{"id":66131,"date":"2022-03-06T17:43:42","date_gmt":"2022-03-06T15:43:42","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=66131"},"modified":"2022-03-06T17:43:42","modified_gmt":"2022-03-06T15:43:42","slug":"eugh-zur-klagebefugnis-von-umweltvereinigungen-gegen-thermofenster","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/eugh-zur-klagebefugnis-von-umweltvereinigungen-gegen-thermofenster\/","title":{"rendered":"EuGH zur Klagebefugnis von Umweltvereinigungen gegen \u201eThermofenster\u201c"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Generalanwalt Rantos: Anerkannte Umweltvereinigungen m\u00fcssen eine EG-Typgenehmigung f\u00fcr Fahrzeuge, die mit m\u00f6glicherweise verbotenen \u201eAbschalteinrichtungen\u201c ausgestattet sind, vor Gericht anfechten k\u00f6nnen.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Ein sogenanntes \u201eThermofenster\u201c kann nur unter engen Voraussetzungen zul\u00e4ssig sein.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das Kraftfahrt-Bundesamt (Deutschland), die in Deutschland f\u00fcr die Erteilung der EG-Typgenehmigung<sup>1<\/sup> zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde, genehmigte f\u00fcr Fahrzeuge des Automobilherstellers Volkswagen AG, die mit einem Dieselmotor der Generation Euro 5<sup>2<\/sup> ausger\u00fcstet sind, eine in den Rechner zur Motorsteuerung integrierte Software, die bei bestimmten \u00e4u\u00dferen Temperaturen die Abgasr\u00fcckf\u00fchrung reduziert (Thermofenster)<sup>3<\/sup>, was eine Erh\u00f6hung der Stickoxidemissionen (NOx) zur Folge hat.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Deutsche Umwelthilfe, eine in Deutschland anerkannte Umweltvereinigung, erhob gegen diese Entscheidung Klage beim Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht (Deutschland) und machte geltend, dass es sich bei dieser Software um eine nach der EU-Verordnung \u00fcber die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 5 und Euro 6)<sup>4<\/sup> verbotene \u201eAbschalteinrichtung\u201c handele.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht zufolge fehlt der Deutschen Umwelthilfe nach deutschem Recht die Klagebefugnis zur Anfechtung der Entscheidung des Kraftfahrt-Bundesamtes. Sie sei durch diese Entscheidung n\u00e4mlich nicht in ihren Rechten verletzt. Durch diese Entscheidung werde auch kein eine ortsfeste Anlage betreffendes Vorhaben zugelassen, sondern ein Produkt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Dieses Gericht m\u00f6chte daher vom Gerichtshof erstens wissen, ob das \u00dcbereinkommen von Aarhus<sup>5<\/sup> in Verbindung mit dem von der Charta der Grundrechte der Europ\u00e4ischen Union verb\u00fcrgten Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf verlangt, dass eine solche Vereinigung eine Verwaltungsentscheidung, mit der die EG-Typgenehmigung f\u00fcr Fahrzeuge erteilt wird, im Hinblick auf das Verbot von Abschalteinrichtungen vor den nationalen Gerichten anfechten kann.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr den Fall, dass diese Frage bejaht wird, m\u00f6chte das Gericht zweitens wissen, ob die \u201eNotwendigkeit\u201c einer Abschalteinrichtung wie des Thermofensters, die ihre Verwendung zul\u00e4ssig machen k\u00f6nnte, nach dem Stand der Technik zum Zeitpunkt der EG-Typgenehmigung f\u00fcr die betreffenden Fahrzeuge zu beurteilen ist und ob weitere Umst\u00e4nde zu ber\u00fccksichtigen sind, die zur Zul\u00e4ssigkeit einer solchen Abschalteinrichtung f\u00fchren k\u00f6nnten.<br \/>In seinen Schlussantr\u00e4gen schl\u00e4gt Generalanwalt Athanasios Rantos vor, die erste Frage zu bejahen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Seiner Auffassung nach muss eine anerkannte Umweltvereinigung, die nach nationalem Recht zur Einlegung von Rechtsbehelfen berechtigt ist, eine Verwaltungsentscheidung, mit der eine EG-Typgenehmigung f\u00fcr Fahrzeuge erteilt wird, die m\u00f6glicherweise gegen das Verbot von Abschalteinrichtungen verst\u00f6\u00dft, vor einem innerstaatlichen Gericht anfechten k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das \u00dcbereinkommen von Aarhus verpflichtet in Verbindung mit der Charta die Mitgliedstaaten n\u00e4mlich dazu, einen wirksamen gerichtlichen Schutz der durch das Umweltrecht der Union garantierten Rechte zu gew\u00e4hrleisten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die aus dem Unionsumweltrecht hervorgegangenen Rechtsvorschriften sind in den meisten F\u00e4llen auf das allgemeine Interesse und nicht auf den alleinigen Schutz der Rechtsg\u00fcter Einzelner gerichtet. Es ist Aufgabe gerade der Umweltvereinigungen, dieses Allgemeininteresse zu sch\u00fctzen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Dar\u00fcber hinaus ist die Bestimmung des Unionsrechts, nach der Abschalteinrichtungen, von Ausnahmef\u00e4llen abgesehen, verboten sind, in den Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar und als Teil der Bestimmungen des innerstaatlichen Umweltrechts anzusehen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ihre praktische Wirksamkeit verlangt, wie der Generalanwalt ausf\u00fchrt, bei einer Pr\u00fcfung unter dem Blickwinkel des Grundrechts auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz, anerkannten Umweltvereinigungen das Recht zu gew\u00e4hrleisten, eine Verwaltungsentscheidung anzufechten, mit der die EG-Typgenehmigung erteilt wird. Keine von der Union anerkannte dem Gemeinwohl dienende Zielsetzung scheint einem solchen Zugang zu den Gerichten entgegenstehen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Zur zweiten Frage ist der Generalanwalt der Auffassung, dass die \u201eNotwendigkeit\u201c einer Abschalteinrichtung zum Schutz des Motors vor Besch\u00e4digungen oder Unfall und f\u00fcr den sicheren Betrieb des Fahrzeugs, die zu ihrer Zul\u00e4ssigkeit f\u00fchren k\u00f6nnte, nicht anhand des Stands der Technik im Zeitpunkt der Erteilung der EG-Typgenehmigung zu beurteilen ist.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Verordnung verfolgt n\u00e4mlich einen technikneutralen Ansatz. Die Automobilhersteller haben somit einfach die technischen Vorrichtungen anzuwenden, damit diese Grenzwerte eingehalten werden, ohne dass die eingesetzte Technik zwangsl\u00e4ufig die bestm\u00f6gliche sein m\u00fcsste oder vorgeschrieben w\u00e4re.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Besteht keine \u201eNotwendigkeit\u201c f\u00fcr die Abschalteinrichtung<sup>6<\/sup>, gibt es dar\u00fcber hinaus keine anderen Umst\u00e4nde, die zur Zul\u00e4ssigkeit einer Abschalteinrichtung f\u00fchren k\u00f6nnten, so dass f\u00fcr die Pr\u00fcfung der Zul\u00e4ssigkeit einer Abschalteinrichtung keine anderen Umst\u00e4nde als diese \u201eNotwendigkeit\u201c zu ber\u00fccksichtigen sind.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Fu\u00dfnoten<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><sup>1<\/sup> Die EG-Typgenehmigung ist ein Verfahren, nach dem ein Mitgliedstaat bescheinigt, dass ein Typ eines Fahrzeugs, eines Systems, eines Bauteils oder einer selbstst\u00e4ndigen technischen Einheit den einschl\u00e4gigen Verwaltungsvorschriften und technischen Anforderungen entspricht.<br \/><sup>2<\/sup> Es handelt sich um Kraftfahrzeuge des Modells VW Golf Plus TDI, die mit einem Dieselmotor des Typs EA 189 der Generation Euro 5 mit einem Hubraum von 2 Litern ausgestattet sind.<br \/><sup>3<\/sup> Dieses Thermofenster entspricht, wie der Generalanwalt ausf\u00fchrt, demjenigen, das Gegenstand der Rechtssachen C-128\/20, GSMB Invest, C-134\/20, Volkswagen, sowie C-145\/20, Porsche Inter Auto und Volkswagen, war, in denen er am 23. September 2021 seine Schlussantr\u00e4ge vorgelegt hat (siehe Pressemitteilung Nr. 162\/21).<br \/><sup>4<\/sup> Verordnung (EG) Nr. 715\/2007 des Europ\u00e4ischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2007 \u00fcber die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 5 und Euro 6) und \u00fcber den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen f\u00fcr Fahrzeuge (ABl. 2007, L 171, S. 1) in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 692\/2008 vom 18. Juli 2008 (ABl. 2008, L 199, S. 1)<br \/><sup>5<\/sup> \u00dcbereinkommen \u00fcber den Zugang zu Informationen, die \u00d6ffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten, das am 25. Juni 1998 in Aarhus (D\u00e4nemark) unterzeichnet und mit dem Beschluss 2005\/370\/EG des Rates vom 17. Februar 2005 im Namen der Europ\u00e4ischen Gemeinschaft genehmigt wurde (ABl. 2005, L 124, S. 1).<br \/><sup>6<\/sup> Und soweit die beiden anderen in der Verordnung vorgesehenen Ausnahmen von dem Verbot von Abschalteinrichtungen, wie im vorliegenden Fall, nicht zur Anwendung kommen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Quelle: EuGH, Pressemitteilung vom 03.03.2022 zum Schlussantrag C-873\/19 vom 03.03.2022<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Generalanwalt Rantos: Anerkannte Umweltvereinigungen m\u00fcssen eine EG-Typgenehmigung f\u00fcr Fahrzeuge, die mit m\u00f6glicherweise verbotenen \u201eAbschalteinrichtungen\u201c ausgestattet sind, vor Gericht anfechten k\u00f6nnen. Ein sogenanntes \u201eThermofenster\u201c kann nur unter engen Voraussetzungen zul\u00e4ssig sein. Das Kraftfahrt-Bundesamt (Deutschland), die in Deutschland f\u00fcr die Erteilung der EG-Typgenehmigung1 zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde, genehmigte f\u00fcr Fahrzeuge des Automobilherstellers Volkswagen AG, die mit einem Dieselmotor der &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/eugh-zur-klagebefugnis-von-umweltvereinigungen-gegen-thermofenster\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">EuGH zur Klagebefugnis von Umweltvereinigungen gegen \u201eThermofenster\u201c<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1730],"tags":[],"class_list":["post-66131","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-steuern-recht"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/66131","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=66131"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/66131\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=66131"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=66131"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=66131"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}