{"id":65571,"date":"2022-01-02T16:26:36","date_gmt":"2022-01-02T14:26:36","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=65571"},"modified":"2022-01-02T16:26:36","modified_gmt":"2022-01-02T14:26:36","slug":"das-aendert-sich-im-januar-2022","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/das-aendert-sich-im-januar-2022\/","title":{"rendered":"Das \u00e4ndert sich im Januar 2022"},"content":{"rendered":"\n<p>Der Mindestlohn steigt, die Pfandpflicht wird ausgeweitet und es wird leichter, alte Elektroger\u00e4te zu entsorgen \u2013 im Januar treten zahlreiche gesetzliche \u00c4nderungen in Kraft. Einige Neuregelungen h\u00e4ngen mit der Corona-Pandemie zusammen. Das Wichtigste im \u00dcberblick.<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"corona-pandemie\">Corona-Pandemie<\/h2>\n\n\n\n<h3 id=\"infektionsschutzgesetz-impfpflicht-f%c3%bcr-besch%c3%a4ftigte-in-kliniken-und-heimen\">Infektionsschutzgesetz: Impfpflicht f\u00fcr Besch\u00e4ftigte in Kliniken und Heimen<\/h3>\n\n\n\n<p>Seit dem 12. Dezember gilt die \u201eeinrichtungsbezogene\u201c Impfpflicht. Bis zum 15. M\u00e4rz m\u00fcssen Besch\u00e4ftigte von Kliniken, Pflegeheimen und \u00e4hnlichen Einrichtungen einen Nachweis als Geimpfte oder Genesene vorlegen. Apothekerinnen und Apotheker sowie Tier- oder Zahn\u00e4rzte d\u00fcrfen impfen. Die L\u00e4nder bekommen mehr M\u00f6glichkeiten f\u00fcr regionale Ma\u00dfnahmen gegen die Pandemie.<\/p>\n\n\n\n<h3 id=\"pandemiebedingter-pflege-schutzschirm-verl%c3%a4ngert\">Pandemiebedingter Pflege-Schutzschirm verl\u00e4ngert<\/h3>\n\n\n\n<p>Am 24. November traten die wesentlichen \u00c4nderungen am Infektionsschutzgesetz und weiterer Gesetze in Kraft: Am Arbeitsplatz gilt 3G f\u00fcr Besch\u00e4ftigte und Arbeitgeber. Im \u00f6ffentlichen Nah- und Fernverkehr sowie im Flugverkehr gilt 3G f\u00fcr Fahr- beziehungsweise Flugg\u00e4ste sowie f\u00fcr Kontroll- und Servicepersonal. Mit diesem Gesetzespaket werden auch Sonderregelungen wie der Pflege-Schutzschirm und die Ausweitung der Kinderkrankentage bis in den M\u00e4rz 2022 verl\u00e4ngert.<\/p>\n\n\n\n<h3 id=\"corona-wirtschaftshilfen-auch-2022\">Corona-Wirtschaftshilfen auch 2022<\/h3>\n\n\n\n<p>Die \u00dcberbr\u00fcckungshilfe III wird bis Ende M\u00e4rz 2022 als \u00dcberbr\u00fcckungshilfe IV fortgef\u00fchrt. Auch der Wirtschaftsstabilisierungsfonds, der gro\u00dfen Unternehmen bei der Bew\u00e4ltigung der Pandemiefolgen helfen soll, l\u00e4uft weiter bis Ende Juni 2022.<\/p>\n\n\n\n<h3 id=\"anspruch-auf-erh%c3%b6htes-kurzarbeitergeld-verl%c3%a4ngert\">Anspruch auf erh\u00f6htes Kurzarbeitergeld verl\u00e4ngert<\/h3>\n\n\n\n<p>Der Anspruch auf erh\u00f6htes Kurzarbeitergeld wird bis Ende M\u00e4rz 2022 verl\u00e4ngert. Auch Besch\u00e4ftigte, die seit April 2021 erstmals in Kurzarbeit gegangen sind, k\u00f6nnen von Januar bis M\u00e4rz 2022 Anspruch auf die erh\u00f6hten Leistungss\u00e4tze erhalten. Die Regelung soll es betroffenen Menschen erleichtern, durch l\u00e4ngere Kurzarbeit eingetretene Einkommensverluste auszugleichen.<\/p>\n\n\n\n<h3 id=\"erleichterter-zugang-zum-kurzarbeitergeld-gilt-weiter\">Erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld gilt weiter<\/h3>\n\n\n\n<p>Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld wird bis 31. M\u00e4rz 2022 verl\u00e4ngert. Das bedeutet Planungssicherheit f\u00fcr Unternehmen und Besch\u00e4ftigte in der Pandemie. Die Verordnung tritt am 1. Januar in Kraft.<\/p>\n\n\n\n<h3 id=\"h%c3%b6herer-hinzuverdienst-bei-vorgezogener-altersrente\">H\u00f6herer Hinzuverdienst bei vorgezogener Altersrente<\/h3>\n\n\n\n<p>Die Hinzuverdienstgrenze f\u00fcr vorgezogene Altersrenten wird im Jahr 2022 auf 46.060 Euro angehoben. Jahreseink\u00fcnfte bis zu dieser H\u00f6he f\u00fchren somit nicht zur K\u00fcrzung einer vorgezogenen Altersrente. Weiterarbeit oder Wiederaufnahme einer Besch\u00e4ftigung nach Renteneintritt werden damit erleichtert. Der Gesetzgeber reagiert damit auf Personalengp\u00e4sse durch die COVID-19-Pandemie.<\/p>\n\n\n\n<h3 id=\"k%c3%bcnstlersozialabgabe-bleibt-stabil\">K\u00fcnstlersozialabgabe bleibt stabil<\/h3>\n\n\n\n<p>In der K\u00fcnstlersozialversicherung wurden Ma\u00dfnahmen getroffen, um H\u00e4rten infolge der Corona-Pandemie zu vermeiden. Der Abgabesatz der K\u00fcnstlersozialabgabe bleibt dank zus\u00e4tzlicher Bundesmittel stabil bei 4,2 Prozent. Dar\u00fcber hinaus bleibt die j\u00e4hrliche Mindesteinkommensgrenze im K\u00fcnstlersozialversicherungsgesetz f\u00fcr Versicherte auch f\u00fcr das Jahr 2022 ausgesetzt.<\/p>\n\n\n\n<h3 id=\"virtuelle-betriebsversammlungen-wieder-m%c3%b6glich\">Virtuelle Betriebsversammlungen wieder m\u00f6glich<\/h3>\n\n\n\n<p>Betriebsversammlungen sowie Versammlungen weiterer Aussch\u00fcsse und Gremien k\u00f6nnen wieder virtuell durchgef\u00fchrt werden. Die entsprechenden pandemiebedingten Sonderregelungen sind befristet bis zum 19. M\u00e4rz 2022 mit M\u00f6glichkeit der einmaligen Verl\u00e4ngerung durch Beschluss des Deutschen Bundestages.<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"mindestlohn-arbeitslosmeldung-online\">Mindestlohn, Arbeitslosmeldung online<\/h2>\n\n\n\n<h3 id=\"der-mindestlohn-steigt\">Der Mindestlohn steigt<\/h3>\n\n\n\n<p>Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar auf 9,82 Euro. Die Anhebung beruht auf dem Vorschlag der Mindestlohnkommission vom 30. Juni 2020.<\/p>\n\n\n\n<h3 id=\"elektronische-arbeitslosmeldung\">Elektronische Arbeitslosmeldung<\/h3>\n\n\n\n<p>Ab 1. Januar k\u00f6nnen sich Kundinnen und Kunden der Arbeitsagenturen online arbeitslos melden. Eine pers\u00f6nliche Arbeitslosmeldung vor Ort bleibt aber m\u00f6glich.<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"teilhabe-f%c3%bcr-menschen-mit-behinderungen\">Teilhabe f\u00fcr Menschen mit Behinderungen<\/h2>\n\n\n\n<h3 id=\"f%c3%bcr-mehr-gesellschaftliche-teilhabe\">F\u00fcr mehr gesellschaftliche Teilhabe<\/h3>\n\n\n\n<p>Menschen mit Behinderungen sollen selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilhaben k\u00f6nnen. Mit dem Teilhabest\u00e4rkungsgesetz werden die Chancen am Arbeitsmarkt erh\u00f6ht, der Zugang zu einer regul\u00e4ren Ausbildung erm\u00f6glicht und der Schutz vor Gewalt verbessert.<\/p>\n\n\n\n<h3 id=\"budget-f%c3%bcr-ausbildung-wird-ausgeweitet\">Budget f\u00fcr Ausbildung wird ausgeweitet<\/h3>\n\n\n\n<p>Ab 1. Januar k\u00f6nnen auch junge Menschen mit Behinderungen, die bereits im Arbeitsbereich einer Werkstatt f\u00fcr Menschen mit Behinderung t\u00e4tig sind, mithilfe des Budget f\u00fcr Ausbildung eine regul\u00e4re betriebliche Ausbildung oder eine Fachpraktikerausbildung aufnehmen.<\/p>\n\n\n\n<h3 id=\"einheitliche-ansprechstellen-f%c3%bcr-arbeitgeber\">Einheitliche Ansprechstellen f\u00fcr Arbeitgeber<\/h3>\n\n\n\n<p>Mit den Einheitlichen Ansprechstellen werden ab 2022 alle Arbeitgeber dabei unterst\u00fctzt, schwerbehinderte Menschen einzustellen. In den Ansprechstellen wird zu Ausbildung, Einstellung und Besch\u00e4ftigung von schwerbehinderten Menschen beraten. Die Ansprechpartner unterst\u00fctzen auch bei der Antragsstellung.<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"soziales-rente-und-wohnen\">Soziales, Rente und Wohnen<\/h2>\n\n\n\n<h3 id=\"neue-beitragsbemessungsgrenzen-ab-2022\">Neue Beitragsbemessungsgrenzen ab 2022<\/h3>\n\n\n\n<p>In der Sozialversicherung werden zum 1. Januar die Beitragsbemessungsgrenzen an die Einkommensentwicklung angepasst.<\/p>\n\n\n\n<h3 id=\"beitragss%c3%a4tze-in-der-rentenversicherung\">Beitragss\u00e4tze in der Rentenversicherung<\/h3>\n\n\n\n<p>Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung betr\u00e4gt weiterhin 18,6 Prozent in der allgemeinen Rentenversicherung und 24,7 Prozent in der knappschaftlichen Rentenversicherung. Der Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte wird f\u00fcr das Kalenderjahr 2022 monatlich 270 Euro (West) beziehungsweise 260 Euro (Ost) betragen.<\/p>\n\n\n\n<h3 id=\"renteneintrittsalter-weiter-angehoben\">Renteneintrittsalter weiter angehoben<\/h3>\n\n\n\n<p>Im Zuge der schrittweisen Anhebung des Renteneintrittsalters in der gesetzlichen Rentenversicherung (\u201eRente mit 67\u201c) steigen die Altersgrenzen um einen weiteren Monat. Versicherte, die 1956 beziehungsweise 1957 geboren sind und f\u00fcr die keine Vertrauensschutzregelungen gelten, erreichen die Regelaltersgrenze mit 65 Jahren und zehn Monaten beziehungsweise mit 65 Jahren und elf Monaten.<\/p>\n\n\n\n<h3 id=\"regels%c3%a4tze-steigen-ab-2022\">Regels\u00e4tze steigen ab 2022<\/h3>\n\n\n\n<p>Wer auf Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II angewiesen ist, bekommt ab Januar 2022 mehr Geld. Alleinstehende Erwachsene erhalten dann 449 Euro im Monat \u2013 drei Euro mehr als bisher. Die Regels\u00e4tze f\u00fcr Kinder und Jugendliche steigen ebenfalls.<\/p>\n\n\n\n<h3 id=\"verbesserte-absicherung-bei-erwerbsminderung\">Verbesserte Absicherung bei Erwerbsminderung<\/h3>\n\n\n\n<p>Wer in j\u00fcngeren Jahren vermindert erwerbsf\u00e4hig wird, hat in der Regel noch keine ausreichenden Rentenanwartschaften aufbauen k\u00f6nnen. Wer eine Erwerbsminderungsrente bezieht, wird so gestellt, als h\u00e4tte er \u00fcber den Eintritt der Erwerbsminderung hinaus so weitergearbeitet wie zuvor (Zurechnungszeit). Bei einem Beginn der Erwerbsminderungsrente im Jahr 2022 endet die Zurechnungszeit mit 65 Jahren und elf Monaten.<\/p>\n\n\n\n<h3 id=\"mehr-wohngeld-f%c3%bcr-640-000-haushalte\">Mehr Wohngeld f\u00fcr 640.000 Haushalte<\/h3>\n\n\n\n<p>Das Wohngeld wird zum 1. Januar 2022 erstmals automatisch erh\u00f6ht und danach alle zwei Jahre entsprechend der Miet- und Einkommensentwicklung angepasst. Dadurch k\u00f6nnen viele einkommensschwache Haushalte weiter Wohngeld beziehen, die sonst aufgrund von Einkommenssteigerungen m\u00f6glicherweise keinen Anspruch mehr gehabt h\u00e4tten. Weniger Menschen m\u00fcssen zu Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe wechseln, um ihren Lebensunterhalt zu sichern.<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"pflege\">Pflege<\/h2>\n\n\n\n<h3 id=\"entlastung-f%c3%bcr-pflegekr%c3%a4fte-und-pflegebed%c3%bcrftige\">Entlastung f\u00fcr Pflegekr\u00e4fte und Pflegebed\u00fcrftige<\/h3>\n\n\n\n<p>Die Pflege in Deutschland wird verbessert \u2013 f\u00fcr Pflegebed\u00fcrftige, pflegende Angeh\u00f6rige und das Pflegepersonal. Wenn Pflegebed\u00fcrftige im Heim wohnen, zahlt die Pflegeversicherung ab 1. Januar einen Zuschlag. So werden Pflegebed\u00fcrftige von steigenden Pflegekosten nicht \u00fcberfordert.<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"familie\">Familie<\/h2>\n\n\n\n<h3 id=\"kinderzuschlag-steigt\">Kinderzuschlag steigt<\/h3>\n\n\n\n<p>Der Kinderzuschlag, den Familien mit geringem Einkommen zus\u00e4tzlich zum Kindergeld erhalten, steigt um vier Euro. Ab 1. Januar 2022 betr\u00e4gt der H\u00f6chstbetrag 209 Euro monatlich.<\/p>\n\n\n\n<h3 id=\"unterhaltsvorschuss-erh%c3%b6ht\">Unterhaltsvorschuss erh\u00f6ht<\/h3>\n\n\n\n<p>Der Unterhaltsvorschuss \u2013 also die finanzielle Unterst\u00fctzung vom Staat f\u00fcr Alleinerziehende, die f\u00fcr ihr Kind keinen oder nicht regelm\u00e4\u00dfig Unterhalt erhalten \u2013 wird analog zum ebenfalls steigenden Mindestunterhalt angehoben. Der H\u00f6chstbetrag liegt ab 1. Januar 2022 je nach Alter des Kindes zwischen 177 und 314 Euro.<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"steuern\">Steuern<\/h2>\n\n\n\n<h3 id=\"existenzminimum-steuerfrei\">Existenzminimum steuerfrei<\/h3>\n\n\n\n<p>Der Grundfreibetrag f\u00fcr Erwachsene steigt ab 1. Januar 2022 an \u2013 um 204 Euro. Ledige zahlen 2022 erst ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 9.948 Euro im Jahr Einkommensteuer, bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern verdoppelt sich der Betrag. Damit wird das Existenzminimum f\u00fcr Erwachsene steuerfrei gestellt.<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"strompreise-atomausstieg-heizkosten\">Strompreise, Atomausstieg, Heizkosten<\/h2>\n\n\n\n<h3 id=\"ersparnis-beim-strom-eeg-umlage-2022-sinkt-deutlich\">Ersparnis beim Strom: EEG-Umlage 2022 sinkt deutlich<\/h3>\n\n\n\n<p>Die EEG-Umlage (\u201e\u00d6kostrom-Umlage\u201c) sinkt von 6,5 auf 3,723 Cent pro Kilowattstunde. Grund daf\u00fcr ist, dass die F\u00f6rderung von erneuerbaren Energien seit 2021 teilweise durch den Bundeshaushalt finanziert wird. Gespeist wird dies durch Erl\u00f6se der in 2021 eingef\u00fchrten CO2-Bepreisung sowie des Konjunkturpakets.<\/p>\n\n\n\n<h3 id=\"atomausstieg-drei-weitere-kernkraftwerke-gehen-vom-netz\">Atomausstieg: Drei weitere Kernkraftwerke gehen vom Netz<\/h3>\n\n\n\n<p>F\u00fcr die drei Kernkraftwerke Brokdorf (Schleswig-Holstein), Grohnde (Niedersachsen) und Gundremmingen, Block C (Bayern) erlischt die Berechtigung zum Leistungsbetrieb zum 31. Dezember 2021. Ende 2022 folgen die letzten verbleibenden Atomkraftwerke Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2.<\/p>\n\n\n\n<h3 id=\"neue-heizkostenabrechnungsverordnung-mehr-transparenz-%c3%bcber-energieverbrauch\">Neue Heizkostenabrechnungsverordnung: Mehr Transparenz \u00fcber Energieverbrauch<\/h3>\n\n\n\n<p>Ab dem 1. Januar 2022 m\u00fcssen Geb\u00e4udeeigent\u00fcmer den Mietern und Wohnungseigent\u00fcmern monatlich Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen mitteilen, beispielsweise Informationen \u00fcber den Brennstoffmix. Dies gilt f\u00fcr Wohnungen und Geb\u00e4ude, in denen fernablesbare Z\u00e4hler oder Heizkostenverteiler installiert sind. Es bedarf auch keines Ablesers mehr in der Wohnung oder im Haus. Endnutzer sollen damit zu einem bewussten und sparsamen Umgang mit W\u00e4rmeenergie angeregt werden. Die Regelung ist Teil der Heizkostenabrechnungsverordnung, die am 1. Dezember 2021 in Kraft getreten ist.<\/p>\n\n\n\n<h3 id=\"einfacher-zahlen-an-der-e-lades%c3%a4ule\">Einfacher zahlen an der E-Lades\u00e4ule<\/h3>\n\n\n\n<p>Das Bezahlen an \u00f6ffentlich zug\u00e4nglichen E-Lades\u00e4ulen wird einfacher und nutzerfreundlicher. Daf\u00fcr sorgt die novellierte Lades\u00e4ulenverordnung, die am 1. Januar 2022 in Kraft tritt. Sie legt fest, dass Lades\u00e4ulen, die ab dem 1. Juli 2023 erstmalig in Betrieb genommen werden, mindestens das kontaktlose Bezahlen mit g\u00e4ngiger Kredit- und Debitkarte erm\u00f6glichen m\u00fcssen.<\/p>\n\n\n\n<h3 id=\"eu-f%c3%bchrerschein-erste-umtauschfrist-l%c3%a4uft-ab\">EU-F\u00fchrerschein: Erste Umtauschfrist l\u00e4uft ab<\/h3>\n\n\n\n<p>Bis 2033 muss jeder F\u00fchrerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, gegen den neuen EU-F\u00fchrerschein eingetauscht werden. Das geschieht stufenweise, und die erste Frist endet zum 19. Januar 2022. Sie gilt f\u00fcr die Altersklasse von 1953 bis 1958. Der neue einheitliche und f\u00e4lschungssichere EU-F\u00fchrerschein im Scheckkartenformat hat eine G\u00fcltigkeitsdauer von 15 Jahren.<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"pfand-plastik-elektrom%c3%bcll\">Pfand, Plastik, Elektrom\u00fcll<\/h2>\n\n\n\n<h3 id=\"pfandpflicht-f%c3%bcr-alle-einweg-getr%c3%a4nkeflaschen-aus-kunststoff\">Pfandpflicht f\u00fcr alle Einweg-Getr\u00e4nkeflaschen aus Kunststoff<\/h3>\n\n\n\n<p>Ab dem 1. Januar 2022 sind alle Einweg-Getr\u00e4nkeflaschen aus Kunststoff und alle Getr\u00e4nkedosen pfandpflichtig. Eine \u00dcbergangsfrist bis 2024 gilt f\u00fcr Plastikflaschen mit Milchgetr\u00e4nken.<\/p>\n\n\n\n<h3 id=\"d%c3%bcnne-plastikt%c3%bcten-verboten\">D\u00fcnne Plastikt\u00fcten verboten<\/h3>\n\n\n\n<p>Ab 1. Januar 2022 d\u00fcrfen H\u00e4ndler keine leichten Kunststofftragetaschen mehr an ihre Kundschaft ausgeben. Die \u00c4nderung im Verpackungsgesetz tr\u00e4gt dazu bei, die Umwelt vor Plastikm\u00fcll zu sch\u00fctzen. Weiter erlaubt sind nur leichte \u201eHemdchenbeutel\u201c, die aus Hygienegr\u00fcnden oder f\u00fcr loses Obst und Gem\u00fcse angeboten werden.<\/p>\n\n\n\n<h3 id=\"elektrom%c3%bcll-r%c3%bccknahme-von-altger%c3%a4ten\">Elektrom\u00fcll: R\u00fccknahme von Altger\u00e4ten<\/h3>\n\n\n\n<p>Verbraucherinnen und Verbraucher k\u00f6nnen Elektroaltger\u00e4te auch bei vielen Lebensmitteleinzelh\u00e4ndlern kostenlos abgeben. F\u00fcr kleine Elektroaltger\u00e4te, wie Handys oder Taschenlampen, gilt dies unabh\u00e4ngig vom Neukauf eines Produkts, f\u00fcr gr\u00f6\u00dfere Altger\u00e4te beim Kauf eines entsprechenden neuen Artikels. Die Regelung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. F\u00fcr H\u00e4ndler gilt eine \u00dcbergangsfrist von sechs Monaten.<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"verbraucherschutz-it-produkte\">Verbraucherschutz, IT-Produkte<\/h2>\n\n\n\n<h3 id=\"it-sicherheitskennzeichen\">IT-Sicherheitskennzeichen<\/h3>\n\n\n\n<p>Hersteller und Anbieter k\u00f6nnen ihre IT-Produkte mit dem IT-Sicherheitskennzeichen des Bundesamtes f\u00fcr Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) auszeichnen. Sie sichern damit zu, dass ihre Produkte bestimmte Sicherheitseigenschaften besitzen.<\/p>\n\n\n\n<h3 id=\"update-pflicht-f%c3%bcr-smartphones\">Update-Pflicht f\u00fcr Smartphones<\/h3>\n\n\n\n<p>Bei Ger\u00e4ten mit digitalen Elementen wie Tablets oder Smartwatches gilt k\u00fcnftig eine Update-Pflicht. Anbieter sind zur regelm\u00e4\u00dfigen Aktualisierung ihrer Produkte verpflichtet. Au\u00dferdem wird die gesetzliche Vermutung, dass ein Mangel der Kaufsache bereits beim Kauf vorlag, von sechs Monaten auf ein Jahr verl\u00e4ngert.<\/p>\n\n\n\n<h3 id=\"erweiterte-rechte-beim-kauf-digitaler-produkte\">Erweiterte Rechte beim Kauf digitaler Produkte<\/h3>\n\n\n\n<p>Die Nutzung digitaler Produkte wie Software, Apps und Streamingdienste ist aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Unternehmen sind nun verpflichtet die mangelfreie Leistung zu gew\u00e4hrleisten sowie Updates anzubieten. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.<\/p>\n\n\n\n<h3 id=\"tierwohl-und-bio-produkte\">Tierwohl und Bio-Produkte<\/h3>\n\n\n\n<p>Bisher wurden in Deutschland jedes Jahr rund 45 Millionen m\u00e4nnliche K\u00fcken der Legehennen-Rassen get\u00f6tet, weil sie keine Eier legen und sich nicht f\u00fcr die Fleischproduktion eignen. Ab dem 1. Januar 2022 ist das verboten. Damit ist Deutschland das weltweit erste Land, das diese Praxis verbietet.<\/p>\n\n\n\n<h3 id=\"neue-eu-%c3%b6ko-verordnung-f%c3%bcr-produktion-und-kennzeichnung\">Neue EU-\u00d6ko-Verordnung f\u00fcr Produktion und Kennzeichnung<\/h3>\n\n\n\n<p>Ab 1. Januar 2022 tritt die neue EU-\u00d6ko-Verordnung in Kraft. Neuheiten im Gesetz sind \u00c4nderungen im Kontrollsystem, neue Vorschriften f\u00fcr importierte Bio-Produkte, neue Anforderungen f\u00fcr Erzeuger und eine erweiterte Palette von Produkten, die als Bio-Produkte vermarktet werden k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"pf%c3%a4ndung\">Pf\u00e4ndung<\/h2>\n\n\n\n<h3 id=\"weihnachtsgeld-bis-630-euro-gesch%c3%bctzt\">Weihnachtsgeld bis 630 Euro gesch\u00fctzt<\/h3>\n\n\n\n<p>Mehr Pf\u00e4ndungsschutz ab dem 1. Januar 2022: Bei der Sachpf\u00e4ndung durch Gerichtsvollzieher wird auch der Bedarf anderer Personen ber\u00fccksichtigt, die mit Schuldnern in einem gemeinsamen Haushalt leben. Vorher wurde daf\u00fcr ausschlie\u00dflich der Bedarf der Schuldner und deren Familien ber\u00fccksichtigt. Generell unpf\u00e4ndbar sind ab 2022 Haustiere. Beim Weihnachtsgeld sind zuk\u00fcnftig zun\u00e4chst 630 Euro gesch\u00fctzt.<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"tattoos\">Tattoos<\/h2>\n\n\n\n<h3 id=\"aus-f%c3%bcr-mehr-als-4-000-gesundheitssch%c3%a4dliche-substanzen\">Aus f\u00fcr mehr als 4.000 gesundheitssch\u00e4dliche Substanzen<\/h3>\n\n\n\n<p>Tattoofarben werden noch sicherer: Die Verwendung von mehr als 4.000 gef\u00e4hrlichen Chemikalien in T\u00e4towierfarben und Permanent-Make-up wird ab 4. Januar 2022 EU-weit beschr\u00e4nkt. Grenzwerte hat die EU zum Beispiel f\u00fcr bestimmte Azofarbstoffe, karzinogene aromatische Amine, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Metalle und Methanol festgelegt. Tinten f\u00fcr Tattoos oder Permanent-Make-up m\u00fcssen k\u00fcnftig f\u00fcr diesen Verwendungszweck gekennzeichnet sein.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Quelle: Bundesregierung, Pressemitteilung vom 27.12.2021<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Mindestlohn steigt, die Pfandpflicht wird ausgeweitet und es wird leichter, alte Elektroger\u00e4te zu entsorgen \u2013 im Januar treten zahlreiche gesetzliche \u00c4nderungen in Kraft. Einige Neuregelungen h\u00e4ngen mit der Corona-Pandemie zusammen. Das Wichtigste im \u00dcberblick. Corona-Pandemie Infektionsschutzgesetz: Impfpflicht f\u00fcr Besch\u00e4ftigte in Kliniken und Heimen Seit dem 12. Dezember gilt die \u201eeinrichtungsbezogene\u201c Impfpflicht. Bis zum 15. &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/das-aendert-sich-im-januar-2022\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Das \u00e4ndert sich im Januar 2022<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1730],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/65571"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=65571"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/65571\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=65571"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=65571"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=65571"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}