{"id":65382,"date":"2021-12-10T17:54:57","date_gmt":"2021-12-10T15:54:57","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=65382"},"modified":"2026-07-10T11:53:08","modified_gmt":"2026-07-10T09:53:08","slug":"vorschlaege-der-kommission-zur-verbesserung-der-arbeitsbedingungen-von-menschen-die-ueber-digitale-arbeitsplattformen-arbeiten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/vorschlaege-der-kommission-zur-verbesserung-der-arbeitsbedingungen-von-menschen-die-ueber-digitale-arbeitsplattformen-arbeiten\/","title":{"rendered":"Vorschl\u00e4ge der Kommission zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Menschen, die \u00fcber digitale Arbeitsplattformen arbeiten"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Die Europ\u00e4ische Kommission schl\u00e4gt am 09.12.2021 eine Reihe von Ma\u00dfnahmen vor, um die Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit zu verbessern und das nachhaltige Wachstum digitaler Arbeitsplattformen in der EU zu unterst\u00fctzen.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die neuen Vorschriften sollen sicherstellen, dass Menschen, die \u00fcber digitale Arbeitsplattformen arbeiten, die ihnen zustehenden Arbeitnehmerrechte und Sozialleistungen in Anspruch nehmen k\u00f6nnen. Dar\u00fcber hinaus erhalten sie zus\u00e4tzlichen Schutz in Bezug auf die Verwendung des algorithmischen Managements (d. h. automatisierte Systeme, die Managementfunktionen bei der Arbeit unterst\u00fctzen oder ersetzen). Gemeinsame EU-Vorschriften werden f\u00fcr h\u00f6here Rechtssicherheit sorgen, sodass digitale Arbeitsplattformen in vollem Umfang vom wirtschaftlichen Potenzial des Binnenmarkts und gleichen Wettbewerbsbedingungen profitieren k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Im Rahmen des heutigen Pakets legt die Kommission Folgendes vor:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>eine Mitteilung \u00fcber die Vorgehensweise und Ma\u00dfnahmen der EU im Bereich Plattformarbeit. Die EU-Ma\u00dfnahmen sollten durch Ma\u00dfnahmen der nationalen Beh\u00f6rden, der Sozialpartner und anderer einschl\u00e4giger Akteure auf ihrer jeweiligen Ebene erg\u00e4nzt werden. Ein weiteres Ziel ist, die Grundlagen f\u00fcr die Arbeit an k\u00fcnftigen globalen Standards f\u00fcr hochwertige Plattformarbeit zu schaffen;<\/li><li>einen Vorschlag f\u00fcr eine Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit. Dieser Vorschlag umfasst Ma\u00dfnahmen zur korrekten Feststellung des Besch\u00e4ftigungsstatus von Personen, die \u00fcber digitale Arbeitsplattformen arbeiten, sowie neue Rechte f\u00fcr Arbeitnehmer\/innen und Selbstst\u00e4ndige in Bezug auf algorithmisches Management;<\/li><li>einen Entwurf f\u00fcr Leitlinien, um die Anwendung des EU-Wettbewerbsrechts auf Tarifvertr\u00e4ge von Solo-Selbstst\u00e4ndigen zu kl\u00e4ren, die ihre Arbeitsbedingungen verbessern wollen. Dies schlie\u00dft auch Personen ein, die \u00fcber digitale Arbeitsplattformen arbeiten.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"richtlinie-zur-verbesserung-der-arbeitsbedingungen-in-der-plattformarbeit\">Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit<\/h2>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\" id=\"besch%c3%a4ftigungsstatus\">Besch\u00e4ftigungsstatus<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Mit der vorgeschlagenen Richtlinie soll sichergestellt werden, dass Personen, die \u00fcber digitale Arbeitsplattformen arbeiten, den rechtm\u00e4\u00dfigen Besch\u00e4ftigungsstatus erhalten, der ihren tats\u00e4chlichen Arbeitsregelungen entspricht. Sie enth\u00e4lt eine Liste von Kontrollkriterien, mit deren Hilfe festgestellt werden kann, ob es sich bei der Plattform um einen \u201eArbeitgeber\u201c handelt. Erf\u00fcllt die Plattform mindestens zwei der Kriterien, wird rechtlich davon ausgegangen, dass sie ein Arbeitgeber ist. Den \u00fcber sie arbeitenden Personen w\u00fcrden daher die mit dem Status \u201eArbeitnehmer\/in\u201c verbundenen Arbeitnehmerrechte und sozialen Rechte zustehen. Die als \u201eArbeitnehmer\/in\u201c eingestuften Personen h\u00e4tten damit gegebenenfalls Anspruch auf den Mindestlohn (sofern vorhanden), Tarifverhandlungen, geregelte Arbeitszeiten und Gesundheitsschutz, bezahlten Urlaub und verbesserten Zugang zum Schutz vor Arbeitsunf\u00e4llen, Leistungen bei Arbeitslosigkeit und Krankheit sowie beitragsabh\u00e4ngige Altersrente. Plattformen haben das Recht, diese Einstufung anzufechten oder \u201ezu widerlegen\u201c, wobei sie nachweisen m\u00fcssen, dass kein Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnis besteht. Die von der Kommission vorgeschlagenen klaren Kriterien bringen den Plattformen gr\u00f6\u00dfere Rechtssicherheit und geringere Prozesskosten und erleichtern die Gesch\u00e4ftsplanung.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\" id=\"algorithmisches-management\">Algorithmisches Management<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Richtlinie erh\u00f6ht die Transparenz bei der Nutzung von Algorithmen durch digitale Arbeitsplattformen, gew\u00e4hrleistet eine \u00dcberwachung der Einhaltung der Arbeitsbedingungen durch Menschen und sieht das Recht vor, automatisierte Entscheidungen anzufechten. Diese neuen Rechte werden sowohl Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern als auch echten Selbstst\u00e4ndigen gew\u00e4hrt.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\" id=\"durchsetzung-transparenz-und-r%c3%bcckverfolgbarkeit\">Durchsetzung, Transparenz und R\u00fcckverfolgbarkeit<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die nationalen Beh\u00f6rden haben nur schwer Zugang zu Daten in Bezug auf Plattformen und die Personen, die \u00fcber diese Plattformen arbeiten, umso mehr, wenn Plattformen in mehreren Mitgliedstaaten t\u00e4tig sind, wodurch nicht klar ist, wo und von wem Plattformarbeit geleistet wird.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Vorschlag der Kommission wird f\u00fcr mehr Transparenz in Bezug auf die Plattformen sorgen, indem die bestehenden Verpflichtungen zur Anmeldung von Arbeitsverh\u00e4ltnissen gegen\u00fcber nationalen Beh\u00f6rden klargestellt und die Plattformen aufgefordert werden, den nationalen Beh\u00f6rden wichtige Informationen \u00fcber ihre T\u00e4tigkeiten und die \u00fcber sie t\u00e4tigen Personen bereitzustellen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Kommission hat in ihrer Mitteilung \u201eBessere Arbeitsbedingungen f\u00fcr ein st\u00e4rkeres soziales Europa: die Vorteile der Digitalisierung f\u00fcr die Zukunft der Arbeit in vollem Umfang nutzen\u201c die Mitgliedstaaten, die Sozialpartner und alle einschl\u00e4gigen Akteure aufgefordert, konkrete Ma\u00dfnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit vorzuschlagen. Sie will damit die Vorteile des digitalen Wandels voll aussch\u00f6pfen und die soziale Marktwirtschaft in Europa sch\u00fctzen. Die EU m\u00f6chte au\u00dferdem mit gutem Beispiel vorangehen und einen Beitrag zu k\u00fcnftigen globalen Standards f\u00fcr hochwertige Plattformarbeit leisten. Plattformen sind grenz\u00fcberschreitend t\u00e4tig und erfordern daher auch einen grenz\u00fcbergreifenden Regulierungsansatz.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"entwurf-von-leitlinien-zur-anwendung-des-eu-wettbewerbsrechts\">Entwurf von Leitlinien zur Anwendung des EU-Wettbewerbsrechts<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Kommission leitet heute au\u00dferdem eine \u00f6ffentliche Konsultation zum Entwurf von Leitlinien zur Anwendung des EU-Wettbewerbsrechts auf Tarifvertr\u00e4ge f\u00fcr Solo-Selbstst\u00e4ndige ein, d. h. Personen, die eine selbstst\u00e4ndige T\u00e4tigkeit aus\u00fcben und keine Mitarbeiter besch\u00e4ftigen. Dieser Leitlinienentwurf wird f\u00fcr Rechtssicherheit sorgen und sicherstellen, dass das EU-Wettbewerbsrecht die Bem\u00fchungen bestimmter Solo-Selbstst\u00e4ndiger nicht behindert, ihre Arbeitsbedingungen, einschlie\u00dflich des Arbeitsentgelts, per Tarifvertrag zu verbessern, wenn sie sich in einer relativ schwachen Position befinden, z. B. aufgrund einer \u00e4u\u00dferst ungleichen Verteilung der Verhandlungsmacht. Der Entwurf der Leitlinien deckt sowohl Online- als auch Offline-Situationen ab.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"stellungnahmen-von-mitgliedern-der-kommission\">Stellungnahmen von Mitgliedern der Kommission<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die f\u00fcr das Ressort \u201eEin Europa f\u00fcr das digitale Zeitalter\u201c zust\u00e4ndige Exekutiv-Vizepr\u00e4sidentin Margrethe Vestager erkl\u00e4rte: \u201eDa digitale Arbeitsplattformen immer mehr Arbeitspl\u00e4tze schaffen, m\u00fcssen wir menschenw\u00fcrdige Arbeitsbedingungen f\u00fcr all diejenigen gew\u00e4hrleisten, die ihr Einkommen aus dieser Arbeit beziehen. Unser Vorschlag f\u00fcr eine Richtlinie wird auf Plattformen arbeitende Scheinselbstst\u00e4ndige dabei unterst\u00fctzen, ihren Besch\u00e4ftigungsstatus korrekt zu bestimmen und alle damit verbundenen sozialen Rechte in Anspruch nehmen zu k\u00f6nnen. Echte Selbstst\u00e4ndige auf Plattformen werden durch mehr Rechtssicherheit in Bezug auf ihren Status gesch\u00fctzt, und es werden neue Schutzvorkehrungen gegen die Fallstricke des algorithmischen Managements getroffen. Dies ist ein wichtiger Schritt hin zu einer sozialeren digitalen Wirtschaft.\u201c<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Exekutiv-Vizepr\u00e4sident Valdis Dombrovskis\u201a zust\u00e4ndig f\u00fcr das Ressort \u201eEine Wirtschaft im Dienste der Menschen\u201c, sagte: \u201eDigitale Arbeitsplattformen spielen eine wichtige Rolle in unserer Wirtschaft, da sie Innovationen bringen, Arbeitspl\u00e4tze schaffen und dazu beitragen, die Nachfrage der Verbraucher\/innen zu decken. Die Menschen stehen im Mittelpunkt dieses Gesch\u00e4ftsmodells und haben Anspruch auf menschenw\u00fcrdige Arbeitsbedingungen und sozialen Schutz. Deshalb schlagen wir heute neue Vorschriften vor, um die Rechtssicherheit f\u00fcr digitale Arbeitsplattformen zu erh\u00f6hen, damit sie wachsen k\u00f6nnen und die Rechte der in der Plattformwirtschaft t\u00e4tigen Menschen gesch\u00fctzt werden, sodass alle diese Chance optimal nutzen k\u00f6nnen.\u201c<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der f\u00fcr Besch\u00e4ftigung und soziale Rechte zust\u00e4ndige EU-Kommissar Nicolas Schmit f\u00fcgte hinzu: \u201eWir m\u00fcssen das Arbeitsplatzpotenzial digitaler Plattformen optimal nutzen. Wir sollten aber auch daf\u00fcr sorgen, dass es sich um hochwertige Arbeitspl\u00e4tze handelt, durch die keine prek\u00e4ren Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnisse gef\u00f6rdert werden, damit \u00fcber Plattformen arbeitende Menschen \u00fcber Sicherheit verf\u00fcgen und ihre Zukunft planen k\u00f6nnen. Der Vorschlag der Kommission enth\u00e4lt klare Kriterien daf\u00fcr, wie festzustellen ist, ob eine Plattform ein Arbeitgeber ist; ist dies der Fall, so haben die dort t\u00e4tigen Arbeitnehmer\/innen Anspruch auf einen gewissen Sozialschutz und gewisse Arbeitnehmerrechte. Der technologische Fortschritt muss fair und inklusiv sein, weshalb der Vorschlag auch die Transparenz und die \u00dcberwachung der Algorithmen der Plattformen behandelt.\u201c<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"n%c3%a4chste-schritte\">N\u00e4chste Schritte<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Vorschlag der Kommission f\u00fcr eine Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit wird nun vom Europ\u00e4ischen Parlament und vom Rat er\u00f6rtert. Nach der Annahme des Vorschlags haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Entwurf der Leitlinien zur Anwendung des EU-Wettbewerbsrechts durchl\u00e4uft eine achtw\u00f6chige \u00f6ffentliche Konsultation, um R\u00fcckmeldungen von Interessentr\u00e4gern einzuholen; danach werden die Leitlinien von der Kommission angenommen. Die Leitlinien sind f\u00fcr die Kommission bei der anschlie\u00dfenden Auslegung und Durchsetzung der EU-Wettbewerbsvorschriften verbindlich.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Hintergrund<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die digitale Plattformwirtschaft w\u00e4chst rasant. Bereits heute arbeiten \u00fcber 28&nbsp;Millionen Menschen in der EU \u00fcber digitale Arbeitsplattformen. Im Jahr 2025 wird mit 43&nbsp;Millionen Besch\u00e4ftigten gerechnet. Die \u00fcberwiegende Mehrheit dieser Menschen ist tats\u00e4chlich selbstst\u00e4ndig. Allerdings wird davon ausgegangen, dass 5,5&nbsp;Millionen f\u00e4lschlicherweise als Selbstst\u00e4ndige eingestuft werden. Zwischen 2016 und 2020 verf\u00fcnffachten sich die Einnahmen in der Plattformwirtschaft ann\u00e4hernd, von sch\u00e4tzungsweise 3&nbsp;Mrd.&nbsp;EUR auf rund 14&nbsp;Mrd.&nbsp;EUR.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Digitale Arbeitsplattformen schaffen Chancen f\u00fcr Unternehmen, Arbeitnehmer\/innen und Selbstst\u00e4ndige und verbessern den Zugang der Verbraucher\/innen zu Dienstleistungen. Neue Arbeitsweisen bringen jedoch auch neue Herausforderungen mit sich. Es wird immer schwieriger, den Besch\u00e4ftigungsstatus von Personen korrekt zu bestimmen, was in einigen F\u00e4llen zu unzureichenden Arbeitnehmerrechten und unzureichendem Sozialschutz f\u00fchrt. Dar\u00fcber hinaus kann die Verwendung von Algorithmen in der Plattformarbeit Fragen der Rechenschaftspflicht und Transparenz aufwerfen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Pr\u00e4sidentin <strong>von der Leyen<\/strong> hat in ihren politischen Leitlinien ausdr\u00fccklich darauf hingewiesen, dass \u201eder digitale Wandel rasche Ver\u00e4nderungen mit sich bringt, die sich auf unsere Arbeitsm\u00e4rkte auswirken.\u201c Sie verpflichtete sich zu \u201epr\u00fcfen, wie die Arbeitsbedingungen von auf Online-Plattformen Besch\u00e4ftigten verbessert werden k\u00f6nnen\u201c. Im <a href=\"https:\/\/eur-lex.europa.eu\/resource.html?uri=cellar:91ce5c0f-12b6-11eb-9a54-01aa75ed71a1.0001.02\/DOC_1&amp;format=PDF\">Arbeitsprogramm der Kommission f\u00fcr 2021<\/a> wurde im Anschluss an eine zweistufige Konsultation der Sozialpartner eine Gesetzgebungsinitiative zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen bei der Plattformarbeit f\u00fcr Ende 2021 angek\u00fcndigt. Der Vorschlag ist eine der wichtigsten Initiativen des Aktionsplans zur europ\u00e4ischen S\u00e4ule sozialer Rechte.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Gem\u00e4\u00df Artikel&nbsp;154 Absatz&nbsp;2 AEUV f\u00fchrte die Kommission eine zweistufige Konsultation der europ\u00e4ischen Sozialpartner durch. Die <a href=\"https:\/\/ec.europa.eu\/commission\/presscorner\/detail\/de\/ip_21_686\">erste Phase der Konsultation<\/a> fand vom 24.&nbsp;Februar bis zum 7.&nbsp;April 2021 statt. Die <a href=\"https:\/\/ec.europa.eu\/commission\/presscorner\/detail\/de\/ip_21_2944\">zweite Phase der Konsultation<\/a> wurde am 15.&nbsp;Juni eingeleitet und endete am 15.&nbsp;September 2021. Dar\u00fcber hinaus stand die Kommission im Zusammenhang mit dieser Initiative im Austausch mit vielen einschl\u00e4gigen Parteien; so fanden unter anderem gezielte Treffen mit Plattformunternehmen, Verb\u00e4nden von Plattformarbeitern, Gewerkschaften, Vertretern der Mitgliedstaaten, Sachverst\u00e4ndigen aus Hochschulen und internationalen Organisationen sowie Vertretern der Zivilgesellschaft statt. Die Ergebnisse des Konsultationsprozesses sind im Anhang der Folgenabsch\u00e4tzung zum Richtlinienvorschlag enthalten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Weitere Informationen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><a href=\"https:\/\/ec.europa.eu\/commission\/presscorner\/detail\/de\/qanda_21_6606\">Fragen und Antworten: Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit<\/a><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><a href=\"https:\/\/ec.europa.eu\/social\/BlobServlet?docId=24991&amp;langId=de\">Informationsblatt: Verbesserung der Arbeitsbedingungen bei der Plattformarbeit<\/a><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><a href=\"https:\/\/ec.europa.eu\/commission\/presscorner\/detail\/de\/ip_21_6620\">Pressemitteilung: Entwurf von Leitlinien zur Anwendung des EU-Wettbewerbsrechts<\/a><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><a href=\"https:\/\/ec.europa.eu\/commission\/presscorner\/detail\/de\/qanda_21_6621\">Fragen und Antworten: Entwurf von Leitlinien zur Anwendung des EU-Wettbewerbsrechts<\/a><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><a href=\"https:\/\/ec.europa.eu\/social\/BlobServlet?docId=24992&amp;langId=de\">Vorschlag f\u00fcr eine Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit<\/a><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><a href=\"https:\/\/ec.europa.eu\/social\/BlobServlet?docId=24994&amp;langId=de\">Mitteilung \u201eBessere Arbeitsbedingungen f\u00fcr ein st\u00e4rkeres soziales Europa: die Vorteile der Digitalisierung f\u00fcr die Zukunft der Arbeit in vollem Umfang nutzen<\/a><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><a href=\"https:\/\/ec.europa.eu\/competition-policy\/public-consultations\/2021-collective-bargaining-2_en\">Entwurf von Leitlinien zur Anwendung des EU-Wettbewerbsrechts auf Solo-Selbstst\u00e4ndige in einer schwachen Position<\/a><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Quelle: EU-Kommission, Pressemitteilung vom 09.12.2021sion<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Europ\u00e4ische Kommission schl\u00e4gt am 09.12.2021 eine Reihe von Ma\u00dfnahmen vor, um die Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit zu verbessern und das nachhaltige Wachstum digitaler Arbeitsplattformen in der EU zu unterst\u00fctzen. Die neuen Vorschriften sollen sicherstellen, dass Menschen, die \u00fcber digitale Arbeitsplattformen arbeiten, die ihnen zustehenden Arbeitnehmerrechte und Sozialleistungen in Anspruch nehmen k\u00f6nnen. 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