{"id":66452,"date":"2022-04-02T14:05:23","date_gmt":"2022-04-02T12:05:23","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=66452"},"modified":"2022-04-02T14:05:23","modified_gmt":"2022-04-02T12:05:23","slug":"gesetzliche-neuregelungen-april-2022","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/gesetzliche-neuregelungen-april-2022\/","title":{"rendered":"Gesetzliche Neuregelungen April 2022"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Corona-Basisschutz bleibt, Erleichterungen bei Kurzarbeit<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Durch die \u00c4nderung des Infektionsschutzgesetzes bleibt ein Basis-Schutz erhalten. Je nach Infektionslage sind lokal begrenzte strengere Regelungen m\u00f6glich. Hilfsangebote werden verl\u00e4ngert. Reisen wird wieder einfacher.<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"corona\">Corona<\/h2>\n\n\n\n<p><strong>Mehr Normalit\u00e4t im Alltag<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Corona-Regeln werden k\u00fcnftig weitgehend wegfallen. Ein Basis-Schutz wie die Maskenpflicht, etwa in Krankenh\u00e4usern oder Pflegeeinrichtungen, bleibt aber bestehen. Auch die Maskenpflicht im \u00f6ffentlichen Nahverkehr sowie die Testpflicht an Schulen sind weiterhin m\u00f6glich. Entscheidend ist die Regelung im jeweiligen Bundesland. Gleichzeitig sollen strengere lokal begrenzte Regelungen gelten, wenn es die Infektionslage dort erfordert und das Landesparlament dies beschlie\u00dft. Diese \u00c4nderung des Infektionsschutzgesetzes greift seit dem 20. M\u00e4rz.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Homeoffice bleibt eine Option<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Bew\u00e4hrte Arbeitsschutzma\u00dfnahmen wie Testangebote und Homeoffice bleiben bestehen. Sie werden nicht mehr vorgeschrieben, aber als m\u00f6gliche Schutzma\u00dfnahmen festgeschrieben.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Weiterhin erleichterter Zugang zu Kurzarbeitergeld<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Zugangsvoraussetzungen zum Kurzarbeitergeld bleiben bis zum 30. Juni 2022 herabgesetzt. Betroffene Betriebe haben damit weiterhin Planungssicherheit.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung weiterhin m\u00f6glich<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Wer pandemiebedingt in Not ger\u00e4t, soll bis 31. Dezember 2022 Anspruch auf vereinfachten Zugang zur Grundsicherung haben. Das hei\u00dft, ab 1. April gilt weiterhin die eingeschr\u00e4nkte Verm\u00f6genspr\u00fcfung, \u00dcbernahme der tats\u00e4chlichen Aufwendungen f\u00fcr Unterkunft und Heizung und vereinfachte Bewilligung vorl\u00e4ufiger Leistungen. Die Bundesregierung will damit insbesondere Kleinunternehmer und Solo-Selbstst\u00e4ndige unterst\u00fctzen, die vor\u00fcbergehend von erheblichen Einkommenseinbu\u00dfen betroffen sind.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Zugang zum Kinderzuschlag bleibt erleichtert<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Kinderzuschlag unterst\u00fctzt vor allem Alleinerziehende und Familien mit kleinen Einkommen. Monatlich k\u00f6nnen sie einen Zuschlag von bis zu 209 Euro pro Kind erhalten. Wegen der Corona-Pandemie wurde die Verm\u00f6genspr\u00fcfung vor\u00fcbergehend erleichtert. Eltern m\u00fcssen demnach keine Angaben mehr zu ihrem Verm\u00f6gen machen, wenn sie kein erhebliches Verm\u00f6gen haben. Diese Regelung wurde bis Ende Dezember 2022 verl\u00e4ngert.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Akuthilfe f\u00fcr pflegende Angeh\u00f6rige verl\u00e4ngert<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Damit Berufst\u00e4tige Pflege und Beruf besser vereinbaren k\u00f6nnen, hat die Bundesregierung die Akuthilfe f\u00fcr pflegende Angeh\u00f6rige bis 30. Juni 2022 verl\u00e4ngert. Bis zu 20 Arbeitstage k\u00f6nnen Angeh\u00f6rige bei einer akut auftretenden Pflegesituation bezahlt der Arbeit fernbleiben. Das Pflegeunterst\u00fctzungsgeld kann ebenfalls bis zu 20 Arbeitstage in Anspruch genommen werden, wenn aufgrund coronabedingter Versorgungsengp\u00e4sse zu Hause gepflegt wird.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Reisen wird wieder leichter<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Einreise nach Deutschland wird wieder einfacher: Seit 3. M\u00e4rz ist kein Land mehr als Corona-Hochrisikogebiet ausgewiesen.<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"arbeit-soziales\">Arbeit \/ Soziales<\/h2>\n\n\n\n<p><strong>Fr\u00fchzeitig Klarheit \u00fcber den Erwerbsstatus<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Sofern Auftragnehmer oder Auftraggeber Zweifel haben, ob eine abh\u00e4ngige Besch\u00e4ftigung oder eine selbstst\u00e4ndige T\u00e4tigkeit vorliegt, k\u00f6nnen sie ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung einleiten. Diese bestimmt den sozialversicherungsrechtlichen Status der oder des Erwerbst\u00e4tigen, sodass bei den Beteiligten Rechtssicherheit geschaffen wird.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Quelle: Bundesregierung, Mitteilung vom 29.03.2022<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Corona-Basisschutz bleibt, Erleichterungen bei Kurzarbeit Durch die \u00c4nderung des Infektionsschutzgesetzes bleibt ein Basis-Schutz erhalten. Je nach Infektionslage sind lokal begrenzte strengere Regelungen m\u00f6glich. Hilfsangebote werden verl\u00e4ngert. Reisen wird wieder einfacher. Corona Mehr Normalit\u00e4t im Alltag Die Corona-Regeln werden k\u00fcnftig weitgehend wegfallen. Ein Basis-Schutz wie die Maskenpflicht, etwa in Krankenh\u00e4usern oder Pflegeeinrichtungen, bleibt aber bestehen. 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