{"id":67273,"date":"2022-06-09T15:23:13","date_gmt":"2022-06-09T13:23:13","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=67273"},"modified":"2022-06-09T15:23:13","modified_gmt":"2022-06-09T13:23:13","slug":"eu-einigt-sich-auf-geschlechterquote-in-vorstandsetagen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/eu-einigt-sich-auf-geschlechterquote-in-vorstandsetagen\/","title":{"rendered":"EU einigt sich auf Geschlechterquote in Vorstandsetagen"},"content":{"rendered":"\n<p>Spitzenpositionen in Europas Wirtschaft m\u00fcssen ab 2026 ausgewogener zwischen Frauen und M\u00e4nnern besetzt werden. Darauf haben sich die Mitgliedstaaten und das Europ\u00e4ische Parlament verst\u00e4ndigt. Grundlage f\u00fcr die politische Einigung war der <a href=\"https:\/\/eur-lex.europa.eu\/legal-content\/DE\/TXT\/PDF\/?uri=CELEX:52012PC0614&amp;from=EN\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Kommissionsvorschlag<\/a> aus dem Jahr 2012. Zehn Jahre, nachdem der Vorschlag erstmals vorgelegt wurde, sei es nun h\u00f6chste Zeit, dass Frauen gl\u00e4serne Decke durchbrechen, betonte Kommissionspr\u00e4sidentin Ursula von der Leyen. \u201eEs gibt viele Frauen, die f\u00fcr Spitzenjobs qualifiziert sind: Sie sollten sie auch bekommen k\u00f6nnen\u201c, sagte die Pr\u00e4sidentin.<\/p>\n\n\n\n<p>Kommissionsvizepr\u00e4sidentin V\u011bra Jourov\u00e1, zust\u00e4ndig f\u00fcr Werte und Transparenz, erinnerte daran, dass die Kommission das Thema Frauen in wirtschaftlichen Entscheidungsprozessen bereits 2010 ganz oben auf die Tagesordnung gesetzt hatte. Seitdem ist der Anteil von Frauen in den Aufsichtsr\u00e4ten um 17 Prozentpunkte gestiegen, was vor allem auf rechtsverbindliche Initiativen in einigen Mitgliedstaaten zur\u00fcckzuf\u00fchren ist. Dies sei ein nach wie vor schmerzhaft langsamer Fortschritt.<\/p>\n\n\n\n<p>Die EU-Kommissarin f\u00fcr Gleichheitspolitik, Helena Dalli, erg\u00e4nzte: \u201eTalent hat kein Geschlecht, und die F\u00fchrungsqualit\u00e4ten und Visionen von Frauen sind wichtig. Dennoch werden Frauen bei der Auswahl von Verwaltungsratsmitgliedern in Unternehmen nach wie vor weitgehend \u00fcbersehen. Nur in L\u00e4ndern, in denen Quoten gesetzlich oder politisch festgelegt sind, hat sich in diesem Bereich etwas getan. Es ist an der Zeit, dass Frauen und M\u00e4nner in den Vorst\u00e4nden von Unternehmen EU-weit gleich stark vertreten sind.\u201c<\/p>\n\n\n\n<p>Hochqualifizierte Frauen gibt es in Europa viele \u2013 60 Prozent der derzeitigen Hochschulabsolventen sind Frauen. Dennoch sind Frauen in hochrangigen Positionen, auch in Leitungsorganen von Unternehmen, unterrepr\u00e4sentiert, und die Fortschritte sind sehr langsam. Nur ein Drittel der Mitglieder der nicht gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Leitungsorgane von Unternehmen sind Frauen, und in den Gesch\u00e4ftsf\u00fchrungs- und Kontrollorganen der Unternehmen sind es noch weniger.<\/p>\n\n\n\n<p>Konkret stehen zwei unterschiedliche Modelle zur Auswahl. Entweder k\u00f6nnen die Mitgliedstaaten beschlie\u00dfen, dass 40 Prozent der nichtgesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Mitglieder von Aufsichtsr\u00e4ten in b\u00f6rsennotierten Unternehmen mit Frauen besetzt werden. Oder aber in Vorstand und Aufsichtsrat sind durchschnittlich 33 Prozent Frauen vertreten.<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"f%c3%b6rderung-der-gleichstellung-mittels-klarer-ziele-und-objektiver-personalentscheidungen\">F\u00f6rderung der Gleichstellung mittels klarer Ziele und objektiver Personalentscheidungen<\/h2>\n\n\n\n<p>Angestrebt wird ein EU-weit ausgewogenes Geschlechterverh\u00e4ltnis in den Leitungsorganen b\u00f6rsennotierter Unternehmen. Den Mitgliedstaaten, die bereits gleicherma\u00dfen wirksame Ma\u00dfnahmen eingef\u00fchrt haben, wird dabei Flexibilit\u00e4t einger\u00e4umt. Diese Flexibilit\u00e4t wird die Aussetzung der in der Richtlinie festgelegten Verfahrensanforderungen erm\u00f6glichen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Richtlinie bringt folgende Neuerungen:<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Mindestens 40 Prozent der Aufsichtsratsposten oder 33 Prozent der Vorstands- und Aufsichtsratsposten<\/strong> sollen an das jeweils unterrepr\u00e4sentierte Geschlecht gehen. Die Mitgliedstaaten m\u00fcssen sicherstellen, dass die Unternehmen dieses Ziel erreichen. Unternehmen, die diese Ziele nicht erreichen, m\u00fcssen bei der Ernennung der Direktoren transparente und geschlechtsneutrale Kriterien anwenden und das unterrepr\u00e4sentierte Geschlecht priorisieren, wenn zwei Kandidaten unterschiedlichen Geschlechts gleicherma\u00dfen qualifiziert sind.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Klare und transparente Verfahren f\u00fcr die Besetzung der Leitungsorgane<\/strong> mit einer objektiven Eignungsbeurteilung unabh\u00e4ngig vom Geschlecht. F\u00fcr die Auswahl von Aufsichtsratsmitgliedern gelten die folgenden verbindlichen Vorgaben:<\/p>\n\n\n\n<ul><li>Sind eine Frau und ein Mann gleicherma\u00dfen qualifiziert, muss der Posten in Unternehmen, die das Ziel der ausgewogenen Geschlechtervertretung noch nicht erreicht haben, mit dem jeweils unterrepr\u00e4sentierten Geschlecht besetzt werden.<\/li><li>Bewerberinnen und Bewerber, die nicht zum Zuge kamen, k\u00f6nnen verlangen, dass das Unternehmen offenlegt, welche Eignungskriterien den Ausschlag gegeben haben. Bei Verdacht, dass eine Bewerberin oder ein Bewerber des unterrepr\u00e4sentierten Geschlechts gleicherma\u00dfen qualifiziert war, m\u00fcssen die Unternehmen au\u00dferdem nachweisen k\u00f6nnen, dass gegen keine der geltenden Vorgaben versto\u00dfen wurde.<\/li><li>Die Unternehmen m\u00fcssen sich individuell verpflichten, eine ausgewogene Vertretung von Frauen und M\u00e4nnern in ihren Vorst\u00e4nden zu erreichen.<\/li><li>Unternehmen, die das Ziel dieser Richtlinie nicht erf\u00fcllen, m\u00fcssen die Gr\u00fcnde gegen\u00fcber ihrem Mitgliedstaat angeben und mitteilen, mit welchen Ma\u00dfnahmen sie Abhilfe schaffen.<\/li><li>Die Sanktionen der Mitgliedstaaten gegen Unternehmen, die ihren Auswahl- und Berichterstattungspflichten nicht nachkommen, m\u00fcssen wirksam, verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig und abschreckend sein. Sie k\u00f6nnten Geldbu\u00dfen und die Nichtigkeit oder Aufhebung der Ernennung des streitigen Direktors umfassen.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<h2 id=\"n%c3%a4chste-schritte\">N\u00e4chste Schritte<\/h2>\n\n\n\n<p>Die politische Einigung, die das Europ\u00e4ische Parlament und der Rat erzielt haben, muss nun von den beiden Gesetzgebungsorganen noch f\u00f6rmlich gebilligt werden. Die Richtlinie tritt 20 Tage nach ihrer Ver\u00f6ffentlichung im Amtsblatt der Europ\u00e4ischen Union in Kraft, und die Mitgliedstaaten m\u00fcssen die Neuerungen dann innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Quelle: EU-Kommission, Pressemitteilung vom 08.06.2022<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Spitzenpositionen in Europas Wirtschaft m\u00fcssen ab 2026 ausgewogener zwischen Frauen und M\u00e4nnern besetzt werden. Darauf haben sich die Mitgliedstaaten und das Europ\u00e4ische Parlament verst\u00e4ndigt. 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