{"id":66521,"date":"2022-04-07T17:02:39","date_gmt":"2022-04-07T15:02:39","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=66521"},"modified":"2022-11-25T12:05:59","modified_gmt":"2022-11-25T10:05:59","slug":"fairness-bei-den-co2-kosten-bmwk-bmwsb-und-bmj-einigen-sich-auf-gerechte-verteilung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/fairness-bei-den-co2-kosten-bmwk-bmwsb-und-bmj-einigen-sich-auf-gerechte-verteilung\/","title":{"rendered":"Fairness bei den CO2-Kosten: BMWK, BMWSB und BMJ einigen sich auf gerechte Verteilung"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>In einem gemeinsamen Gespr\u00e4ch am Samstagabend, dem 2. April 2022, haben sich Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck, Bundesbauministerin Klara Geywitz und Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann auf eine faire Teilung der CO2-Kosten zwischen Vermietern und Mietern sowohl bei den Wohn- als auch Nichtwohngeb\u00e4uden geeinigt.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Seit 2021 wird in Deutschland ein Preis f\u00fcr die Emissionen von Kohlendioxid (CO2) erhoben. Aktuell gilt ein Preis von 30 Euro pro Tonne CO2, die beim Verbrennen von Heiz- und Kraftstoffen ausgesto\u00dfen wird. Er wird schrittweise auf bis zu 55 Euro im Jahr 2025 steigen.<\/p>\n\n\n\n<p>Im Geb\u00e4udebereich soll der CO2-Preis Vermieter motivieren, energetische Sanierungen ihrer Geb\u00e4ude voranzutreiben und Mieter dazu, sparsam mit Energie umzugehen. Aktuell k\u00f6nnen Vermieter die Zusatzkosten f\u00fcr den CO2-Preis g\u00e4nzlich an ihre Mieter weitergeben. Damit konnte der CO2-Preis bislang nicht die gew\u00fcnschte klimapolitische Lenkungswirkung entfalten. Dem will die Bundesregierung mit der neuen Aufteilung nach dem Stufenmodell f\u00fcr Wohngeb\u00e4ude nun abhelfen. Die Bundesregierung erf\u00fcllt damit einen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag.<\/p>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote\"><p>\u201eMieter tragen seit 2021 allein die Zusatzkosten f\u00fcr den CO2-Preis auf \u00d6l und Gas. Das wird sich nun \u00e4ndern. Wir schaffen mit dem nun vereinbarten Stufenmodell endlich eine faire Aufteilung der Kosten zwischen Vermietern und Mietern. Millionen Mieter werden damit gezielt entlastet. Gleichzeitig sorgen wir daf\u00fcr, dass der CO2- Preis seine beabsichtigte klimapolitische Lenkungswirkung im Geb\u00e4udesektor entfalten kann. Vermieter erhalten einen Anreiz, um in energetische Sanierungen zu investieren. Mieter bleiben motiviert, den eigenen Energieverbrauch zu senken.\u201c<\/p><cite>Bundesbauministerin Klara Geywitz<\/cite><\/blockquote>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote\"><p>\u201eIch freue mich sehr, dass es gelungen ist, eine L\u00f6sung zu finden, die sozial gerecht ist und k\u00fcnftig Mieter entlastet. Je schlechter ein Geb\u00e4ude ged\u00e4mmt ist, je \u00e4lter zum Beispiel die Heizung oder die Fenster sind, umso h\u00f6her sind die CO2- Kosten f\u00fcr Vermieter und umso gr\u00f6\u00dfer die Entlastung f\u00fcr Mieter. Denn in diesen F\u00e4llen leidet der Mieter h\u00e4ufig unter hohen Energiekosten wegen schlechter D\u00e4mmung und Heizung, ohne aber selbst gut gegensteuern zu k\u00f6nnen. Umgekehrt kann ein Vermieter, der das Geb\u00e4ude gut energetisch saniert hat, die Kosten auch umlegen. Denn dann sind beispielsweise Dach und Fenster gut ged\u00e4mmt, sodass vor allem die Mieter durch ihr Verhalten noch dazu beitragen k\u00f6nnen, Energie einzusparen und so die Heizkosten zu reduzieren. Angesichts der Heterogenit\u00e4t von Nichtwohngeb\u00e4uden werden wir hier zun\u00e4chst eine 50\/50-Aufteilung anwenden.\u201c<\/p><cite>Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck<\/cite><\/blockquote>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote\"><p>\u201eMit dem Stufenmodell haben wir eine faire, b\u00fcrokratiearme und zugleich wirksame L\u00f6sung vereinbart. Bei Wohngeb\u00e4uden kommen wir zu einer fairen Kostenteilung, die sich an der Energiebilanz der Immobilie orientiert. Wir schaffen somit gerade dort Anreize, Geb\u00e4ude energetisch zu sanieren, wo die Potenziale besonders gro\u00df sind und eine Sanierung machbar ist. Zugleich ist das Stufenmodell auch f\u00fcr private Vermieter, die etwa nur eine Immobilie vermieten, gut anwendbar. F\u00fcr Nichtwohngeb\u00e4ude setzen wir sehr stark auf die Vertragsfreiheit. Die dort getroffene L\u00f6sung dient in erster Linie der Vermeidung von B\u00fcrokratie angesichts der extremen Vielgestaltigkeit der Nutzungen und ihrer Energieintensit\u00e4t. Die Gewerbemietparteien werden im Zusammenspiel mit Verhandlungen \u00fcber ggf. erforderliche Mietanpassungen daher die f\u00fcr sie richtigen L\u00f6sungen finden.\u201d<\/p><cite>Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann<\/cite><\/blockquote>\n\n\n\n<h2 id=\"die-eckpunkte-auf-einen-blick\">Die Eckpunkte auf einen Blick<\/h2>\n\n\n\n<p><strong>Wohngeb\u00e4ude\/ gemischte Nutzung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Mit dem Stufenmodell werden anhand der spezifischen CO2-Emissionen des vermieteten Geb\u00e4udes die produzierten CO2-Kosten k\u00fcnftig anteilig entsprechend der Verantwortungsbereiche und damit fair zwischen Mietern und Vermietern umgelegt. Je schlechter die Energiebilanz des jeweiligen Geb\u00e4udes, desto h\u00f6her ist der zu tragende Kostenanteil f\u00fcr die Vermieter. Mit dem Stufenmodell wird die prozentuale Kostenbeteiligung der Vermieter und Mieter an den j\u00e4hrlichen CO2-Aussto\u00df des vermieteten Geb\u00e4udes pro m2 gekn\u00fcpft.<\/p>\n\n\n\n<p>Diese 10 Stufen erm\u00f6glichen eine zielgenaue Berechnung.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei Wohnungen mit einer besonders schlechten Energiebilanz (&gt;=52 kg CO2\/m2\/a) \u00fcbernehmen die Vermieter 90 Prozent und die Mieter zehn Prozent der CO2-Kosten. Wenn das Geb\u00e4ude jedoch mindestens dem sehr effizienten Standard (EH 55) entspricht, m\u00fcssen die Vermieter keine CO2- Kosten mehr tragen. Ausnahmen kann es geben, wenn Vermieter, etwa bei denkmalgesch\u00fctzten Geb\u00e4uden oder in Milieuschutzgebieten, keinen Beitrag zur energetischen Sanierung leisten k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Stufenmodell gilt f\u00fcr alle Wohngeb\u00e4ude einschlie\u00dflich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen und Geb\u00e4ude mit gemischter Nutzung, in denen Brennstoffe genutzt werden, die unter das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) fallen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Festlegung der von den Parteien pro Wohneinheit zu tragenden CO2- Kosten erfolgt \u00fcber die Heizkostenabrechnung.<\/p>\n\n\n\n<p>Den Vermietern werden mit der Brennstoffrechnung alle f\u00fcr die Berechnung erforderlichen Daten an die Hand gegeben, sodass sie die Verteilung der CO2-Kosten leicht ermitteln k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Nichtwohngeb\u00e4ude<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Bei Nichtwohngeb\u00e4uden wie z. B. Gewerber\u00e4umen greift die 50:50 Aufteilung, die bereits im Koalitionsvertrag als M\u00f6glichkeit festgelegt wurde. Die Mietparteien k\u00f6nnen, sofern sie handelseinig werden, einen Ausgleich zum Bespiel \u00fcber die Mietkosten vereinbaren.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Stufenmodell soll perspektivisch auch auf die Nichtwohngeb\u00e4ude angewendet werden. Aufgrund der Heterogenit\u00e4t dieser (u. a. Gr\u00f6\u00dfe, Nutzungsarten, Verbrauch) fehlen derzeit noch die erforderlichen Datengrundlagen, um eine valide Berechnung der Abstufungen f\u00fcr Nichtwohngeb\u00e4ude vornehmen zu k\u00f6nnen. Die Daten sollen in den kommenden zwei bis drei Jahren bereitgestellt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Ziel ist es, dass die Regelung am 01.01.2023 in Kraft tritt. In das Gesetz wird eine Evaluierungsklausel aufgenommen, die eine Evaluierung und eine Pr\u00fcfung der Frage vorsieht, ob zwischenzeitlich \u2013 aufgrund einer Reform des Energieausweises \u2013 eine Umstellung auf ein Modell auf Grundlage von Energieausweisen m\u00f6glich ist.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Quelle: BMWK\/BMWSB\/BMJ, Pressemitteilung vom 03.04.2022<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In einem gemeinsamen Gespr\u00e4ch am Samstagabend, dem 2. April 2022, haben sich Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck, Bundesbauministerin Klara Geywitz und Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann auf eine faire Teilung der CO2-Kosten zwischen Vermietern und Mietern sowohl bei den Wohn- als auch Nichtwohngeb\u00e4uden geeinigt. 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