{"id":66064,"date":"2022-02-25T12:59:29","date_gmt":"2022-02-25T10:59:29","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=66064"},"modified":"2022-02-25T12:59:29","modified_gmt":"2022-02-25T10:59:29","slug":"rat-ueberprueft-liste-nicht-kooperativer-laender-und-gebiete-fuer-steuerzwecke","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/rat-ueberprueft-liste-nicht-kooperativer-laender-und-gebiete-fuer-steuerzwecke\/","title":{"rendered":"Rat \u00fcberpr\u00fcft Liste nicht kooperativer L\u00e4nder und Gebiete f\u00fcr Steuerzwecke"},"content":{"rendered":"\n<p>Die EU setzt sich nach wie vor f\u00fcr einen fairen Steuerwettbewerb ein und bek\u00e4mpft weiterhin sch\u00e4dliche Steuerpraktiken. Der Rat hat am 24.02.2022 Schlussfolgerungen zur \u00fcberarbeiteten EU-Liste nicht kooperativer L\u00e4nder und Gebiete f\u00fcr Steuerzwecke angenommen und dabei beschlossen, die folgenden L\u00e4nder und Gebiete weiterhin auf der Liste zu f\u00fchren: Amerikanisch-Samoa, Fidschi, Guam, Palau, Panama, Samoa, Trinidad und Tobago, die Amerikanischen Jungferninseln und Vanuatu.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Rat bedauert, dass diese L\u00e4nder und Gebiete in steuerlichen Angelegenheiten weiterhin nicht kooperativ sind, und ersucht sie, mit der Gruppe \u201eVerhaltenskodex\u201c zusammenzuarbeiten, um die offenen Fragen zu kl\u00e4ren.<\/p>\n\n\n\n<p>Die \u00fcberarbeitete Liste (Anhang I) enth\u00e4lt nur L\u00e4nder, die entweder keinen konstruktiven Dialog mit der EU \u00fcber ein verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich aufgenommen haben oder ihren Verpflichtungen zur Umsetzung der erforderlichen Reformen nicht nachgekommen sind. Diese Reformen sollten darauf abzielen, eine Reihe objektiver Kriterien f\u00fcr verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich zu erf\u00fcllen, zu denen die Steuertransparenz, die Steuergerechtigkeit und die Umsetzung internationaler Standards geh\u00f6ren, durch die Gewinnverk\u00fcrzung und Gewinnverlagerung verhindert werden sollen.<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"weitere-verpflichtungen-kooperativer-l%c3%a4nder-und-gebiete\">Weitere Verpflichtungen kooperativer L\u00e4nder und Gebiete<\/h2>\n\n\n\n<p>Neben der Liste nicht kooperativer L\u00e4nder und Gebiete hat der Rat das \u00fcbliche Dokument \u00fcber den Stand der Zusammenarbeit (Anhang II) gebilligt, das die laufende Zusammenarbeit der EU mit ihren internationalen Partnern und die von diesen L\u00e4ndern und Gebieten eingegangenen Verpflichtungen bez\u00fcglich einer \u00dcberarbeitung ihrer Rechtsvorschriften zwecks Einhaltung der vereinbarten Standards f\u00fcr verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich, widerspiegelt. Damit soll die laufende konstruktive Arbeit im Steuerbereich anerkannt und der positive Ansatz kooperativer L\u00e4nder und Gebiete hinsichtlich der Umsetzung der Grunds\u00e4tze des verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich gef\u00f6rdert werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Eine Reihe von L\u00e4ndern und Gebieten ist Verpflichtungen eingegangen, insbesondere in Bezug auf die Empfehlungen des OECD-Forums Sch\u00e4dliche Steuerpraktiken (FHTP) zur wirksamen Umsetzung der Anforderungen an die wirtschaftliche Substanz oder die Umsetzung der OECD-Mindeststandards f\u00fcr die l\u00e4nderbezogene Berichterstattung in Bezug auf Gewinnverk\u00fcrzung und Gewinnverlagerung (BEPS). Mehrere andere L\u00e4nder unternehmen auch Schritte, um ihre Steuerverg\u00fcnstigungsregelungen zu \u00fcberarbeiten oder ihre Rechtsvorschriften weiter zu verbessern. Die \u00dcberarbeitungen sind im Bericht der Gruppe \u201eVerhaltenskodex\u201c enthalten, den der Rat ebenfalls gebilligt hat.<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"hintergrundinformationen\">Hintergrundinformationen<\/h2>\n\n\n\n<p>Die EU-Liste nicht kooperativer L\u00e4nder und Gebiete f\u00fcr Steuerzwecke wurde im Dezember 2017 eingef\u00fchrt. Sie ist Teil der externen Strategie der EU f\u00fcr Besteuerung und soll zu den laufenden Bem\u00fchungen beitragen, weltweit verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich zu f\u00f6rdern.<\/p>\n\n\n\n<p>Die L\u00e4nder und Gebiete werden auf der Grundlage einer Reihe von Kriterien bewertet, die der Rat im Jahr 2016 festgelegt hat. Diese Kriterien betreffen die Steuertransparenz, die Steuergerechtigkeit und die Umsetzung internationaler Standards, durch die Gewinnverk\u00fcrzung und Gewinnverlagerung verhindert werden sollen. Die Arbeit an der Liste ist ein dynamischer Prozess. Seit 2020 wird die Liste zweimal j\u00e4hrlich aktualisiert. Die n\u00e4chste \u00dcberarbeitung der Liste ist f\u00fcr Oktober 2022 geplant.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Liste ist in Anhang I der Schlussfolgerungen des Rates zur EU-Liste nicht kooperativer L\u00e4nder und Gebiete f\u00fcr Steuerzwecke enthalten. Die Schlussfolgerungen enthalten auch ein Dokument zum aktuellen Stand der Zusammenarbeit (Anhang II), in dem die kooperativen L\u00e4nder und Gebiete aufgef\u00fchrt sind, die weitere Verbesserungen bei ihren steuerlichen Ma\u00dfnahmen oder der diesbez\u00fcglichen Zusammenarbeit vorgenommen haben.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Beschl\u00fcsse des Rates werden von der Gruppe \u201eVerhaltenskodex\u201c vorbereitet, die auch f\u00fcr die \u00dcberwachung steuerlicher Ma\u00dfnahmen in den EU-Mitgliedstaaten zust\u00e4ndig ist. Die Vorsitzende der Gruppe unterh\u00e4lt einen regelm\u00e4\u00dfigen Dialog mit den betroffenen L\u00e4ndern und Gebieten. Weitere Informationen \u00fcber ihre Arbeit k\u00f6nnen Sie dem Bericht der Gruppe \u201eVerhaltenskodex\u201c an den Rat entnehmen.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Quelle: Rat der EU, Pressemitteilung vom 24.02.2022<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die EU setzt sich nach wie vor f\u00fcr einen fairen Steuerwettbewerb ein und bek\u00e4mpft weiterhin sch\u00e4dliche Steuerpraktiken. 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