{"id":67271,"date":"2022-06-09T15:22:43","date_gmt":"2022-06-09T13:22:43","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=67271"},"modified":"2022-06-09T15:22:43","modified_gmt":"2022-06-09T13:22:43","slug":"fehlende-fahreignung-bei-dauerbehandlung-mit-amphetaminhaltigen-arzneimitteln-und-drogentypischen-ausfallerscheinungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/fehlende-fahreignung-bei-dauerbehandlung-mit-amphetaminhaltigen-arzneimitteln-und-drogentypischen-ausfallerscheinungen\/","title":{"rendered":"Fehlende Fahreignung bei Dauerbehandlung mit amphetaminhaltigen Arzneimitteln und drogentypischen Ausfallerscheinungen"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Nimmt ein Fahrerlaubnisinhaber im Rahmen einer Dauerbehandlung Arzneimittel mit dem Wirkstoff Amphetamin ein, bleibt es bei der wissenschaftlich gest\u00fctzten Annahme, dass bereits die einmalige Einnahme dieser Droge die Fahreignung ausschlie\u00dft, wenn drogentypische Ausfallerscheinungen festgestellt werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz in einem Eilverfahren.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Anfang des Jahres wurde der Antragsteller im Rahmen eines Polizeieinsatzes mit einem Pkw angetroffen. Dabei stellten die Polizeibeamten bei ihm drogentypische Ausfallerscheinungen fest. Die toxikologische Untersuchung ergab eine Amphetamin-Konzentration im Blut des Antragstellers. Daraufhin entzog ihm die Fahrerlaubnisbeh\u00f6rde des Rhein-Hunsr\u00fcck-Kreises die Fahrerlaubnis. Hiergegen wandte sich der Antragsteller mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht Koblenz. Im gerichtlichen Verfahren legte er eine \u00e4rztliche Bescheinigung vor, wonach ihm das Medikament \u201eElvanse\u201c verordnet wurde. Dieses enth\u00e4lt einen Wirkstoff aus der Stoffgruppe der Amphetamine.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Verwaltungsgericht lehnte den Antrag ab. Die Entziehung der Fahrerlaubnis sei, so die Koblenzer Richter, rechtm\u00e4\u00dfig. Denn der Antragsteller habe sich aufgrund der Einnahme von Amphetamin \u2013 einer harten Droge \u2013 als ungeeignet zum F\u00fchren von Kraftfahrzeugen erwiesen. Regelm\u00e4\u00dfig gen\u00fcge zum Ausschluss der Fahreignung schon die einmalige Einnahme von Amphetamin. Dass das im Blut des Antragstellers festgestellte Amphetamin von einem \u00e4rztlich verordneten Medikament stamme, \u00e4ndere an dieser rechtlichen Bewertung nichts. Nach der f\u00fcr die Dauerbehandlung mit Arzneimitteln vorrangigen Sondervorschrift in der Fahrerlaubnis-Verordnung scheide eine Fahreignung dann aus, wenn eine Beeintr\u00e4chtigung der Leistungsf\u00e4higkeit zum F\u00fchren von Kraftfahrzeugen unter das erforderliche Ma\u00df vorliege. Die f\u00fcr die Fahreignung bei der Einnahme von Medizinal-Cannabis geltenden Anforderungen seien bei einer Dauerbehandlung mit amphetaminhaltigen Arzneimitteln angesichts der damit einhergehenden Gefahr des Kontrollverlustes und pl\u00f6tzlichen Leistungsabfalls noch enger zu fassen. Stelle eine Medikation mit amphetaminhaltigen Medikamenten demnach nicht sicher, dass beim Patienten drogentypische Ausfallerscheinungen ausgeschlossen werden, f\u00fchre dies zur Ungeeignetheit des Betreffenden zum F\u00fchren von Kraftfahrzeugen. So l\u00e4gen die Dinge im Falle des Antragstellers. Da bei ihm auf Amphetamin zur\u00fcckzuf\u00fchrende Ausfallerscheinungen wie ger\u00f6tete\/w\u00e4ssrige Augen und lichtstarre, geweitete Pupillen sowie Zittern und Unruhe festgestellt worden seien, halte er sich entweder nicht an die \u00e4rztlich verordnete Dosis oder die Verordnung stelle nicht sicher, dass die Einnahme des medizinischen Amphetamins nicht zu Ausfallerscheinungen f\u00fchre. Es spreche nach dem Polizeibericht auch vieles daf\u00fcr, dass der Antragsteller trotz der Ausfallerscheinungen am Stra\u00dfenverkehr teilgenommen habe.<\/p>\n\n\n\n<p>Gegen diese Entscheidung steht den Beteiligten die Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zu.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Quelle: VG Koblenz, Pressemitteilung vom 08.06.2022 zum Beschluss 4 L 455\/22 vom 19.05.2022<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Nimmt ein Fahrerlaubnisinhaber im Rahmen einer Dauerbehandlung Arzneimittel mit dem Wirkstoff Amphetamin ein, bleibt es bei der wissenschaftlich gest\u00fctzten Annahme, dass bereits die einmalige Einnahme dieser Droge die Fahreignung ausschlie\u00dft, wenn drogentypische Ausfallerscheinungen festgestellt werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz in einem Eilverfahren. 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