{"id":66000,"date":"2022-02-17T18:15:51","date_gmt":"2022-02-17T16:15:51","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=66000"},"modified":"2022-02-17T18:15:51","modified_gmt":"2022-02-17T16:15:51","slug":"entlastungen-fuer-buergerinnen-und-buerger-sowie-unternehmen-weitere-steuerliche-erleichterungen-zur-bekaempfung-der-corona-pandemie","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/entlastungen-fuer-buergerinnen-und-buerger-sowie-unternehmen-weitere-steuerliche-erleichterungen-zur-bekaempfung-der-corona-pandemie\/","title":{"rendered":"Entlastungen f\u00fcr B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger sowie Unternehmen: Weitere steuerliche Erleichterungen zur Bek\u00e4mpfung der Corona-Pandemie"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Das Bundeskabinett hat am 16. Februar 2022 den Entwurf eines Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes beschlossen. Mit gezielten steuerlichen Erleichterungen will die Bundesregierung Unternehmen sowie B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger unterst\u00fctzen, um die wirtschaftlichen Auswirkungen durch die Corona-Pandemie so gut wie m\u00f6glich abzumildern. Die Wirtschaft wird stabilisiert und die Konjunktur gest\u00e4rkt.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote\"><p>\u201eWir unterst\u00fctzen die Betriebe, indem wir die degressive Abschreibung verl\u00e4ngern sowie die steuerlichen Investitionsfristen und die M\u00f6glichkeiten der Verlustverrechnung verbessern. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Stabilisierung der wirtschaftlichen Erholung und zur St\u00e4rkung der Konjunktur. Mit den Beschl\u00fcssen von heute erreichen wir die breite Mitte der Gesellschaft. Durch die Homeoffice-Pauschale entlasten wir die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Mit den jetzt beschlossen Ma\u00dfnahmen leisten wir zudem einen Beitrag, die besonderen Leistungen von Pflegenden zu w\u00fcrdigen. Das Gesetz ist ein guter Beitrag, um unser Land aus der Krise zu f\u00fchren.\u201c<\/p><cite>Bundesfinanzminister Christian Lindner<\/cite><\/blockquote>\n\n\n\n<p>Zur weiteren Bek\u00e4mpfung der Folgen der Corona-Pandemie werden Unternehmen mit konsequenten Ma\u00dfnahmen unterst\u00fctzt, um ihre wirtschaftliche Erholung zu f\u00f6rdern. Mit der Verbesserung der M\u00f6glichkeiten der Verlustverrechnung und der Verl\u00e4ngerung der degressiven Abschreibung f\u00fcr bewegliche Wirtschaftsg\u00fcter des Anlageverm\u00f6gens sowie der steuerlichen Investitionsfristen werden zus\u00e4tzliche Investitionsanreize gesetzt. Gleichzeitig wird insbesondere die herausragende Leistung der Pflegekr\u00e4fte durch einen steuerfreien Corona-Bonus auch finanziell honoriert. Wichtige Instrumente wie die Homeoffice-Pauschale, die Steuerbefreiung der Zusch\u00fcsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld und die Frist zur Abgabe von Steuererkl\u00e4rungen 2020 in beratenen F\u00e4llen werden noch einmal verl\u00e4ngert. Um f\u00fcr alle Beteiligten Planungssicherheit zu schaffen, werden daran ankn\u00fcpfend auch die Erkl\u00e4rungsfristen f\u00fcr 2021 und 2022 verl\u00e4ngert.<\/p>\n\n\n\n<p>Im Einzelnen sieht der Gesetzentwurf folgende steuerliche Ma\u00dfnahmen vor:<\/p>\n\n\n\n<ul><li>Vom Arbeitgeber an in bestimmten Einrichtungen \u2013 insbesondere Krankenh\u00e4usern \u2013 t\u00e4tige Arbeitnehmer*innen gew\u00e4hrte Pr\u00e4mien zur Anerkennung besonderer Leistungen w\u00e4hrend der Corona-Krise werden bis zu einem Betrag von 3 000 Euro steuerfrei gestellt und auch in der Grundsicherung f\u00fcr Arbeitsuchende nach SGB II nicht angerechnet.<\/li><li>Die Steuerfreiheit von Zusch\u00fcssen zum Kurzarbeitergeld wird um sechs Monate bis Ende Juni 2022 verl\u00e4ngert.<\/li><li>Die bestehende Regelung zur Homeoffice-Pauschale wird um ein weiteres Jahr bis zum 31. Dezember 2022 verl\u00e4ngert.<\/li><li>Zur schnellen Refinanzierung schafft die degressive Abschreibung f\u00fcr bewegliche Wirtschaftsg\u00fcter des Anlageverm\u00f6gens unternehmerische Vorteile und Investitionsanreize. Diese M\u00f6glichkeit wird um ein Jahr verl\u00e4ngert f\u00fcr Wirtschaftsg\u00fcter, die im Jahr 2022 angeschafft oder hergestellt werden.<\/li><li>Die erweiterte Verlustverrechnung wird bis Ende 2023 verl\u00e4ngert: F\u00fcr 2022 und 2023 wird der H\u00f6chstbetrag beim Verlustr\u00fccktrag auf 10 Mio. Euro bzw. auf 20 Mio. Euro bei Zusammenveranlagung angehoben. Der Verlustr\u00fccktrag wird dar\u00fcber hinaus ab 2022 dauerhaft auf zwei Jahre ausgeweitet und erfolgt in die unmittelbar vorangegangenen beiden Jahre.<\/li><li>Steuerpflichtigen, die in 2022 investieren wollen, aber wegen der Corona-Pandemie nicht investieren k\u00f6nnen, wird die M\u00f6glichkeit gew\u00e4hrt, Investitionen in 2023 nachzuholen, da die Investitionsfristen f\u00fcr steuerliche Investitionsabzugsbetr\u00e4ge um ein weiteres Jahr verl\u00e4ngert werden.<\/li><li>Um die Liquidit\u00e4t von Unternehmen zu erhalten, werden die steuerlichen Investitionsfristen f\u00fcr Reinvestitionen um ein weiteres Jahr verl\u00e4ngert.<\/li><li>Die Frist zur Abgabe von Steuererkl\u00e4rungen 2020 in beratenen F\u00e4llen wird um weitere drei Monate verl\u00e4ngert. Hieran ankn\u00fcpfend werden auch die Erkl\u00e4rungsfristen f\u00fcr 2021 und 2022 \u2013 auch f\u00fcr nicht beratene Steuerpflichtige \u2013 verl\u00e4ngert.<\/li><li>Zudem wird der Registerbezug beim Lohnsteuereinbehalt in der Seeschifffahrt zur Umsetzung einer Vereinbarung mit der Europ\u00e4ischen Kommission vom Inland auf EU\/EWR-Staaten erweitert.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p><em>Quelle: BMF, Pressemitteilung vom 16.02.2022<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Bundeskabinett hat am 16. Februar 2022 den Entwurf eines Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes beschlossen. Mit gezielten steuerlichen Erleichterungen will die Bundesregierung Unternehmen sowie B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger unterst\u00fctzen, um die wirtschaftlichen Auswirkungen durch die Corona-Pandemie so gut wie m\u00f6glich abzumildern. 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