{"id":65567,"date":"2022-01-02T16:25:11","date_gmt":"2022-01-02T14:25:11","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=65567"},"modified":"2022-01-02T16:25:11","modified_gmt":"2022-01-02T14:25:11","slug":"schriftliche-urteilsgruende-in-den-jameda-verfahren-liegen-vor","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/schriftliche-urteilsgruende-in-den-jameda-verfahren-liegen-vor\/","title":{"rendered":"Schriftliche Urteilsgr\u00fcnde in den \u201eJAMEDA\u201c-Verfahren liegen vor"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der u. a. f\u00fcr das allgemeine Pers\u00f6nlichkeitsrecht zust\u00e4ndige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in zwei das \u00c4rztebewertungsportal \u201eJAMEDA\u201c (Az. VI ZR 488\/19 und VI ZR 489\/19) betreffenden Verfahren die schriftlichen Gr\u00fcnde der am 12. Oktober 2021 verk\u00fcndeten Urteile vorgelegt. Die Urteile sind in der Entscheidungsdatenbank auf der Website des Bundesgerichtshofs (<a href=\"https:\/\/www.bundesgerichtshof.de\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">www.bundesgerichtshof.de<\/a>) abrufbar.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"sachverhalt\">Sachverhalt<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Beklagte betreibt das \u00c4rztebewertungsportal \u201eJAMEDA\u201c, das monatlich von mindestens sechs Millionen Nutzern besucht wird. Sie erstellt dabei f\u00fcr alle \u00c4rzte unter Verwendung von Daten aus allgemein zug\u00e4nglichen Quellen ein Basisprofil mit Namen, akademischem Grad, Fachrichtung, Praxisanschrift, weiteren Kontaktdaten und Sprechzeiten. Nutzer des Portals k\u00f6nnen die \u00c4rzte nach bestimmten, vorgegebenen Kriterien benoten und in Form von Freitextkommentaren bewerten. Aus den abgegebenen Einzelbewertungen werden f\u00fcr die unterschiedlichen Kategorien Durchschnittsnoten gebildet, aus den Durchschnittsnoten der verschiedenen Kategorien wiederum eine Gesamtnote f\u00fcr den jeweiligen Arzt, die auf dessen Profil sichtbar ist. Die Beklagte bietet den in ihrem Portal erfassten \u00c4rzten den Erwerb eines \u201eGold\u201c- oder \u201ePlatinpakets\u201c gegen monatliche Zahlungen von 69 Euro bzw. 139 Euro an, die es erm\u00f6glichen, die Profilseiten \u2013 etwa durch Hinzuf\u00fcgen eines Fotos, Setzen eines Links auf die eigene Internetseite oder die Ver\u00f6ffentlichung von Fachartikeln \u2013 ansprechender zu gestalten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Kl\u00e4gerin im Verfahren VI ZR 488\/19 ist Fachzahn\u00e4rztin f\u00fcr Parodontologie, der Kl\u00e4ger im Verfahren VI ZR 489\/19 Fachzahnarzt f\u00fcr Oralchirurgie. Sie verf\u00fcgen \u00fcber kein kostenpflichtiges Paket bei der Beklagten; in ihre Aufnahme in das Portal der Beklagten haben sie nicht eingewilligt. Beide werden von der Beklagten deshalb mit einem Basisprofil gef\u00fchrt. Mit ihren Klagen verlangen sie zum einen die vollst\u00e4ndige L\u00f6schung ihrer Daten aus dem Portal der Beklagten, zum anderen, es auch in Zukunft zu unterlassen, sie betreffende Profile zu ver\u00f6ffentlichen, wenn das Portal bestimmte, im einzelnen beschriebene Merkmale aufweist. Konkret wenden sie sich hierbei gegen eine Vielzahl von \u2013 im Einzelnen bezeichneten \u2013 Unterschieden bei der Ausgestaltung von zahlungspflichtigen Gold- oder Platinprofilen einerseits und Basisprofilen andererseits (z. B.: Verlinkung anderer \u00c4rzte bzw. \u00c4rztelisten, die M\u00f6glichkeit, Bilder, Texte u. \u00e4. einzustellen, Werbung von Drittunternehmen) sowie eine unterschiedliche Behandlung von zahlenden und nichtzahlenden \u00c4rzten in Bezug auf bestimmte Serviceleistungen, etwa eine professionelle Hilfestellung beim Verfassen von Texten oder eine kostenlose Hotline nur f\u00fcr zahlende \u00c4rzte.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"prozessverlauf\">Prozessverlauf<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das Landgericht Bonn (9 U 157\/18 bzw. 18 U 143\/18) hat beiden Klagen stattgegeben. Die dagegen gerichteten Berufungen der Beklagten hat das Oberlandesgericht K\u00f6ln (15 U 89\/19 bzw. 15 U 126\/19) hinsichtlich der L\u00f6schungsantr\u00e4ge zur\u00fcckgewiesen. Hinsichtlich der \u2013 im Revisionsverfahren allein noch relevanten \u2013 Unterlassungsantr\u00e4ge hat es das landgerichtliche Urteil unter Zur\u00fcckweisung der weitergehenden Berufungen der Beklagten \u00fcberwiegend abge\u00e4ndert und die Klagen abgewiesen. Nach seiner Auffassung ist die Zul\u00e4ssigkeit der Aufnahme der Kl\u00e4ger in das Portal an Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DS-GVO zu messen, wonach eine rechtm\u00e4\u00dfige Datenverarbeitung voraussetzt, dass die Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen der Beklagten und ihrer Nutzer erforderlich ist und die Interessen der Kl\u00e4ger als betroffene Personen nicht \u00fcberwiegen. Im Rahmen der damit gebotenen Einzelfallabw\u00e4gung sei von den Grunds\u00e4tzen des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 20. Februar 2018 (VI ZR 30\/17, GRUR 2018, 636) auszugehen. Danach erf\u00fclle das von der Beklagten betriebene Portal eine von der Rechtsordnung gebilligte und gesellschaftlich erw\u00fcnschte Funktion. Der Portalbetreiber k\u00f6nne seine auf das Grundrecht der Meinungs- und Medienfreiheit gest\u00fctzte Rechtsposition gegen\u00fcber den Betroffenen aber nur mit geringerem Gewicht geltend machen, soweit er seine Stellung als neutraler Informationsmittler nicht mehr wahre und seinen eigenen Kunden in Gewinnerzielungsabsicht verdeckte Vorteile verschaffe; erforderlich sei hierf\u00fcr, dass Basiskunden auf dem Portal als \u201eWerbeplattform\u201c f\u00fcr Premiumkunden benutzt w\u00fcrden und dass den Premiumkunden dadurch ein Vorteil gew\u00e4hrt werde, der schlie\u00dflich aus Sicht des durchschnittlichen Nutzers verdeckt, mithin f\u00fcr diesen nicht erkennbar, erfolge. Dies sei nur hinsichtlich eines (geringen) Teils der Unterlassungsantr\u00e4ge der Fall. Mit ihren Revisionen haben die Kl\u00e4ger ihre Begehren, soweit sie abgewiesen wurden, weiterverfolgt. Soweit die Beklagte zur L\u00f6schung und Unterlassung verurteilt worden ist, ist das Berufungsurteil rechtskr\u00e4ftig geworden.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"die-entscheidungen-des-vi-zivilsenats\">Die Entscheidungen des VI. Zivilsenats<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der VI. Zivilsenat hat die Revisionen der Kl\u00e4ger zur\u00fcckgewiesen. Die Auffassung des Oberlandesgerichts, die Kl\u00e4ger h\u00e4tten insoweit keinen Unterlassungsanspruch gegen die Beklagte, trifft im Ergebnis zu.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ob ein Unterlassungsanspruch besteht, richtet sich im Ausgangspunkt nach Art. 17 Abs. 1 DS-GVO. Der Anwendung dieser Vorschrift stehen insbesondere nicht Art. 38 Abs. 1 BayDSG in Verbindung mit Art. 85 Abs. 2 DS-GVO und das dort geregelte \u201ePresseprivileg\u201c entgegen; denn die Beklagte verarbeitet in dem von ihr betriebenen Portal die personenbezogenen Daten der Kl\u00e4ger nicht zu \u201ejournalistischen Zwecken\u201c im Sinne dieser Vorschriften.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die tatbestandlichen Voraussetzungen f\u00fcr einen Unterlassungsanspruch aus Art. 17 Abs. 1 DSG-GVO sind in den Streitf\u00e4llen nicht erf\u00fcllt. Insbesondere scheitert ein Unterlassungsanspruch aus Art. 17 Abs. 1 Buchst. d DS-GVO daran, dass die von den Kl\u00e4gern bek\u00e4mpfte Datenverarbeitung gem\u00e4\u00df Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. f. DS-GVO rechtm\u00e4\u00dfig ist. Denn mit dem Portalbetrieb und der damit verbundenen Verarbeitung der genannten personenbezogenen Daten der Kl\u00e4ger verfolgt die Beklagte berechtigte, von Art. 11 GRCh (Freiheit der Meinungs\u00e4u\u00dferung und Informationsfreiheit) und Art. 16 GRCh (Unternehmerische Freiheit) gesch\u00fctzte Interessen, die Datenverarbeitung geht \u00fcber das daf\u00fcr unbedingt Notwendige nicht hinaus und die durchzuf\u00fchrende Abw\u00e4gung der nach den konkreten Umst\u00e4nden des Einzelfalls gegen\u00fcberstehenden Rechte und Interessen f\u00e4llt hinsichtlich der im Revisionsverfahren noch streitgegenst\u00e4ndlichen Gestaltungselemente des Portalbetriebs der Beklagten nicht zugunsten der Kl\u00e4ger aus. Vom VI. Zivilsenat besonders hervorgehoben wurde dabei, dass aus dem Umstand, dass im Rahmen der Abw\u00e4gung \u2013 wie der erkennende Senat in einem Urteil vom 20. Februar 2018 (VI ZR 30\/17, BGHZ 217, 340 Rn. 11 ff.) ausgef\u00fchrt hatte \u2013 auch in den Blick zu nehmen ist, ob die Beklagte als \u201eneutrale Informationsmittlerin\u201c agiert, kein strenges Gebot zur Gleichbehandlung zahlender und nichtzahlender \u00c4rzte folgt. Ma\u00dfgebend ist vielmehr, welche konkreten Vorteile die Beklagte zahlenden gegen\u00fcber nichtzahlenden \u00c4rzten gew\u00e4hrt und ob die sich daraus ergebende Ungleichbehandlung in einer Gesamtschau mit allen anderen Umst\u00e4nden des konkreten Einzelfalls dazu f\u00fchrt, dass die Interessen des gegen seinen Willen in das Portal aufgenommenen Arztes die berechtigten Interessen der beklagten Portalbetreiberin und vor allem der Portalnutzer \u00fcberwiegen. Dabei ist zu ber\u00fccksichtigen, dass \u00c4rzte es grunds\u00e4tzlich hinzunehmen haben, in einem Bewertungsportal gef\u00fchrt und dort bewertet zu werden. Die noch streitgegenst\u00e4ndlichen Gestaltungselemente f\u00fchrten in den Streitf\u00e4llen nicht zu nicht nur unerheblich dar\u00fcberhinausgehenden Belastungen f\u00fcr die Kl\u00e4ger.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"hinweis-zur-rechtslage\">Hinweis zur Rechtslage<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die ma\u00dfgeblichen Vorschriften lauten:<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Artikel 6 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(1) Die Verarbeitung ist nur rechtm\u00e4\u00dfig, wenn mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erf\u00fcllt ist:<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">[\u2026].<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">f) die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, \u00fcberwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">[\u2026]<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Artikel 17 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(1) Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverz\u00fcglich gel\u00f6scht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, personenbezogene Daten unverz\u00fcglich zu l\u00f6schen, sofern einer der folgenden Gr\u00fcnde zutrifft:<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">[\u2026]<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">c) Die betroffene Person legt gem\u00e4\u00df Artikel 21 Absatz 1 Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gr\u00fcnde f\u00fcr die Verarbeitung vor, [\u2026]<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">d) Die personenbezogenen Daten wurden unrechtm\u00e4\u00dfig verarbeitet.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">[\u2026]<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Artikel 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(1) Die betroffene Person hat das Recht, aus Gr\u00fcnden, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e oder f erfolgt, Widerspruch einzulegen; [\u2026]. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzw\u00fcrdige Gr\u00fcnde f\u00fcr die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person \u00fcberwiegen, oder [\u2026].<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">[\u2026].<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Artikel 85 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(1) Die Mitgliedstaaten bringen durch Rechtsvorschriften das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten gem\u00e4\u00df dieser Verordnung mit dem Recht auf freie Meinungs\u00e4u\u00dferung und Informationsfreiheit, einschlie\u00dflich der Verarbeitung zu journalistischen Zwecken [\u2026], in Einklang.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(2) F\u00fcr die Verarbeitung, die zur journalistischen Zwecken [\u2026] erfolgt, sehen die Mitgliedstaaten Abweichungen oder Ausnahmen von Kapitel II (Grunds\u00e4tze), Kapitel III (Rechte der betroffenen Person), [\u2026] vor, wenn dies erforderlich ist, um das Recht auf Schutz der personenbezogenen Daten mit der Freiheit der Meinungs\u00e4u\u00dferung und der Informationsfreiheit in Einklang zu bringen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">[\u2026]<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Artikel 38 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG)<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(1) Werden personenbezogene Daten zu journalistischen, [\u2026] Zwecken verarbeitet, stehen den betroffenen Personen nur die in Abs. 2 genannten Rechte zu. [\u2026].<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">[\u2026].<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Artikel 7 der EU-Grundrechte-Charta (GRCh)<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihrer Kommunikation.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Artikel 11 der EU-Grundrechte-Charta (GRCh)<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(1) Jede Person hat das Recht auf freie Meinungs\u00e4u\u00dferung. Dieses Recht schlie\u00dft die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne beh\u00f6rdliche Eingriffe und ohne R\u00fccksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">[\u2026]<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Artikel 16 der EU-Grundrechte-Charta (GRCh)<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die unternehmerische Freiheit wird nach dem Unionsrecht und den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten anerkannt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Quelle: BGH, Pressemitteilung vom 23.12.2021 zu den Urteilen VI ZR 488\/19 und VI ZR 489\/19 vom 12.10.2021<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der u. a. f\u00fcr das allgemeine Pers\u00f6nlichkeitsrecht zust\u00e4ndige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in zwei das \u00c4rztebewertungsportal \u201eJAMEDA\u201c (Az. VI ZR 488\/19 und VI ZR 489\/19) betreffenden Verfahren die schriftlichen Gr\u00fcnde der am 12. Oktober 2021 verk\u00fcndeten Urteile vorgelegt. Die Urteile sind in der Entscheidungsdatenbank auf der Website des Bundesgerichtshofs (www.bundesgerichtshof.de) abrufbar. Sachverhalt Die Beklagte &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/schriftliche-urteilsgruende-in-den-jameda-verfahren-liegen-vor\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Schriftliche Urteilsgr\u00fcnde in den \u201eJAMEDA\u201c-Verfahren liegen vor<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1730],"tags":[],"class_list":["post-65567","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-steuern-recht"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/65567","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=65567"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/65567\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=65567"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=65567"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=65567"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}