{"id":65845,"date":"2022-01-30T18:38:54","date_gmt":"2022-01-30T16:38:54","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=65845"},"modified":"2022-01-30T18:38:54","modified_gmt":"2022-01-30T16:38:54","slug":"nationale-regelung-nach-der-spanische-steueransaessige-dazu-verpflichtet-sind-ihre-vermoegensgegenstaende-oder-rechte-im-ausland-zu-erklaeren-verstoesst-gegen-unionsrecht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/nationale-regelung-nach-der-spanische-steueransaessige-dazu-verpflichtet-sind-ihre-vermoegensgegenstaende-oder-rechte-im-ausland-zu-erklaeren-verstoesst-gegen-unionsrecht\/","title":{"rendered":"Nationale Regelung, nach der spanische Steuerans\u00e4ssige dazu verpflichtet sind, ihre Verm\u00f6gensgegenst\u00e4nde oder Rechte im Ausland zu erkl\u00e4ren, verst\u00f6\u00dft gegen Unionsrecht"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Die nationale Regelung, nach der die spanischen Steuerans\u00e4ssigen dazu verpflichtet sind, ihre Verm\u00f6gensgegenst\u00e4nde oder Rechte im Ausland zu erkl\u00e4ren, verst\u00f6\u00dft gegen das Unionsrecht.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Die Beschr\u00e4nkungen des freien Kapitalverkehrs, die sie auferlegt, sind unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Am 15. Februar 2017 gab die Kommission eine mit Gr\u00fcnden versehene Stellungnahme ab, in der sie die Unvereinbarkeit bestimmter Aspekte der Pflicht spanischer Steuerans\u00e4ssiger, die im Ausland belegenen Verm\u00f6gensgegenst\u00e4nde und Rechte<sup>1<\/sup> mit einem \u201eFormblatt 720\u201c zu erkl\u00e4ren, mit dem Unionsrecht feststellte. Nach Auffassung der Kommission standen die mit der Nichtbeachtung dieser Verpflichtung verbundenen Folgen au\u00dfer Verh\u00e4ltnis zu dem mit den spanischen Rechtsvorschriften verfolgten Ziel, die Wirksamkeit der steuerlichen \u00dcberwachung zu gew\u00e4hrleisten und Steuerhinterziehung und -umgehung zu bek\u00e4mpfen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Nach den in Rede stehenden nationalen Rechtsvorschriften m\u00fcssen in Spanien ans\u00e4ssige Personen, die ihre Verm\u00f6gensgegenst\u00e4nde und Rechte im Ausland nicht erkl\u00e4ren oder unvollst\u00e4ndig oder versp\u00e4tet erkl\u00e4ren, mit der Nacherhebung der geschuldeten Steuer auf die Betr\u00e4ge rechnen, die dem Wert dieser Verm\u00f6gensgegenst\u00e4nde oder Rechte entsprechen, auch wenn diese in einem bereits verj\u00e4hrten Zeitraum erworben wurden, sowie mit der Verh\u00e4ngung einer proportionalen und bestimmter pauschaler Geldbu\u00dfen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">In seinem Urteil stellt der Gerichtshof fest, dass Spanien gegen seine sich aus dem Grundsatz des freien Kapitalverkehrs ergebenden Verpflichtungen versto\u00dfen hat. Die Verpflichtung zur Einreichung des \u201eFormblatts 720\u201c und die mit der Missachtung oder der unvollst\u00e4ndigen oder versp\u00e4teten Erf\u00fcllung dieser Verpflichtung verbundenen Sanktionen, die bei in Spanien belegenen Verm\u00f6gensgegenst\u00e4nden oder Rechten nicht bestehen, f\u00fchren zu einer unterschiedlichen Behandlung der in Spanien ans\u00e4ssigen Personen je nachdem, wo sich ihre Verm\u00f6genswerte befinden. Da diese Verpflichtung geeignet ist, die Gebietsans\u00e4ssigen dieses Mitgliedstaats davon abzuhalten, in anderen Mitgliedstaaten zu investieren, sie daran zu hindern oder ihre M\u00f6glichkeiten dazu einzuschr\u00e4nken, stellt sie eine Beschr\u00e4nkung des freien Kapitalverkehrs dar.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Gerichtshof f\u00fchrt aus, dass die in Rede stehenden Rechtsvorschriften durch die Verwirklichung der oben genannten Ziele gerechtfertigt sein k\u00f6nnten, da die Mitgliedstaaten in Bezug auf die im Ausland belegenen Verm\u00f6genswerte ihrer Steuerans\u00e4ssigen trotz der bestehenden Mechanismen des Informationsaustauschs oder der Amtshilfe zwischen den Mitgliedstaaten im Allgemeinen \u00fcber weniger Informationen verf\u00fcgen als \u00fcber Verm\u00f6genswerte, die sich in ihrem Hoheitsgebiet befinden. Die Pr\u00fcfung durch den Gerichtshof zeigt jedoch, dass diese Rechtsvorschriften \u00fcber das hinausgehen, was zur Erreichung dieser Ziele erforderlich ist, und zwar unter drei Aspekten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Erstens ist er der Auffassung, dass Spanien dadurch gegen seine sich aus dem Grundsatz des freien Kapitalverkehrs ergebenden Verpflichtungen versto\u00dfen hat, dass es vorgesehen hat, dass die Nichterf\u00fcllung oder die unvollst\u00e4ndige oder versp\u00e4tete Erf\u00fcllung der Informationspflicht hinsichtlich der Verm\u00f6gensgegenst\u00e4nde und Rechte im Ausland die Besteuerung nicht erkl\u00e4rter Eink\u00fcnfte, die dem Wert dieser Verm\u00f6genswerte entsprechen, als \u201eungerechtfertigte Verm\u00f6genszuw\u00e4chse\u201c nach sich ziehen, ohne dass in der Praxis die Verj\u00e4hrung geltend gemacht werden kann.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Dem Gerichtshof zufolge erscheint die vom spanischen Gesetzgeber aufgestellte Vermutung \u201enicht gerechtfertigter Verm\u00f6genszuw\u00e4chse\u201c insbesondere deshalb, weil der Steuerpflichtige sie widerlegen kann, nicht au\u00dfer Verh\u00e4ltnis zu den Zielen der Gew\u00e4hrleistung der Wirksamkeit der steuerlichen \u00dcberwachung und der Bek\u00e4mpfung von Steuerhinterziehung und -umgehung zu stehen. Dagegen sind die im Bereich der Verj\u00e4hrung getroffenen Entscheidungen im Hinblick auf diese Ziele unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig, weil sie es der Steuerverwaltung erm\u00f6glichen, die geschuldete Steuer f\u00fcr Betr\u00e4ge, die dem Wert der im Ausland belegenen, nicht oder unvollst\u00e4ndig oder versp\u00e4tet mit dem \u201eFormblatt 720\u201c erkl\u00e4rten Verm\u00f6gensgegenst\u00e4nde oder Rechte entsprechen, zeitlich unbegrenzt nachzufordern.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die vom spanischen Gesetzgeber erlassene Regelung hat also nicht nur eine Unverj\u00e4hrbarkeitswirkung, sondern erm\u00f6glicht es der Steuerverwaltung auch, eine bereits zugunsten des Steuerpflichtigen eingetretene Verj\u00e4hrung wieder in Frage zu stellen, was gegen das grundlegende Erfordernis der Rechtssicherheit verst\u00f6\u00dft. Dadurch, dass an die Verletzung einer Erkl\u00e4rungspflicht so schwerwiegende Folgen gekn\u00fcpft werden, geht der spanische Gesetzgeber \u00fcber das hinaus, was erforderlich ist, um die Wirksamkeit der steuerlichen \u00dcberwachung zu gew\u00e4hrleisten und Steuerhinterziehung und -umgehung zu bek\u00e4mpfen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Zweitens ist der Gerichtshof der Ansicht, dass Spanien gegen seine sich aus dem Grundsatz des freien Kapitalverkehrs ergebenden Verpflichtungen auch dadurch versto\u00dfen hat, dass es die Nichterf\u00fcllung oder die unvollst\u00e4ndige oder versp\u00e4tete Erf\u00fcllung der Informationspflicht hinsichtlich der Verm\u00f6gensgegenst\u00e4nde und Rechte im Ausland mit einer proportionalen Geldbu\u00dfe von 150 % der auf die dem Wert dieser Verm\u00f6gensgegenst\u00e4nde oder Rechte entsprechenden Betr\u00e4ge berechneten Steuer belegt hat. Diese Geldbu\u00dfe kann mit pauschalen Geldbu\u00dfen kumuliert werden, die f\u00fcr jede unvollst\u00e4ndige, unrichtige oder falsche Angabe oder Reihe von Angaben gelten, die im \u201eFormblatt 720\u201c h\u00e4tte enthalten sein m\u00fcssen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Verh\u00e4ngung dieser Geldbu\u00dfe steht, wie der Gerichtshof feststellt, in unmittelbarem Zusammenhang mit der Verletzung von Erkl\u00e4rungspflichten, weil sie nur gegen Steuerpflichtige festgesetzt wird, die der Informationspflicht nicht nachgekommen sind. Dieses Pflichtvers\u00e4umnis reicht f\u00fcr die Feststellung eines Steuerdelikts aus, das als sehr schwerwiegend angesehen und mit der Verh\u00e4ngung einer Geldbu\u00dfe in H\u00f6he von 150 % des Betrags der hinterzogenen Steuer bestraft wird, wobei dieser Satz nicht als H\u00f6chstsatz formuliert ist. Der Gerichtshof stellt ferner fest, dass der sehr hohe Prozentsatz dieser Geldbu\u00dfe ihr einen \u00e4u\u00dferst repressiven Charakter verleiht und dass ihre Kumulierung mit den dar\u00fcber hinaus vorgesehenen pauschalen Geldbu\u00dfen in vielen F\u00e4llen dazu f\u00fchren kann, den Gesamtbetrag der Betr\u00e4ge, die der Steuerpflichtige schuldet, auf mehr als 100 % des Wertes seiner Verm\u00f6gensgegenst\u00e4nde oder Rechte im Ausland anzuheben. Dies stellt eine unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfige Beeintr\u00e4chtigung des freien Kapitalverkehrs dar.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Drittens entscheidet der Gerichtshof, dass Spanien auch dadurch gegen seine sich aus dem Grundsatz des freien Kapitalverkehrs ergebenden Verpflichtungen versto\u00dfen hat, dass es die Nichterf\u00fcllung oder die unvollst\u00e4ndige oder versp\u00e4tete Erf\u00fcllung der Informationspflicht hinsichtlich der Verm\u00f6gensgegenst\u00e4nde und Rechte im Ausland mit pauschalen Geldbu\u00dfen belegt hat, deren H\u00f6he au\u00dfer Verh\u00e4ltnis zu den Sanktionen steht, die in einem rein innerstaatlichen Kontext f\u00fcr vergleichbare Verst\u00f6\u00dfe vorgesehen sind, und deren Gesamtbetrag nach oben nicht begrenzt ist. Diese Geldbu\u00dfe bel\u00e4uft sich auf 5.000 Euro f\u00fcr jede fehlende, unvollst\u00e4ndige, unrichtige oder falsche Angabe oder Reihe von Angaben, wobei die Mindestgeldbu\u00dfe 10.000 Euro betr\u00e4gt, und 100 Euro f\u00fcr jede Angabe oder Reihe von Angaben, die nicht fristgerecht oder nicht mit elektronischen Mitteln, sofern dies vorgeschrieben war, erkl\u00e4rt worden ist, wobei die Mindestgeldbu\u00dfe 1.500 Euro betr\u00e4gt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Gerichtshof stellt insoweit fest, dass das spanische Gesetz die Verletzung blo\u00dfer Erkl\u00e4rungspflichten oder rein formeller Verpflichtungen mit der Verh\u00e4ngung sehr hoher pauschaler Geldbu\u00dfen belegt, da sie f\u00fcr jede einzelne betroffene Angabe oder Reihe von Angaben gelten, da sie je nach Fall mit einem Mindestbetrag von 1.500 oder 10.000 Euro einhergehen und da ihr Gesamtbetrag nach oben nicht begrenzt ist. Er ber\u00fccksichtigt auch, dass diese pauschalen Geldbu\u00dfen mit der proportionalen Geldbu\u00dfe von 150 % kumuliert werden, und weist darauf hin, dass ihre H\u00f6he au\u00dfer Verh\u00e4ltnis zu der H\u00f6he der Geldbu\u00dfen steht, mit denen die Missachtung \u00e4hnlicher Verpflichtungen in einem rein innerstaatlichen Kontext in Spanien geahndet werden. Folglich stellen diese pauschalen Geldbu\u00dfen eine unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfige Beschr\u00e4nkung des freien Kapitalverkehrs auf.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"fu%c3%9fnote\">Fu\u00dfnote<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><sup>1<\/sup> Darunter Immobilien, Bankkonten, Wertpapiere, Guthaben, Anteile oder Rechte am Gesellschaftskapital, Eigenmittel oder Verm\u00f6gen jeder Art von Unternehmen oder auch Lebens- und Invalidit\u00e4tsversicherungen, \u00fcber die sie au\u00dferhalb des spanischen Hoheitsgebiets verf\u00fcgen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Quelle: EuGH, Pressemitteilung vom 27.01.2022 zum Urteil C-788\/19 vom 27.01.2022<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die nationale Regelung, nach der die spanischen Steuerans\u00e4ssigen dazu verpflichtet sind, ihre Verm\u00f6gensgegenst\u00e4nde oder Rechte im Ausland zu erkl\u00e4ren, verst\u00f6\u00dft gegen das Unionsrecht. Die Beschr\u00e4nkungen des freien Kapitalverkehrs, die sie auferlegt, sind unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig. Am 15. 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