{"id":67313,"date":"2022-06-20T12:00:48","date_gmt":"2022-06-20T10:00:48","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=67313"},"modified":"2022-06-20T12:00:48","modified_gmt":"2022-06-20T10:00:48","slug":"bverfg-beratungshilfe-darf-nicht-ohne-weiteres-als-mutwillig-abgelehnt-werden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/bverfg-beratungshilfe-darf-nicht-ohne-weiteres-als-mutwillig-abgelehnt-werden\/","title":{"rendered":"BVerfG: Beratungshilfe darf nicht ohne weiteres als mutwillig abgelehnt werden"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>In einer aktuellen Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht deutlich gemacht, dass Gerichte einen Antrag auf Beratungshilfe nicht wegen Mutwilligkeit zur\u00fcckweisen und Betroffene auf die Beratung durch die Beh\u00f6rde verweisen k\u00f6nnen, gegen deren Bescheid sie sich wenden m\u00f6chten (Az. 1 BvR 1370\/21). Die grundgesetzlich verb\u00fcrgte Rechtswahrnehmungsgleichheit sei sonst verletzt.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Den Hintergrund der j\u00fcngst ver\u00f6ffentlichten Entscheidung bildet eine sozialrechtliche Streitigkeit. Der Beschwerdef\u00fchrer bezog Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalt nach dem SGB II. Er hatte vom Jobcenter einen Leistungsbescheid erhalten, in dem unter anderem eine Erstattungsforderung enthalten war; diese ergab sich aus einem Betriebskostenguthaben f\u00fcr ein vorangegangenes Jahr, welches das Jobcenter \u00fcber sechs Monate leistungsmindernd anrechnete.<\/p>\n\n\n\n<p>Um gegen den Bescheid vorzugehen, wollte der Beschwerdef\u00fchrer anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen und beantragte hierf\u00fcr beim Amtsgericht Beratungshilfe. Der Rechtspflegerin teilte er bei Antragstellung mit, weshalb der Bescheid aus seiner Sicht fehlerhaft sei, und verwies dabei unter anderem auf die leistungsmindernde Anrechnung des Betriebskostenguthabens \u00fcber sechs Monate. Die Rechtspflegerin wies den Antrag wegen Mutwilligkeit zur\u00fcck; ein Widerspruch sei ohne anwaltliche Hilfe zu fertigen.<\/p>\n\n\n\n<p>Seiner hiergegen eingelegten Erinnerung half die Rechtspflegerin des Amtsgerichts nicht ab. Das Amtsgericht wies die Erinnerung wegen Mutwilligkeit zur\u00fcck. Der Beschwerdef\u00fchrer wolle Leistungsbescheide des Jobcenters pauschal auf ihre Richtigkeit \u00fcberpr\u00fcfen lassen. Er k\u00f6nne nicht konkret darlegen, welche Fehler in den Bescheiden vorl\u00e4gen. Auch habe er nicht vorgetragen, dass er sich selbst schriftlich oder durch Vorsprache beim Jobcenter um eine Aufkl\u00e4rung des Sachverhalts bem\u00fcht habe.<\/p>\n\n\n\n<p>Das BVerfG hielt die dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde des Betroffenen f\u00fcr offensichtlich begr\u00fcndet. Die angegriffenen Beschl\u00fcsse des Amtsgerichts verletzen ihn in seinem durch Art. 3 I i.V.m. Art. 20 I und III GG verb\u00fcrgten Anspruch auf Rechtswahrnehmungsgleichheit.<\/p>\n\n\n\n<p>Dieser Anspruch sei durch die Versagung von Beratungshilfe nicht verletzt, wenn Bemittelte wegen ausreichender Selbsthilfem\u00f6glichkeiten die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe vern\u00fcnftigerweise nicht in Betracht ziehen w\u00fcrden. Ma\u00dfgeblich daf\u00fcr sei, ob der zugrundeliegende Sachverhalt schwierige Tatsachen- oder Rechtsfragen aufwirft und ob Rechtsuchende selbst \u00fcber ausreichende Rechtskenntnisse verf\u00fcgen. Keine zumutbare Selbsthilfem\u00f6glichkeit ist jedoch nach Ansicht des BVerfG die pauschale Verweisung auf die Beratungspflicht der den Bescheid erlassenden Beh\u00f6rde.<\/p>\n\n\n\n<p>Dies sei jedoch hier nicht der Fall gewesen. Der Beschwerdef\u00fchrer habe keine besonderen Rechtskenntnisse gehabt und es seien schwierige Tatsachen- und Rechtsfragen zu beantworten gewesen, insbesondere die leistungsmindernde Anrechnung des Betriebskostenguthabens \u00fcber sechs Monate. Der Beschwerdef\u00fchrer habe auch nicht an das Jobcenter als den Bescheid erlassende Beh\u00f6rde verwiesen werden d\u00fcrfen.<\/p>\n\n\n\n<p>Das BVerfG h\u00e4lt die Einsch\u00e4tzung des Amtsgerichts, das Beratungshilfebegehren sei mutwillig, f\u00fcr nicht nachvollziehbar. Denn der Beschwerdef\u00fchrer habe dargelegt, an welchen Punkten er Zweifel an der Richtigkeit der Bescheide hatte. Insbesondere habe er dabei auf die Anrechnung des Betriebskostenguthabens \u00fcber sechs Monate hingewiesen, die mit der h\u00f6chstrichterlichen Rechtsprechung tats\u00e4chlich nicht vereinbar sei.<\/p>\n\n\n\n<ul><li><a href=\"https:\/\/www.bundesverfassungsgericht.de\/SharedDocs\/Entscheidungen\/DE\/2022\/04\/rk20220404_1bvr137021.html\">BVerfG, Beschluss 1 BvR 1370\/21 v. 4.4.2022<\/a><\/li><\/ul>\n\n\n\n<p><em>Quelle: BRAK, Mitteilung vom 01.06.2022<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In einer aktuellen Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht deutlich gemacht, dass Gerichte einen Antrag auf Beratungshilfe nicht wegen Mutwilligkeit zur\u00fcckweisen und Betroffene auf die Beratung durch die Beh\u00f6rde verweisen k\u00f6nnen, gegen deren Bescheid sie sich wenden m\u00f6chten (Az. 1 BvR 1370\/21). Die grundgesetzlich verb\u00fcrgte Rechtswahrnehmungsgleichheit sei sonst verletzt. Den Hintergrund der j\u00fcngst ver\u00f6ffentlichten Entscheidung bildet eine &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/bverfg-beratungshilfe-darf-nicht-ohne-weiteres-als-mutwillig-abgelehnt-werden\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">BVerfG: Beratungshilfe darf nicht ohne weiteres als mutwillig abgelehnt werden<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1730],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/67313"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=67313"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/67313\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=67313"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=67313"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=67313"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}