{"id":65539,"date":"2021-12-22T12:40:05","date_gmt":"2021-12-22T10:40:05","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=65539"},"modified":"2021-12-22T12:40:05","modified_gmt":"2021-12-22T10:40:05","slug":"fruehrentner-muss-wohngeld-zurueckzahlen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/fruehrentner-muss-wohngeld-zurueckzahlen\/","title":{"rendered":"Fr\u00fchrentner muss Wohngeld zur\u00fcckzahlen"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Ein Wohngeldempf\u00e4nger kann sich nicht auf Vertrauensschutz berufen und darf das Wohngeld nicht behalten, wenn er f\u00fcr den Zeitraum, f\u00fcr den Wohngeld gew\u00e4hrt worden ist, nach der Wohngeldgew\u00e4hrung nachtr\u00e4glich eine Erwerbsminderungsrente erh\u00e4lt. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Landkreis Neuwied bewilligte dem Kl\u00e4ger Wohngeld als Lastenzuschuss f\u00fcr das Eigenheim, das der Mann mit seiner Ehefrau und drei Kindern bewohnte. Im November 2017 gew\u00e4hrte die Deutsche Rentenversicherung dem Mann wegen dessen voller Erwerbsminderung eine Rente, und zwar f\u00fcr den Zeitraum September 2014 bis Dezember 2017 in H\u00f6he von insgesamt 37.884,22 Euro. Nachdem der Landkreis hiervon Kenntnis erlangt hatte, setzte er das vom Kl\u00e4ger f\u00fcr den Zeitraum M\u00e4rz 2015 bis Februar 2018 bezogene Wohngeld mit 0 Euro fest und forderte das geleistete Wohngeld in H\u00f6he von 9.924,00 Euro zur\u00fcck. Hiermit war der Kl\u00e4ger nicht einverstanden und erhob nach erfolglosem Widerspruchsverfahren Klage.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Klage blieb ohne Erfolg. Nach den wohngeldrechtlichen Vorschriften, so die Koblenzer Richter, sei \u00fcber den Wohngeldantrag neu zu entscheiden, wenn sich im laufenden Bewilligungszeitraum das Gesamteinkommen um mehr als 15 % erh\u00f6he und dadurch der Anspruch auf Wohngeld wegfalle oder sich verringere. Dies sei hier der Fall, da der Kl\u00e4ger nunmehr eine Erwerbsminderungsrente beziehe. Zudem habe der Landkreis auch beachtet, dass das Wohngeld nur f\u00fcr einen zur\u00fcckliegenden Zeitraum von drei Jahren vor Kenntniserlangung neu festgesetzt werden d\u00fcrfe. Auf Vertrauensschutz k\u00f6nne sich der Kl\u00e4ger nicht berufen. Eine solche Pr\u00fcfung sei in wohngeldrechtlichen Verfahren nicht vorgesehen. Die R\u00fcckforderung sei ebenfalls gerechtfertigt, auch wenn das Wohngeld zur Begleichung der Lasten des Eigenheims eingesetzt worden sei. Insofern berufe der Kl\u00e4ger sich auf den Wegfall der Bereicherung; dieser allgemeine zivilrechtliche Grundsatz finde hier aber aufgrund der einschl\u00e4gigen sozialrechtlichen Bestimmungen keine Anwendung.<\/p>\n\n\n\n<p>Gegen diese Entscheidung k\u00f6nnen die Beteiligten einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Quelle: VG Koblenz, Pressemitteilung vom 21.12.2021 zum Urteil 3 K 617\/21.KO vom 13.12.2021<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ein Wohngeldempf\u00e4nger kann sich nicht auf Vertrauensschutz berufen und darf das Wohngeld nicht behalten, wenn er f\u00fcr den Zeitraum, f\u00fcr den Wohngeld gew\u00e4hrt worden ist, nach der Wohngeldgew\u00e4hrung nachtr\u00e4glich eine Erwerbsminderungsrente erh\u00e4lt. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz. Der Landkreis Neuwied bewilligte dem Kl\u00e4ger Wohngeld als Lastenzuschuss f\u00fcr das Eigenheim, das der Mann mit seiner Ehefrau &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/fruehrentner-muss-wohngeld-zurueckzahlen\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Fr\u00fchrentner muss Wohngeld zur\u00fcckzahlen<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1730],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/65539"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=65539"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/65539\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=65539"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=65539"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=65539"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}