{"id":65783,"date":"2022-01-22T12:40:04","date_gmt":"2022-01-22T10:40:04","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=65783"},"modified":"2022-01-22T12:40:04","modified_gmt":"2022-01-22T10:40:04","slug":"dstv-zum-koalitionsvertrag-reverse-charge-verfahren","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/dstv-zum-koalitionsvertrag-reverse-charge-verfahren\/","title":{"rendered":"DStV zum Koalitionsvertrag: Reverse-Charge-Verfahren"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Die Koalitionspartner haben sich darauf verst\u00e4ndigt, sich auf EU-Ebene f\u00fcr ein endg\u00fcltiges Mehrwertsteuersystem einzusetzen. In diesem Zusammenhang f\u00e4llt auch das Stichwort \u201eReverse-Charge\u201c. Der DStV begr\u00fc\u00dft die Idee der generellen Umkehr der Steuerschuldnerschaft.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Anzahl der Paragrafen zur Umsatzbesteuerung sind im Vergleich zur Ertragsbesteuerung \u00fcberschaubar. Noch dazu ist die Umsatzsteuer \u2013 zumindest im Grundsatz \u2013 europ\u00e4isch harmonisiert. Das klingt erstmal sehr vorteilhaft. Dennoch hat die Steuer ein gro\u00dfes Manko: Sie ist betrugsanf\u00e4llig. H\u00e4ufig angef\u00fchrter Grund: Das System der Allphasen-Netto-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug.<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"system-der-umsatzsteuer-bietet-mehrere-problemfronten\">System der Umsatzsteuer bietet mehrere Problemfronten<\/h2>\n\n\n\n<p>Das Zusammenspiel von Umsatzsteuerzahlungen und Vorsteuererstattungen f\u00fchrt gleich zu zwei Gefahrenherden. Zum einen, dass geschuldete Umsatzsteuer nicht abgef\u00fchrt wird, und zum anderen, dass Vorsteuerbetr\u00e4ge zu Unrecht verg\u00fctet werden. Gerade grenz\u00fcberschreitende Sachverhalte laden so Betr\u00fcger zu sog. Karussellgesch\u00e4ften ein, die im Ergebnis dazu f\u00fchren, dass Vorsteuer erstattet wird, obwohl f\u00e4llige Umsatzsteuer durch sog. Missing Trader nicht abgef\u00fchrt wurde.<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"reverse-charge-verfahren-zur-betrugseind%c3%a4mmung\">Reverse-Charge-Verfahren zur Betrugseind\u00e4mmung<\/h2>\n\n\n\n<p>Die EU-Kommission arbeitet seit geraumer Zeit an Vorschl\u00e4gen f\u00fcr ein endg\u00fcltiges Mehrwertsteuersystem, welches die derzeitige Aufteilung von steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen und steuerpflichtigen innergemeinschaftlichen Erwerben im B2B-Bereich abl\u00f6sen soll. Stattdessen sollen solche Lieferungen als einheitliche steuerpflichtige Lieferung gelten, die nach dem Bestimmungslandprinzip besteuert werden soll.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) gab bereits in der Vergangenheit zu bedenken, dass eine solche Systemumstellung mit gravierenden Folgen f\u00fcr Unternehmen und ihre Berater einherginge. Die Berufskolleginnen und Berufskollegen m\u00fcssten grenz\u00fcberschreitend t\u00e4tige Mandanten hinsichtlich s\u00e4mtlicher Mehrwertsteuers\u00e4tze der EU-L\u00e4nder beraten. Die Beratung in diesem Bereich w\u00e4re dadurch erschwert, dass die Regelungen der Mehrwertsteuers\u00e4tze innerhalb der einzelnen EU-Mitgliedstaaten stark variieren. Die erst k\u00fcrzliche Einigung der EU-Finanzministerinnen und -minister f\u00fcr noch mehr Flexibilit\u00e4t der Mehrwertsteuers\u00e4tze d\u00fcrfte die Situation weiter versch\u00e4rfen (vgl. <a href=\"https:\/\/ec.europa.eu\/commission\/presscorner\/detail\/de\/ip_21_6608\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Pressemitteilung der EU-Kommission v. 07.12.2021<\/a>). Gerade kleinere Kanzleien ohne grenz\u00fcberschreitendes Beratungsnetzwerk d\u00fcrften Leidtragende bei der von der EU\u2011Kommission angedachten Systemumstellung werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Ein Ausweg aus diesem Dilemma k\u00f6nnte das Reverse-Charge-Verfahren bieten. Durch die Umkehr der Steuerschuldnerschaft im Wege dieses Verfahrens k\u00e4men f\u00fcr die Besteuerung des Leistungsempf\u00e4ngers schlie\u00dflich die ihm vertrauten nationalen Regelungen zur Anwendung. Die insbesondere kleine Kanzleien treffende Herausforderung von unterschiedlichen Mehrwertsteuers\u00e4tzen in anderen EU-Mitgliedstaaten w\u00fcrde so abgemildert.<\/p>\n\n\n\n<p>Insofern begr\u00fc\u00dft der DStV, dass die Koalitionspartner die Idee des Reverse-Charge-Verfahrens im endg\u00fcltigen Mehrwertsteuersystem ins Feld f\u00fchren. DStV-Pr\u00e4sident StB Torsten L\u00fcth betont: \u201eDas Reverse-Charge-Verfahren ist geeignet, umsatzsteuerlichen Karussellbetrug zu bek\u00e4mpfen. Dadurch, dass beim Reverse-Charge-Verfahren Warenempf\u00e4nger sowohl Schuldner der Mehrwertsteuer als auch Vorsteuerabzugsberechtigte sind, sinkt das Betrugsrisiko f\u00fcr Karussellgesch\u00e4fte.\u201c In diesem Zusammenhang sprach sich der DStV bereits in der Vergangenheit f\u00fcr die Einf\u00fchrung eines generellen Reverse-Charge-Verfahrens aus (vgl. <a href=\"https:\/\/www.dstv.de\/wp-content\/uploads\/archiv\/2018-s01-mehrwertsteuersystem.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\" class=\"broken_link\">DStV-Stellungnahme S 01\/2018<\/a>).<\/p>\n\n\n\n<p>L\u00fcth betont: \u201eWichtig ist, dass nicht nur einzelne Warengruppen unter das Reverse-Charge-Verfahren fallen \u2013 wie aktuell etwa geltend f\u00fcr Goldlieferungen mit einem bestimmten Feingehalt. Andernfalls \u00e4ndern Betr\u00fcger ihre Gesch\u00e4ftsfelder oder es kommt zu innereurop\u00e4ischen Verlagerungstendenzen. In beiden F\u00e4llen w\u00e4re man kaum einen Schritt weiter. Letztlich ist ein Reverse-Charge-Verfahren nur effektiv, wenn alle Waren und Dienstleitungen unter ein solches System fallen.\u201c<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"neue-problemfelder-im-blick-behalten\">Neue Problemfelder im Blick behalten<\/h2>\n\n\n\n<p>Zugegeben: Es w\u00e4re illusorisch zu glauben, die Einf\u00fchrung des Reverse\u2011Charge\u2011Verfahrens allein w\u00fcrde s\u00e4mtlichen Umsatzbetr\u00fcgereien den Gar ausmachen. Privatpersonen, die sich als Unternehmer ausgeben, k\u00f6nnten etwa gleichfalls Umsatzsteuerausf\u00e4lle verursachen. Insofern m\u00fcsste dringend sichergestellt sein, dass der Leistungsempf\u00e4nger auch wirklich Unternehmer ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Nichtsdestotrotz erachtet der DStV das Reverse-Charge-Verfahren als sinnvollen Schritt, dem Umsatzsteuerkarussellbetrug entgegenzuwirken. In einem ersten Schritt wird jedoch abzuwarten sein, ob sich die EU-Mitgliedstaaten \u00fcberhaupt (einstimmig) auf eine solch grundlegende \u00c4nderung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie einigen k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Quelle: DStV, Mitteilung vom 20.01.2022<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Koalitionspartner haben sich darauf verst\u00e4ndigt, sich auf EU-Ebene f\u00fcr ein endg\u00fcltiges Mehrwertsteuersystem einzusetzen. In diesem Zusammenhang f\u00e4llt auch das Stichwort \u201eReverse-Charge\u201c. Der DStV begr\u00fc\u00dft die Idee der generellen Umkehr der Steuerschuldnerschaft. Die Anzahl der Paragrafen zur Umsatzbesteuerung sind im Vergleich zur Ertragsbesteuerung \u00fcberschaubar. 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