{"id":65645,"date":"2022-01-07T13:03:23","date_gmt":"2022-01-07T11:03:23","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=65645"},"modified":"2022-01-07T13:03:23","modified_gmt":"2022-01-07T11:03:23","slug":"zur-trennung-im-familienrechtlichen-sinn-waehrend-der-verbuessung-einer-freiheitsstrafe-durch-einen-ehegatten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/zur-trennung-im-familienrechtlichen-sinn-waehrend-der-verbuessung-einer-freiheitsstrafe-durch-einen-ehegatten\/","title":{"rendered":"Zur Trennung im familienrechtlichen Sinn w\u00e4hrend der Verb\u00fc\u00dfung einer Freiheitsstrafe durch einen Ehegatten"},"content":{"rendered":"\n<p id=\"h-wahrend-der-verbussung-einer-freiheitsstrafe-durch-einen-ehegatten-ist-eine-trennung-im-familienrechtlichen-sinne-erst-dann-anzunehmen-wenn-der-trennungswille-eines-ehegatten-fur-den-anderen-ehegatten-erkennbar-wird\"><strong>W\u00e4hrend der Verb\u00fc\u00dfung einer Freiheitsstrafe durch einen Ehegatten ist eine Trennung im familienrechtlichen Sinne erst dann anzunehmen, wenn der Trennungswille eines Ehegatten f\u00fcr den anderen Ehegatten erkennbar wird.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p id=\"h-die-von-der-ehefrau-mitgetragene-erwerbslosigkeit-des-ehemannes-rechtfertigt-regelmassig-nicht-den-wegfall-des-versorgungsausgleiches\"><strong>Die von der Ehefrau mitgetragene Erwerbslosigkeit des Ehemannes rechtfertigt regelm\u00e4\u00dfig nicht den Wegfall des Versorgungsausgleiches.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der 2. Senat des Pf\u00e4lzischen Oberlandesgerichts Zweibr\u00fccken hat sich in einem Scheidungsverfahren mit der Frage befasst, wann das Trennungsjahr w\u00e4hrend der Inhaftierung eines Ehegatten zu laufen beginnt. Weiterhin musste der Senat entscheiden, ob die Erwerbslosigkeit und die Begehung von Straftaten durch den Ehemann den Ausschluss des Versorgungsausgleiches wegen grober Unbilligkeit zur Folge hat.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Eheleute schlossen im Jahr 2002 die Ehe. Der Ehemann hatte keine abgeschlossene Ausbildung, war seit Jahren drogenabh\u00e4ngig und hatte lediglich kurzzeitige Hilfst\u00e4tigkeiten ausgef\u00fchrt. Die Ehefrau war hingegen durchgehend berufst\u00e4tig. Im Jahr 2020 wurde dem Ehemann, der seinerzeit eine Haftstrafe verb\u00fc\u00dfte, der Scheidungsantrag in der JVA zugestellt. Die Ehefrau hielt die Ehe f\u00fcr gescheitert und die Durchf\u00fchrung des Versorgungsausgleichs f\u00fcr grob unbillig. Die Ehe wurde vom zust\u00e4ndigen Amtsgericht geschieden und der Versorgungsausgleich durchgef\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p>Beide Eheleute beschwerten sich gegen die Entscheidung des Amtsgerichts. Der Ehemann wendete sich gegen den Scheidungsausspruch, weil er der Meinung war, dass das Trennungsjahr noch nicht abgelaufen sei. Die Ehefrau verteidigte den Scheidungsausspruch, machte aber geltend, die Durchf\u00fchrung des Versorgungsausgleichs m\u00fcsse wegen grober Unbilligkeit unterbleiben.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Pf\u00e4lzische Oberlandesgericht hat die Beschwerden beider Eheleute zur\u00fcckgewiesen. Zur Begr\u00fcndung hat der Senat ausgef\u00fchrt, dass eine Scheidung zwar erst nach Abschluss des Trennungsjahres erfolgen k\u00f6nne. In F\u00e4llen des fehlenden t\u00e4glichen Zusammenlebens sei aber zur Berechnung der Trennungszeit darauf abzustellen, wann der Trennungswille des einen Ehegatten f\u00fcr den anderen erkennbar gewesen sei. Von dem Trennungswillen der Ehefrau habe der Ehemann jedenfalls mit Zugang des Verfahrenskostenhilfeantrages f\u00fcr den beabsichtigten Scheidungsantrag erfahren. In der Folge sei im Verlauf des Beschwerdeverfahrens das Trennungsjahr abgelaufen.<\/p>\n\n\n\n<p>Auch die Durchf\u00fchrung des Versorgungsausgleiches sei rechtm\u00e4\u00dfig. Die Voraussetzungen f\u00fcr eine Beschr\u00e4nkung oder einen Wegfall des Versorgungsausgleichs nach \u00a7 27 VersAusglG wegen grober Unbilligkeit seien nicht gegeben. Der Ehefrau sei bereits im Zeitpunkt der Eheschlie\u00dfung bekannt gewesen, dass aufgrund der Situation des Mannes (Drogenabh\u00e4ngigkeit, keine Ausbildung) voraussichtlich nicht mit erheblichen Rentenanwartschaften zu rechnen sei. Daran habe sich w\u00e4hrend der Ehe nichts Wesentliches ge\u00e4ndert.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Beschluss ist rechtskr\u00e4ftig.<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"weiterf%c3%bchrender-hinweis\">Weiterf\u00fchrender Hinweis<\/h2>\n\n\n\n<h3 id=\"gesetz-%c3%bcber-den-versorgungsausgleich-versausglg\">Gesetz \u00fcber den Versorgungsausgleich (VersAusglG)<\/h3>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 27 Beschr\u00e4nkung oder Wegfall des Versorgungsausgleichs<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Ein Versorgungsausgleich findet ausnahmsweise nicht statt, soweit er grob unbillig w\u00e4re. Dies ist nur der Fall, wenn die gesamten Umst\u00e4nde des Einzelfalls es rechtfertigen, von der Halbteilung abzuweichen.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Quelle: OLG Zweibr\u00fccken, Pressemitteilung vom 05.01.2022 zum Beschluss 2 UF 159\/20 vom 21.04.2021 (rkr)<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>W\u00e4hrend der Verb\u00fc\u00dfung einer Freiheitsstrafe durch einen Ehegatten ist eine Trennung im familienrechtlichen Sinne erst dann anzunehmen, wenn der Trennungswille eines Ehegatten f\u00fcr den anderen Ehegatten erkennbar wird. Die von der Ehefrau mitgetragene Erwerbslosigkeit des Ehemannes rechtfertigt regelm\u00e4\u00dfig nicht den Wegfall des Versorgungsausgleiches. Der 2. 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