{"id":65359,"date":"2021-12-09T10:19:04","date_gmt":"2021-12-09T08:19:04","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=65359"},"modified":"2021-12-09T10:19:04","modified_gmt":"2021-12-09T08:19:04","slug":"eu-staaten-einigen-sich-auf-flexiblere-vorschriften-fuer-mehrwertsteuersaetze","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/eu-staaten-einigen-sich-auf-flexiblere-vorschriften-fuer-mehrwertsteuersaetze\/","title":{"rendered":"EU-Staaten einigen sich auf flexiblere Vorschriften f\u00fcr Mehrwertsteuers\u00e4tze"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die EU-Kommission hat die am 07.12.2021 von den EU-Finanzministerinnen und -ministern erzielte Einigung auf \u00fcberarbeitete Vorschriften f\u00fcr die auf Waren und Dienstleistungen erhobene Mehrwertsteuer (MwSt) begr\u00fc\u00dft. \u201eDie einstimmig erzielte Einigung \u00fcber die Modernisierung der Vorschriften \u00fcber Mehrwertsteuers\u00e4tze ist eine wunderbare Nachricht. Sie ist das Ergebnis einer Marathonverhandlung, und sie zeigt: Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg \u2013 ein europ\u00e4ischer Weg nach vorn\u201c, erkl\u00e4rte EU-Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni. \u201eDie Mitgliedstaaten erhalten mehr Flexibilit\u00e4t bei der Gestaltung ihrer Mehrwertsteuersysteme entsprechend ihren nationalen politischen Schwerpunkten. Gleichzeitig wird die Koh\u00e4renz mit den gemeinsamen europ\u00e4ischen Priorit\u00e4ten \u2013 dem \u00f6kologischen und dem digitalen Wandel und nat\u00fcrlich dem Schutz der \u00f6ffentlichen Gesundheit \u2013 gewahrt.\u201c<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Mit den neuen Vorschriften erhalten die Regierungen mehr Flexibilit\u00e4t in Bezug auf die anwendbaren Steuers\u00e4tze. Gleichzeitig wird f\u00fcr eine Gleichbehandlung zwischen den EU-Mitgliedstaaten gesorgt. Durch diese Aktualisierung werden die Mehrwertsteuervorschriften gleichzeitig mit gemeinsamen EU-Priorit\u00e4ten wie etwa der Eind\u00e4mmung des Klimawandels, der F\u00f6rderung der Digitalisierung und dem Schutz der \u00f6ffentlichen Gesundheit in Einklang gebracht. Nun muss das Europ\u00e4ische Parlament zu diesem endg\u00fcltigen Text konsultiert werden.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"im-detail\">Im Detail<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die derzeitigen EU-Vorschriften \u00fcber die Mehrwertsteuers\u00e4tze sind fast drei\u00dfig Jahre alt und bedurften angesichts der Entwicklung der Mehrwertsteuervorschriften im Laufe der Jahre insgesamt dringend einer Modernisierung. Daher hatte die Kommission <a href=\"https:\/\/ec.europa.eu\/commission\/presscorner\/detail\/de\/IP_18_185\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">2018 eine Reform der Mehrwertsteuers\u00e4tze<\/a> vorgeschlagen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Mit der Einigung wird sichergestellt, dass die EU-Mehrwertsteuervorschriften mit den gemeinsamen politischen Priorit\u00e4ten der EU voll und ganz im Einklang stehen. Durch die heute angek\u00fcndigten \u00c4nderungen werden diese Aspekte wie folgt angegangen:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Das Verzeichnis der Gegenst\u00e4nde und Dienstleistungen (Anhang III der MwSt-Richtlinie), auf die alle Mitgliedstaaten erm\u00e4\u00dfigte Mehrwertsteuers\u00e4tze anwenden k\u00f6nnen, wird aktualisiert. Dem Verzeichnis neu hinzugef\u00fcgt wurden unter anderem Gegenst\u00e4nde und Dienstleistungen, die dem Schutz der \u00f6ffentlichen Gesundheit dienen, umweltfreundlich sind und den digitalen Wandel beg\u00fcnstigen. Sobald die Vorschriften in Kraft treten, wird es den Mitgliedstaaten erstmals auch m\u00f6glich sein, bestimmte aufgef\u00fchrte Gegenst\u00e4nde und Dienstleistungen zur Deckung der Grundbed\u00fcrfnisse von der Mehrwertsteuer zu befreien.<\/li><li>Bis 2030 wird die M\u00f6glichkeit der Mitgliedstaaten abgeschafft, erm\u00e4\u00dfigte Steuers\u00e4tze und Steuerbefreiungen auf Gegenst\u00e4nde und Dienstleistungen anzuwenden, die als sch\u00e4dlich f\u00fcr die Umwelt und die Klimaschutzziele der EU gelten.<\/li><li>Ausnahmeregelungen und Befreiungen f\u00fcr bestimmte Gegenst\u00e4nde und Dienstleistungen, die derzeit aus historischen Gr\u00fcnden in bestimmten Mitgliedstaaten gelten, k\u00f6nnen k\u00fcnftig von allen L\u00e4ndern angewandt werden, um f\u00fcr Gleichbehandlung zu sorgen und Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Bis 2032 abgeschafft werden m\u00fcssen dagegen bestehende Ausnahmeregelungen, die nicht durch Gemeinwohlziele \u2013 andere als die zur Unterst\u00fctzung der EU-Klimaschutzma\u00dfnahmen \u2013 gerechtfertigt sind.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die vereinbarten neuen Vorschriften werden durch eine fr\u00fchere Einigung unterst\u00fctzt, der zufolge das EU-Mehrwertsteuersystem dahingehend umgestaltet werden soll, dass die Mehrwertsteuer k\u00fcnftig im Mitgliedstaat des Verbrauchs statt im Mitgliedstaat des Lieferers bzw. des Dienstleisters zu entrichten ist. Dadurch wird es weniger wahrscheinlich, dass die Vielzahl von Mehrwertsteuers\u00e4tzen (wie sie heute vereinbart wurde) sich st\u00f6rend auf das Funktionieren des Binnenmarkts auswirkt oder Wettbewerbsverzerrungen verursacht. Gleichzeitig wird einer zunehmenden Verwendung erm\u00e4\u00dfigter S\u00e4tze vorgebeugt, die es den Mitgliedstaaten erschweren w\u00fcrde, in der Zeit nach der Coronavirus-Pandemie Einnahmen zu erzielen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">In den kommenden Jahren m\u00fcssen die Mitgliedstaaten ihre Bem\u00fchungen um eine nachhaltige Erholung von der Coronavirus-Pandemie aufrechterhalten und in hohem Ma\u00dfe in den \u00f6kologischen und digitalen Wandel investieren. Der Schutz \u00f6ffentlicher Einnahmen ist in diesem Zusammenhang ganz besonders wichtig. Deswegen werden mit den aktualisierten Rechtsvorschriften auch die Mindesth\u00f6he der erm\u00e4\u00dfigten Steuers\u00e4tze sowie die H\u00f6chstzahl der Gegenst\u00e4nde und Dienstleistungen in Anhang III festgelegt, auf die die Mitgliedstaaten diese S\u00e4tze anwenden k\u00f6nnen (f\u00fcr weitere Einzelheiten siehe \u201e<a href=\"https:\/\/ec.europa.eu\/commission\/presscorner\/detail\/de\/qanda_21_6609\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Fragen und Antworten<\/a>\u201c). Erstmals wird es den Mitgliedstaaten auch m\u00f6glich sein, einen erm\u00e4\u00dfigten Satz von weniger als 5 % anzuwenden oder eine geringe Zahl von gelisteten Gegenst\u00e4nden\/Dienstleistungen ganz von der Mehrwertsteuer zu befreien.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"n%c3%a4chste-schritte\">N\u00e4chste Schritte<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die aktualisierten Vorschriften werden nun dem Europ\u00e4ischen Parlament zur Konsultation \u00fcber den endg\u00fcltigen Text bis M\u00e4rz 2022 \u00fcbermittelt. Nach ihrer f\u00f6rmlichen Annahme durch die Mitgliedstaaten treten die Rechtsvorschriften 20 Tage nach ihrer Ver\u00f6ffentlichung im Amtsblatt der Europ\u00e4ischen Union in Kraft, sodass die Mitgliedstaaten das neue System ab diesem Zeitpunkt anwenden k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Quelle: EU-Kommission, Pressemitteilung vom 07.12.2021<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die EU-Kommission hat die am 07.12.2021 von den EU-Finanzministerinnen und -ministern erzielte Einigung auf \u00fcberarbeitete Vorschriften f\u00fcr die auf Waren und Dienstleistungen erhobene Mehrwertsteuer (MwSt) begr\u00fc\u00dft. \u201eDie einstimmig erzielte Einigung \u00fcber die Modernisierung der Vorschriften \u00fcber Mehrwertsteuers\u00e4tze ist eine wunderbare Nachricht. 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