{"id":65675,"date":"2022-01-14T12:32:51","date_gmt":"2022-01-14T10:32:51","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=65675"},"modified":"2023-08-25T12:07:34","modified_gmt":"2023-08-25T10:07:34","slug":"ueberbrueckungshilfe-iv-kann-ab-07-01-2022-beantragt-werden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/ueberbrueckungshilfe-iv-kann-ab-07-01-2022-beantragt-werden\/","title":{"rendered":"\u00dcberbr\u00fcckungshilfe IV kann ab 07.01.2022 beantragt werden"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Viele Unternehmen sind weiterhin stark von den laufenden Ma\u00dfnahmen zur Bek\u00e4mpfung der Corona-Pandemie betroffen. Sie k\u00f6nnen seit heute \u00fcber die Plattform&nbsp;<a href=\"https:\/\/www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de<\/a>&nbsp;Antr\u00e4ge auf \u00dcberbr\u00fcckungshilfe&nbsp;IV&nbsp;f\u00fcr den F\u00f6rderzeitraum Januar bis M\u00e4rz 2022 stellen. Die Antr\u00e4ge sind \u00fcber sog. pr\u00fcfende Dritte, wie beispielsweise Steuerberater, einzureichen. Die ma\u00dfgeblichen F\u00f6rderbedingungen sind in Form von&nbsp;FAQ&nbsp;auf der Plattform ver\u00f6ffentlicht. Die bew\u00e4hrten F\u00f6rderbedingungen werden in der \u00dcberbr\u00fcckungshilfe&nbsp;IV&nbsp;weitgehend beibehalten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Mit der \u00dcberbr\u00fcckungshilfe&nbsp;IV&nbsp;erhalten Unternehmen, die von coronabedingten Schlie\u00dfungen und Beschr\u00e4nkungen auch im ersten Quartal 2022 stark betroffen sind, weiterhin umfassende Unterst\u00fctzung. Die Bundesregierung geht davon aus, dass \u2013 je nach Verlauf der Pandemie \u2013 bis zu 100.000 Unternehmen, m\u00f6glicherweise sogar noch mehr, die Hilfen beantragen k\u00f6nnten.<\/p>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow\"><p><q>\u201eNoch immer belastet die Corona-Pandemie die Unternehmen in Deutschland massiv. Unsere Unternehmen und ihre Besch\u00e4ftigten haben es verdient, dass die Bundesregierung sie auch weiterhin unterst\u00fctzt. Wir haben daher beschlossen, die \u00dcberbr\u00fcckungshilfe bis zum 31. M\u00e4rz 2022 zu verl\u00e4ngern und dabei weiter an die besonderen Bed\u00fcrfnisse der Betroffenen anzupassen. Insbesondere die Unternehmen, die durch die zus\u00e4tzlichen Ma\u00dfnahmen zur Eind\u00e4mmung der Pandemie betroffen sind, wie etwa die 2G-Regelungen oder die Absage von Weihnachtsm\u00e4rkten, erhalten gezielte Unterst\u00fctzung. Damit stehen wir den Unternehmen zur Seite, um die Belastungen durch die Pandemie so gut es geht abzumildern.\u201c<\/q><\/p><cite>Bundesfinanzminister Lindner<\/cite><\/blockquote>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Entsprechend f\u00f6rdern das Bundesministerium f\u00fcr Wirtschaft und Klimaschutz und das Bundesfinanzministerium in der \u00dcberbr\u00fcckungshilfe&nbsp;IV&nbsp;nicht nur Sach- sondern auch Personalkosten zur Umsetzung dieser Zutrittsbeschr\u00e4nkungen.<\/p>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow\"><p><q>\u201eDie rasante Ausbreitung der Omikron-Variante fordert uns allen abermals Einschr\u00e4nkungen ab. Diese sind n\u00f6tig, um unsere Gesundheit zu sch\u00fctzen und unsere Krankenh\u00e4user vor einer \u00dcberlastung zu bewahren. Gleichzeitig bedeuten diese Einschr\u00e4nkungen aber auch eine erneute Belastungsprobe f\u00fcr viele Unternehmen und ihre Besch\u00e4ftigten, und das, nachdem sie schon knapp zwei Jahre Pandemie hinter sich haben \u2013 eine Zeit voller Unsicherheit, Einschr\u00e4nkungen und Sorgen, eine Zeit, die viele aufgezehrt hat. Daher bin ich sehr froh, dass wir den betroffenen Unternehmen mit der \u00dcberbr\u00fcckungshilfe&nbsp;<abbr class=\"\" title=\"vier\">IV<\/abbr>&nbsp;sehr schnell eine helfende Hand reichen k\u00f6nnen, um wenigstens einige H\u00e4rten abzufedern. Seit heute k\u00f6nnen diese Unternehmen Antr\u00e4ge auf \u00dcberbr\u00fcckungshilfe&nbsp;<abbr class=\"\" title=\"vier\">IV<\/abbr>&nbsp;stellen, und bereits in den n\u00e4chsten Wochen werden die ersten Abschlagszahlungen ausgezahlt.\u201c<\/q><\/p><cite>Bundeswirtschaftsminister Habeck<\/cite><\/blockquote>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Habeck betonte weiter: \u201eWir wissen, dass es f\u00fcr viele Unternehmen aufw\u00e4ndig und kostspielig ist, 2G Regeln umzusetzen oder andere Corona-Zutrittsbeschr\u00e4nkungen zu vollziehen. Wir haben daher die Hilfen auch noch mal verbessert, um den Unternehmen zu helfen, auch diese besonders kritische Phase der Pandemie zu bew\u00e4ltigen.\u201c<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Antragstellung f\u00fcr die \u00dcberbr\u00fcckungshilfe&nbsp;IV&nbsp;erfolgt \u00fcber die bekannte Plattform&nbsp;<a href=\"https:\/\/www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de<\/a>. Die Antragsbearbeitung im Einzelfall einschlie\u00dflich der Entscheidung \u00fcber anrechnungsf\u00e4hige Fixkosten liegt wie bisher in der Hand der Bewilligungsstellen der Bundesl\u00e4nder.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"erg%c3%a4nzende-informationen-zur-%c3%bcberbr%c3%bcckungshilfe%c2%a0iv%c2%a0f%c3%bcr-unternehmen-und-zur-neustarthilfe-2022-f%c3%bcr-soloselbstst%c3%a4ndige\"><strong>Erg\u00e4nzende Informationen zur \u00dcberbr\u00fcckungshilfe&nbsp;<abbr class=\"\" title=\"vier\">IV<\/abbr>&nbsp;f\u00fcr Unternehmen und zur Neustarthilfe 2022 f\u00fcr Soloselbstst\u00e4ndige:<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die \u00dcberbr\u00fcckungshilfe&nbsp;IV&nbsp;mit dem F\u00f6rderzeitraum Januar bis M\u00e4rz 2022 setzt auf dem bew\u00e4hrten Vorl\u00e4uferprogramm der \u00dcberbr\u00fcckungshilfe&nbsp;III&nbsp;Plus auf. Die Programmbedingungen sind weitgehend deckungsgleich mit denen der \u00dcberbr\u00fcckungshilfe&nbsp;III&nbsp;Plus. Das Vorl\u00e4uferprogramm galt bis zum 31.12.2021.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Auch in der \u00dcberbr\u00fcckungshilfe&nbsp;IV&nbsp;sind damit alle Unternehmen mit einem coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent antragsberechtigt. Das neue Programm wird ebenfalls durch die pr\u00fcfenden Dritten, zum Beispiel Steuerberaterinnen und -berater, \u00fcber das Corona-Portal des Bundes beantragt. Wie bisher, k\u00f6nnen die Unternehmen Abschlagszahlungen von bis zu 100.000&nbsp;Euro&nbsp;pro F\u00f6rdermonat erhalten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die wichtigsten Neuigkeiten bei der \u00dcberbr\u00fcckungshilfe&nbsp;IV&nbsp;sind:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Gro\u00dfz\u00fcgigere Regelung des Eigenkapitalzuschlags: Alle Unternehmen, die im Dezember und Januar im Durchschnitt einen Umsatzr\u00fcckgang von mindestens 50 Prozent zu verzeichnen haben, erhalten einen Eigenkapitalzuschlag von 30 Prozent der erstatteten Fixkosten in jedem F\u00f6rdermonat, in dem sie antragsberechtigt sind. Unternehmen, die von den Absagen der Advents- und Weihnachtsm\u00e4rkte betroffen waren und im Dezember einen Umsatzr\u00fcckgang von mindestens 50 Prozent zu verzeichnen hatten, erhalten einen Eigenkapitalzuschlag von 50 Prozent.<\/li><li>Auch im Januar 2022 k\u00f6nnen Umsatzeinbr\u00fcche infolge freiwilliger Schlie\u00dfungen als coronabedingt anerkannt werden, wenn aufgrund von angeordneten Corona-Zutrittsbeschr\u00e4nkungen oder vergleichbaren Ma\u00dfnahmen die Aufrechterhaltung des Gesch\u00e4ftsbetriebs unwirtschaftlich ist. Damit k\u00f6nnen diese Unternehmen bei Vorliegen eines Umsatzeinbruchs von mindestens 30 Prozent \u00dcberbr\u00fcckungshilfe&nbsp;IV&nbsp;beantragen.<\/li><li>F\u00f6rderung der Kontrollkosten zur Umsetzung von Zutrittsbeschr\u00e4nkungen: Durch die Umsetzung der Zutrittsbeschr\u00e4nkungen wie&nbsp;bspw.&nbsp;2G oder 2G plus \u2013 Regelungen k\u00f6nnen den Unternehmen zus\u00e4tzliche Sach- und Personalkosten entstehen. Diese k\u00f6nnen in der \u00dcberbr\u00fcckungshilfe&nbsp;IV&nbsp;anerkannt werden.<\/li><li>Der&nbsp;EU-Beihilferechtlich geregelte maximale F\u00f6rderbetrag erh\u00f6ht sich um 2,5&nbsp;Mio.&nbsp;Euro: \u00dcber die Bundesregelung Kleinbeihilfe k\u00f6nnen Unternehmen jetzt bis zu 2,3&nbsp;Mio.&nbsp;Euro F\u00f6rderung beantragen (bislang 1,8&nbsp;Mio.&nbsp;Euro) und \u00fcber die Bundesregelung Fixkostenhilfe 12&nbsp;Mio.&nbsp;Euro (bislang 10&nbsp;Mio.&nbsp;Euro). Insgesamt k\u00f6nnen Unternehmen damit eine F\u00f6rderung von maximal 54,5&nbsp;Mio.&nbsp;Euro (bisher 52&nbsp;Mio.&nbsp;Euro) erhalten.<\/li><li>H\u00f6chster Erstattungssatz betr\u00e4gt 90 Prozent der f\u00f6rderf\u00e4higen Fixkosten: Durch den Eigenkapitalzuschlag und die Personalkostenpauschale k\u00f6nnen Unternehmen Zuschl\u00e4ge von 20 bis 70 Prozent auf die Fixkostenerstattung erhalten.<\/li><li>Streichung der Zusch\u00fcsse zu Investitionen in bauliche Ma\u00dfnahmen zur Umsetzung von Hygienekonzepten und Digitalisierung: Diese Investitionszusch\u00fcsse haben erfolgreich dazu beigetragen, dass Unternehmen Anpassungen zur Fortf\u00fchrung des Gesch\u00e4ftsbetriebs in Pandemiezeiten vornehmen konnten. Nach mehr als anderthalb Jahren Pandemie sind die erforderlichen Anpassungen auf breiter Basis abgeschlossen.<\/li><li>Besondere Ber\u00fccksichtigung der Advents- und Weihnachtsm\u00e4rkte: Unternehmen, die von den Absagen dieser M\u00e4rkte betroffen sind, erhalten 1. einen h\u00f6heren Eigenkapitalzuschlag (s. o.), k\u00f6nnen 2. (ebenso, wie andere Veranstaltungsunternehmen) Ausfall- und Vorbereitungskosten aus den Monaten September bis Dezember 2021 geltend machen und d\u00fcrfen mehrere branchenspezifische Sonderregelungen kombinieren.<\/li><li>Sonderregel f\u00fcr Pyrotechnik: Da die pyrotechnische Industrie vom Verkaufsverbot f\u00fcr Silvesterfeuerwerk zum Jahreswechsel betroffen ist, wird die bew\u00e4hrte Sonderregelung aus der \u00dcberbr\u00fcckungshilfe&nbsp;III&nbsp;aus dem Vorjahr (Silvester 2020) reaktiviert.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Zus\u00e4tzlich zur \u00dcberbr\u00fcckungshilfe&nbsp;IV&nbsp;steht die Neustarthilfe 2022 zur Verf\u00fcgung. Sie richtet sich weiterhin an Soloselbstst\u00e4ndige, die coronabedingte Umsatzeinbu\u00dfen verzeichnen, aufgrund geringer Fixkosten aber kaum von der \u00dcberbr\u00fcckungshilfe&nbsp;IV&nbsp;profitieren. Auch die Neustarthilfe steht bis Ende M\u00e4rz 2022 zur Verf\u00fcgung. Soloselbstst\u00e4ndige k\u00f6nnen weiterhin pro Monat bis zu 1.500 Euro an direkten Zusch\u00fcssen erhalten, insgesamt also bis zu 4.500 Euro.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Neben Soloselbstst\u00e4ndigen k\u00f6nnen \u2013 wie auch schon in der Neustarthilfe und Neustarthilfe Plus \u2013 auch kurz befristet Besch\u00e4ftigte in den darstellenden K\u00fcnsten, nicht st\u00e4ndig Besch\u00e4ftigte aller Branchen sowie Kapitalgesellschaften und Genossenschaften antragsberechtigt sein.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Antragstellung zur Neustarthilfe wird voraussichtlich noch im Januar 2022 m\u00f6glich sein. Die&nbsp;FAQ&nbsp;werden rechtzeitig auf der Plattform&nbsp;<a href=\"https:\/\/www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de<\/a>&nbsp;ver\u00f6ffentlicht.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Quelle: BMF und BMWi, gemeinsame Pressemitteilung vom 07.01.2022<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Viele Unternehmen sind weiterhin stark von den laufenden Ma\u00dfnahmen zur Bek\u00e4mpfung der Corona-Pandemie betroffen. Sie k\u00f6nnen seit heute \u00fcber die Plattform&nbsp;www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de&nbsp;Antr\u00e4ge auf \u00dcberbr\u00fcckungshilfe&nbsp;IV&nbsp;f\u00fcr den F\u00f6rderzeitraum Januar bis M\u00e4rz 2022 stellen. Die Antr\u00e4ge sind \u00fcber sog. pr\u00fcfende Dritte, wie beispielsweise Steuerberater, einzureichen. Die ma\u00dfgeblichen F\u00f6rderbedingungen sind in Form von&nbsp;FAQ&nbsp;auf der Plattform ver\u00f6ffentlicht. 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