{"id":66879,"date":"2022-05-10T11:43:38","date_gmt":"2022-05-10T09:43:38","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=66879"},"modified":"2022-05-10T11:43:38","modified_gmt":"2022-05-10T09:43:38","slug":"forschungspreisgeld-als-arbeitslohn-eines-hochschulprofessors","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/forschungspreisgeld-als-arbeitslohn-eines-hochschulprofessors\/","title":{"rendered":"Forschungspreisgeld als Arbeitslohn eines Hochschulprofessors"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Mit Urteil vom 16. M\u00e4rz 2022 (Az. 13 K 1398\/20 E) hat der 13. Senat des Finanzgerichts M\u00fcnster entschieden, dass ein Forschungspreisgeld, welches ein Hochschulprofessor f\u00fcr bestimmte wissenschaftliche Leistungen in seinem Forschungsbereich erh\u00e4lt, als steuerpflichtiger Arbeitslohn anzusehen ist.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Kl\u00e4ger ver\u00f6ffentlichte im Rahmen eines Habilitationsvorhabens in den Jahren 2006 bis 2016 insgesamt acht Publikationen zu seinem Forschungsfeld. Aufgrund dieser Arbeiten und einer Probevorlesung erkannte die Universit\u00e4t A dem Kl\u00e4ger im Jahr 2016 die Habilitation zu. Bereits im Jahr 2014 wurde er zum Professor an der Hochschule S berufen, wobei eine Habilitation dort keine Voraussetzung f\u00fcr die Berufung als Professor war. F\u00fcr seine Habilitation erhielt der Kl\u00e4ger im Streitjahr 2018 einen mit einem Geldbetrag dotierten Forschungspreis. Im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer 2018 ordnete das Finanzamt den Forschungspreis den Eink\u00fcnften des Kl\u00e4gers aus nichtselbstst\u00e4ndiger Arbeit zu. Hiergegen wandte der Kl\u00e4ger ein, dass der Erhalt des Forschungspreises nicht an sein Dienstverh\u00e4ltnis gekoppelt gewesen sei und sich auch nicht als Gegenleistung f\u00fcr seine Arbeit als Professor darstelle, da die Erlangung des Forschungspreises keine Dienstaufgabe sei.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der 13. Senat hat die Klage des Kl\u00e4gers abgewiesen. Der Forschungspreis sei bei den Eink\u00fcnften des Kl\u00e4gers aus nichtselbstst\u00e4ndiger T\u00e4tigkeit zu erfassen. Auch Preise und die damit verbundene Dotation f\u00fchrten zu Erwerbseinnahmen und damit zu Arbeitslohn, wenn die Zuwendung wirtschaftlich den Charakter eines leistungsbezogenen Entgelts habe. Als privat veranlasst seien dagegen Preise zu beurteilen, die f\u00fcr das Lebenswerk, die Pers\u00f6nlichkeit oder das Gesamtschaffen verliehen w\u00fcrden. Im Streitfall stelle sich der Erhalt des Preisgeldes im weitesten Sinne als Gegenleistung f\u00fcr das Zurverf\u00fcgungstellen der individuellen Arbeitskraft des Kl\u00e4gers als Professor bei der Hochschule S dar, da Forschung und die Publikation von Forschungsergebnissen zu den Dienstaufgaben als Hochschullehrer geh\u00f6rten. Damit bestehe ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Habilitation des Kl\u00e4gers als wissenschaftlicher Forschungsleistung und dessen Dienstverh\u00e4ltnis.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Dieser Einsch\u00e4tzung stehe nicht entgegen, dass der Kl\u00e4ger bereits im Jahr 2014, zeitlich vor der Zuerkennung der Habilitation, als Professor an die Hochschule S berufen worden sei und die Habilitation keine Voraussetzung f\u00fcr diese Berufung gewesen sei, denn die Habilitation ab dem Zeitpunkt ihrer Zuerkennung habe die berufliche T\u00e4tigkeit als Professor gef\u00f6rdert.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Senat hat wegen grunds\u00e4tzlicher Bedeutung die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Quelle: FG M\u00fcnster, Pressemitteilung vom 03.05.2022 zum Urteil 13 K 1398\/20 E vom 16.03.2022<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mit Urteil vom 16. M\u00e4rz 2022 (Az. 13 K 1398\/20 E) hat der 13. Senat des Finanzgerichts M\u00fcnster entschieden, dass ein Forschungspreisgeld, welches ein Hochschulprofessor f\u00fcr bestimmte wissenschaftliche Leistungen in seinem Forschungsbereich erh\u00e4lt, als steuerpflichtiger Arbeitslohn anzusehen ist. Der Kl\u00e4ger ver\u00f6ffentlichte im Rahmen eines Habilitationsvorhabens in den Jahren 2006 bis 2016 insgesamt acht Publikationen zu &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/forschungspreisgeld-als-arbeitslohn-eines-hochschulprofessors\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Forschungspreisgeld als Arbeitslohn eines Hochschulprofessors<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1730],"tags":[],"class_list":["post-66879","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-steuern-recht"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/66879","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=66879"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/66879\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=66879"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=66879"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=66879"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}