{"id":66017,"date":"2022-02-25T12:35:02","date_gmt":"2022-02-25T10:35:02","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=66017"},"modified":"2022-02-25T12:35:02","modified_gmt":"2022-02-25T10:35:02","slug":"beschlussfassung-des-deutschen-bundestags-zum-erp-wirtschaftsplangesetz-fuer-2022","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/beschlussfassung-des-deutschen-bundestags-zum-erp-wirtschaftsplangesetz-fuer-2022\/","title":{"rendered":"Beschlussfassung des Deutschen Bundestags zum ERP-Wirtschaftsplangesetz f\u00fcr 2022"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Das ERP-Wirtschaftsplangesetz f\u00fcr 2022 hat am 17.02.2022 den Deutschen Bundestag passiert. Die ERP-Programme geh\u00f6ren zu den schlagkr\u00e4ftigsten Instrumenten der deutschen Wirtschaftsf\u00f6rderung. Auf der Grundlage des ERP-Wirtschaftsplangesetzes f\u00fcr das Jahr 2022 k\u00f6nnen kleine und mittlere Unternehmen von einer deutlich aufgestockten F\u00f6rderung bei der Kredit- und Beteiligungskapitalfinanzierung profitieren.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Parlamentarische Staatssekret\u00e4r Michael Kellner: \u201eDie Verabschiedung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes f\u00fcr das Jahr 2022 durch den Deutschen Bundestag ist eine gute Nachricht f\u00fcr den deutschen Mittelstand. Denn wir wollen die Unternehmen mit zinsg\u00fcnstigen Krediten und Beteiligungskapital in Rekordh\u00f6he von fast 10 Milliarden Euro unterst\u00fctzen. Damit er\u00f6ffnen wir M\u00f6glichkeiten f\u00fcr wegweisende Investitionen in die Zukunft, insbesondere der Transformation hin zu einer klimaneutralen und digitalen Wirtschaft und helfen den Unternehmen, ihre Wettbewerbsf\u00e4higkeit zu sichern.\u201c<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Um kleine und mittlere Unternehmen auch unter dem Eindruck der Corona-Pandemie besonders wirkungsvoll aus der Krise zu begleiten, wurde die Struktur der ERP-F\u00f6rderkreditprogramme zum Beginn des Jahres 2022 vereinfacht und verbessert. Kleinen und mittleren Unternehmen sowie gr\u00f6\u00dferen Mittelst\u00e4ndlern steht k\u00fcnftig jeweils ein eigenes F\u00f6rderprogramm zur zinsg\u00fcnstigen Finanzierung von Vorhaben im In- und Ausland sowie von Gr\u00fcndungen und Unternehmens\u00fcbernahmen zur Verf\u00fcgung: Der neue ERP-F\u00f6rderkredit KMU bietet allen Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 50 Mio. Euro, mit nicht mehr als 249 Besch\u00e4ftigten und einer Bilanzsumme von max. 43 Mio. Euro zinsg\u00fcnstige Kredite mit attraktiven Konditionen aus dem ERP-Sonderverm\u00f6gen an. F\u00fcr junge Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind, sowie f\u00fcr Vorhaben von KMU in Regionalf\u00f6rdergebieten gelten nochmals verbesserte Konditionen. F\u00fcr gr\u00f6\u00dfere Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 500 Mio. Euro steht der KfW-F\u00f6rderkredit gro\u00dfer Mittelstand mit zinsg\u00fcnstigen Konditionen zur Verf\u00fcgung. In beiden Programmen betr\u00e4gt der Kredith\u00f6chstbetrag 25 Mio. Euro pro Vorhaben. Je nach Finanzierungszweck kann eine Laufzeit von bis zu 20 Jahren vereinbart werden. Den durchleitenden Banken und Sparkassen bietet die KfW die Option einer teilweisen \u00dcbernahme des Kreditrisikos (Haftungsfreistellung) von 50 % f\u00fcr Unternehmen, die seit mindestens 3 Jahren am Markt sind, um eine positive Kreditentscheidung zu erleichtern. Durch die Einf\u00fchrung des sogenannten negativen Bankeneinstands k\u00f6nnen bereits seit dem 01.07.2021 Endkreditnehmerzinsen ab 0,01 % angeboten werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das ERP-Sonderverm\u00f6gen f\u00f6rdert seit \u00fcber 70 Jahren die Wirtschaft in Deutschland. Es stammt aus den Mitteln des Marschallplans und wird vom Bundesministerium f\u00fcr Wirtschaft und Klimaschutz verwaltet. Im Fokus der F\u00f6rderung stehen kleine und mittlere Unternehmen, die in ihrer Finanzierungssituation oftmals gegen\u00fcber Gro\u00dfunternehmen strukturell benachteiligt sind. Insgesamt leistet die ERP-F\u00f6rderung einen wichtigen Beitrag zur St\u00e4rkung der Wettbewerbsf\u00e4higkeit der kleinen und mittleren Unternehmen und der freien Berufe. Zudem tr\u00e4gt sie zur Schaffung neuer und zur Sicherung bestehender Arbeitspl\u00e4tze bei.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Quelle: BMWK, Pressemitteilung vom 17.02.2022<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das ERP-Wirtschaftsplangesetz f\u00fcr 2022 hat am 17.02.2022 den Deutschen Bundestag passiert. Die ERP-Programme geh\u00f6ren zu den schlagkr\u00e4ftigsten Instrumenten der deutschen Wirtschaftsf\u00f6rderung. Auf der Grundlage des ERP-Wirtschaftsplangesetzes f\u00fcr das Jahr 2022 k\u00f6nnen kleine und mittlere Unternehmen von einer deutlich aufgestockten F\u00f6rderung bei der Kredit- und Beteiligungskapitalfinanzierung profitieren. 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