{"id":67192,"date":"2022-06-09T14:46:52","date_gmt":"2022-06-09T12:46:52","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=67192"},"modified":"2022-06-09T14:46:52","modified_gmt":"2022-06-09T12:46:52","slug":"kuendigungsgrund-gefaelschter-genesenennachweis","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/kuendigungsgrund-gefaelschter-genesenennachweis\/","title":{"rendered":"K\u00fcndigungsgrund gef\u00e4lschter Genesenennachweis"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Die Vorlage eines gef\u00e4lschten Genesenennachweises anstelle eines erforderlichen tagesaktuellen Corona-Tests oder Impfnachweises kann eine fristlose K\u00fcndigung rechtfertigen. Das hat das Arbeitsgericht Berlin entschieden und eine K\u00fcndigungsschutzklage abgewiesen.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Nach \u00a7 28b Absatz 1 Infektionsschutzgesetz in der vom 24.11.2021 bis 19.03.2022 g\u00fcltigen Fassung durften Besch\u00e4ftigte Arbeitsst\u00e4tten, in denen physische Kontakte untereinander oder zu Dritten nicht ausgeschlossen werden k\u00f6nnen, nur nach Vorlage eines Impfnachweises, eines Genesenennachweises oder eines tagesaktuellen Tests im Sinne der COVID-19-Schutzma\u00dfnahmen-Ausnahmeverordnung betreten. Der als Justizbesch\u00e4ftigter bei einem Gericht t\u00e4tige Kl\u00e4ger legte einen Genesenennachweis vor, obwohl bei ihm keine Corona-Erkrankung festgestellt worden war und erhielt so Zutritt zum Gericht ohne Vorlage eines aktuellen Tests oder Impfnachweises. Nachdem festgestellt wurde, dass es sich bei dem Genesenennachweis um eine F\u00e4lschung handelte, erkl\u00e4rte das Land Berlin als Arbeitgeber nach Anh\u00f6rung des Justizbesch\u00e4ftigten die fristlose K\u00fcndigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses. Diese K\u00fcndigung ist nach der Entscheidung des Arbeitsgerichts wirksam, der erforderliche wichtige Grund f\u00fcr eine au\u00dferordentliche K\u00fcndigung liege vor. Der Arbeitgeber habe einen Zutritt nur bei Vorliegen der Voraussetzungen gem\u00e4\u00df \u00a7 28b Absatz 1 Infektionsschutzgesetz gew\u00e4hren d\u00fcrfen. Den hier geregelten Nachweispflichten komme auch im Hinblick auf den angestrebten Gesundheitsschutz f\u00fcr alle Menschen im Gericht eine erhebliche Bedeutung zu. Deshalb sei die Verwendung eines gef\u00e4lschten Genesenennachweises zur Umgehung dieser geltenden Nachweispflichten eine erhebliche Verletzung arbeitsvertraglicher R\u00fccksichtnahmepflichten. Eine vorherige Abmahnung dieses Sachverhaltes sei nicht erforderlich. Es sei f\u00fcr den Kl\u00e4ger als Justizbesch\u00e4ftigten ohne weiteres erkennbar gewesen, dass ein solches Verhalten nicht hingenommen werde. Auch im Hinblick auf die Dauer des Arbeitsverh\u00e4ltnisses von drei Jahren \u00fcberwiege das arbeitgeberseitige Interesse an einer sofortigen Beendigung.<\/p>\n\n\n\n<p>Gegen das Urteil kann Berufung beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Quelle: ArbG Berlin, Pressemitteilung vom 30.05.2022 zum Urteil 58 Ca 12302\/21 vom 26.04.2022<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Vorlage eines gef\u00e4lschten Genesenennachweises anstelle eines erforderlichen tagesaktuellen Corona-Tests oder Impfnachweises kann eine fristlose K\u00fcndigung rechtfertigen. Das hat das Arbeitsgericht Berlin entschieden und eine K\u00fcndigungsschutzklage abgewiesen. Nach \u00a7 28b Absatz 1 Infektionsschutzgesetz in der vom 24.11.2021 bis 19.03.2022 g\u00fcltigen Fassung durften Besch\u00e4ftigte Arbeitsst\u00e4tten, in denen physische Kontakte untereinander oder zu Dritten nicht ausgeschlossen werden &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/kuendigungsgrund-gefaelschter-genesenennachweis\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">K\u00fcndigungsgrund gef\u00e4lschter Genesenennachweis<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1730],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/67192"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=67192"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/67192\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=67192"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=67192"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=67192"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}