{"id":67664,"date":"2022-07-06T11:19:10","date_gmt":"2022-07-06T09:19:10","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=67664"},"modified":"2022-07-06T11:19:10","modified_gmt":"2022-07-06T09:19:10","slug":"vorlaeufige-einigung-ueber-eu-richtlinie-zur-nachhaltigkeitsberichterstattung-von-unternehmen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/vorlaeufige-einigung-ueber-eu-richtlinie-zur-nachhaltigkeitsberichterstattung-von-unternehmen\/","title":{"rendered":"Vorl\u00e4ufige Einigung \u00fcber EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>EU-Rat und EU-Parlament haben eine vorl\u00e4ufige Einigung \u00fcber die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung erzielt. Damit r\u00fccken Nachhaltigkeitsfragen verst\u00e4rkt in den Fokus der beratenden und pr\u00fcfenden Berufe.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Es ist gewiss nicht immer leicht in den Medien Aufmerksamkeit zu erhaschen und manch einer schie\u00dft dabei \u00fcber das Ziel der eigentlichen Botschaft hinaus. So etwa Frankreichs Wirtschaftsminister Bruno Le Maire, der nach der vorl\u00e4ufigen Einigung zur EU-Richtlinie \u00fcber Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen vollmundig erkl\u00e4rte, dass Greenwashing von nun an Geschichte sei (\u201eGreenwashing, c\u2019est termin\u00e9\u201c).<\/p>\n\n\n\n<p>Als Greenwashing gilt jedoch jede PR-Kampagne, einschlie\u00dflich des Marketings, die Unternehmen ein verantwortungsvolles und umweltfreundliches Image verleihen sollen. Da stellen nichtfinanzielle Informationspflichten von Unternehmen einen vergleichsweise kleinen Bereich des Greenwashings dar.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Ziel der neuen EU-Richtlinie ist auch nicht das Greenwashing an sich zu beenden oder Unternehmen unmittelbar nachhaltiger zu machen. Das Ziel ist vielmehr ein besserer Anlegerschutz durch bessere Unternehmensinformationen im nichtfinanziellen Bereich.<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"anwendungsbereich\">Anwendungsbereich<\/h2>\n\n\n\n<p>Mit der neuen EU-Richtlinie werden gro\u00dfe und an geregelten M\u00e4rkten notierte Unternehmen k\u00fcnftig verpflichtet, eben jene Informationen zu Nachhaltigkeitsfragen wie Umweltrechten, sozialen Rechten, Menschenrechten und Governance-Faktoren zu ver\u00f6ffentlichen.<\/p>\n\n\n\n<p>Vom Anwendungsbereich sind zudem nichteurop\u00e4ische Unternehmen umfasst, soweit diese den Schwellenwert von 150 Millionen Euro Nettoumsatz erreichen und mindestens eine Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung in der EU haben.<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"pr%c3%bcfer\">Pr\u00fcfer<\/h2>\n\n\n\n<p>Die Nachhaltigkeitspr\u00fcfungen werden von Abschlusspr\u00fcfern durchgef\u00fchrt. Nach der jetzigen Vereinbarung wurde die Streitfrage, ob ein Abschlusspr\u00fcfer neben den finanziellen Pr\u00fcfungen auch zeitgleich die Nachhaltigkeitspr\u00fcfung f\u00fcr ein Unternehmen ausf\u00fchren darf, den Mitgliedstaaten \u00fcberlassen. Diese m\u00fcssen die EU-Richtlinie nun innerhalb von 18 Monaten nach Ver\u00f6ffentlichung im Amtsblatt der EU umsetzen.<\/p>\n\n\n\n<p>Dabei bleibt es auch im Ermessen der Mitgliedstaaten, ob sie den Beruf des unabh\u00e4ngigen Dienstleisters f\u00fcr Nachhaltigkeitspr\u00fcfungen, also eines Abschlusspr\u00fcfers, der ausschlie\u00dflich Nachhaltigkeitspr\u00fcfungen durchf\u00fchrt, zulassen wollen.<\/p>\n\n\n\n<p>W\u00e4hrend der Verhandlungen hat die EU-Kommission zudem angek\u00fcndigt, die Qualit\u00e4t der Pr\u00fcfungen weiter steigern zu wollen und zugleich einen offeneren und diversifizierten Pr\u00fcfungsmarkt zu schaffen.<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"kmu\">KMU<\/h2>\n\n\n\n<p>F\u00fcr kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bleibt die Anwendung von erleichterten KMU-Standards der Nachhaltigkeitspr\u00fcfung grunds\u00e4tzlich freiwillig. Die Mitgliedstaaten sollen bei der Umsetzung der EU-Richtlinie zudem Ma\u00dfnahmen erw\u00e4gen, die KMU im Falle einer Einf\u00fchrung unterst\u00fctzen sollen.<\/p>\n\n\n\n<p>Allerdings werden KMU in der Wertsch\u00f6pfungskette dazu verpflichtet, Gro\u00dfunternehmen die entsprechenden Informationen f\u00fcr deren Nachhaltigkeitspr\u00fcfung zur Verf\u00fcgung zu stellen. Daher kommen auf KMU in der Wertsch\u00f6pfungskette k\u00fcnftig erhebliche Informationspflichten zu. Zur Absenkung des b\u00fcrokratischen Aufwands sollen die Standards in Wertsch\u00f6pfungsketten nach der jetzigen Vereinbarung zumindest im Verh\u00e4ltnis zur Komplexit\u00e4t der Leistung und den Kapazit\u00e4ten des jeweiligen Unternehmens stehen. Dabei soll insbesondere auf KMU R\u00fccksicht genommen werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Zudem erhalten Gro\u00dfunternehmen im Anwendungsbereich eine dreij\u00e4hrige \u00dcbergangsfrist, in der sie, im Falle von L\u00fccken in der Wertsch\u00f6pfungskette, erkl\u00e4ren k\u00f6nnen, welche Anstrengungen sie unternommen haben, um diese L\u00fccken zu schlie\u00dfen.<\/p>\n\n\n\n<p>Neu in den Pr\u00fcfungsbereich aufgenommen werden zudem die Beziehungen zu Kunden und Lieferanten einschlie\u00dflich des Zahlungsverzugs gegen\u00fcber KMU. Dadurch soll der Zahlungsverzug weiter einged\u00e4mmt werden.<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"zeitlicher-geltungsbereich\">Zeitlicher Geltungsbereich<\/h2>\n\n\n\n<p>Die Anwendung der EU-Richtlinie wurde im Wege der Verhandlungen zeitlich nach hinten verschoben.<\/p>\n\n\n\n<p>Ab dem 01.01.2024 gelten sie f\u00fcr alle Unternehmen, die bereits heute Angaben nichtfinanzieller Informationen leisten m\u00fcssen (Unternehmen von \u00f6ffentlichem Interesse).<\/p>\n\n\n\n<p>Ab dem 01.01.2025 gelten die Reglungen dann f\u00fcr Gro\u00dfunternehmen, die bisher nicht in den Anwendungsbereich der EU-Richtlinie \u00fcber die Angabe nichtfinanzieller Informationen fallen.<\/p>\n\n\n\n<p>Ab dem 01.01.2026 gelten die Regelungen schlie\u00dflich f\u00fcr b\u00f6rsennotierte KMU, kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen.<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"n%c3%a4chste-schritte\">N\u00e4chste Schritte<\/h2>\n\n\n\n<p>Die bisherige vorl\u00e4ufige Einigung muss noch vom EU-Rat und vom EU-Parlament gebilligt werden. Die Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Ver\u00f6ffentlichung im Amtsblatt der Europ\u00e4ischen Union in Kraft.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Parlamentarische Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer der CDU\/CSU Gruppe im EU-Parlament, MdEP Markus Pieper, bezeichnete die vorl\u00e4ufige Einigung \u00fcber die EU-Richtlinie auf Twitter als b\u00fcrokratische Auflage ohne Mehrwert. Die Einigung w\u00e4re im EU-Parlament deshalb noch nicht durch. Allgemeinhin gilt ein Scheitern im EU-Parlament allerdings als unwahrscheinlich.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Quelle: DStV, Mitteilung vom 04.07.2022<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>EU-Rat und EU-Parlament haben eine vorl\u00e4ufige Einigung \u00fcber die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung erzielt. Damit r\u00fccken Nachhaltigkeitsfragen verst\u00e4rkt in den Fokus der beratenden und pr\u00fcfenden Berufe. 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