{"id":672,"date":"2012-03-31T09:12:54","date_gmt":"2012-03-31T07:12:54","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=672"},"modified":"2012-09-19T14:19:04","modified_gmt":"2012-09-19T12:19:04","slug":"doppelte-haushaltsfuhrung-bei-nichtehelicher-lebensgemeinschaft","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/doppelte-haushaltsfuhrung-bei-nichtehelicher-lebensgemeinschaft\/","title":{"rendered":"Doppelte Haushaltsf\u00fchrung bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft"},"content":{"rendered":"<p><strong>Doppelte Haushaltsf\u00fchrung bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernproblem<\/strong><\/p>\n<p>Wird aus beruflichem Anlass eine doppelte Haushaltsf\u00fchrung begr\u00fcndet, sind die notwendigen Mehraufwendungen als Werbungskosten abzugsf\u00e4hig. Dies setzt voraus, dass der Arbeitnehmer au\u00dferhalb seines Familienhaushalts besch\u00e4ftigt ist und auch am Besch\u00e4ftigungsort wohnt. Im unproblematischen Grundfall wird erstmalig am Besch\u00e4ftigungsort ein doppelter Haushalt begr\u00fcndet. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat jedoch seit dem Jahr 2009 auch so genannte Wegzugsf\u00e4lle in die Beg\u00fcnstigung einbezogen. Dieser Fall liegt vor, wenn der Haupthausstand aus privaten Gr\u00fcnden vom Besch\u00e4ftigungsort wegverlegt und anschlie\u00dfend die bereits vorhandene oder eine neu eingerichtete Wohnung am Besch\u00e4ftigungsort aus beruflichen Gr\u00fcnden beibehalten wird, um z. B. den Arbeitsplatz erreichen zu k\u00f6nnen. Diese Rechtsprechung wollte auch ein frisch verm\u00e4hltes Ehepaar nutzen. Doch das Finanzamt zweifelte an dem gemeinsamen Haushalt vor der Ehe.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><\/p>\n<p>Eine nichteheliche Lebensgemeinschaft traute sich und schloss im Dezember des Jahres die Ehe. Die Ehefrau hatte bereits seit Jahren an ihrem Arbeitsort eine eigene Wohnung und hielt sich an den Wochenenden und im Urlaub zusammen mit dem sp\u00e4teren Ehemann in dessen 91 km entfernt liegender Wohnung auf. Das war auch glaubhaft, denn die Ehefrau konnte die Verkleinerung der Arbeitswohnung im zeitlichen Zusammenhang mit der Begr\u00fcndung der Lebensgemeinschaft lange vor dem Streitjahr belegen. Eine Ummeldung war jedoch erst mit der Hochzeit erfolgt. Diesen Umstand und unzureichende Aufwandsnachweise nahm das Finanzamt zum Anlass, die Beteiligung der Ehefrau am gemeinsamen Haushalt vor der Eheschlie\u00dfung anzuzweifeln und ber\u00fccksichtigte die Kosten nur f\u00fcr den Monat Dezember des Hochzeitsjahres. Dagegen klagten die Eheleute vor dem Finanzgericht M\u00fcnster.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><\/p>\n<p>Das Finanzgericht erkannte die Kosten der doppelten Haushaltsf\u00fchrung auch f\u00fcr den Zeitraum der nichtehelichen Lebensgemeinschaft an, gab der Finanzverwaltung jedoch die M\u00f6glichkeit einer Revision. Die Richter f\u00fchrten aus, dass eine finanzielle Beteiligung an den Kosten des Haushalts und eine Meldung als Erstwohnsitz zwar Indizien f\u00fcr einen eigenen Hausstand, jedoch nicht zwingend erforderlich seien. Vielmehr spr\u00e4chen die Gesamtumst\u00e4nde, insbesondere die sp\u00e4tere Eheschlie\u00dfung, f\u00fcr eine Verlagerung des Lebensmittelpunkts.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><\/p>\n<p>Ein eigener Hausstand setzt nach st\u00e4ndiger Rechtsprechung des BFH eine Mitbestimmung voraus. Nur die Eingliederung in einen fremden Haushalt, wie bei den Eltern, reicht oft nicht aus. Eine finanzielle Beteiligung ist zwar nicht unbedingt erforderlich; ihr kommt aber Indizwirkung zu und vermeidet damit in der praktischen Anwendung Rechtsstreitigkeiten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Doppelte Haushaltsf\u00fchrung bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft Kernproblem Wird aus beruflichem Anlass eine doppelte Haushaltsf\u00fchrung begr\u00fcndet, sind die notwendigen Mehraufwendungen als Werbungskosten abzugsf\u00e4hig. Dies setzt voraus, dass der Arbeitnehmer au\u00dferhalb seines Familienhaushalts besch\u00e4ftigt ist und auch am Besch\u00e4ftigungsort wohnt. Im unproblematischen Grundfall wird erstmalig am Besch\u00e4ftigungsort ein doppelter Haushalt begr\u00fcndet. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat jedoch seit dem &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/doppelte-haushaltsfuhrung-bei-nichtehelicher-lebensgemeinschaft\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Doppelte Haushaltsf\u00fchrung bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[4],"tags":[341,342],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/672"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=672"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/672\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=672"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=672"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=672"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}