{"id":65411,"date":"2021-12-14T09:07:22","date_gmt":"2021-12-14T07:07:22","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=65411"},"modified":"2021-12-14T09:07:22","modified_gmt":"2021-12-14T07:07:22","slug":"hartz-iv-widerspruch-e-mail-reicht-nicht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/hartz-iv-widerspruch-e-mail-reicht-nicht\/","title":{"rendered":"Hartz IV-Widerspruch: E-Mail reicht nicht"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass die Einlegung eines Widerspruchs mit einfacher E-Mail nicht der gesetzlichen Form entspricht.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Geklagt hatten zwei Hartz-IV-Empf\u00e4nger aus L\u00fcneburg. Wegen schwankenden Einkommens berechnete das Jobcenter die Leistungen des Paares zun\u00e4chst vorl\u00e4ufig bis im Dezember 2019 die endg\u00fcltige Festsetzung erfolgte. Die Bescheide enthielten eine Rechtsbehelfsbelehrung, wonach ein Widerspruch \u201eschriftlich oder zur Niederschrift\u201c einzulegen sei.<\/p>\n\n\n\n<p>Nachdem das Paar mit einfacher E-Mail Widerspruch einlegte, wies das Jobcenter schriftlich darauf hin, dass die Formerfordernisse nicht gewahrt seien, da die technischen Voraussetzungen einer eindeutigen Urheberschaft so nicht gew\u00e4hrleistet seien. Das Paar m\u00fcsse den Widerspruch formgerecht nachreichen, da er sonst unzul\u00e4ssig sei.<\/p>\n\n\n\n<p>Dem hielten die Leistungsempf\u00e4nger entgegen, dass in den Bescheiden nicht stehe, dass kein Widerspruch per E-Mail erfolgen k\u00f6nne. Nach ihrer Ansicht sage der Hinweis \u201eschriftlich oder zur Niederschrift\u201c jedem, der normal bei Verstand sei, dass der Widerspruch per Fax, per Niederschrift oder per E-Mail eingelegt werden k\u00f6nne. F\u00fcr einen normalen Menschen sei nicht nachvollziehbar, weshalb Unterschiede zwischen Fax und E-Mail gezogen w\u00fcrden. E-Mails geh\u00f6rten zur ganz normalen t\u00e4glichen Kommunikation.<\/p>\n\n\n\n<p>Das LSG hat die Rechtsauffassung des Jobcenters best\u00e4tigt. Zwar k\u00f6nne ein Widerspruch auch in elektronischer Form eingereicht werden, allerdings sei dann eine qualifizierte elektronische Signatur oder eine absenderauthentifizierte \u00dcbersendung (z. B. als De-Mail) erforderlich. Demgegen\u00fcber reiche eine einfache E-Mail nicht aus. Da das Jobcenter auf diesen Weg nicht hingewiesen habe, k\u00f6nne sich h\u00f6chstens die Widerspruchsfrist von einem Monat auf ein Jahr verl\u00e4ngern. Allerdings h\u00e4tten die Leistungsempf\u00e4nger auch in diesem Zeitraum keinen formgerechten Widerspruch nachgereicht. Sie h\u00e4tten allein darauf beharrt, dass eine einfache E-Mail ausreiche.<\/p>\n\n\n\n<p>Gegen die Nichtzulassung der Revision hat das Paar Beschwerde eingelegt.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Quelle: LSG Niedersachsen-Bremen, Pressemitteilung vom 13.12.2021 zum Urteil L 11 AS 632\/20 vom 04.11.2021<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass die Einlegung eines Widerspruchs mit einfacher E-Mail nicht der gesetzlichen Form entspricht. Geklagt hatten zwei Hartz-IV-Empf\u00e4nger aus L\u00fcneburg. Wegen schwankenden Einkommens berechnete das Jobcenter die Leistungen des Paares zun\u00e4chst vorl\u00e4ufig bis im Dezember 2019 die endg\u00fcltige Festsetzung erfolgte. Die Bescheide enthielten eine Rechtsbehelfsbelehrung, wonach ein Widerspruch \u201eschriftlich oder &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/hartz-iv-widerspruch-e-mail-reicht-nicht\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Hartz IV-Widerspruch: E-Mail reicht nicht<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1730],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/65411"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=65411"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/65411\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=65411"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=65411"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=65411"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}