{"id":65738,"date":"2022-01-22T12:17:55","date_gmt":"2022-01-22T10:17:55","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=65738"},"modified":"2022-11-25T12:05:30","modified_gmt":"2022-11-25T10:05:30","slug":"2022-wird-das-jahr-der-grundsteuerreform-erst-mit-dem-informationsschreiben-der-thueringer-finanzverwaltung-besteht-handlungsbedarf","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/2022-wird-das-jahr-der-grundsteuerreform-erst-mit-dem-informationsschreiben-der-thueringer-finanzverwaltung-besteht-handlungsbedarf\/","title":{"rendered":"2022 wird das Jahr der Grundsteuerreform \u2013 erst mit dem Informationsschreiben der Th\u00fcringer Finanzverwaltung besteht Handlungsbedarf"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Die Th\u00fcringer Finanz\u00e4mter erwarten im Jahr 2022 etwa 1,5 Mio. Feststellungserkl\u00e4rungen f\u00fcr erkl\u00e4rungspflichtige Grundst\u00fccke im Freistaat.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Zum jetzigen Zeitpunkt ist von den Eigent\u00fcmerinnen und Eigent\u00fcmern jedoch noch nichts zu veranlassen. \u201eNoch hei\u00dft es abwarten. Die Erkl\u00e4rungen sind erst dann bei den Finanz\u00e4mtern einzureichen, wenn die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger Post von uns erhalten haben\u201c, informiert Finanzministerin Heike Taubert.<\/p>\n\n\n\n<p>Damit bezieht sich Taubert auf ein Informationsschreiben, das die Finanzverwaltung ab April an alle Grundst\u00fcckseigent\u00fcmerinnen und Grundst\u00fcckseigent\u00fcmer versenden wird. Darin sind alle relevanten Informationen und Modalit\u00e4ten zur Erkl\u00e4rungsabgabe noch einmal zusammengefasst. \u201eWer sich an die Vorgaben in dem Schreiben h\u00e4lt, kann gar nichts falsch machen\u201c, so die Finanzministerin.<\/p>\n\n\n\n<p>Teilweise kursieren Falschinformationen in der \u00d6ffentlichkeit. \u201eDer Hauptfeststellungszeitpunkt am 1. Januar 2022 darf nicht mit dem Zeitpunkt der Erkl\u00e4rungsabgabe verwechselt werden. &nbsp;Er gibt lediglich vor, auf welchen Zeitpunkt die Grundst\u00fccksverh\u00e4ltnisse sp\u00e4ter zu erkl\u00e4ren sind\u201c, stellt Taubert klar.<\/p>\n\n\n\n<p>Zur Neubewertung der Grundst\u00fccke im Freistaat m\u00fcssen Grundst\u00fcckseigent\u00fcmerinnen und Grundst\u00fcckseigent\u00fcmer ihre Feststellungserkl\u00e4rungen bis zum 31. Oktober 2022 an ihr zust\u00e4ndiges Finanzamt \u00fcbermitteln. Dieser Termin gilt sowohl f\u00fcr steuerlich beratene B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger, als auch f\u00fcr solche, die ihre Feststellungserkl\u00e4rungen selbst erstellen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Finanz\u00e4mter k\u00f6nnen die Feststellungserkl\u00e4rungen ab dem 1. Juli 2022 annehmen. Dann besteht \u00fcber Mein ELSTER auch die M\u00f6glichkeit zur elektronischen Erkl\u00e4rungsabgabe. Die Finanz\u00e4mter im Freistaat stellen daraufhin die Grundsteuerwerte fest und ermitteln die Grundsteuermessbetr\u00e4ge, bevor sie diese an die Kommunen weiterleiten. \u201eDas Finanzamt liefert sozusagen nur die Grundlagen. Die Festsetzung der Grundsteuer erfolgt dann bis Ende 2024 durch die Kommunen selbst. Zahlen m\u00fcssen Grundst\u00fcckseigent\u00fcmerinnen und Grundst\u00fcckseigent\u00fcmer die neue Grundsteuer aber erst ab 2025\u201c, fasst Taubert das dreistufige Prozedere zusammen.<\/p>\n\n\n\n<p>Ab dem Fr\u00fchjahr wird eine spezielle Grundsteuer-Hotline verf\u00fcgbar sein, \u00fcber die die Finanz\u00e4mter Fragen rund um die Reform und deren Umsetzung beantworten.<\/p>\n\n\n\n<p>Detaillierte Informationen sind unter&nbsp;<a href=\"https:\/\/finanzen.thueringen.de\/themen\/steuern\/grundsteuer\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">grundsteuer.thueringen.de<\/a>&nbsp;nachzulesen. Zus\u00e4tzlich beantwortet der Steuerchatbot \u2013 als virtueller Assistent der Steuerverwaltung \u2013 Fragen zur Grundsteuerreform. Er ist rund um die Uhr erreichbar:&nbsp;Steuerchatbot \u2013 Ihre Fragen zur Grundsteuerreform&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"hintergrund\"><strong>Hintergrund<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Im April 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht die aktuell noch praktizierte grundsteuerliche Bewertung als verfassungswidrig erkl\u00e4rt. Daraufhin haben Bund und L\u00e4nder im November 2019 das Grundsteuer-Reformgesetz verabschiedet.<\/p>\n\n\n\n<p>Die alten Einheitswerte vom 1. Januar 1935, die in allen neuen Bundesl\u00e4ndern (alte Bundesl\u00e4nder Einheitswerte vom 1. Januar 1964) noch die Grundlage f\u00fcr die Berechnung der Grundsteuer bilden, verlieren bis Ende 2024 ihre G\u00fcltigkeit. Th\u00fcringen wendet das sogenannte Bundesmodell an.<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"hinweise-zur-erstellung-eines-elster-kontos\"><strong>Hinweise zur Erstellung eines ELSTER-Kontos<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Um eine Erkl\u00e4rung \u00fcber ELSTER einreichen zu k\u00f6nnen, wird ein Benutzerkonto ben\u00f6tigt. Dieses kann kostenlos beantragt und auch steuerarten\u00fcbergreifend verwendet werden. Wer bereits \u00fcber ein solches Benutzerkonto verf\u00fcgt, weil er etwa seine Einkommensteuererkl\u00e4rung bereits elektronisch \u00fcber ELSTER an das Finanzamt \u00fcbermittelt, kann dieses Konto auch f\u00fcr die Abgabe zur Feststellung des Grundsteuerwertes verwenden. Eine erneute Registrierung ist nicht notwendig. Umgekehrt gilt: Wer sich im Zuge der Grundsteuerreform f\u00fcr eine Registrierung bei ELSTER entscheidet, kann das Benutzerkonto auch in den kommenden Jahren f\u00fcr andere Erkl\u00e4rungen gegen\u00fcber dem Finanzamt verwenden.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Quelle: FinMin Th\u00fcringen, Mitteilung vom 14.01.2022<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Th\u00fcringer Finanz\u00e4mter erwarten im Jahr 2022 etwa 1,5 Mio. Feststellungserkl\u00e4rungen f\u00fcr erkl\u00e4rungspflichtige Grundst\u00fccke im Freistaat. 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