{"id":65754,"date":"2022-01-22T12:26:51","date_gmt":"2022-01-22T10:26:51","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=65754"},"modified":"2026-07-10T11:46:33","modified_gmt":"2026-07-10T09:46:33","slug":"dstv-zum-koalitionsvertrag-investitionen-und-bessere-abschreibungsbedingungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/dstv-zum-koalitionsvertrag-investitionen-und-bessere-abschreibungsbedingungen\/","title":{"rendered":"DStV zum Koalitionsvertrag: Investitionen und bessere Abschreibungsbedingungen"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Die Koalitionspartner wollen eine Investitionspr\u00e4mie f\u00fcr Klimaschutz und digitale Wirtschaftsg\u00fcter schaffen. Der DStV begr\u00fc\u00dft dies und bittet, bei der konkreten Ausgestaltung die Rechtssicherheit und Praktikabilit\u00e4t f\u00fcr die Unternehmen und kleinen und mittleren Kanzleien im Blick zu haben. Erg\u00e4nzend fordert er zudem die dauerhafte Wiedereinf\u00fchrung der degressiven AfA.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Im Koalitionsvertrag ist eine Investitionspr\u00e4mie f\u00fcr Klimaschutz und digitale Wirtschaftsg\u00fcter vorgesehen, wonach Steuerpflichtige bestimmte in den Jahren 2022 und 2023 angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsg\u00fcter vom steuerlichen Gewinn abziehen k\u00f6nnen (sog. Superabschreibung). Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) begr\u00fc\u00dft dies grunds\u00e4tzlich. Verbesserte Abschreibungsbedingungen sind ein gutes Mittel, um insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Krisenzeiten einen Liquidit\u00e4tsvorteil zu verschaffen. Die daraus resultierenden Steuermindereinnahmen sind nur tempor\u00e4r. Positiv ist ebenfalls, dass Wirtschaftsg\u00fcter, die dem Klimaschutz dienen, so gef\u00f6rdert werden sollen.<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"klarheit-und-rechtssicherheit-bei-der-umsetzung-gefordert\">Klarheit und Rechtssicherheit bei der Umsetzung gefordert<\/h2>\n\n\n\n<p>Die Ausf\u00fchrungen im Koalitionsvertrag sind nachvollziehbarer Weise eher allgemein gehalten. Im BMF-Schreiben vom 26.02.2021 wurden Regelungen f\u00fcr Computerhardware und -software hinsichtlich der Nutzungsdauer getroffen. Steuerpflichtige haben demnach seit 2021 das steuerliche Wahlrecht, diese digitalen Wirtschaftsg\u00fcter bereits im Jahr der Anschaffung in voller H\u00f6he aufwandswirksam als Betriebsausgabe zu erfassen. Daher stellt sich in der Praxis nun die Frage, wie die geplante Investitionspr\u00e4mie f\u00fcr digitale Wirtschaftsg\u00fcter ausgestaltet sein wird und sich vom o. g. BMF-Schreiben unterscheidet.<\/p>\n\n\n\n<p>Hinsichtlich der F\u00f6rderung des Klimaschutzes sollte darauf geachtet werden, dass die Definition f\u00fcr Wirtschaftsg\u00fcter, welche \u201ein besonderer Weise\u201c dem Zweck Klimaschutz dienen, nicht zu eng gefasst wird. Ein unb\u00fcrokratischer Ansatz w\u00e4re hier sehr zu begr\u00fc\u00dfen, damit f\u00fcr die Unternehmen die Vorteile einer Investitionspr\u00e4mie nicht durch hohe B\u00fcrokratieaufwendungen geschm\u00e4lert werden. Der DStV regt zudem eine rechtssichere Ausgestaltung der \u201eSuperabschreibung\u201c an.<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"dauerhafte-wiedereinf%c3%bchrung-der-degressiven-afa-gew%c3%bcnscht\">Dauerhafte Wiedereinf\u00fchrung der degressiven AfA gew\u00fcnscht<\/h2>\n\n\n\n<p>Die geplanten verbesserten Abschreibungen als Investitionspr\u00e4mie sind ein erster sehr guter Schritt. Langfristig w\u00fcrde der DStV es dar\u00fcber hinaus sehr begr\u00fc\u00dfen, wenn die degressive Abschreibung dauerhaft wiedereingef\u00fchrt werden w\u00fcrde. Wie er bereits in der Stellungnahme zum 2. Corona-Steuerhilfegesetz (DStV-Stellungnahme S 06\/20) ausf\u00fchrte, ist die Beschr\u00e4nkung dieser Abschreibungsm\u00f6glichkeit auf die Jahre 2020 und 2021 unzureichend. Der Liquidit\u00e4tsvorteil droht in diesen durch die Corona-Krise gepr\u00e4gten Jahren zu verpuffen. Zuletzt bis 2010 gab es f\u00fcr Unternehmen regul\u00e4r die M\u00f6glichkeit der degressiven Abschreibung. Durch h\u00f6here Abschreibungsbetr\u00e4ge in den ersten Nutzungsjahren konnten Unternehmen so steuerlich entlastet werden.<\/p>\n\n\n\n<p>DStV-Pr\u00e4sident, StB Torsten L\u00fcth, f\u00fchrt zu den Pl\u00e4nen der Koalitionsparteien aus: \u201eUm Investitionen nachhaltig zu f\u00f6rdern, sind l\u00e4ngerfristige Erleichterungen f\u00fcr Unternehmen sehr wichtig. Daher sind verbesserte Abschreibungsbedingungen sehr zu begr\u00fc\u00dfen. Bei der Umsetzung bitten wir, ein besonderes Augenmerk auf die Rechtssicherheit und die Praktikabilit\u00e4t zu legen. Erg\u00e4nzend zu den Ausf\u00fchrungen im Koalitionsvertrag sollte die degressive Abschreibung dauerhaft wiedereingef\u00fchrt werden.\u201c<\/p>\n\n\n\n<p><em>Quelle: DStV, Mitteilung vom 18.01.2022<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Koalitionspartner wollen eine Investitionspr\u00e4mie f\u00fcr Klimaschutz und digitale Wirtschaftsg\u00fcter schaffen. Der DStV begr\u00fc\u00dft dies und bittet, bei der konkreten Ausgestaltung die Rechtssicherheit und Praktikabilit\u00e4t f\u00fcr die Unternehmen und kleinen und mittleren Kanzleien im Blick zu haben. Erg\u00e4nzend fordert er zudem die dauerhafte Wiedereinf\u00fchrung der degressiven AfA. 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