{"id":65742,"date":"2022-01-22T12:18:53","date_gmt":"2022-01-22T10:18:53","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=65742"},"modified":"2022-01-22T12:18:53","modified_gmt":"2022-01-22T10:18:53","slug":"antraege-fuer-die-neustarthilfe-2022-koennen-ab-sofort-gestellt-werden-abschlagszahlungen-laufen-heute-an","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/antraege-fuer-die-neustarthilfe-2022-koennen-ab-sofort-gestellt-werden-abschlagszahlungen-laufen-heute-an\/","title":{"rendered":"Antr\u00e4ge f\u00fcr die Neustarthilfe 2022 k\u00f6nnen ab sofort gestellt werden \u2013 Abschlagszahlungen laufen heute an"},"content":{"rendered":"\n<p>Eine Woche nach dem Start der Antragstellung f\u00fcr die \u00dcberbr\u00fcckungshilfe IV k\u00f6nnen ab sofort auch Soloselbstst\u00e4ndige ihren Antrag auf Neustarthilfe 2022 f\u00fcr den F\u00f6rderzeitraum Januar bis M\u00e4rz 2022 stellen. Die Antragstellung erfolgt \u00fcber die Plattform <a href=\"https:\/\/www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de<\/a>. Unternehmen und Soloselbstst\u00e4ndige, die auch im ersten Quartal 2022 von coronabedingten Beschr\u00e4nkungen stark betroffen sind, erhalten damit weiterhin umfassende Unterst\u00fctzung. Je nach H\u00f6he des coronabedingten Umsatzausfalls stehen \u00fcber die Neustarthilfe 2022 bis zu 1.500 Euro pro Monat zur Verf\u00fcgung, also bis zu 4.500 Euro f\u00fcr die volle Laufzeit des Programms. Zudem gibt es auch in anderen Bereichen der Corona-Wirtschaftshilfen Verbesserungen.<\/p>\n\n\n\n<p>\u201eEs ist f\u00fcr Unternehmen und viele Soloselbstst\u00e4ndige eine harte Zeit. Die Corona-Schutzma\u00dfnahmen sind notwendig, gehen aber mit gro\u00dfen Einschr\u00e4nkungen einher. Wir tun unser Bestes, um die schlimmsten H\u00e4rten abzufedern und so einen Beitrag zu leisten, damit Soloselbstst\u00e4ndige und Unternehmen die Krise \u00fcberstehen k\u00f6nnen\u201c, sagte Staatssekret\u00e4r Sven Giegold.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Neustarthilfe 2022 richtet sich weiterhin an die Betroffenen, die coronabedingte Umsatzeinbu\u00dfen verzeichnen, aufgrund geringer Fixkosten aber kaum von der \u00dcberbr\u00fcckungshilfe IV profitieren. Wie bisher k\u00f6nnen neben Soloselbstst\u00e4ndigen (mit oder ohne Personengesellschaften) auch kurz befristet Besch\u00e4ftigte in den Darstellenden K\u00fcnsten, unst\u00e4ndig Besch\u00e4ftigte aller Branchen sowie Kapitalgesellschaften und Genossenschaften antragsberechtigt sein. Auch die Neustarthilfe 2022 wird als Vorschuss ausgezahlt. Sie wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet.<\/p>\n\n\n\n<p>Zun\u00e4chst wird die direkte Antragstellung f\u00fcr nat\u00fcrliche Personen m\u00f6glich sein. Die Antragstellung f\u00fcr Soloselbstst\u00e4ndige, die als juristische Person organisiert sind und Antr\u00e4ge \u00fcber pr\u00fcfende Dritte stellen, startet im Februar. Die FAQ sind <a href=\"https:\/\/www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de\/UBH\/Navigation\/DE\/Dokumente\/FAQ\/Neustarthilfe-2022\/neustarthilfe-2022.html\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">hier<\/a> verf\u00fcgbar.<\/p>\n\n\n\n<p>Ebenfalls heute laufen die <strong>Abschlagszahlungen<\/strong> f\u00fcr Antragsteller der <strong>\u00dcberbr\u00fcckungshilfe IV<\/strong> in H\u00f6he von bis zu 50 Prozent der beantragten F\u00f6rderh\u00f6he bzw. maximal 100.000 Euro pro F\u00f6rdermonat durch die Bundeskasse an. Schon in der kommenden Woche werden die ersten Antragsteller ihr Geld auf dem Konto haben. Mit der \u00dcberbr\u00fcckungshilfe IV erhalten Unternehmen, die von der Corona-Pandemie weiterhin stark betroffen sind, f\u00fcr die Zeit von Januar bis M\u00e4rz 2022 staatliche Unterst\u00fctzung in H\u00f6he von monatlich bis zu 10 Millionen Euro. Diese muss nicht zur\u00fcckgezahlt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Dar\u00fcber hinaus gibt es gute Neuigkeiten auch zu <strong>anderen Themenfeldern der Corona-Wirtschaftshilfen<\/strong>:<br \/>So sind gro\u00dfz\u00fcgigere <strong>R\u00fcckzahlungsfristen<\/strong> bei den Corona-Soforthilfen (erstes Programm aus dem Fr\u00fchjahr 2020) jetzt m\u00f6glich. Zur Erleichterung von R\u00fcckzahlungen im Rahmen der anstehenden \u00dcberpr\u00fcfungen der Corona-Soforthilfen durch die Bewilligungsstellen erhalten die L\u00e4nder angesichts der aktuellen Corona-Situation mehr Flexibilit\u00e4t. Durch eine \u00c4nderung der Verwaltungsvereinbarung wird die Frist zur Vorlage der Schlussberichte der L\u00e4nder um weitere sechs Monate auf den 31. Dezember 2022 verschoben. Damit wird es m\u00f6glich, Unternehmen und Selbstst\u00e4ndigen gro\u00dfz\u00fcgigere R\u00fcckzahlungsfristen einzur\u00e4umen.<\/p>\n\n\n\n<p>Dar\u00fcber hinaus bleibt im <strong>KfW-Sonderprogramm<\/strong> die R\u00fcckzahlung der Kredite (KfW-Unternehmerkredit, ERP-Gr\u00fcnderkredit mit Haftungsfreistellung, KfW-Schnellkredit) flexibel. So ist die nachtr\u00e4gliche Einr\u00e4umung eines zweiten Tilgungsfreijahres bei Krediten mit nur einem tilgungsfreien Anlaufjahr weiterhin unb\u00fcrokratisch m\u00f6glich und kann \u00fcber die jeweilige Hausbank beantragt werden. Die urspr\u00fcnglich bis 31.12.2021 befristete Regelung wurde bis 17.06.2022 (Antragseingang bei der KfW) verl\u00e4ngert.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Quelle: BMWi, Pressemitteilung vom 14.01.2022<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Eine Woche nach dem Start der Antragstellung f\u00fcr die \u00dcberbr\u00fcckungshilfe IV k\u00f6nnen ab sofort auch Soloselbstst\u00e4ndige ihren Antrag auf Neustarthilfe 2022 f\u00fcr den F\u00f6rderzeitraum Januar bis M\u00e4rz 2022 stellen. Die Antragstellung erfolgt \u00fcber die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. 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