{"id":65905,"date":"2022-02-06T19:10:53","date_gmt":"2022-02-06T17:10:53","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=65905"},"modified":"2022-02-06T19:10:53","modified_gmt":"2022-02-06T17:10:53","slug":"stellungnahme-eu-konsultation-zur-verbesserung-der-qualitaet-und-der-durchsetzung-der-unternehmensberichterstattung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/stellungnahme-eu-konsultation-zur-verbesserung-der-qualitaet-und-der-durchsetzung-der-unternehmensberichterstattung\/","title":{"rendered":"Stellungnahme: EU-Konsultation zur Verbesserung der Qualit\u00e4t und der Durchsetzung der Unternehmensberichterstattung"},"content":{"rendered":"\n<p>Die WPK hat am 2. Februar 2022 im Rahmen der EU-Konsultation zur Verbesserung der Qualit\u00e4t und der Durchsetzung der Unternehmensberichterstattung Stellung genommen. Die Konsultation erstreckt sich auf die im Folgenden dargestellten f\u00fcnf Bereiche.<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"wesentliche-eckpunkte-der-stellungnahme-der-wpk\">Wesentliche Eckpunkte der Stellungnahme der WPK<\/h2>\n\n\n\n<p>1. Hinsichtlich des&nbsp;<strong>EU-Vorschriftenrahmens<\/strong>&nbsp;stellt die WPK fest, dass die Aus\u00fcbung umfangreicher Mitgliedstaatenwahlrechte eine einheitliche und koh\u00e4rente Anwendung der Regelungen erschwert. Nennenswerte positive Auswirkungen von Abschlusspr\u00fcferverordnung und -richtlinie sind nicht festzustellen. Die Erstanwendungsregelungen waren teilweise nicht ganz klar und auslegungsbed\u00fcrftig. Zudem sind die EU-Vorschriften mit den Vorgaben der internationalen Standardsetzer (IAASB, IESBA) teilweise nicht deckungsgleich, wodurch eine koh\u00e4rente Anwendung erschwert wurde und wird.<\/p>\n\n\n\n<p>Hinsichtlich der Einf\u00fchrung von Indikatoren f\u00fcr die Qualit\u00e4t der Unternehmensberichterstattung sowie deren Zuverl\u00e4ssigkeit weist die WPK auf Herausforderungen in der Umsetzung und Messung sowie auf den ungewissen Nutzen hin.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Die WPK bef\u00fcrwortet eine starke und verl\u00e4ssliche&nbsp;<strong>Corporate Governance<\/strong>, wobei vorrangig die gesetzlichen Vertreter der Unternehmen sowie die f\u00fcr die \u00dcberwachung der Unternehmen Verantwortlichen verpflichtet sind. Etwaiger Handlungsbedarf im Bereich der Unternehmensberichterstattung sollte aber nachvollziehbar belegt werden. Ein schlichter Verweis der EU-Kommission auf Untersuchungen der ESMA erscheint unzul\u00e4nglich und in der Sichtweise verk\u00fcrzt.<\/p>\n\n\n\n<p>Auch weist die WPK darauf hin, dass selbst bei einem ausgereiften System der Unternehmensf\u00fchrung und -kontrolle Unternehmensinsolvenzen nicht vollst\u00e4ndig vermieden werden k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p>Dar\u00fcber hinaus \u00e4u\u00dfert die WPK Bedenken, dass die Unternehmen durch aktuelle Vorhaben des europ\u00e4ischen Gesetzgebers (wie ESEF, Taxonomie-VO, CSR-Richtlinienentwurf etc.) bereits mit enormen Herausforderungen konfrontiert sind. Zus\u00e4tzliche Belastungen sollten den Unternehmen nur dann auferlegt werden, wenn dies unvermeidlich ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Die WPK konstatiert, dass die Unternehmensberichterstattung grunds\u00e4tzlich qualitativ hochwertig und sachgerecht ist. Seltene beziehungsweise einzelne Verfehlungen, insbesondere Betrug des Managements in der Rechnungslegung, d\u00fcrfen nicht als Generalverdacht formuliert werden. Zu diesen Einzelf\u00e4llen ist kein allgemeines Systemversagen erkennbar. Allerdings empfiehlt die WPK bez\u00fcglich der T\u00e4tigkeit der Pr\u00fcfungsaussch\u00fcsse eine intensive inhaltliche Befassung mit der Rechnungslegung sowie Abschlusspr\u00fcfung und k\u00fcnftig auch mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Zudem sollte eine sachad\u00e4quate Besetzung sichergestellt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Im Bereich der&nbsp;<strong>Abschlusspr\u00fcfung<\/strong>&nbsp;stellt die WPK fest, dass die weit \u00fcberwiegende Mehrzahl gesetzlicher Abschlusspr\u00fcfungen ohne Beanstandungen durchgef\u00fchrt wird. Im \u00dcbrigen weist die WPK darauf hin, dass die internationalen und nationalen qualitativ hochwertigen fachlichen Verlautbarungen fortlaufend angepasst werden, soweit Handlungsbedarf identifiziert wird. Es muss vermieden werden, dass die bereits bestehende hohe Komplexit\u00e4t der den Abschlusspr\u00fcfer treffenden Regularien noch erh\u00f6ht wird, dies vor allem vor dem Hintergrund fehlender belastbarer Belege f\u00fcr die von der EU-Kommission angedachten Ma\u00dfnahmen. Zudem beleuchtet die WPK als ein wesentliches Problem die Erwartungshaltung der \u00d6ffentlichkeit an den Abschlusspr\u00fcfer mit der daraus resultierenden Erwartungsl\u00fccke.<\/p>\n\n\n\n<p>Hinsichtlich der \u00dcberlegung der EU-Kommission, ob verpflichtende Joint Audits zur Steigerung der Pr\u00fcfungsqualit\u00e4t beitragen, \u00e4u\u00dfert sich die WPK zur\u00fcckhaltend. Nach Beobachtungen der WPK gibt es sowohl Argumente f\u00fcr als auch gegen Joint Audits.<\/p>\n\n\n\n<p>4. Die&nbsp;<strong>Beaufsichtigung von Abschlusspr\u00fcfern<\/strong>&nbsp;von Unternehmen von \u00f6ffentlichem Interesse (PIE) bewertet die WPK als wirksam, wobei vor allem in der Beaufsichtigung von Pr\u00fcfungsaussch\u00fcssen durch die zust\u00e4ndige Stelle keine Vorteile gesehen werden. Auch der Vorschlag der EU-Kommission, die Aufgaben der Registrierung und Beaufsichtigung der PIE-Abschlusspr\u00fcfer an eine europ\u00e4ische Einrichtung zu \u00fcbertragen, ist aus Sicht der WPK nicht zielf\u00fchrend.<\/p>\n\n\n\n<p>5. Bez\u00fcglich der\u00a0<strong>Beaufsichtigung und Durchsetzung der Unternehmensberichterstattung<\/strong>\u00a0lehnt die WPK unter anderem eine Aufstockung der Mittel, eine Erweiterung der Befugnisse der zust\u00e4ndigen nationalen Beh\u00f6rden sowie eine St\u00e4rkung der Rolle der ESMA bei der Durchsetzung der Unternehmensberichterstattung ab. Festgestellte Fehler in der Rechnungslegung sind im Wesentlichen der Komplexit\u00e4t und teilweisen Subjektivit\u00e4t der IFRS geschuldet. Hier w\u00fcrden Vereinfachungen zur Reduzierung der Fehlerquote beitragen k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<ul><li><a href=\"https:\/\/www.wpk.de\/fileadmin\/documents\/Oeffentlichkeit\/Stellungnahmen\/WPK-Stellungnahme_02-02-2022.pdf\">Stellungnahme<\/a><\/li><\/ul>\n\n\n\n<p><em>Quelle: WPK, Mitteilung vom 03.02.2022<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die WPK hat am 2. Februar 2022 im Rahmen der EU-Konsultation zur Verbesserung der Qualit\u00e4t und der Durchsetzung der Unternehmensberichterstattung Stellung genommen. Die Konsultation erstreckt sich auf die im Folgenden dargestellten f\u00fcnf Bereiche. Wesentliche Eckpunkte der Stellungnahme der WPK 1. 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