{"id":65384,"date":"2021-12-10T17:55:31","date_gmt":"2021-12-10T15:55:31","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=65384"},"modified":"2021-12-10T17:55:31","modified_gmt":"2021-12-10T15:55:31","slug":"einigung-auf-neue-roamingverordnung-reisende-in-der-eu-koennen-weiterhin-vom-aufschlagsfreien-roaming-profitieren","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/einigung-auf-neue-roamingverordnung-reisende-in-der-eu-koennen-weiterhin-vom-aufschlagsfreien-roaming-profitieren\/","title":{"rendered":"Einigung auf neue Roamingverordnung: Reisende in der EU k\u00f6nnen weiterhin vom aufschlagsfreien Roaming profitieren"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Europ\u00e4ische Kommission hat die am 09.12.2021 erzielte politische Einigung von Europ\u00e4ischem Parlament und den EU-Mitgliedstaaten \u00fcber die neue Roamingverordnung begr\u00fc\u00dft. Damit wird das bestehende System, bei dem von B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern f\u00fcr Anrufe oder Datenverkehr auf Reisen innerhalb der EU keine zus\u00e4tzlichen Geb\u00fchren verlangt werden d\u00fcrfen, bis 2032 verl\u00e4ngert. \u201eSchon seit 2017 gibt es keine Roamingaufschl\u00e4ge mehr. Und heute haben wir sichergestellt, dass uns diese Vorteile weitere zehn Jahre lang erhalten bleiben, damit wir auf Reisen in der EU ohne zus\u00e4tzliche Kosten in Verbindung bleiben, telefonieren, SMS verschicken und im Internet surfen k\u00f6nnen\u201c, erkl\u00e4rte die Exekutiv-Vizepr\u00e4sidentin der EU-Kommission, Margrethe Vestager.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der f\u00fcr den Binnenmarkt zust\u00e4ndige EU-Kommissar Thierry Breton f\u00fcgte hinzu: \u201eUrlaub in Griechenland, \u00d6sterreich oder Bulgarien. Kunden- und Lieferantenbesuche in Italien und Estland\u2026 Auslandsreisen ohne Sorgen \u00fcber die Telefonrechnung sind f\u00fcr alle Europ\u00e4erinnen und Europ\u00e4er ein sp\u00fcrbarer Teil eines erlebten EU-Binnenmarkts. Heute sorgen wir nicht nur daf\u00fcr, dass diese Vorteile erhalten bleiben, sondern steigern sie sogar noch: bessere Qualit\u00e4t, bessere Dienstleistungen, noch mehr Transparenz.\u201c<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger werden auf Reisen innerhalb der EU ohne zus\u00e4tzliche Kosten und mit der gleichen Qualit\u00e4t wie zu Hause telefonieren, SMS verschicken und das Internet nutzen k\u00f6nnen; sie bekommen einen besseren Zugang zu Notrufdiensten, unabh\u00e4ngig davon, wo in Europa sie sich gerade aufhalten; sie erhalten einen Anspruch auf klare Informationen, falls ein Dienst, den sie w\u00e4hrend des Roamings nutzen, unbeabsichtigte Zusatzkosten verursachen k\u00f6nnte.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"die-neue-roamingverordnung\">Die neue Roamingverordnung<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Im Anschluss an den <a href=\"https:\/\/ec.europa.eu\/commission\/presscorner\/detail\/de\/IP_21_653\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Vorschlag <\/a>der Kommission f\u00fcr die neue Roamingverordnung vom Februar 2021 werden mit den neuen Vorschriften die Vorteile des Roamings zu Inlandspreisen (\u201eRoam like at Home\u201c) f\u00fcr Reisende bis 2032 verl\u00e4ngert, und es werden zus\u00e4tzliche Vorteile und Schutzvorkehrungen f\u00fcr die Verbraucher eingef\u00fchrt:<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"h%c3%b6here-qualit%c3%a4t-f%c3%bcr-die-verbraucher\">H\u00f6here Qualit\u00e4t f\u00fcr die Verbraucher<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Verbraucher werden auf ihren Reisen Roamingdienste in der gleichen Qualit\u00e4t bekommen, wie sie es zu Hause gew\u00f6hnt sind. Verbraucher, die zu Hause in der Regel 5G-Dienste nutzen, werden auch beim Roaming 5G-Dienste (soweit vorhanden) in Anspruch nehmen k\u00f6nnen. Wenn sich bestimmte Faktoren auf die Qualit\u00e4t des Roamings auswirken k\u00f6nnten, m\u00fcssen die Betreiber ihre Kunden unverz\u00fcglich dar\u00fcber informieren.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"vermeidung-unerwartet-hoher-geb%c3%bchren\">Vermeidung unerwartet hoher Geb\u00fchren<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Auf Auslandsreisen m\u00fcssen unter Umst\u00e4nden Kundendienstnummern, Helpdesks oder Versicherungsgesellschaften angerufen werden. Von zu Hause aus sind solche Dienste in der Regel geb\u00fchrenfrei oder zu geringen Kosten erreichbar, aus dem Ausland fallen aber oft zus\u00e4tzliche Geb\u00fchren an oder die Verbraucher erhalten dann sogar Horrorrechnungen. Von nun an sind die Betreiber verpflichtet, ihre Kunden im Ausland angemessen \u00fcber solche zus\u00e4tzlichen Geb\u00fchren zu informieren, damit diese sachkundig entscheiden k\u00f6nnen, ob sie solche Dienste wirklich in Anspruch nehmen wollen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Reisende k\u00f6nnen \u00fcberraschend hohe Rechnungen erhalten, wenn sich ihr Handy in nicht-terrestrische Netze einbucht, z. B. wenn sie sich in einem Flugzeug oder auf einem Schiff befinden. Die neue Verordnung gew\u00e4hrleistet eine bessere Information und eine automatische Unterbrechung solcher Dienste, sobald eine Kostenschwelle von 50 Euro oder eine andere im Voraus festgelegte Obergrenze erreicht wird. Zudem k\u00f6nnen die Betreiber weitere Dienste wie das Blockieren des Roamings in Flugzeugen und auf Schiffen anbieten.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"bessere-aufkl%c3%a4rung-und-bessere-erreichbarkeit-von-notrufdiensten\">Bessere Aufkl\u00e4rung und bessere Erreichbarkeit von Notrufdiensten<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Notrufe sind von entscheidender Bedeutung, wenn es darum geht, Leben zu retten. Die neue Verordnung wird sicherstellen, dass die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger einfacher kostenlos Notrufe t\u00e4tigen k\u00f6nnen und dass dabei auch der Anruferstandort \u00fcbermittelt wird. Die Betreiber m\u00fcssen daf\u00fcr sorgen, dass ihre Kunden \u00fcber die M\u00f6glichkeiten des Zugangs zu Notdiensten \u00fcber den Notruf 112 (die einheitliche europ\u00e4ische Notrufnummer) und andere alternative Zugangsm\u00f6glichkeiten, z. B. \u00fcber Echtzeit-SMS oder \u00fcber Apps f\u00fcr Menschen mit Behinderungen informiert werden. Bis Juni 2023 werden die Betreiber ihre Kunden automatisch per SMS \u00fcber vorhandene alternative M\u00f6glichkeiten des Zugangs zu Notdiensten informieren.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"sicherung-der-tragf%c3%a4higkeit-f%c3%bcr-die-betreiber-senkung-der-obergrenzen-f%c3%bcr-vorleistungsentgelte\">Sicherung der Tragf\u00e4higkeit f\u00fcr die Betreiber: Senkung der Obergrenzen f\u00fcr Vorleistungsentgelte<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">In der neuen Roamingverordnung werden niedrigere Vorleistungsentgelte festgesetzt. Dabei handelt es sich um Entgelte, die der abwickelnde Mobilfunkbetreiber den besuchenden Mobilfunkbetreibern f\u00fcr den Zugang zu seinem jeweiligen Netz in Rechnung stellt, damit deren Kunden im Ausland Roamingdienste nutzen k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Obergrenzen auf der Vorleistungsebene werden in einer H\u00f6he festgesetzt, die sicherstellt, dass es f\u00fcr die Betreiber dauerhaft rentabel bleibt, Roamingdienste zu Inlandspreisen f\u00fcr Verbraucher zu erbringen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr Datendienste werden in der neuen Verordnung auf der Vorleistungsebene folgende Entgeltobergrenzen festgesetzt:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>2 Euro\/GB im Jahr 2022, 1,8 Euro\/GB im Jahr 2023, 1,55 Euro\/GB im Jahr 2024, 1,3 Euro\/GB im Jahr 2025, 1,1 Euro\/GB im Jahr 2026 und 1 Euro\/GB ab 2027.<\/li><li>F\u00fcr Anrufe: 0,022 Euro\/min im Zeitraum 2022\u20132024 und 0,019 Euro\/min ab 2025.<\/li><li>F\u00fcr SMS: 0,004 Euro\/SMS im Zeitraum 2022\u20132024 und 0,003 Euro\/SMS ab 2025.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Niedrigere Vorleistungsentgelte kommen den Verbrauchern zugute, weil sie sicherstellen sollten, dass alle Betreiber in der Lage sind, wettbewerbsf\u00e4hige Roamingtarife nach dem Grundsatz des \u201eRoamings zu Inlandspreisen\u201c anzubieten.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"n%c3%a4chste-schritte\">N\u00e4chste Schritte<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Vorschriften sollen am 1. Juli 2022 in Kraft treten, gerade rechtzeitig, damit den B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern die Vorteile des Roamings zu Inlandspreisen auch weiterhin zugutekommen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Au\u00dferdem sollte die Kommission die Vorschriften f\u00fcr Auslandsverbindungen innerhalb der EU (Anrufe und SMS aus dem Heimatland in einen anderen Mitgliedstaat) \u00fcberpr\u00fcfen, um abzusch\u00e4tzen, inwieweit niedrigere Obergrenzen zum Schutz der Verbraucher notwendig w\u00e4ren.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Quelle: EU-Kommission, Pressemitteilung vom 09.12.2021<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Europ\u00e4ische Kommission hat die am 09.12.2021 erzielte politische Einigung von Europ\u00e4ischem Parlament und den EU-Mitgliedstaaten \u00fcber die neue Roamingverordnung begr\u00fc\u00dft. 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