{"id":66679,"date":"2022-04-21T15:53:47","date_gmt":"2022-04-21T13:53:47","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=66679"},"modified":"2022-04-21T15:53:47","modified_gmt":"2022-04-21T13:53:47","slug":"deutliche-rentenerhoehung-beschlossen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/deutliche-rentenerhoehung-beschlossen\/","title":{"rendered":"Deutliche Rentenerh\u00f6hung beschlossen"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Bundeskabinett beschlie\u00dft Entwurf des Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetzes<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das Bundeskabinett hat am 13. April 2022 den Entwurf eines Gesetzes zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen f\u00fcr den Erwerbsminderungsrentenbestand (Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz) beschlossen.<\/p>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow\"><p>Die gesetzliche Rente funktioniert trotz der Herausforderungen, vor denen wir gerade stehen, sehr gut. Die Renten steigen ab 1. Juli deutlich, und zwar um 6,12 Prozent im Osten und um 5,35 Prozent im Westen. Gleichzeitig wird die Rente generationengerechter. Gerechtigkeit ist auch das Stichwort f\u00fcr die Verbesserungen bei den Erwerbsminderungsrenten, die Teil des Gesetzentwurfes sind. Dadurch unterst\u00fctzen wir rund 3 Millionen Menschen, die von den gesetzlichen Verbesserungen der letzten Jahre nicht oder nur teilweise profitiert haben.<\/p><cite>Bundesminister f\u00fcr Arbeit und Soziales Hubertus Heil<\/cite><\/blockquote>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Mit dem Gesetzentwurf setzt die Regierung gleich zwei Vorhaben des Koalitionsvertrags um: Neben den Verbesserungen f\u00fcr Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner im Bestand ist das die Wiedereinf\u00fchrung des sog. Nachholfaktors unter Beachtung der Haltelinie f\u00fcr das Rentenniveau in H\u00f6he von 48 Prozent.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"zum-nachholfaktor\">Zum Nachholfaktor<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die sozialen Sicherungssysteme sind durch die Pandemie unter Druck geraten. Dennoch ist die Rente stabil geblieben. Rein rechnerisch h\u00e4tte es letztes Jahr, mitten in der Krise, eine Rentenabsenkung geben m\u00fcssen. Das konnte dank der Rentengarantie verhindert werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Mit dem heute beschlossenen Gesetzentwurf wird f\u00fcr die diesj\u00e4hrige Rentenanpassung zur Wahrung der Generationengerechtigkeit der Nachholfaktor \u2013 unter Beachtung der Haltelinie f\u00fcr das Rentenniveau \u2013 wieder aktiviert. Das Wiedereinsetzen des Nachholfaktors sorgt daf\u00fcr, dass die nicht stattgefundene Rentenminderung des vergangenen Jahres vollst\u00e4ndig mit der diesj\u00e4hrigen Rentenerh\u00f6hung verrechnet wird.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">In diesem Zusammenhang wird \u2013 wie im Koalitionsvertrag vereinbart \u2013 ein statistischer Revisionseffekt bereinigt. Durch diesen war das berechnete Sicherungsniveau vor Steuern letztes Jahr einen Prozentpunkt h\u00f6her ausgefallen, ohne dass die Renten dadurch gestiegen w\u00e4ren. Dank der Bereinigung passt das sog. Rentenniveau wieder zur Haltelinie von 48 Prozent.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"zur-rentenanpassung-2022\">Zur Rentenanpassung 2022<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Mit dem beschlossenen Gesetzentwurf wird auch die Rentenanpassung zum 1. Juli festgelegt. Im Jahr 2021 sind die L\u00f6hne wieder deutlich gestiegen und damit legen auch die Renten zum 1. Juli 2022 zu. Durch den Nachholfaktor wird \u2013 wie bereits ausgef\u00fchrt \u2013 gleichzeitig die vermiedene Rentenk\u00fcrzung aus dem letzten Jahr vollst\u00e4ndig nachgeholt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Trotz dieser D\u00e4mpfung werden die Renten zum Sommer kr\u00e4ftig steigen: in Westdeutschland um 5,35 Prozent und im Osten um 6,12 Prozent. Das ist die h\u00f6chste Rentenerh\u00f6hung in den alten L\u00e4ndern seit fast vierzig Jahren. Und auch weiterhin gilt: Das Rentenniveau von 48 Prozent wird nicht unterschritten. Auch in Krisenzeiten bleibt die Rente verl\u00e4sslich.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Mit der Rentenanpassung zum 1. Juli dieses Jahres schreitet die vollst\u00e4ndige Angleichung der Renten in Ost und West zudem weiter voran und der aktuelle Rentenwert (Ost) erreicht 98,6 Prozent seines Westwertes. Sp\u00e4testens 2024 wird die Angleichung der Rentenwerte vollst\u00e4ndig abgeschlossen sein.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"zu-den-erwerbsminderungsrenten\">Zu den Erwerbsminderungsrenten<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden diejenigen unterst\u00fctzt, die schon seit l\u00e4ngerer Zeit eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) beziehen und die von den verschiedenen gesetzlichen Verbesserungen seit 2014 nicht oder nur teilweise profitieren konnten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Deshalb gilt zuk\u00fcnftig: Diejenigen, die von 2001 bis 2018 in eine Erwerbsminderungsrente gingen, erhalten k\u00fcnftig einen Zuschlag und somit eine h\u00f6here monatliche Rente. Insgesamt werden von diesen Zuschl\u00e4gen rund 3 Millionen Rentnerinnen und Rentner profitieren.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Bei der H\u00f6he des Zuschlags wird zwischen zwei Gruppen unterschieden:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Diejenigen, die bis Juni 2014 in EM-Rente gegangen sind und die bisher von gar keinen Verbesserungen profitiert haben, erhalten einen Zuschlag von 7,5 Prozent auf ihre jeweilige Rente.<\/li><li>Die zweite Gruppe sind diejenigen, die von Juli 2014 bis Dezember 2018 in EM-Rente gegangen sind und die zumindest teilweise von den Verbesserungen erfasst wurden. Sie erhalten folgerichtig einen etwas geringeren Zuschlag von 4,5 Prozent.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Durch das Inkrafttreten zum 1. Juli 2024 erh\u00e4lt die Deutsche Rentenversicherung den notwendigen zeitlichen Vorlauf. Sie kann somit die noch laufenden Grundrentenf\u00e4lle abarbeiten und die Berechnung und Auszahlung des Zuschlags f\u00fcr die rund 3 Millionen Renten technisch vorbereiten, um diese weitgehend automatisiert zu bearbeiten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Quelle: BMAS, Pressemitteilung vom 13.04.2022<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bundeskabinett beschlie\u00dft Entwurf des Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetzes Das Bundeskabinett hat am 13. April 2022 den Entwurf eines Gesetzes zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen f\u00fcr den Erwerbsminderungsrentenbestand (Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz) beschlossen. Die gesetzliche Rente funktioniert trotz der Herausforderungen, vor denen wir gerade stehen, sehr gut. Die Renten steigen ab 1. 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