{"id":65843,"date":"2022-01-30T18:36:57","date_gmt":"2022-01-30T16:36:57","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=65843"},"modified":"2026-07-10T11:53:21","modified_gmt":"2026-07-10T09:53:21","slug":"dstv-zum-koalitionsvertrag-digitalisierung-in-der-verwaltung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/dstv-zum-koalitionsvertrag-digitalisierung-in-der-verwaltung\/","title":{"rendered":"DStV zum Koalitionsvertrag: Digitalisierung in der Verwaltung"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Digitalisierung wird gro\u00df geschrieben im Koalitionsvertrag. Erfreulicherweise soll auch das Besteuerungsverfahren noch digitaler und Steuerb\u00fcrokratie reduziert werden. Die konkrete Umsetzung ist jedoch vorerst noch offen. Hierbei gilt es, Tempo zu machen.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Koalitionspartner wollen die Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens konsequent weiter vorantreiben werden. Digitalisierte Verfahren wie die vorausgef\u00fcllte Steuererkl\u00e4rung (Easy Tax) versprechen Erleichterungen f\u00fcr Steuerpflichtige bei der Erf\u00fcllung ihrer steuerlichen Pflichten. Steuerliche Regelungen sollen grunds\u00e4tzlich auch digital umsetzbar sein. Zudem soll die gesamte Interaktion zwischen Steuerpflichtigem und Finanzverwaltung digital m\u00f6glich sein. Weiterhin ist die Einrichtung einer zentralen Organisationseinheit auf Bundesebene vorgesehen. Ziel ist es, durch volldigitalisierte Verfahren die Steuerb\u00fcrokratie sp\u00fcrbar zu verringern.<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"b%c3%bcrokratieabbau-durch-digitalisierung\">B\u00fcrokratieabbau durch Digitalisierung<\/h2>\n\n\n\n<p>Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) begr\u00fc\u00dft es au\u00dferordentlich, dass die Digitalisierung der Verwaltung im Fokus der Koalitionspartner steht. Der DStV hat das Gesetzgebungsverfahren f\u00fcr das \u201eGesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens\u201c intensiv begleitet und hier stets hervorgehoben, wie wichtig Digitalisierung im Besteuerungsverfahren ist, um B\u00fcrokratie abzubauen und die Veranlagungsverfahren zu beschleunigen (u. a. DStV-Stellungnahme S 02\/15, DStV-Stellungnahme S 13\/15, DStV-Stellungnahme S 03\/16). Die bestehenden Medienbr\u00fcche in der Kommunikation zwischen Finanzverwaltung und Steuerpflichtigem bzw. Steuerberater sieht der DStV seit jeher sehr kritisch.<\/p>\n\n\n\n<p>Auch wenn die Darstellungen im Koalitionsvertrag sehr allgemein gehalten sind, ist die Sto\u00dfrichtung, die gesamte Interaktion zwischen diesen Beteiligten digital zu erm\u00f6glichen, daher sehr positiv zu bewerten. Bei Betriebspr\u00fcfungen etwa w\u00e4re eine datenschutzsichere Container-L\u00f6sung sehr w\u00fcnschenswert (vgl. DStV zum KoaVertrag: Betriebspr\u00fcfung)<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"diva-nachdigal-rabe-%e2%80%93-schl%c3%bcsselw%c3%b6rter-f%c3%bcr-den-berufsstand\">DIVA, NACHDIGAL, RaBe \u2013 Schl\u00fcsselw\u00f6rter f\u00fcr den Berufsstand<\/h2>\n\n\n\n<p>DIVA (digitaler Verwaltungsakt), RaBe (Referenzierung auf Belege) und NACHDIGAL (Nachreichung und Miteinreichung von digitalen Belegen und Beibl\u00e4ttern \u00fcber ELSTER) sind drei wichtige Schl\u00fcsselw\u00f6rter f\u00fcr Steuerberaterinnen und Steuerberater und ihre Mandanten im Zusammenhang mit der Digitalisierung und Steuervereinfachung. Im Koalitionsvertrag sucht man diese Begriffe jedoch leider vergeblich. Durch NACHDIGAL k\u00f6nnen Mitteilungen und Belege zur Steuererkl\u00e4rung auf schnellem Weg elektronisch an die Finanzverwaltung nachgereicht werden. Mittels DIVA k\u00f6nnen z. B. Steuerbescheide digital versendet werden und durch RaBe sollen mittelfristig Steuererkl\u00e4rungen mit Referenzen an das Finanzamt \u00fcbermittelt werden k\u00f6nnen. Der DStV begr\u00fc\u00dfte den inzwischen bundesweiten Start von NACHDIGAL (vgl. DStV-Information v. 30.07.2020). Nach Einsch\u00e4tzung des DStV ist es au\u00dferordentlich wichtig, dass das Digitalisierungsprojekt RaBe<\/p>\n\n\n\n<ul><li>zeitnah<\/li><li>in allen Bundesl\u00e4ndern<\/li><li>f\u00fcr alle Steuerarten<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>umgesetzt wird. So k\u00f6nnte der B\u00fcrokratieabbau wesentlich vorangebracht werden, die Bearbeitung der Steuererkl\u00e4rungen weiter vereinfacht und so die kleinen und mittleren Steuerkanzleien sowie ihre Mandanten sp\u00fcrbar entlastet werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Im internationalen Vergleich hinkt Deutschland in puncto Digitalisierung deutlich hinterher. Daher fordert DStV-Pr\u00e4sident, StB Torsten L\u00fcth: \u201eMit dem Fokus auf die Digitalisierung ist der erste Schritt in die richtige Richtung getan. Nun liegt es an den Koalitionspartnern, dass die Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens konsequent und vor allem z\u00fcgig mit den Bundesl\u00e4ndern fortgesetzt und datenschutzsicher umgesetzt wird. Dies w\u00e4re f\u00fcr die Steuerpflichtigen und die kleinen und mittleren Kanzleien wichtig, um hinsichtlich der Steuerb\u00fcrokratie entlastet zu werden.\u201c<\/p>\n\n\n\n<p><em>Quelle: DStV, Mitteilung vom 27.01.2022<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Digitalisierung wird gro\u00df geschrieben im Koalitionsvertrag. Erfreulicherweise soll auch das Besteuerungsverfahren noch digitaler und Steuerb\u00fcrokratie reduziert werden. Die konkrete Umsetzung ist jedoch vorerst noch offen. Hierbei gilt es, Tempo zu machen. 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