{"id":65916,"date":"2022-02-06T19:14:02","date_gmt":"2022-02-06T17:14:02","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=65916"},"modified":"2022-02-06T19:14:02","modified_gmt":"2022-02-06T17:14:02","slug":"vater-oder-mutter-wer-entscheidet-ueber-die-corona-impfung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/vater-oder-mutter-wer-entscheidet-ueber-die-corona-impfung\/","title":{"rendered":"Vater oder Mutter: Wer entscheidet \u00fcber die Corona-Impfung?"},"content":{"rendered":"\n<p id=\"ubertragung-des-sorgerechts-auf-den-elternteil-der-den-empfehlungen-der-stiko-folgt\"><strong>\u00dcbertragung des Sorgerechts auf den Elternteil, der den Empfehlungen der STIKO folgt<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>K\u00f6nnen sich Eltern nicht dar\u00fcber einigen, ob ihre Kinder mit einem mRNA-Impfstoff gegen Corona geimpft werden sollen, so ist die Entscheidung auf denjenigen zu \u00fcbertragen, der die Impfung bef\u00fcrwortet, wenn es eine entsprechende Empfehlung der St\u00e4ndigen Impfkommission gibt.<\/p>\n\n\n\n<p>Ist ein Kind aufgrund des massiven, auf Angsterzeugung und Einsch\u00fcchterung ausgerichteten Verhaltens eines Elternteils nicht imstande, sich eine eigene Meinung \u00fcber den Nutzen und die Risiken der Corona-Schutzimpfung zu bilden, steht dessen Wille der Entscheidung, die Befugnis f\u00fcr die Entscheidung \u00fcber die Impfung auf den die Impfung bef\u00fcrwortenden Elternteil zu \u00fcbertragen, nicht entgegen. Dies hat jetzt das Familiengericht Bad Iburg entschieden (Beschluss vom 14.01.2022, 5 F 458\/21 EASO).<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"was-war-passiert\">Was war passiert?<\/h2>\n\n\n\n<p>Die geschiedenen Eheleute stritten dar\u00fcber, ob die gemeinsamen 14 und 12 Jahre alten Kinder gegen Corona geimpft werden sollten. Nachdem sich die Eltern zun\u00e4chst vergleichsweise dahingehend geeinigt hatten, sich diesbez\u00fcglich an die Empfehlung der behandelnden Kinder\u00e4rztin zu halten, hatte sich die Mutter sp\u00e4ter gegen diese Empfehlung gestellt und lehnte nunmehr eine Impfung der Kinder generell ab.<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"wie-hat-das-familiengericht-entschieden\">Wie hat das Familiengericht entschieden?<\/h2>\n\n\n\n<p>Das Familiengericht hat die Entscheidung \u00fcber die Zustimmung zu einer Schutzimpfung gegen das Corona-Virus auf den Vater \u00fcbertragen, mit der Ma\u00dfgabe, dass die Impfung mit dem mRNA-Impfstoff Comirnaty (BioNTech\/Pfizer) zu erfolgen hat.<\/p>\n\n\n\n<p>Gem\u00e4\u00df \u00a7 1628 Satz 1 BGB kann das Familiengericht, wenn sich Eltern bei gemeinsamer elterlicher Sorge in einer Angelegenheit, deren Regelung f\u00fcr das Kind von erheblicher Bedeutung ist, nicht einigen k\u00f6nnen, auf Antrag eines Elternteils die Entscheidung einem Elternteil alleine \u00fcbertragen.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei der \u00dcbertragung der Entscheidungsbefugnis \u00fcber Schutzimpfungen k\u00f6nne, so das Familiengericht, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darauf abgestellt werden, dass die Entscheidungsbefugnis grunds\u00e4tzlich demjenigen Elternteil zu \u00fcbertragen sei, der die Impfung des Kindes entsprechend den Empfehlungen der St\u00e4ndigen Kommission beim Robert-Koch-Institut bef\u00fcrwortet, soweit bei dem Kind keine besonderen Impfungsrisiken vorliegen. Diese Empfehlung liege f\u00fcr die beiden 12 und 14 Jahre alten Kinder vor. Die St\u00e4ndige Impfkommission empfehle eine Corona-Impfung mit dem mRNA-Impfstoff Comirnaty f\u00fcr Kinder und Jugendliche im Alter von 12-17 Jahren, unabh\u00e4ngig davon ob sie aufgrund von Vorerkrankungen ein erh\u00f6htes Risiko f\u00fcr einen schweren Verlauf der COVID-19-Erkrankung haben.<\/p>\n\n\n\n<p>Zus\u00e4tzlich sei nach \u00a7 1697a BGB zwar auch der Kindeswille zu beachten. Dies gelte allerdings nur dann, wenn das Kind sich im Hinblick auf sein Alter und seine Entwicklung auch eine eigenst\u00e4ndige Meinung zum Gegenstand des Sorgerechts bilden kann. Ist ein Kind aufgrund des massiven, auf Angst und Einsch\u00fcchterung abzielenden Verhaltens eines Elternteils nicht imstande, sich eine eigene Meinung \u00fcber den Nutzen und die Risiken der Corona-Impfung zu bilden, steht dessen Wille einer Entscheidung, die Befugnis f\u00fcr die Entscheidung \u00fcber die Impfung auf den die Impfung bef\u00fcrwortenden Elternteil zu \u00fcbertragen, nicht entgegen.<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"hinweis-zur-rechtslage\">Hinweis zur Rechtslage<\/h2>\n\n\n\n<h3 id=\"%c2%a7-1628-bgb-gerichtliche-entscheidung-bei-meinungsverschiedenheiten-der-eltern\">\u00a7 1628 BGB \u2013 Gerichtliche Entscheidung bei Meinungsverschiedenheiten der Elter<strong>n<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>K\u00f6nnen sich die Eltern in einer einzelnen Angelegenheit oder in einer bestimmten Art von Angelegenheiten der elterlichen Sorge, deren Regelung f\u00fcr das Kind von erheblicher Bedeutung ist, nicht einigen, so kann das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils die Entscheidung einem Elternteil \u00fcbertragen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die \u00dcbertragung kann mit Beschr\u00e4nkungen oder mit Auflagen verbunden werden.<\/p>\n\n\n\n<h3 id=\"%c2%a7-1697a-bgb-kindeswohlprinzip\">\u00a7 1697a BGB \u2013 Kindeswohlprinzip<\/h3>\n\n\n\n<p>(1)<\/p>\n\n\n\n<p>Soweit nichts anderes bestimmt ist, trifft das Gericht in Verfahren \u00fcber die in diesem Titel geregelten Angelegenheiten diejenige Entscheidung, die unter Ber\u00fccksichtigung der tats\u00e4chlichen Gegebenheiten und M\u00f6glichkeiten sowie der berechtigten Interessen der Beteiligten dem Wohl des Kindes am besten entspricht.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Quelle: AG Bad Iburg, Pressemitteilung vom 04.02.2022 zum Beschluss 5 F 458\/21 EASO vom 14.01.2022<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00dcbertragung des Sorgerechts auf den Elternteil, der den Empfehlungen der STIKO folgt K\u00f6nnen sich Eltern nicht dar\u00fcber einigen, ob ihre Kinder mit einem mRNA-Impfstoff gegen Corona geimpft werden sollen, so ist die Entscheidung auf denjenigen zu \u00fcbertragen, der die Impfung bef\u00fcrwortet, wenn es eine entsprechende Empfehlung der St\u00e4ndigen Impfkommission gibt. 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