{"id":67588,"date":"2022-07-01T11:45:58","date_gmt":"2022-07-01T09:45:58","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=67588"},"modified":"2022-07-01T11:45:58","modified_gmt":"2022-07-01T09:45:58","slug":"verlustabzug-nach-unternehmensuebertragung-brak-nimmt-stellung-zu-vorlageverfahren","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/verlustabzug-nach-unternehmensuebertragung-brak-nimmt-stellung-zu-vorlageverfahren\/","title":{"rendered":"Verlustabzug nach Unternehmens\u00fcbertragung: BRAK nimmt Stellung zu Vorlageverfahren"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Auf Anfrage des Bundesverfassungsgerichts hat die BRAK zu einem Vorlageverfahren Stellung genommen. Darin geht es um die Unternehmenssteuerreform 2008, nach welcher ein steuerlicher Abzug von Verlusten entfiel, wenn eine Unternehmensbeteiligung innerhalb von f\u00fcnf Jahren nach ihrem Erwerb weiter\u00fcbertragen wurde.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Dem Verfahren liegt ein Vorlagebeschluss des FG Hamburg aus dem Jahr 2017 zugrunde. In dem dortigen Fall hatte eine Gesellschaft (C GmbH) eine urspr\u00fcnglich als Vorratsgesellschaft gegr\u00fcndete GmbH (A GmbH) zu 100 % im Jahr 2005 \u00fcbernommen. Ein Jahr sp\u00e4ter \u00fcbertrug sie einen Teilgesch\u00e4ftsanteil auf eine andere Gesellschaft (D AG). Ihren verbliebenen Gesch\u00e4ftsanteil \u00fcbertrug die C GmbH im Jahr 2008 auf die E AG. In der Folgezeit wurde die A GmbH auf die E AG verschmolzen. Nachdem die A GmbH zun\u00e4chst keinen aktiven Gesch\u00e4ftsbetrieb f\u00fchrte, erwirtschaftete sie in den Jahren 2006 und 2007 Verluste, die gesondert festgestellt wurden; ab 2008 erzielte sie \u00dcbersch\u00fcsse.<\/p>\n\n\n\n<p>Mit ihrer K\u00f6rperschaftsteuererkl\u00e4rung f\u00fcr das Jahr 2008 hatte die A die Ber\u00fccksichtigung des festgestellten Verlustvortrages begehrt. Das Finanzamt lehnte dies unter Hinweis auf die sch\u00e4dliche Anteilsver\u00e4u\u00dferung i. S. v. \u00a7 8c S. 2 KStG a. F. (in der Fassung des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008) ab und setzte die K\u00f6rperschaftsteuer fest; zugleich setzte es den Verlustvortrag f\u00fcr 2008 auf Null fest. Der Einspruch gegen diesen Verlustfeststellungsbescheid blieb erfolglos.<\/p>\n\n\n\n<p>Hiergegen wandte sich die A mit ihrer Klage. Das Verfahren ruhte zun\u00e4chst mit Blick auf ein beim BFH anh\u00e4ngiges Verfahren zu \u00a7 8c KStG a.F. (I R 14\/11). Das Finanzamt erlie\u00df sodann wegen des in dieser Sache ergangenen Urteils des BFH \u00c4nderungsbescheide. Das Verfahren wurde danach wegen der noch streitigen Frage der Verfassungsm\u00e4\u00dfigkeit von \u00a7 8c S. 2 KStG a. F. wieder aufgenommen. Das FG Hamburg h\u00e4lt \u00a7 8c S. 2 KStG a. F. f\u00fcr verfassungswidrig, weil bei der unmittelbaren \u00dcbertragung innerhalb von f\u00fcnf Jahren von mehr als 50 % Prozent (im Streitfall 80 %) des gezeichneten Kapitals an einer K\u00f6rperschaft an einen Erwerber die bis zum Erwerb nicht genutzten Verluste nicht mehr abziehbar sind.<\/p>\n\n\n\n<p>Die BRAK schlie\u00dft sich der Auffassung des Finanzgerichts Hamburg an, wonach die Verlustabzugsbeschr\u00e4nkung des \u00a7 8c S. 2 KStG a. F. gegen das Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsf\u00e4higkeit gem. Art. 3 I GG verst\u00f6\u00dft. Zudem sieht sie auch einen verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigten Eingriff in die Eigentumsfreiheit (Art. 14 I GG). Nach Ansicht der BRAK ist es eine Ungleichbehandlung wesentlich gleicher Sachverhalte, wenn die Verluste einer Kapitalgesellschaft aufgrund eines Anteilswechsels von mehr als 50 % innerhalb von f\u00fcnf Jahren untergehen, dagegen aber bei einer Kapitalgesellschaft ohne Anteilswechsel in den Folgejahren durch Verrechnung mit Gewinnen steuermindernd genutzt werden k\u00f6nnen. Mit dieser und weiteren verfassungsrechtlichen Fragen setzt die BRAK sich in ihrer Stellungnahme im Detail auseinander.<\/p>\n\n\n\n<ul><li><a href=\"https:\/\/www.brak.de\/fileadmin\/05_zur_rechtspolitik\/stellungnahmen-pdf\/stellungnahmen-deutschland\/2022\/stellungnahme-der-brak-2022-26.pdf\">Stellungnahme 26\/2022<\/a><\/li><li><a href=\"https:\/\/www.landesrecht-hamburg.de\/bsha\/document\/STRE201770811\">FG Hamburg, Vorlagebeschluss 2 K 245\/17 v. 29.08.2017<\/a><\/li><\/ul>\n\n\n\n<p><em>Quelle: BRAK, Mitteilung vom 29.06.2022<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Auf Anfrage des Bundesverfassungsgerichts hat die BRAK zu einem Vorlageverfahren Stellung genommen. Darin geht es um die Unternehmenssteuerreform 2008, nach welcher ein steuerlicher Abzug von Verlusten entfiel, wenn eine Unternehmensbeteiligung innerhalb von f\u00fcnf Jahren nach ihrem Erwerb weiter\u00fcbertragen wurde. Dem Verfahren liegt ein Vorlagebeschluss des FG Hamburg aus dem Jahr 2017 zugrunde. In dem dortigen &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/verlustabzug-nach-unternehmensuebertragung-brak-nimmt-stellung-zu-vorlageverfahren\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Verlustabzug nach Unternehmens\u00fcbertragung: BRAK nimmt Stellung zu Vorlageverfahren<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1730],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/67588"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=67588"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/67588\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=67588"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=67588"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=67588"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}