{"id":67172,"date":"2022-05-26T10:40:04","date_gmt":"2022-05-26T08:40:04","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=67172"},"modified":"2022-05-26T10:40:04","modified_gmt":"2022-05-26T08:40:04","slug":"sanierungsanreize-und-faire-aufteilung-gesetzentwurf-zur-aufteilung-der-co2-kosten-im-kabinett-beschlossen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/sanierungsanreize-und-faire-aufteilung-gesetzentwurf-zur-aufteilung-der-co2-kosten-im-kabinett-beschlossen\/","title":{"rendered":"Sanierungsanreize und faire Aufteilung: Gesetzentwurf zur Aufteilung der CO2-Kosten im Kabinett beschlossen"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Das Bundeskabinett hat am 25.05.2022 den Entwurf eines Gesetzes zur Aufteilung der CO2-Kosten beschlossen.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Basis f\u00fcr den am 25.05.2022 verabschiedeten Gesetzentwurf bildeten die zwischen dem Bundeswirtschaftsministerium, dem Bundesbauministerium und dem Bundesjustizministerium geeinten Eckpunkten von Anfang April 2022. Die Ampelkoalition erf\u00fcllt damit einen wichtigen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag f\u00fcr mehr Klimaschutz im W\u00e4rmesektor und eine sozial gerechte Kostenverteilung.<\/p>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow\"><p>\u201eDer CO2-Preis kann einen wichtigen Beitrag leisten, um unseren Verbrauch von Erd\u00f6l, Kohle und Gas zu verringern. Daf\u00fcr m\u00fcssen allerdings die gesetzlichen Rahmenbedingungen stimmen. Die Regeln \u00fcber die Verteilung des CO2-Preises m\u00fcssen praktikabel sein \u2013 und sie m\u00fcssen die richtigen Anreize setzen. Das heute beschlossene Stufenmodell entspricht diesen Zielvorgaben. Es setzt gerade dort Anreize f\u00fcr energetische Sanierungen, wo diese viel bewirken. Es ist b\u00fcrokratiearm \u2013 und deshalb auch f\u00fcr private Vermieter handhabbar, die nur eine einzelne Immobilie vermieten. Au\u00dferdem ist es fair, weil es alle Seiten in die Verantwortung nimmt. Ich bin froh, dass wir die Frage der Verteilung der CO2-Kosten auf diese Weise l\u00f6sen. Das gefundene Modell ist ein gutes Beispiel f\u00fcr wirkungsorientierten, praxistauglichen Klimaschutz.\u201c<\/p><cite>Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann<\/cite><\/blockquote>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow\"><p>\u201eWir haben mit der Aufteilung der CO2-Kosten eine L\u00f6sung gefunden, die sozial gerecht ist und k\u00fcnftig die Mieter auch entlastet. Je schlechter ein Geb\u00e4ude ged\u00e4mmt ist, je \u00e4lter zum Beispiel die Heizung oder die Fenster sind, umso h\u00f6her sind die CO2-Kosten f\u00fcr Vermieter und umso gr\u00f6\u00dfer die Entlastung f\u00fcr Mieter. Denn in diesen F\u00e4llen leidet der Mieter h\u00e4ufig unter hohen Energiekosten wegen schlechter D\u00e4mmung und Heizung, ohne aber selbst gut gegensteuern zu k\u00f6nnen. Umgekehrt kann ein Vermieter, der das Geb\u00e4ude gut energetisch saniert hat, die Kosten auch umlegen. Denn dann sind beispielsweise Dach und Fenster gut ged\u00e4mmt, sodass vor allem die Mieter durch ihr Verhalten noch dazu beitragen k\u00f6nnen, Energie einzusparen und so die Heizkosten zu reduzieren.\u201c<\/p><cite>Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck<\/cite><\/blockquote>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow\"><p>\u201eWohnh\u00e4user energiefest machen, ist eine win-win-win-Situation: Wir sch\u00fctzen die Umwelt und damit nachfolgende Generationen. Die Mieter gewinnen, denn sie heizen nicht f\u00fcr die Au\u00dfenumgebung. Die Vermieter gewinnen, denn sie sparen damit langfristig Kosten ein. Die jetzt getroffene Regelung ist eine \u00dcbergangsl\u00f6sung. Wir werden sie deshalb auf ihre Wirkung hin evaluieren und daran arbeiten, Energieausweise als Grundlage f\u00fcr das Modell heranzuziehen. Unser Ziel ist es, zu einem bestimmten Zeitpunkt CO2-neutral zu heizen. Bis wir das erreicht haben, wird der CO2-Preis fair verteilt. Das ist das Versprechen dieser Koalition und das haben wir heute eingel\u00f6st.\u201c<\/p><cite>Bundesbauministerin Klara Geywitz<\/cite><\/blockquote>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"im-einzelnen-zu-den-inhalten-des-gesetzentwurfs\">Im Einzelnen zu den Inhalten des Gesetzentwurfs<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Seit 2021 wird in Deutschland ein Preis f\u00fcr die Emissionen von Kohlendioxid (CO2) erhoben. Aktuell gilt ein Preis von 30 Euro pro Tonne CO2, die beim Verbrennen von Heiz- und Kraftstoffen ausgesto\u00dfen wird. Er wird schrittweise auf bis zu 55 Euro im Jahr 2025 steigen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Im Geb\u00e4udebereich soll der CO2-Preis Vermieter motivieren, energetische Sanierungen ihrer Geb\u00e4ude voranzutreiben und Mieter dazu, sparsam mit Energie umzugehen. Aktuell k\u00f6nnen Vermieter die Zusatzkosten f\u00fcr den CO2-Preis g\u00e4nzlich an ihre Mieter weitergeben. Damit konnte der CO2-Preis bislang nicht die gew\u00fcnschte klimapolitische Lenkungswirkung entfalten. Dem will die Bundesregierung nun abhelfen. F\u00fcr Wohngeb\u00e4ude wird ein Stufenmodell eingef\u00fchrt, dass die CO2-Kosten anhand der energetischen Qualit\u00e4t des Geb\u00e4udes aufteilt. F\u00fcr Nichtwohngeb\u00e4ude wird zun\u00e4chst eine 50-50-L\u00f6sung geregelt. Die CO2-Kosten werden hier pauschal h\u00e4lftig zwischen Mieter und Vermieter geteilt.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\" id=\"wohngeb%c3%a4udegemischte-nutzung\">Wohngeb\u00e4ude\/gemischte Nutzung<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Mit dem Stufenmodell werden anhand der spezifischen CO2-Emissionen des vermieteten Geb\u00e4udes die produzierten CO2-Kosten k\u00fcnftig anteilig entsprechend der Verantwortungsbereiche und damit fair zwischen Mietern und Vermietern umgelegt. Je schlechter die energetische Qualit\u00e4t des jeweiligen Geb\u00e4udes, desto h\u00f6her ist der zu tragende Kostenanteil f\u00fcr die Vermieter. Mit dem Stufenmodell wird die prozentuale Kostenbeteiligung der Vermieter und Mieter an den j\u00e4hrlichen CO2-Aussto\u00df des vermieteten Geb\u00e4udes pro m\u00b2 Wohnfl\u00e4che gekn\u00fcpft. Diese 10 Stufen erm\u00f6glichen eine zielgenaue Berechnung:<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Bei Geb\u00e4uden mit einer besonders schlechten Energiebilanz (&gt;=52 kg CO2\/m2\/a) \u00fcbernehmen die Vermieter 90 Prozent und die Mieter 10 Prozent der CO2-Kosten. Wenn das Geb\u00e4ude jedoch mindestens dem sehr effizienten Standard (EH 55) entspricht, m\u00fcssen die Vermieter keine CO2-Kosten mehr tragen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das Stufenmodell gilt f\u00fcr alle Wohngeb\u00e4ude und f\u00fcr Geb\u00e4ude mit gemischter Nutzung, die \u00fcberwiegend Wohnzwecken dienen, wenn Brennstoffe genutzt werden, die unter das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) fallen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das Modell beruht auf Daten, die im Rahmen der Heizkostenabrechnung bereits rechtssicher erhoben werden. Die Mietparteien teilen die CO2-Kosten im Rahmen der Heizkostenabrechnung selbst untereinander auf. Den Vermietern werden mit der Brennstoffrechnung alle erforderlichen Daten an die Hand gegeben, sodass sie die CO2-Kosten leicht verteilen k\u00f6nnen. Beh\u00f6rden oder private Dritte m\u00fcssen nicht hinzugezogen werden.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\" id=\"nichtwohngeb%c3%a4ude\">Nichtwohngeb\u00e4ude<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Bei Nichtwohngeb\u00e4uden wie z. B. Geb\u00e4uden mit Gewerber\u00e4umen greift die 50:50 Aufteilung, die bereits im Koalitionsvertrag als M\u00f6glichkeit festgelegt wurde. Dies ist aber nur eine \u00dcbergangsl\u00f6sung. F\u00fcr Nichtwohngeb\u00e4ude soll bis Ende 2025 ebenfalls ein Stufenmodell entwickelt werden. Aufgrund der Heterogenit\u00e4t von Nichtwohngeb\u00e4uden (u. a. Gr\u00f6\u00dfe, Nutzungsarten, Verbrauch) fehlen derzeit noch die erforderlichen Datengrundlagen, um eine valide Berechnung der Abstufungen f\u00fcr Nichtwohngeb\u00e4ude vornehmen zu k\u00f6nnen. Die Daten sollen bis zum Ende des Jahres 2024 erhoben werden.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\" id=\"ausnahme-und-begleit-und-%c3%bcbergangsregelungen\">Ausnahme- und Begleit- und \u00dcbergangsregelungen<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das Gesetz sieht Ausnahmen von der vorgesehenen Aufteilung der Kosten dort vor, wo der Kohlendioxidpreis seine Anreizwirkung nicht entfalten kann. So k\u00f6nnen die Vermieter, etwa bei denkmalgesch\u00fctzten Geb\u00e4uden oder in Milieuschutzgebieten, unter Umst\u00e4nden nur einen eingeschr\u00e4nkten Beitrag zur energetischen Sanierung leisten und werden in diesen F\u00e4llen deshalb teilweise oder vollst\u00e4ndig von ihrem Anteil befreit. Der Gasverbrauch, den die Verwendung eigener Gasherde verursachen, wird im Wege einer 5 %-Pauschale vom CO2-Kostenanteil des Vermieters abgezogen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die klimapolitische Lenkungswirkung des Gesetzes wird sozialvertr\u00e4glich ausgestaltet. Stellt ein Vermieter etwa den Betrieb einer Gastherme auf einen klimaneutralen, aber teureren Ersatzbrennstoff um, so ist die Umlage der Brennstoffkosten auf den Mieter auf den Grundversorgungstarif f\u00fcr Erdgas begrenzt. Wird auf ein Brennstoffgemisch aus Erdgas und Biogas umgestellt, kann der Vermieter aber weiterhin die darauf anfallenden CO2-Kosten verteilen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">In das Gesetz wird eine Evaluierungsklausel aufgenommen, die eine Evaluierung der Anwendungssicherheit des Gesetzes vorsieht. Weiter wird die Bundesregierung die Gesamtverteilung der CO2-Kosten \u00fcber alle Mietverh\u00e4ltnisse hinweg beobachten. Zuletzt wird im Rahmen der Evaluierung zu pr\u00fcfen sein, ob zwischenzeitlich \u2013 aufgrund einer Reform des Energieausweises \u2013 eine Umstellung auf ein Modell auf Grundlage von Energieausweisen m\u00f6glich ist.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Regelung soll am 1. Januar 2023 in Kraft treten und auf alle Abrechnungszeitr\u00e4ume anwendbar sein, die an oder nach diesem Tag beginnen. Weiter sollen bei der Anwendung des Stufenmodells Brennstofflieferungen au\u00dfer Betracht bleiben, die nach alter Rechtslage abgerechnet wurden. F\u00fcr diese liegen den Vermietern noch nicht die Daten vor, die sie f\u00fcr die Einstufung ihres Geb\u00e4udes und f\u00fcr die Aufteilung der CO2-Kosten gegen\u00fcber ihren Mietern ben\u00f6tigen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Quelle: BMJ, Pressemitteilung vom 25.05.2022<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Bundeskabinett hat am 25.05.2022 den Entwurf eines Gesetzes zur Aufteilung der CO2-Kosten beschlossen. Basis f\u00fcr den am 25.05.2022 verabschiedeten Gesetzentwurf bildeten die zwischen dem Bundeswirtschaftsministerium, dem Bundesbauministerium und dem Bundesjustizministerium geeinten Eckpunkten von Anfang April 2022. 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