{"id":67556,"date":"2022-07-01T11:35:42","date_gmt":"2022-07-01T09:35:42","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=67556"},"modified":"2022-07-01T11:35:42","modified_gmt":"2022-07-01T09:35:42","slug":"widerruf-der-fahrlehrerlaubnis-wegen-sexuell-uebergriffigen-verhaltens-rechtmaessig","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/widerruf-der-fahrlehrerlaubnis-wegen-sexuell-uebergriffigen-verhaltens-rechtmaessig\/","title":{"rendered":"Widerruf der Fahrlehrerlaubnis wegen sexuell \u00fcbergriffigen Verhaltens rechtm\u00e4\u00dfig"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Mit Urteil vom 03.06.2022 hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts durch den Einzelrichter entschieden, dass der Widerruf einer Fahrlehrerlaubnis eines G\u00f6ttinger Fahrlehrers rechtm\u00e4\u00dfig erfolgt ist (1 A 245\/19).<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die beklagte Stadt G\u00f6ttingen hatte dem Fahrlehrer die Fahrlehrerlaubnis im Jahr 2019 entzogen, nachdem sie von zwei Anzeigen ehemaliger Fahrsch\u00fclerinnen aus dem Jahre 2017 erfahren hatte. Diese warfen ihrem ehemaligen Fahrlehrer vor, im Rahmen des praktischen Unterrichts immer wieder auf ihren Oberschenkel gefasst zu haben, wobei er mit seiner Hand teilweise so nahe an die H\u00fcfte gelangt sei, dass er den Intimbereich der Fahrsch\u00fclerinnen ber\u00fchrt habe. Auch habe er ihre Hand gek\u00fcsst und unangebrachte und distanzlose Komplimente gemacht. Daneben argumentierte die Stadt, dass es bereits um das Jahr 2012 Hinweise auf \u00e4hnliches Verhalten des Kl\u00e4gers gegebenen habe. Das Verhalten des Kl\u00e4gers f\u00fchre aus Sicht der Stadt zu dessen Unzuverl\u00e4ssigkeit als Fahrlehrer, sodass ihm die Fahrlehrerlaubnis zwingend zu entziehen gewesen sei. Zwar seien die Strafverfahren gegen den Kl\u00e4ger jeweils (teils gegen Auflage) eingestellt worden, dies sei aber f\u00fcr die gefahrenabwehrrechtliche Einsch\u00e4tzung nach dem Fahrlehrergesetz unerheblich.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Kl\u00e4ger bestritt die Angaben der Zeuginnen und r\u00fcgte insbesondere, dass die Beklagte die Vorw\u00fcrfe als wahr unterstelle, obwohl die Strafverfahren eingestellt worden seien.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Nach einer umfangreichen Beweisaufnahme durch Vernehmung der zwei ehemaligen Fahrsch\u00fclerinnen des Kl\u00e4gers und einer informatorischen Befragung des Kl\u00e4gers selbst, kam das Verwaltungsgericht nun zu der \u00dcberzeugung, dass der Kl\u00e4ger die ihm vorgeworfenen sexuellen \u00dcbergriffe wie von den Zeuginnen geschildert begangen habe.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Dies f\u00fchre zwingend zur Unzuverl\u00e4ssigkeit als Fahrlehrer. Aus den Schilderungen der ehemaligen Fahrsch\u00fclerinnen ergebe sich ein in sich stimmiges Bild eines f\u00fcr den Kl\u00e4ger offenbar typischen Verhaltensmusters, wonach er in verschiedenen Situationen Verhaltensweisen offenbart habe, die geeignet gewesen seien, das sexuelle Ehrgef\u00fchl der Fahrsch\u00fclerinnen grob zu verletzen. Auch wenn es sein m\u00f6ge, dass der Kl\u00e4ger mit den Zeuginnen (jedenfalls aus seiner Sicht) einen freundschaftlichen Umgang etabliert und einzelne \u00c4u\u00dferungen und Handlungen nicht sexuell verstanden habe, so \u00e4ndere dies nichts daran, dass Ber\u00fchrungen der Oberschenkel samt des (durch die Hose bedeckten) Intimbereichs und das K\u00fcssen der Hand der Zeuginnen unter keinem denkbaren Umstand gerechtfertigt werden k\u00f6nnten. Au\u00dferdem sei es angesichts der Stellung als Ausbilder und der damit zusammenh\u00e4ngenden Autorit\u00e4ts- und Machtposition ohnehin die Aufgabe des Kl\u00e4gers gewesen, einen sexuell interessierten Eindruck stets zu vermeiden. Wer \u2013 wie der Kl\u00e4ger \u2013 das stark beengte Innere eines Fahrzeuges f\u00fcr ein v\u00f6llig distanzloses und sexuell \u00fcbergriffiges Verhalten nutze, welches von der Fahrsch\u00fclerin \u2013 und im \u00dcbrigen auch von einem objektiven Dritten \u2013 als sexueller Ann\u00e4herungsversuch verstanden werden m\u00fcsse, sei nicht mehr geeignet, die verantwortungsvolle Stellung eines Fahrlehrers auszu\u00fcben.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Gegen die Entscheidung kann der Kl\u00e4ger innerhalb eines Monats nach Zustellung beim Nds. Oberverwaltungsgericht in L\u00fcneburg einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Quelle: VG G\u00f6ttingen, Pressemitteilung vom 28.06.2022 zum Urteil 1 A 245\/19 vom 03.06.2022<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mit Urteil vom 03.06.2022 hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts durch den Einzelrichter entschieden, dass der Widerruf einer Fahrlehrerlaubnis eines G\u00f6ttinger Fahrlehrers rechtm\u00e4\u00dfig erfolgt ist (1 A 245\/19). Die beklagte Stadt G\u00f6ttingen hatte dem Fahrlehrer die Fahrlehrerlaubnis im Jahr 2019 entzogen, nachdem sie von zwei Anzeigen ehemaliger Fahrsch\u00fclerinnen aus dem Jahre 2017 erfahren hatte. 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