{"id":66270,"date":"2022-03-19T17:49:51","date_gmt":"2022-03-19T15:49:51","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=66270"},"modified":"2022-03-19T17:49:51","modified_gmt":"2022-03-19T15:49:51","slug":"mehr-unterstuetzung-fuer-familien-mit-wenig-geld-bundeskabinett-beschliesst-kindersofortzuschlag-und-einmalzahlung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/mehr-unterstuetzung-fuer-familien-mit-wenig-geld-bundeskabinett-beschliesst-kindersofortzuschlag-und-einmalzahlung\/","title":{"rendered":"Mehr Unterst\u00fctzung f\u00fcr Familien mit wenig Geld: Bundeskabinett beschlie\u00dft Kindersofortzuschlag und Einmalzahlung"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Das Bundeskabinett hat am 14. M\u00e4rz 2022 den gemeinsam vom Bundesministerium f\u00fcr Arbeit und Soziales und dem Bundesministerium f\u00fcr Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorgelegten Entwurf eines Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetzes beschlossen.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow\"><p>Diese Koalition hat es sich zum Ziel gemacht, bed\u00fcrftigen Familien und Kindern st\u00e4rker zur Seite zu stehen. In einem ersten Schritt haben Familienministerin Anne Spiegel und ich deshalb heute den Kindersofortzuschlag von 20 Euro pro Monat auf den Weg gebracht. Der Kindersofortzuschlag wird ab dem 1. Juli ausbezahlt bis die neue Kindergrundsicherung startet. Mir ist wichtig, dass dieses Geld schnell und unb\u00fcrokratisch bei den Kindern ankommt. Ebenfalls im Juli wird der einmalige Zuschuss von 100 Euro an Menschen ausbezahlt, die Leistungen der sozialen Sicherungssysteme bekommen. Denn wer mit wenig Geld auskommen muss, den belasten die steigenden Preise besonders stark. Klar ist, der Sozialstaat steht den Menschen in schwierigen Zeiten weiter zur Seite.<\/p><cite>Bundesminister Hubertus Heil<\/cite><\/blockquote>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow\"><p>Mit dem Sofortzuschlag gehen wir einen ersten wichtigen Schritt hin zu einem echten Paradigmenwechsel im Kampf gegen Kinderarmut. Ab dem 1. Juli bekommen rund 2,9 Millionen von Armut betroffene Kinder in Deutschland 20 Euro zus\u00e4tzlich im Monat. Damit helfen wir den Kindern und Familien, die unsere Hilfe besonders brauchen und die es gerade in der Pandemie besonders schwer hatten. Kinder aus der Armut zu holen hei\u00dft, ihnen bessere Startchancen zu geben, Teilhabe zu erm\u00f6glichen und soziale Ausgrenzung zu beenden. Es ist unertr\u00e4glich, dass in einem reichen Land wie Deutschland so viele Kinder mit so wenig auskommen m\u00fcssen und viele die ihnen zustehende Unterst\u00fctzung gar nicht bekommen. Das gehen wir mit dem Sofortzuschlag nun entschieden an. Der Sofortzuschlag wird ohne weiteren Antrag unb\u00fcrokratisch ausgezahlt, und es gibt ihn l\u00fcckenlos bis zur Einf\u00fchrung der Kindergrundsicherung.<\/p><cite>Bundesministerin Anne Spiegel<\/cite><\/blockquote>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Mit dem Gesetz werden ein monatlicher Sofortzuschlag von 20 Euro f\u00fcr Kinder sowie eine Einmalzahlung von 100 Euro an erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme geregelt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><a href=\"https:\/\/www.bmas.de\/DE\/Service\/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben\/sofortzuschlags-und-einmalzahlungsgesetz.html\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Zum Gesetz<\/a><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Unterst\u00fctzung hilfebed\u00fcrftiger Familien und die Verbesserung der Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen ist ein zentrales Anliegen der Bundesregierung. Den Kindersofortzuschlag in H\u00f6he von 20 Euro monatlich erhalten ab dem 1. Juli 2022 alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Haushalt der Eltern, die Anspruch auf Leistungen gem\u00e4\u00df SGB II, SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Kinderzuschlag oder auf Erg\u00e4nzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) haben.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Erwachsene Leistungsberechtigte, die Leistungen nach SGB II, SGB XII, AsylbLG oder Erg\u00e4nzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem BVG erhalten, werden zudem durch eine Einmalzahlung in H\u00f6he von 100 Euro unterst\u00fctzt. Diese dient dem Ausgleich von erh\u00f6hten Lebenshaltungskosten und von pandemiebedingten Ausgaben. Der Zuschuss soll im Juli 2022 ausgezahlt werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Quelle: BMAS, Mitteilung vom 16.03.2022<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Bundeskabinett hat am 14. 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