{"id":66433,"date":"2022-04-02T13:58:50","date_gmt":"2022-04-02T11:58:50","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=66433"},"modified":"2022-04-02T13:58:50","modified_gmt":"2022-04-02T11:58:50","slug":"coronavirus-laut-bmwk-keine-kompensation-von-durch-die-russland-sanktionen-verursachten-einbussen-im-rahmen-der-corona-ueberbrueckungshilfe-iv","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/coronavirus-laut-bmwk-keine-kompensation-von-durch-die-russland-sanktionen-verursachten-einbussen-im-rahmen-der-corona-ueberbrueckungshilfe-iv\/","title":{"rendered":"Coronavirus: Laut BMWK keine Kompensation von durch die Russland-Sanktionen verursachten Einbu\u00dfen im Rahmen der Corona-\u00dcberbr\u00fcckungshilfe IV"},"content":{"rendered":"\n<p>Eine F\u00f6rderm\u00f6glichkeit zur Kompensation von durch die Russland-Sanktionen verursachten Einbu\u00dfen besteht generell im Rahmen der \u00dcberbr\u00fcckungshilfe IV nach Einsch\u00e4tzung des Bundesministeriums f\u00fcr Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) nicht. Hier gelte nach wie vor das Kriterium eines coronabedingten Umsatzeinbruchs von mindestens 30 % als Voraussetzung f\u00fcr eine Antragsberechtigung. Weiter f\u00fchrt das Ministerium dazu gegen\u00fcber der WPK aus:<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"sanktionen-gegen-russland\">Sanktionen gegen Russland<\/h2>\n\n\n\n<p>Die von der Europ\u00e4ischen Union in Abstimmung mit den USA, Gro\u00dfbritannien, Kanada und weiteren Partnerl\u00e4ndern verh\u00e4ngten Sanktionen erg\u00e4nzen und erweitern die in Bezug auf die russische F\u00f6deration seit 2014 und in Bezug auf Belarus seit 2006 bestehenden EU-Sanktionen. Neben dem Finanzsektor adressieren sie mittels weiter Exportbeschr\u00e4nkungen diverse Bereiche der exportorientierten Wirtschaft. Dazu geh\u00f6ren unter anderem der Hochtechnologie-, IT- und Maschinenbausektor sowie Luft- und Schifffahrt. Ihre mittelbaren Folgen betreffen aber mittlerweile auch Unternehmen aus vielen anderen Sektoren. Auch hat die Anzahl der EU-Listungen von Einzelpersonen und Unternehmen im Rahmen der EU-Sanktionen gegen Russland stark zugenommen.<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"sanktionsbetroffene-wirtschaftszweige-sind-nicht-die-bereiche-mit-hohem-bedarf-an-corona-%c3%bcberbr%c3%bcckungshilfen\">Sanktionsbetroffene Wirtschaftszweige sind nicht die Bereiche mit hohem Bedarf an Corona-\u00dcberbr\u00fcckungshilfen<\/h2>\n\n\n\n<p>Die Erfahrungen mit den \u00dcberbr\u00fcckungshilfen, die seit Beginn der Corona-Pandemie und der Einf\u00fchrung der staatlichen Hilfsma\u00dfnahmen zur Abfederung der zur Eind\u00e4mmung des Pandemiegeschehens notwendigen Beschr\u00e4nkungen gesammelt wurden, zeigen, dass die von den Sanktionen direkt getroffenen Wirtschaftszweige nicht die Bereiche der Wirtschaft sind, aus denen ein hoher Bedarf an \u00dcberbr\u00fcckungshilfen vermeldet wird, f\u00fchrt das BMWK weiter aus.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Corona-Hilfen der Bundesregierung kommen in erster Linie in einem sanktionsfernen Bereich zum Tragen; das Gros der Antr\u00e4ge auf \u00dcberbr\u00fcckungshilfe entf\u00e4llt auf den Einzelhandel- und den Dienstleistungssektor, auch die Veranstaltungsbranche ist besonders von Corona-Beschr\u00e4nkungen getroffen. In diesen Bereichen sollte es nur in Einzelf\u00e4llen einen Bezug zu Russland oder den oben beschriebenen Sanktionen geben.<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"dennoch-sorgfaltspflicht-der-pr%c3%bcfenden-dritten\">Dennoch Sorgfaltspflicht der Pr\u00fcfenden Dritten<\/h2>\n\n\n\n<p>Obgleich die Leistungsrelevanz der Empf\u00e4nger von \u00dcberbr\u00fcckungshilfen als insgesamt sehr gering einzustufen ist, weist das BMWK in diesem Zusammenhang dennoch ausdr\u00fccklich auf die Sorgfaltspflicht der Pr\u00fcfenden Dritten hin, die die Antragstellung f\u00fcr die betroffenen Unternehmen \u00fcbernehmen.<\/p>\n\n\n\n<p>Grunds\u00e4tzlich liegt es in der eigenen Verantwortung jeder \u00f6ffentlichen Stelle beziehungsweise jedes Unternehmens in Deutschland, die unmittelbar geltenden EU-Sanktionsverordnung als Teil der deutschen Rechtsordnung zu beachten. Dazu geh\u00f6rt bei der Vergabe \u00f6ffentlicher Gelder in besonderem Ma\u00dfe die Einhaltung des Bereitstellungsverbots. Die einzelnen EU-Sanktionsverordnungen enthalten allesamt Vorgaben zum Sorgfaltsma\u00dfstab, den \u00f6ffentliche Stellen und Unternehmen dabei zu beachten haben. Pauschale Handreichungen oder Vorgaben dazu, wie \u00f6ffentliche Stellen und Unternehmen diesen Sorgfaltsma\u00dfstab in eigene Compliance-Vorgaben f\u00fcr die t\u00e4gliche Arbeit \u00fcbersetzen sollten, sind angesichts der Komplexit\u00e4t des Wirtschaftslebens in Deutschland nicht m\u00f6glich. Ein Bestandteil solcher Compliance-Vorgaben kann beispielsweise ein anlassbezogenes oder generelles Listenscreening sein. Auf L\u00e4nderebene bietet <a href=\"https:\/\/www.finanz-sanktionsliste.de\/fisalis\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">www.finanz-sanktionsliste.de\/fisalis\/<\/a> ein entsprechendes Screening-Werkzeug.<\/p>\n\n\n\n<p>Auch wenn bei Antragstellern aus den genannten sanktionsfernen Bereichen ein generelles Listenscreening nicht zwingend erscheint, kann nach Meinung des BMWK im konkreten Einzelfall ein anlassbezogenes Screening durch den Pr\u00fcfenden Dritten erforderlich sein, wenn belastbare Anhaltspunkte f\u00fcr eine Sanktionsrelevanz bestehen. Dann muss bitte diesen Anhaltspunkten \u2013 zum Beispiel durch weitere Nachforschungen, wie die Vorlage von Nachweisen zu Beteiligungsstrukturen o. \u00e4. \u2013 nachgegangen werden, bevor der Antrag gestellt wird.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Quelle: WPK, Mitteilung vom 28.03.2022<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Eine F\u00f6rderm\u00f6glichkeit zur Kompensation von durch die Russland-Sanktionen verursachten Einbu\u00dfen besteht generell im Rahmen der \u00dcberbr\u00fcckungshilfe IV nach Einsch\u00e4tzung des Bundesministeriums f\u00fcr Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) nicht. Hier gelte nach wie vor das Kriterium eines coronabedingten Umsatzeinbruchs von mindestens 30 % als Voraussetzung f\u00fcr eine Antragsberechtigung. 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