufschub. Die Bank und das Inkassounternehmen m\u00fcssten den F\u00e4lligkeitsaufschub auch dann akzeptieren, wenn die Ratenzahlungsabrede zwar mangels Schriftform unwirksam sei, der Schuldner aber gleichwohl darauf leiste. Ein diesbez\u00fcglicher Negativeintrag bei einer Wirtschaftsauskunftei f\u00fchre zu einer unrechtm\u00e4\u00dfigen Datenverarbeitung.<\/p>\n\n\n\n<p>Die SCHUFA habe hierbei keinen eigenst\u00e4ndigen Beurteilungsspielraum, welcher sie erm\u00e4chtigen w\u00fcrde, die Einmeldevoraussetzungen selbst zu bestimmen. Insofern komme es auch nicht auf die sog. Codes of Conduct, die \u201eVerhaltensregeln f\u00fcr die Pr\u00fcf- und L\u00f6schfristen von personenbezogenen Daten durch die deutschen Wirtschaftsauskunfteien vom 25.05.2018\u201c des Verbandes \u201eDie Wirtschaftsauskunfteien e.V.\u201c an.<\/p>\n\n\n\n<p>Gegen das Urteil (Az. 6 K 549\/21.WI) wurde bereits der Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt, \u00fcber den der Hessische Verwaltungsgerichtshof zu entscheiden hat.<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"anhang\">Anhang<\/h2>\n\n\n\n<p><strong>Artikel 57 DS-GVO<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Verordnung (EU) 2016\/679 des Europ\u00e4ische Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz nat\u00fcrlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95\/46\/EG \u2013 Datenschutz-Grundverordnung)<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Aufgaben<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Unbeschadet anderer in dieser Verordnung dargelegter Aufgaben muss jede Aufsichtsbeh\u00f6rde in ihrem Hoheitsgebiet<\/p>\n\n\n\n<p>a) die Anwendung dieser Verordnung \u00fcberwachen und durchsetzen; [\u2026]<\/p>\n\n\n\n<p>Art. 58 DS-GVO \u2013 Befugnisse<\/p>\n\n\n\n<p>(1) Jede Aufsichtsbeh\u00f6rde verf\u00fcgt \u00fcber s\u00e4mtliche folgenden Untersuchungsbefugnisse, die es ihr gestatten,<\/p>\n\n\n\n<p>a) den Verantwortlichen, den Auftragsverarbeiter und gegebenenfalls den Vertreter des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters anzuweisen, alle Informationen bereitzustellen, die f\u00fcr die Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben erforderlich sind,<\/p>\n\n\n\n<p>b) Untersuchungen in Form von Datenschutz\u00fcberpr\u00fcfungen durchzuf\u00fchren,<\/p>\n\n\n\n<p>c) eine \u00dcberpr\u00fcfung der nach Artikel 42 Absatz 7 erteilten Zertifizierungen durchzuf\u00fchren,<\/p>\n\n\n\n<p>d) den Verantwortlichen oder den Auftragsverarbeiter auf einen vermeintlichen Versto\u00df gegen diese Verordnung hinzuweisen,<\/p>\n\n\n\n<p>e) von dem Verantwortlichen und dem Auftragsverarbeiter Zugang zu allen personenbezogenen Daten und Informationen, die zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben notwendig sind, zu erhalten,<\/p>\n\n\n\n<p>f) gem\u00e4\u00df dem Verfahrensrecht der Union oder dem Verfahrensrecht des Mitgliedstaats Zugang zu den R\u00e4umlichkeiten, einschlie\u00dflich aller Datenverarbeitungsanlagen und \u2011ger\u00e4te, des Verantwortlichen und des Auftragsverarbeiters zu erhalten. [\u2026]<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Art 77 DS-GVO<\/strong> <strong>\u2013 Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbeh\u00f6rde<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Jede betroffene Person hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbeh\u00f6rde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres gew\u00f6hnlichen Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutma\u00dflichen Versto\u00dfes, wenn die betroffene Person der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen diese Verordnung verst\u00f6\u00dft. [\u2026]<\/p>\n\n\n\n<p><em>Quelle: VG Wiesbaden, Pressemitteilung vom 02.12.2021 zum Urteil 6 K 549\/21 vom 27.09.2021<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>SCHUFA-Negativeintrag, der durch ein Inkassounternehmen gemeldet wurde und der auf einer Forderung beruht, die der Schuldner durch Ratenzahlung tilgte, ist rechtswidrig und zu l\u00f6schen Gegenstand des Verfahrens vor dem VG Wiesbaden ist das Begehren des Kl\u00e4gers, einen Negativeintrag bei der SCHUFA Holding AG zu l\u00f6schen. Die SCHUFA ist eine private Wirtschaftsauskunftei. Der Kl\u00e4ger geriet mit &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/dsgvo-zur-rechtswidrigkeit-eines-schufa-negativeintrags\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">DSGVO: Zur Rechtswidrigkeit eines SCHUFA-Negativeintrags<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1730],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/65313"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=65313"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/65313\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=65313"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=65313"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=65313"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}