{"id":66335,"date":"2022-03-26T11:11:50","date_gmt":"2022-03-26T09:11:50","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=66335"},"modified":"2022-03-26T11:11:50","modified_gmt":"2022-03-26T09:11:50","slug":"renten-steigen-zum-1-juli-2022-deutlich","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/renten-steigen-zum-1-juli-2022-deutlich\/","title":{"rendered":"Renten steigen zum 1. Juli 2022 deutlich"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Rentenversicherung kommt gut durch die Krise<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Nach den Daten des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Rentenversicherung Bund steigt die Rente zum 1. Juli 2022 in Westdeutschland deutlich um 5,35 Prozent und in den neuen L\u00e4ndern um 6,12 Prozent. Damit ergibt sich eine Anhebung des Rentenwerts von gegenw\u00e4rtig 34,19 Euro auf 36,02 Euro und des Rentenwerts (Ost) von gegenw\u00e4rtig 33,47 Euro auf 35,52 Euro.<\/p>\n\n\n\n<p>Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Wiedereinsetzung des Nachholfaktors ist hierbei ber\u00fccksichtigt. Einen entsprechenden Gesetzentwurf, der auch Verbesserungen f\u00fcr Bezieherinnen und Bezieher von Erwerbsrenten beinhaltet, wird in K\u00fcrze auf den Weg gebracht werden.<\/p>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote\"><p>\u201eIch freue mich, dass wir heute eine deutliche Rentenanpassung ank\u00fcndigen k\u00f6nnen. Die Renten steigen um 5,35 Prozent im Westen und um 6,12 Prozent im Osten. Das ist eine gute Nachricht f\u00fcr die Menschen, die durch ihre Arbeit jahrelang den Laden am Laufen gehalten haben. Gerade angesichts der aktuellen Herausforderungen \u2013 sei es durch steigende Preise oder die internationale Krisenlage \u2013 ist es wichtig, zu sehen, dass unser Rentensystem funktioniert. Die Entwicklung der Renten darf nicht von der Entwicklung der L\u00f6hne abgekoppelt werden.\u201c<\/p><cite>Bundesarbeitsminister Hubertus Heil<\/cite><\/blockquote>\n\n\n\n<p>Im Rahmen der Anpassung wird eine wichtige Vereinbarung des Koalitionsvertrages umgesetzt: Das Wiedereinsetzen des Nachholfaktors sorgt daf\u00fcr, dass die nicht vorgenommene Rentenminderung des vergangenen Jahres mit der Rentenerh\u00f6hung verrechnet wird und damit die Rentenanpassung der tats\u00e4chlichen Lohnentwicklung folgt.<\/p>\n\n\n\n<p>In diesem Zusammenhang wird auch ein statistischer Revisionseffekt bereinigt, durch den im vergangenen Jahr die rentenanpassungsrelevante Lohnentwicklung um etwa zwei Prozentpunkte zu gering ausgefallen war, was sich aufgrund der Rentengarantie aber nicht auf die H\u00f6he der Renten ausgewirkt hatte. Damit passt auch das Sicherungsniveau vor Steuern (sog. Rentenniveau) wieder zur Haltelinie von 48 Prozent. Im Ergebnis ergibt sich so ein Ausgleichsbedarf in H\u00f6he von -1,17 Prozent, der mit der diesj\u00e4hrigen Rentenanpassung abgebaut wird.<\/p>\n\n\n\n<p>Die f\u00fcr die Rentenanpassung relevante Lohnsteigerung betr\u00e4gt 5,8 Prozent in den alten L\u00e4ndern und rund 5,3 Prozent in den neuen L\u00e4ndern. Sie basiert auf der vom Statistischen Bundesamt gemeldeten Lohnentwicklung nach den volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR). Dar\u00fcber hinaus wird die beitragspflichtige Entgeltentwicklung der Versicherten ber\u00fccksichtigt, die f\u00fcr die Einnahmensituation der gesetzlichen Rentenversicherung entscheidend ist. Diese hat in diesem Jahr eine deutlich positive Wirkung, weil auch Zeiten der Kurzarbeit verbeitragt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Neben der Lohnentwicklung wird durch den Nachhaltigkeitsfaktor die Entwicklung des zahlenm\u00e4\u00dfigen Verh\u00e4ltnisses von Rentenbeziehenden zu Beitragszahlenden bei der Anpassung der Renten ber\u00fccksichtigt. In diesem Jahr wirkt sich der Nachhaltigkeitsfaktor mit +0,76 Prozentpunkten positiv auf die Rentenanpassung aus. Davon entfallen etwa 0,6 Prozentpunkte auf die gesetzliche Neureglung, die die \u00fcberzeichnete D\u00e4mpfungswirkung des Jahres 2021 kompensiert.<\/p>\n\n\n\n<p>Mit einer Schutzklausel wird sichergestellt, dass in der Zeit bis zum 1. Juli 2025 das Rentenniveau von 48 Prozent nicht unterschritten wird. Das Rentenniveau betr\u00e4gt nach der berechneten Rentenanpassung 48,14 Prozent. Damit wird das Mindestsicherungsniveau von 48 Prozent eingehalten.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei der Rentenanpassung f\u00fcr die neuen Bundesl\u00e4nder sind die im Renten\u00fcberleitungs-Abschlussgesetz festgelegten Angleichungsschritte relevant. Der aktuelle Rentenwert (Ost) steigt damit entsprechend der gesetzlichen Angleichungsstufe auf 98,6 Prozent des aktuellen Rentenwerts West (bisher: 97,9 Prozent). Mit dieser Angleichungsstufe f\u00e4llt die Rentenanpassung Ost h\u00f6her aus, als nach der tats\u00e4chlichen Lohnentwicklung Ost.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Quelle: BMAS, Pressemitteilung vom 22.03.2022<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Rentenversicherung kommt gut durch die Krise Nach den Daten des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Rentenversicherung Bund steigt die Rente zum 1. Juli 2022 in Westdeutschland deutlich um 5,35 Prozent und in den neuen L\u00e4ndern um 6,12 Prozent. Damit ergibt sich eine Anhebung des Rentenwerts von gegenw\u00e4rtig 34,19 Euro auf 36,02 Euro und des Rentenwerts &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/renten-steigen-zum-1-juli-2022-deutlich\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Renten steigen zum 1. 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