{"id":66615,"date":"2022-04-10T18:09:53","date_gmt":"2022-04-10T16:09:53","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=66615"},"modified":"2022-04-10T18:09:53","modified_gmt":"2022-04-10T16:09:53","slug":"eugh-zur-wirksamkeit-von-auf-elektronischem-wege-geschlossenem-vertrag","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/eugh-zur-wirksamkeit-von-auf-elektronischem-wege-geschlossenem-vertrag\/","title":{"rendered":"EuGH zur Wirksamkeit von auf elektronischem Wege geschlossenem Vertrag"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Auf elektronischem Wege geschlossener Vertrag: Damit ein solcher Vertrag wirksam zustande kommt, muss der Verbraucher allein anhand der Worte auf der Schaltfl\u00e4che f\u00fcr die Bestellung eindeutig verstehen, dass er eine Zahlungsverpflichtung eingeht, sobald er diese Schaltfl\u00e4che aktiviert.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Fuhrmann-2 ist eine Gesellschaft deutschen Rechts, die Eigent\u00fcmerin des Hotels Goldener Anker in Krummh\u00f6rn-Greetsiel (Deutschland) ist. Die Zimmer dieses Hotels k\u00f6nnen u. a. \u00fcber die Website <a href=\"http:\/\/www.booking.com\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">www.booking.com<\/a> gemietet werden, eine Plattform, auf der im Internet Unterk\u00fcnfte reserviert werden k\u00f6nnen. Am 19. Juli 2018 rief der Verbraucher B. diese Website auf, um nach Hotelzimmern in Krummh\u00f6rn-Greetsiel f\u00fcr den Zeitraum vom 28. Mai 2019 bis zum 2. Juni 2019 zu suchen. Unter den angezeigten Suchergebnissen befanden sich die Zimmer im Hotel Goldener Anker. B. klickte sodann das entsprechende Bild dieses Hotels an, worauf ihm die verf\u00fcgbaren Zimmer sowie weitere Informationen u. a. zu der Ausstattung und den Preisen dieses Hotels f\u00fcr den gew\u00e4hlten Zeitraum angezeigt wurden. B. beschloss, dort vier Doppelzimmer zu reservieren, und klickte auf die Schaltfl\u00e4che \u201eIch reserviere\u201c. Anschlie\u00dfend gab er seine pers\u00f6nlichen Daten sowie die Namen seiner Mitreisenden ein und klickte auf eine Schaltfl\u00e4che mit den Worten \u201eBuchung abschlie\u00dfen\u201c. B. erschien am 28. Mai 2019 nicht im Hotel Goldener Anker.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Fuhrmann-2 stellte B. gem\u00e4\u00df ihren Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen Stornierungskosten in H\u00f6he von 2.240 Euro in Rechnung und setzte ihm eine Frist von f\u00fcnf Werktagen, um diesen Betrag zu begleichen. B. zahlte den geforderten Betrag nicht. Fuhrmann-2 rief das Amtsgericht Bottrop (Deutschland) an, um diesen Betrag beizutreiben.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Dieses Gericht m\u00f6chte vom Gerichtshof wissen, ob es f\u00fcr die Feststellung, ob im Rahmen eines Bestellvorgangs zum Abschluss eines Fernabsatzvertrags auf elektronischem Wege eine auf der Schaltfl\u00e4che f\u00fcr die Bestellung oder auf einer \u00e4hnlichen Funktion verwendete Formulierung wie \u201eBuchung abschlie\u00dfen\u201c den Worten \u201ezahlungspflichtig bestellen\u201c entspricht, ausschlie\u00dflich auf die Worte auf dieser Schaltfl\u00e4che ankommt oder ob auch die Begleitumst\u00e4nde des Bestellvorgangs zu ber\u00fccksichtigen sind.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">In seinem Urteil vom 07.04.2022 weist der Gerichtshof darauf hin, dass gem\u00e4\u00df der Richtlinie 2011\/83<sup>1<\/sup> der Unternehmer, wenn ein Fernabsatzvertrag auf elektronischem Wege durch einen Bestellvorgang geschlossen wird und mit einer Zahlungsverpflichtung des Verbrauchers verbunden ist, diesem zum einen unmittelbar vor der Bestellung die wesentlichen Informationen zum Vertrag zur Verf\u00fcgung stellen und ihn zum anderen ausdr\u00fccklich dar\u00fcber informieren muss, dass er durch die Bestellung eine Zahlungsverpflichtung eingeht.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Zu letzterer Verpflichtung ergibt sich aus dem Wortlaut der Richtlinie 2011\/83, dass die Schaltfl\u00e4che f\u00fcr die Bestellung oder die \u00e4hnliche Funktion mit einer gut lesbaren und eindeutigen Angabe zu kennzeichnen ist, die den Verbraucher darauf hinweist, dass die Bestellung mit einer Zahlungsverpflichtung gegen\u00fcber dem Unternehmer verbunden ist.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Zwar wird in der Richtlinie die Formulierung \u201ezahlungspflichtig bestellen\u201c angef\u00fchrt, aus ihrem Wortlaut geht aber auch hervor, dass es sich bei dieser Formulierung um ein Beispiel handelt und die Mitgliedstaaten erm\u00e4chtigt sind, dem Unternehmer die Verwendung jeder anderen entsprechenden Formulierung zu gestatten, sofern diese im Hinblick auf die Begr\u00fcndung dieser Verpflichtung eindeutig ist.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">In einem Fall wie dem vorliegenden, in dem eine nationale Regelung zur Umsetzung der Richtlinie 2011\/83 wie diese selbst keine konkreten Beispiele entsprechender Formulierungen enth\u00e4lt, steht es den Unternehmern daher frei, jede Angabe ihrer Wahl zu verwenden, sofern aus dieser eindeutig hervorgeht, dass der Verbraucher eine Zahlungsverpflichtung eingeht, sobald er die Schaltfl\u00e4che f\u00fcr die Bestellung oder die \u00e4hnliche Funktion aktiviert.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Gerichtshof erg\u00e4nzt, dass aus dem Wortlaut der Richtlinie 2011\/83 ebenso klar hervorgeht, dass es die Schaltfl\u00e4che oder die \u00e4hnliche Funktion ist, die mit dieser Formulierung gekennzeichnet sein muss, sodass allein die Worte auf dieser Schaltfl\u00e4che oder dieser \u00e4hnlichen Funktion bei der Pr\u00fcfung zu ber\u00fccksichtigen sind, ob der Unternehmer seiner Verpflichtung nachgekommen ist, daf\u00fcr zu sorgen, dass der Verbraucher bei der Bestellung ausdr\u00fccklich best\u00e4tigt, dass die Bestellung mit einer Zahlungsverpflichtung verbunden ist.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Unter diesen Umst\u00e4nden wird das vorlegende Gericht u. a. zu pr\u00fcfen haben, ob der Begriff \u201eBuchung\u201c in der deutschen Sprache sowohl im allgemeinen Sprachgebrauch als auch in der Vorstellung des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verst\u00e4ndigen Durchschnittsverbrauchers zwangsl\u00e4ufig und systematisch mit der Begr\u00fcndung einer Zahlungsverpflichtung in Verbindung gebracht wird. Falls dies zu verneinen ist, wird es festzustellen haben, dass der Ausdruck \u201eBuchung abschlie\u00dfen\u201c mehrdeutig ist, sodass er nicht als eine Formulierung angesehen werden kann, die den Worten \u201ezahlungspflichtig bestellen\u201c in der Richtlinie 2011\/83 entspricht.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"fu%c3%9fnote\">Fu\u00dfnote<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><sup>1<\/sup> Richtlinie 2011\/83\/EU des Europ\u00e4ischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 \u00fcber die Rechte der Verbraucher, zur Ab\u00e4nderung der Richtlinie 93\/13\/EWG des Rates und der Richtlinie 1999\/44\/EG des Europ\u00e4ischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 85\/577\/EWG des Rates und der Richtlinie 97\/7\/EG des Europ\u00e4ischen Parlaments und des Rates (ABl. 2011, L 304, S. 64).<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Quelle: EuGH, Pressemitteilung vom 07.04.2022 zum Urteil C-249\/21 vom 07.04.2022<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Auf elektronischem Wege geschlossener Vertrag: Damit ein solcher Vertrag wirksam zustande kommt, muss der Verbraucher allein anhand der Worte auf der Schaltfl\u00e4che f\u00fcr die Bestellung eindeutig verstehen, dass er eine Zahlungsverpflichtung eingeht, sobald er diese Schaltfl\u00e4che aktiviert. Fuhrmann-2 ist eine Gesellschaft deutschen Rechts, die Eigent\u00fcmerin des Hotels Goldener Anker in Krummh\u00f6rn-Greetsiel (Deutschland) ist. 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