{"id":66060,"date":"2022-02-25T12:57:47","date_gmt":"2022-02-25T10:57:47","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=66060"},"modified":"2022-02-25T12:57:47","modified_gmt":"2022-02-25T10:57:47","slug":"ergebnis-des-koalitionsausausschusses-vom-23-februar-2022-10-entlastungschritte-fuer-unser-land","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/ergebnis-des-koalitionsausausschusses-vom-23-februar-2022-10-entlastungschritte-fuer-unser-land\/","title":{"rendered":"Ergebnis des Koalitionsausausschusses vom 23. Februar 2022 \u2013 10 Entlastungschritte f\u00fcr unser Land"},"content":{"rendered":"\n<p>Der Koalitionsausschuss hat sich am 23. Februar 2022 vor dem Hintergrund der stark steigenden Preise f\u00fcr Energie auf zehn Entlastungsschritte verst\u00e4ndigt, die nun auf den Weg gebracht werden.<\/p>\n\n\n\n<ol><li><strong>Unterst\u00fctzung bei den Stromkosten \u2013 EEG-Umlage f\u00e4llt weg<\/strong><br \/>Angesichts der gestiegenen Strompreise f\u00fcr Verbraucherinnen und Verbraucher sowie f\u00fcr die Wirtschaft wird die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bereits zum 1. Juli 2022 entfallen. Die Koalition verbindet damit die Erwartung, dass die Stromanbieter die sich daraus ergebende Entlastung der Endverbraucher in H\u00f6he von 3,723 ct\/kWh in vollem Umfang weitergeben. Die \u00dcbertragungsnetzbetreiber werden verpflichtet, die EEG-Umlage angesichts ver\u00e4nderter Rahmenbedingungen unterj\u00e4hrig neu zu berechnen. Die Ausnahmen, die an die EEG-Umlage gekoppelt sind, werden ebenso wie die Ausnahmen von den Energiesteuern sowie Kompensationsregeln mit Wirkung zum 1. Januar 2023 \u00fcberpr\u00fcft und angepasst.<\/li><li><strong>Unterst\u00fctzung bei der Steuer \u2013 Arbeitnehmerpauschbetrag wird erh\u00f6ht<\/strong><br \/>Um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu unterst\u00fctzen, wird der Arbeitnehmerpauschbetrag bei der Einkommensteuer um 200 Euro auf 1.200 Euro erh\u00f6ht. Dieser erh\u00f6hte Freibetrag gilt r\u00fcckwirkend ab dem 1. Januar 2022.<\/li><li><strong>Unterst\u00fctzung bei der Steuer \u2013 Grundfreibetrag wird erh\u00f6ht<\/strong><br \/>Au\u00dferdem wird der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer von derzeit 9.984 Euro um 363 Euro auf 10.347 Euro angehoben. Dieser erh\u00f6hte Freibetrag gilt r\u00fcckwirkend ab dem 1. Januar 2022.<\/li><li><strong>Unterst\u00fctzung f\u00fcr Fernpendler \u2013 Fernpendlerpauschale wird angehoben<\/strong><br \/>Angesichts der gestiegenen Preise f\u00fcr Mobilit\u00e4t wird die am 1. Januar 2024 anstehende Erh\u00f6hung der Pauschale f\u00fcr Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) sowie der Mobilit\u00e4tspr\u00e4mie vorgezogen. Sie betr\u00e4gt damit r\u00fcckwirkend ab dem 1. Januar 2022 38 Cent. Die Bundesregierung strebt noch in dieser Legislaturperiode eine Neuordnung der Pendlerpauschale an, die \u00f6kologisch-soziale Belange der Mobilit\u00e4t besser ber\u00fccksichtigt.<\/li><li><strong>Unterst\u00fctzung f\u00fcr Bed\u00fcrftige \u2013 Coronazuschuss wird eingef\u00fchrt<\/strong><br \/>Erwachsende Beziehende von existenzsichernden Leistungen werden mit einer Einmalzahlung in H\u00f6he von 100 Euro unterst\u00fctzt. Davon profitieren insbesondere diejenigen, die Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung erhalten.<\/li><li><strong>Unterst\u00fctzung f\u00fcr Kinder \u2013 Sofortzuschlag f\u00fcr von Armut betroffene Kinder kommt<\/strong><br \/>Der im Koalitionsvertrag vereinbarte Sofortzuschlag f\u00fcr von Armut betroffene Kinder wird zum 1. Juli 2022 auf den Weg gebracht. Er soll in H\u00f6he von 20 Euro pro Monat bis zur Einf\u00fchrung der Kindergrundsicherung denjenigen Kindern helfen, die besondere finanzielle Unterst\u00fctzung brauchen.<\/li><li><strong>Unterst\u00fctzung f\u00fcr Geringverdienende \u2013 Erh\u00f6hung des Mindestlohns kommt<\/strong><br \/>Die heute vom Bundeskabinett beschlossene Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro sorgt f\u00fcr eine Erh\u00f6hung des Nettoeinkommens f\u00fcr viele Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Der Deutsche Bundestag wird das entsprechende Gesetz z\u00fcgig beschlie\u00dfen.<\/li><li><strong>Unterst\u00fctzung bei der Steuer \u2013 Corona-Hilfe-Paket kommt<\/strong><br \/>Zur Entlastung von B\u00fcrokratie und Abgaben in der Pandemie hat die Bundesregierung das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen, das im Wesentlichen folgende Ma\u00dfnahmen enth\u00e4lt:<br \/>\u2022 Erweiterte Verlustverrechnung (Betriebsverluste der Jahre 2022 und 2023 k\u00f6nnen bis 10 Millionen Euro auf die zwei unmittelbar vorangegangenen Jahre zur\u00fcckgetragen und mit den entsprechenden Gewinnen verrechnet werden),<br \/>\u2022 Verl\u00e4ngerung degressive Abschreibung um ein Jahr (auch in 2022 get\u00e4tigte Investitionen sollen degressiv abgeschrieben werden k\u00f6nnen),<br \/>\u2022 Verl\u00e4ngerung Home-Office-Pauschale von j\u00e4hrlich maximal 600 Euro um ein Jahr.<br \/>\u2022 Steuerbefreiung Zusch\u00fcsse zum Kurzarbeitergeld (freiwillige Aufstockungen des Arbeitsgebers sollen bis zum 30.06.2022 steuerfrei sein),<br \/>\u2022 Steuerfreiheit f\u00fcr den Corona-Pflegebonus (auch f\u00fcr 2022 soll es einen neuen einmaligen Steuerfreibetrag f\u00fcr Besch\u00e4ftige in Pflegebereichen von max. 3.000 Euro geben) und<br \/>\u2022 Verl\u00e4ngerung Abgabe der Steuererkl\u00e4rungen f\u00fcr 2020, 2021 und 2022 (die Abgabefrist f\u00fcr die Steuererkl\u00e4rungen des Jahres 2020 durch Steuerberater soll bis zum 31. August 2022 verl\u00e4ngert werden. Zugunsten aller Steuerpflichtigen wird auch die Abgabefrist f\u00fcr die Steuererkl\u00e4rungen der Jahre 2021 und 2022 verl\u00e4ngert.)<br \/>Der Deutsche Bundestag wird das Gesetz z\u00fcgig beschlie\u00dfen.<\/li><li><strong>Unterst\u00fctzung f\u00fcr Besch\u00e4ftigte und Unternehmen \u2013 Kurzarbeitergeld wird verl\u00e4ngert<\/strong><br \/>Die Bundesregierung hat die zum 31. M\u00e4rz 2022 auslaufenden Sonderreglungen beim Kurzarbeitergeld bis zum 30. Juni 2022 verl\u00e4ngert (H\u00f6chstdauer von bisher 24 Monaten auf 28 Monate, Regelungen zu den erh\u00f6hten Leistungss\u00e4tzen bei l\u00e4ngerer Kurzarbeit, Anrechnungsfreiheit von Mini-Jobs, Zugangserleichterungen).<\/li><li><strong>Heizkostenzuschuss kommt<\/strong><br \/>Der von der Bundesregierung beschlossene einmalige Heizkostenzuschuss f\u00fcr Wohngeldbeziehende, Studierende, Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler sowie Auszubildende mit unterst\u00fctzenden Leistungen wird z\u00fcgig vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Vor dem Hintergrund stark gestiegener Energiepreise erhalten Empf\u00e4ngerinnen und Empf\u00e4nger von Wohngeld 135 Euro (und Wohngeld-Haushalte mit zwei Personen 175 Euro sowie pro weiterem Familienmitglied 35 Euro), Azubis und Studierende im Baf\u00f6g-Bezug 115 Euro pro Person. Der Heizkostenzuschuss soll im Sommer gezahlt werden, wenn in der Regel die Heizkosten- oder Nebenkostenabrechnungen anstehen.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p><em>Quelle: BMF, Mitteilung vom 24.02.2022<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Koalitionsausschuss hat sich am 23. Februar 2022 vor dem Hintergrund der stark steigenden Preise f\u00fcr Energie auf zehn Entlastungsschritte verst\u00e4ndigt, die nun auf den Weg gebracht werden. Unterst\u00fctzung bei den Stromkosten \u2013 EEG-Umlage f\u00e4llt wegAngesichts der gestiegenen Strompreise f\u00fcr Verbraucherinnen und Verbraucher sowie f\u00fcr die Wirtschaft wird die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bereits &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/ergebnis-des-koalitionsausausschusses-vom-23-februar-2022-10-entlastungschritte-fuer-unser-land\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Ergebnis des Koalitionsausausschusses vom 23. 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