{"id":66478,"date":"2022-04-02T14:23:57","date_gmt":"2022-04-02T12:23:57","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=66478"},"modified":"2022-04-02T14:23:57","modified_gmt":"2022-04-02T12:23:57","slug":"eugh-zu-missbraeuchlichen-klauseln-in-fremdwaehrungskreditvertraegen-2","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/eugh-zu-missbraeuchlichen-klauseln-in-fremdwaehrungskreditvertraegen-2\/","title":{"rendered":"EuGH zu missbr\u00e4uchlichen Klauseln in Fremdw\u00e4hrungskreditvertr\u00e4gen"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Fremdw\u00e4hrungskredite: Die unverbindliche Stellungnahme eines Obersten Gerichtshofs, mit der den untergeordneten Gerichten vorgegeben wird, wie sie vorzugehen haben, um einen Vertrag f\u00fcr g\u00fcltig zu erkl\u00e4ren, wenn dieser Vertrag aufgrund der Missbr\u00e4uchlichkeit einer seinen Hauptgegenstand betreffenden Klausel nicht fortbestehen kann, reicht nicht aus, um einen umfassenden Schutz f\u00fcr die durch diese Klausel verletzten Personen sicherzustellen.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><em>Ist der Vertrag ung\u00fcltig und eine Wiederherstellung des Zustands vor Vertragsabschluss unm\u00f6glich, muss das nationale Gericht das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien wiederherstellen, jedoch ohne \u00fcber das hinauszugehen, was hierf\u00fcr unbedingt erforderlich ist.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Im Dezember 2009 schloss ein Verbraucher mit der Rechtsvorg\u00e4ngerin von Lombard L\u00edzing, einem Finanzinstitut ungarischen Rechts, einen Kreditvertrag, um sich ein Fahrzeug zu kaufen. Dieser Vertrag lautete auf Schweizer Franken (CHF). Die monatlichen Tilgungsraten wurden jedoch in ungarische Forint (HUF) umgerechnet. Dadurch unterlag der Vertrag einem Risiko in Bezug auf die Entwicklung des Wechselkurses zwischen HUF und CHF, das gem\u00e4\u00df dem Vertrag vom Kreditnehmer zu tragen war.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Kreditnehmer berief sich in einem vor ungarischen Gerichten anh\u00e4ngigen Rechtsstreit zwischen ihm und Lombard L\u00edzing auf die Missbr\u00e4uchlichkeit der Klauseln des fraglichen Kreditvertrags, mit denen ihm das gesamte Wechselkursrisiko auferlegt werde. Zudem seien diese Klauseln nicht klar und verst\u00e4ndlich gewesen. Nach ungarischem Recht kann ein auf Fremdw\u00e4hrung lautender Kreditvertrag mit einer missbr\u00e4uchlichen Klausel jedoch nur f\u00fcr unwirksam erkl\u00e4rt werden, wenn das die Unwirksamkeit erkl\u00e4rende Gericht auch die Rechtsfolgen dieser Unwirksamkeit anwendet. Diese Rechtsfolgen k\u00f6nnen sowohl darin bestehen, dass der Vertrag f\u00fcr g\u00fcltig erkl\u00e4rt wird, als auch darin, dass das Fortbestehen seiner Wirkungen bis zum Erlass der Entscheidung \u00fcber die Unwirksamkeit festgestellt wird.<\/p>\n\n\n\n<p>Zu diesen Folgen der Unwirksamkeit des Vertrages hat der Beratungsausschuss der K\u00faria (Oberster Gerichtshof, Ungarn) im Juni 2019 eine unverbindliche Stellungnahme verfasst, die den untergeordneten Gerichten vorgibt, wie sie vorzugehen haben. Gem\u00e4\u00df dieser Stellungnahme k\u00f6nnen diese Gerichte den Vertrag entweder in der Form f\u00fcr g\u00fcltig erkl\u00e4ren, dass er als auf HUF lautend gilt, und dabei einen Zinssatz anwenden, der demjenigen entspricht, der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses f\u00fcr Transaktionen in HUF galt, zuz\u00fcglich des erhobenen Aufschlags. Oder sie k\u00f6nnen den Vertrag f\u00fcr g\u00fcltig erkl\u00e4ren und dabei den Wechselkurs zwischen Fremdw\u00e4hrung und HUF m\u00f6glichst hoch ansetzen, wobei der mit dieser Fremdw\u00e4hrung verbundene, im Vertrag vereinbarte Zinssatz als solcher unver\u00e4ndert bleibt.<\/p>\n\n\n\n<p>Der im Rechtsmittelverfahren mit dem Rechtsstreit befasste F\u0151v\u00e1rosi T\u00f6rv\u00e9nysz\u00e9k (Hauptst\u00e4dtischer Gerichtshof, Ungarn) m\u00f6chte vom Gerichtshof wissen, ob die Richtlinie \u00fcber missbr\u00e4uchliche Klauseln in Verbrauchervertr\u00e4gen<sup>1<\/sup> einer nationalen Praxis entgegensteht, nach der der Beratungsausschuss des Obersten Gerichtshofs f\u00fcr die untergeordneten Gerichte eine unverbindliche Stellungnahme mit Leitlinien zu den Folgen der Unwirksamkeit eines solchen eine missbr\u00e4uchliche Klausel enthaltenden Vertrages verfasst. F\u00fcr den Fall, dass eine solche Praxis mit der Richtlinie unvereinbar sein sollte, m\u00f6chte das ungarische Gericht zudem wissen, ob die Richtlinie ihm unter den konkreten Umst\u00e4nden die Wiederherstellung des Zustands erlaubt, der vor dem Vertragsabschluss zwischen den Parteien bestand.<\/p>\n\n\n\n<p>Mit seinem Urteil vom 31.03.2022 weist der Gerichtshof darauf hin, dass die Richtlinie grunds\u00e4tzlich dem nicht entgegensteht, dass ein Oberster Gerichtshof eines Mitgliedstaats verbindliche Entscheidungen zu den Modalit\u00e4ten der Umsetzung dieser Richtlinie erl\u00e4sst. \u00dcberdies kann das nationale Gericht eine missbr\u00e4uchliche Klausel wegfallen lassen und sie durch eine dispositive Vorschrift des nationalen Rechts ersetzen, wenn die Ung\u00fcltigerkl\u00e4rung der missbr\u00e4uchlichen Klausel das Gericht zwingen w\u00fcrde, den Vertrag insgesamt f\u00fcr nichtig zu erkl\u00e4ren.<\/p>\n\n\n\n<p>Mangels einer solchen dispositiven Vorschrift des nationalen Rechts kann jedoch eine unverbindliche Stellungnahme eines Obersten Gerichtshofs eines Mitgliedstaats, die den untergeordneten Gerichten, die dieser folgen sollten, damit die M\u00f6glichkeit l\u00e4sst, von ihr abzuweichen, nicht als geeignet angesehen werden, um die praktische Wirksamkeit der Richtlinie sicherzustellen, mit der f\u00fcr die durch eine missbr\u00e4uchliche Klausel verletzten Personen ein umfassender Schutz gew\u00e4hrleistet werden soll.<\/p>\n\n\n\n<p>Hierzu f\u00fchrt der Gerichtshof aus, dass f\u00fcr den Fall, dass eine den Hauptgegenstand des Vertrags betreffende Klausel f\u00fcr missbr\u00e4uchlich erkl\u00e4rt werden muss, die Richtlinie dem nicht entgegensteht, dass das nationale Gericht f\u00fcr die Vertragsparteien wieder den Zustand herstellt, der f\u00fcr sie bestanden h\u00e4tte, wenn dieser Vertrag nicht abgeschlossen worden w\u00e4re. Sollte diese Wiederherstellung sich jedoch als unm\u00f6glich erweisen, hat das nationale Gericht daf\u00fcr zu sorgen, dass der Verbraucher letztlich so gestellt ist, als h\u00e4tte es die f\u00fcr missbr\u00e4uchlich erkl\u00e4rte Klausel nie gegeben.<\/p>\n\n\n\n<p>In diesem Zusammenhang stellt der Gerichtshof klar, dass die Interessen des Verbrauchers im vorliegenden Fall u. a. dadurch gesch\u00fctzt werden k\u00f6nnten, dass ihm die vom Kreditgeber aufgrund der f\u00fcr missbr\u00e4uchlich erkl\u00e4rten Klausel rechtsgrundlos vereinnahmten Betr\u00e4ge zur\u00fcckgezahlt werden. Was eine etwaige Umwandlung des auf Fremdw\u00e4hrung lautenden Kreditvertrags in einen auf HUF lautenden Vertrag durch das nationale Gericht angeht, stellt der Gerichtshof fest, dass die Befugnisse des Gerichts nicht \u00fcber das hinausgehen d\u00fcrfen, was unbedingt erforderlich ist, um das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Vertragsparteien wiederherzustellen und so den Verbraucher vor den besonders nachteiligen Folgen zu sch\u00fctzen, die die Nichtigerkl\u00e4rung des betreffenden Kreditvertrags nach sich ziehen k\u00f6nnte.<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"fu%c3%9fnote\">Fu\u00dfnote<\/h2>\n\n\n\n<p><sup>1<\/sup> Richtlinie 93\/13\/EWG des Rates vom 5. April 1993 \u00fcber missbr\u00e4uchliche Klauseln in Verbrauchervertr\u00e4gen (ABl. 1993, L 95, S. 29).<\/p>\n\n\n\n<p><em>Quelle: EuGH, Pressemitteilung vom 31.03.2022 zum Urteil C-472\/20 vom 31.03.2022<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Fremdw\u00e4hrungskredite: Die unverbindliche Stellungnahme eines Obersten Gerichtshofs, mit der den untergeordneten Gerichten vorgegeben wird, wie sie vorzugehen haben, um einen Vertrag f\u00fcr g\u00fcltig zu erkl\u00e4ren, wenn dieser Vertrag aufgrund der Missbr\u00e4uchlichkeit einer seinen Hauptgegenstand betreffenden Klausel nicht fortbestehen kann, reicht nicht aus, um einen umfassenden Schutz f\u00fcr die durch diese Klausel verletzten Personen sicherzustellen. 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