{"id":67265,"date":"2022-06-09T15:17:23","date_gmt":"2022-06-09T13:17:23","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=67265"},"modified":"2022-06-09T15:17:23","modified_gmt":"2022-06-09T13:17:23","slug":"eu-einigt-sich-auf-einheitliche-standards-fuer-mindestloehne","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/eu-einigt-sich-auf-einheitliche-standards-fuer-mindestloehne\/","title":{"rendered":"EU einigt sich auf einheitliche Standards f\u00fcr Mindestl\u00f6hne"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Das Europ\u00e4ische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten haben sich auf einheitliche Standards f\u00fcr Mindestl\u00f6hne in der Europ\u00e4ischen Union geeinigt. Einheitliche Mindestl\u00f6hne werden das Leben von Millionen Besch\u00e4ftigten erheblich verbessern.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Standards regeln, wie gesetzliche Mindestl\u00f6hne festgelegt, aktualisiert und durchgesetzt werden sollen. Zudem sieht das Gesetzesvorhaben vor, dass EU-L\u00e4nder Aktionspl\u00e4ne festlegen, um die Tarifbindung zu steigern, wenn deren Quote unter 80 Prozent liegt. Der Vorschlag legt weder ein gemeinsames Mindestlohnniveau fest, noch verpflichtet er die Mitgliedstaaten zur EU-weiten Einf\u00fchrung gesetzlicher Mindestl\u00f6hne. EU-Parlament und Rat m\u00fcssen den Kompromiss noch formell best\u00e4tigen. Anschlie\u00dfend haben die EU-L\u00e4nder zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht zu \u00fcbertragen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Europ\u00e4ische Kommission begr\u00fc\u00dft die politische Einigung. Sie stellt den Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der EU durch angemessene Mindestl\u00f6hne sicher, die ihnen am Ort ihrer Arbeit einen angemessenen Lebensstandard erm\u00f6glichen. Kommissionspr\u00e4sidentin Ursula von der Leyen betonte, dass die neuen Standards auch die nationalen Zust\u00e4ndigkeiten und die Autonomie der Sozialpartner ber\u00fccksichtigen.<\/p>\n\n\n\n<p>Nicolas Schmit, Kommissar f\u00fcr Besch\u00e4ftigung und soziale Rechte, sagte: \u201eDie heute erzielte Einigung zeigt, dass wir ein starkes soziales Europa anstreben, in dem der Wert der Arbeit anerkannt wird. Niemand sollte k\u00e4mpfen m\u00fcssen, um \u00fcber die Runden zu kommen: Angemessene Mindestl\u00f6hne werden daf\u00fcr sorgen, dass alle einen angemessenen Lebensunterhalt verdienen k\u00f6nnen. Dies ist besonders wichtig f\u00fcr Frauen, die die Mehrheit der Mindestlohnbesch\u00e4ftigten in der EU ausmachen.\u201c<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"unterst%c3%bctzung-von-tarifverhandlungen-und-schutz-durch-angemessene-mindestl%c3%b6hne\">Unterst\u00fctzung von Tarifverhandlungen und Schutz durch angemessene Mindestl\u00f6hne<\/h2>\n\n\n\n<p>Mindestlohnschutz besteht in allen EU-Mitgliedstaaten, entweder durch gesetzliche Mindestl\u00f6hne und Tarifvertr\u00e4ge oder ausschlie\u00dflich durch Tarifvertr\u00e4ge. Der tarifvertraglich garantierte Mindestlohnschutz in Niedriglohnberufen ist im Allgemeinen angemessen. Allerdings haben die gesetzlichen Mindestl\u00f6hne nicht immer mit der allgemeinen Lohnentwicklung Schritt gehalten, und nicht alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der EU sind durch Mindestl\u00f6hne gesch\u00fctzt.<\/p>\n\n\n\n<p>Die neue Richtlinie zielt darauf ab, hier durch einen EU-Rahmen f\u00fcr die Angemessenheit der gesetzlichen Mindestl\u00f6hne Abhilfe zu schaffen, gleichzeitig Tarifverhandlungen bei der Lohnfestsetzung zu f\u00f6rdern und den wirksamen Zugang von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zum Mindestlohnschutz zu verbessern. Die nationalen Gepflogenheiten und Zust\u00e4ndigkeiten sowie die Autonomie der Sozialpartner werden dabei in vollem Umfang gewahrt. Die wichtigsten Elemente sind:<\/p>\n\n\n\n<p><strong>F\u00f6rderung und Erleichterung von Tarifverhandlungen \u00fcber L\u00f6hne:<\/strong> Mit der Richtlinie werden Tarifverhandlungen in allen Mitgliedstaaten unterst\u00fctzt, da in L\u00e4ndern mit einer hohen tarifvertraglichen Abdeckung der Anteil der Geringverdienenden und die Lohnungleichheit tendenziell niedriger und die Mindestl\u00f6hne h\u00f6her sind. Dar\u00fcber hinaus werden die Mitgliedstaaten, in denen die tarifvertragliche Abdeckung weniger als 80 Prozent betr\u00e4gt, in der Richtlinie aufgefordert, einen Aktionsplan zur F\u00f6rderung von Tarifverhandlungen zu erstellen.<\/p>\n\n\n\n<p><br \/><strong>Rahmen f\u00fcr die Festlegung und Aktualisierung gesetzlicher Mindestl\u00f6hne:<\/strong> Mitgliedstaaten mit gesetzlichen Mindestl\u00f6hnen m\u00fcssen einen soliden Governance-Rahmen f\u00fcr die Festlegung und Aktualisierung von Mindestl\u00f6hnen schaffen. Dieser Rahmen umfasst:<\/p>\n\n\n\n<ul><li>Kriterien f\u00fcr die Festlegung der Mindestl\u00f6hne (wie Kaufkraft, Lohnniveau, Lohnverteilung, Wachstumsrate der L\u00f6hne und nationale Produktivit\u00e4t)<\/li><li>indikative Referenzwerte f\u00fcr die Bewertung der Angemessenheit der Mindestl\u00f6hne<\/li><li>regelm\u00e4\u00dfige und rechtzeitige Aktualisierungen der Mindestl\u00f6hne<\/li><li>die Einrichtung von Beratungsgremien, an denen sich die Sozialpartner beteiligen<\/li><li>die Begrenzung von Variationen und Abz\u00fcgen der gesetzlichen Mindestl\u00f6hne auf F\u00e4lle, in denen dies objektiv durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt ist und<\/li><li>eine wirksame Beteiligung der Sozialpartner an der Festlegung und Aktualisierung des gesetzlichen Mindestlohns<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p><strong>Bessere \u00dcberwachung und Durchsetzung des Mindestlohnschutzes: <\/strong>Alle Mitgliedstaaten m\u00fcssen Daten \u00fcber die Abdeckung und Angemessenheit des Mindestlohns erheben und sicherstellen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Zugang zu Streitbeilegungsverfahren und Anspruch auf Rechtsbehelfe haben. Die Einhaltung und wirksame Durchsetzung der Vorschriften sind von entscheidender Bedeutung, damit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tats\u00e4chlich vom Zugang zum Mindestlohnschutz profitieren und ein fairer Wettbewerb f\u00fcr die Unternehmen im Binnenmarkt auf der Grundlage hoher Sozialstandards und einer hohen Produktivit\u00e4t gew\u00e4hrleistet ist.<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"n%c3%a4chste-schritte\">N\u00e4chste Schritte<\/h2>\n\n\n\n<p>Die politische Einigung, die das Europ\u00e4ische Parlament und der Rat erzielt haben, muss nun von den Gesetzgebungsorganen noch f\u00f6rmlich gebilligt werden. Die Richtlinie tritt 20 Tage nach ihrer Ver\u00f6ffentlichung im Amtsblatt der Europ\u00e4ischen Union in Kraft, anschlie\u00dfend m\u00fcssen die Mitgliedstaaten die neuen Elemente der Richtlinie innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Quelle: EU-Kommission, Pressemitteilung vom 07.06.2022<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Europ\u00e4ische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten haben sich auf einheitliche Standards f\u00fcr Mindestl\u00f6hne in der Europ\u00e4ischen Union geeinigt. Einheitliche Mindestl\u00f6hne werden das Leben von Millionen Besch\u00e4ftigten erheblich verbessern. Die Standards regeln, wie gesetzliche Mindestl\u00f6hne festgelegt, aktualisiert und durchgesetzt werden sollen. 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