{"id":66548,"date":"2022-04-07T17:43:47","date_gmt":"2022-04-07T15:43:47","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=66548"},"modified":"2022-04-07T17:43:47","modified_gmt":"2022-04-07T15:43:47","slug":"aberkennung-des-ruhegehalts-eines-gerichtsvollziehers","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/aberkennung-des-ruhegehalts-eines-gerichtsvollziehers\/","title":{"rendered":"Aberkennung des Ruhegehalts eines Gerichtsvollziehers"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Die landesweit f\u00fcr Diziplinarsachen zust\u00e4ndige 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier hat dem Beklagten, der bis zu seiner Versetzung in den Ruhestand im Jahr 2017 seinen Dienst als Obergerichtsvollzieher an einem Amtsgericht im n\u00f6rdlichen Landesteil verrichtet hat, das Ruhegehalt aberkannt.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Richter stellten fest, dass der beklagte Beamte in der Zeit von Juli 2013 bis zum August 2017 in 45 Vollstreckungsverfahren die von ihm in seiner amtlichen T\u00e4tigkeit als Gerichtsvollzieher von Vollstreckungsschuldnern erlangten Zahlungen nicht an die jeweiligen Vollstreckungsgl\u00e4ubiger weitergeleitet bzw. im Falle einer \u00dcberzahlung den zu viel gezahlten Betrag nicht an den jeweiligen Vollstreckungsschuldner erstattet habe. \u00dcberdies habe er in der Zeit von Februar 2015 bis Dezember 2015 von ihm als B\u00fcrokostenentsch\u00e4digung vorerst einbehaltene Vollstreckungsgeb\u00fchren in H\u00f6he von rund 19.000 Euro nicht an die Staatskasse abgef\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Beklagte habe durch sein Verhalten ein schweres Dienstvergehen begangen, durch das er das Vertrauen des Dienstherrn und der Allgemeinheit endg\u00fcltig verloren habe. Einem Beamten, der bei der Aus\u00fcbung seiner dienstlichen T\u00e4tigkeit, zu deren wesentlichen Kern gerade die F\u00fcrsorge f\u00fcr fremdes Verm\u00f6gen z\u00e4hle, ihm in seiner amtlichen Eigenschaft anvertrautes Verm\u00f6gen entgegen der gesetzlichen Vorgaben verwalte und seine Kontrolle durch eine unvollst\u00e4ndige sowie falsche Dokumentation erschwere, k\u00f6nne in aller Regel durch den Dienstherrn zuk\u00fcnftig nicht das notwendige Vertrauen in seine Ehrlichkeit und Zuverl\u00e4ssigkeit entgegengebracht werden. Das gelte vor allem f\u00fcr einen Gerichtsvollzieher. Diesem sei als hoheitlich handelndem Organ der Zwangsvollstreckung eine besonders verantwortungsvolle Aufgabe \u00fcbertragen. Er k\u00f6nne seine T\u00e4tigkeit in weitem Umfang eigenverantwortlich und selbstst\u00e4ndig aus\u00fcben, mit der Folge, dass dem Dienstherrn nur eine vergleichsweise eingeschr\u00e4nkte Kontrolle seiner T\u00e4tigkeit m\u00f6glich sei.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Aus eigenn\u00fctzigen Motiven habe der beklagte Beamte nicht nur bewusst die Interessen der Vollstreckungsgl\u00e4ubiger gef\u00e4hrdet, sondern auch die Beweisfunktion der von ihm zu f\u00fchrenden Akten vereitelt und damit dem Dienstherrn die Verteidigung gegen eventuell unberechtigte Amtshaftungsanspr\u00fcche sowie auch den zeitigen Regress bei dem Beklagten ma\u00dfgeblich erschwert. Durch das Nichtabf\u00fchren von Geb\u00fchrenanteilen an die Staatskasse habe der Beklagte zudem gegen besonders elementare Kernpflichten eines Gerichtsvollziehers versto\u00dfen und nochmals verdeutlicht, dass ihm hinsichtlich der Handhabung fremden Verm\u00f6gens nicht das erforderliche Vertrauen entgegengebracht werden k\u00f6nne. Das festgestellte Dienstvergehen k\u00f6nne nur mit der H\u00f6chstma\u00dfnahme, der Aberkennung des Ruhegehalts, ausreichend geahndet werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Gegen die Entscheidung steht den Beteiligten innerhalb eines Monats die Berufung an das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zu.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Quelle: VG Trier, Pressemitteilung vom 05.04.2022 zum Urteil 3 K 904\/21 vom 14.02.2022<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die landesweit f\u00fcr Diziplinarsachen zust\u00e4ndige 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier hat dem Beklagten, der bis zu seiner Versetzung in den Ruhestand im Jahr 2017 seinen Dienst als Obergerichtsvollzieher an einem Amtsgericht im n\u00f6rdlichen Landesteil verrichtet hat, das Ruhegehalt aberkannt. Die Richter stellten fest, dass der beklagte Beamte in der Zeit von Juli 2013 bis zum &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/aberkennung-des-ruhegehalts-eines-gerichtsvollziehers\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Aberkennung des Ruhegehalts eines Gerichtsvollziehers<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1730],"tags":[],"class_list":["post-66548","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-steuern-recht"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/66548","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=66548"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/66548\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=66548"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=66548"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=66548"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}