{"id":67705,"date":"2022-07-07T17:47:22","date_gmt":"2022-07-07T15:47:22","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=67705"},"modified":"2022-07-07T17:47:22","modified_gmt":"2022-07-07T15:47:22","slug":"fuer-kurzzeitvermietungen-geltende-steuerregelung-mit-der-immobilienvermittlern-pflichten-auferlegt-werden-der-freie-dienstleistungsverkehr-steht-weder-der-pflicht-zur-erhebung-und-uebermittlung-von","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/fuer-kurzzeitvermietungen-geltende-steuerregelung-mit-der-immobilienvermittlern-pflichten-auferlegt-werden-der-freie-dienstleistungsverkehr-steht-weder-der-pflicht-zur-erhebung-und-uebermittlung-von\/","title":{"rendered":"F\u00fcr Kurzzeitvermietungen geltende Steuerregelung, mit der Immobilienvermittlern Pflichten auferlegt werden: Der freie Dienstleistungsverkehr steht weder der Pflicht zur Erhebung und \u00dcbermittlung von Informationen noch der Pflicht zur Einbehaltung von Steuern entgegen"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em><strong>Die Pflicht, einen steuerlichen Vertreter zu benennen, stellt hingegen eine unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfige Beschr\u00e4nkung des freien Dienstleistungsverkehrs dar.<\/strong><\/em><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Airbnb ist ein weltweit agierender Konzern, der im Internet das gleichnamige Immobilienvermittlungsportal betreibt. Dieses bietet die M\u00f6glichkeit, Vermieter, die \u00fcber Unterk\u00fcnfte verf\u00fcgen, mit an Unterk\u00fcnften interessierten Personen in Verbindung zu bringen. Insoweit erhebt Airbnb gegen\u00fcber dem Kunden vor dem Beginn der Vermietung die f\u00fcr die Bereitstellung der Unterkunft f\u00e4llige Zahlung und leitet sie anschlie\u00dfend an den Vermieter weiter, falls seitens des Mieters keine Beanstandung erfolgt ist.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Mit einem italienischen Gesetz von 2017 wurde eine neue Steuerregelung f\u00fcr die nicht gewerbliche Kurzzeitvermietung von Immobilien eingef\u00fchrt. Diese Regelung betrifft Airbnb als Betreiber eines Immobilienvermittlungsportals und gilt f\u00fcr Vertr\u00e4ge \u00fcber die nicht gewerbliche Vermietung von Wohnimmobilien durch nat\u00fcrliche Personen f\u00fcr die Dauer von h\u00f6chstens 30 Tagen, gleich ob diese Vertr\u00e4ge direkt mit den Mietern oder indirekt \u00fcber Immobilienvermittler oder Betreiber von Internetportalen geschlossen werden. Seit dem 1. Juni 2017 unterliegen die Eink\u00fcnfte aus solchen Mietvertr\u00e4gen einer Abgeltungssteuer in H\u00f6he von 21 %, und die Mietvertragsdaten m\u00fcssen der Steuerverwaltung \u00fcbermittelt werden. Wenn sie die Miete einnehmen, m\u00fcssen die Immobilienvermittler bzw. Internetportalbetreiber als f\u00fcr die Steuererhebung zust\u00e4ndige Personen 21 % vom Mietzins einbehalten und diesen Betrag an den Fiskus abf\u00fchren. Nicht gebietsans\u00e4ssige Personen, die als nicht dauerhaft in Italien niedergelassen angesehen werden, m\u00fcssen als f\u00fcr die Steuer verantwortliche Person einen steuerlichen Vertreter benennen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Airbnb Ireland UC und die Airbnb Payments UK Ltd, die zum Airbnb-Konzern geh\u00f6ren, erhoben eine Anfechtungsklage gegen die Entscheidung des Leiters der Steuerbeh\u00f6rde, mit der die neue Steuerregelung umgesetzt wurde. Der mit dem Rechtsmittel von Airbnb befasste Consiglio di Stato (Staatsrat, Italien) hat den Gerichtshof ersucht, mehrere unionsrechtliche Vorschriften im Hinblick auf die Pflichten auszulegen, die das nationale Gesetz den Vermittlern von kurzzeitigen Immobilienvermietungen auferlegt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">In seinen Schlussantr\u00e4gen vom 07.07.2022 f\u00fchrt Generalanwalt Maciej Szpunar zun\u00e4chst aus, dass die Pflicht, Informationen zu erheben und den Steuerbeh\u00f6rden zu \u00fcbermitteln, sowie die Pflichten, Steuern einzubehalten und einen steuerlichen Vertreter zu benennen, keine technischen Vorschriften im Sinne der Richtlinie 2015\/1535<sup>1<\/sup> darstellten. Daher sei Italien nicht verpflichtet gewesen, die Kommission vorab \u00fcber diese Pflichten zu informieren, um zu vermeiden, dass sie gegen\u00fcber Einzelpersonen nicht geltend gemacht werden k\u00f6nnten. Die unterlassene Anmeldung des italienischen Gesetzes bei der Kommission und die etwaige Unanwendbarkeit der italienischen Vorschriften auf Airbnb seien n\u00e4mlich vor dem nationalen Gericht thematisiert worden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Unter Verweis auf das Urteil Airbnb Ireland<sup>2<\/sup> f\u00fchrt der Generalanwalt sodann aus, dass Art. 56 AEUV<sup>3<\/sup>, der den freien Dienstleistungsverkehr betreffe, weder der Pflicht zur Erhebung und \u00dcbermittlung von Informationen noch der Pflicht zur Einbehaltung von Steuern entgegenstehe. Auch wenn die Einbehaltung von Steuern eine deutlich gr\u00f6\u00dfere Belastung darstelle als eine schlichte Informationspflicht, handle es sich dabei nicht um eine indirekte Diskriminierung von Erbringern grenz\u00fcberschreitender Dienstleistungen, wie Airbnb mit der Begr\u00fcndung geltend mache, dass nahezu alle auf dem italienischen Markt aktiven Plattformen in anderen Mitgliedstaaten ans\u00e4ssig seien.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Es sei durchaus nachvollziehbar, dass Vermittler, die in die Entrichtung der Miete involviert seien, zur Steuereinbehaltung verpflichtet w\u00fcrden, da die T\u00e4tigkeit einer erheblichen Zahl nat\u00fcrlicher Personen, die nicht den f\u00fcr Gewerbetreibenden geltenden Pflichten unterl\u00e4gen, in steuerlicher Hinsicht naturgem\u00e4\u00df schwer zu kontrollieren sei. Zudem betreffe die fragliche Steuerregelung nicht etwa die Besteuerung der Dienstleistungen von Airbnb, sondern die Erhebung von Steuern auf die diesen Dienstleistungen zugrunde liegende Vermietung von Immobilien, die sich auf italienischem Hoheitsgebiet bef\u00e4nden. Daher falle diese Regelung unzweifelhaft in den Bereich der steuerlichen Zust\u00e4ndigkeit der italienischen Regierung.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Was die Pflicht zur Benennung eines steuerlichen Vertreters anbelange, sei hingegen daran zu erinnern, dass der Gerichtshof bereits im Urteil Kommission\/Spanien<sup>4<\/sup> entschieden habe, dass eine Pflicht zur Benennung eines steuerlichen Vertreters, die das spanische Recht den Erbringern grenz\u00fcberschreitender Dienstleistungen gerade zum Zweck der \u00dcbermittlung von Informationen und der Einbehaltung von Steuern auferlegt habe, eine unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfige Beschr\u00e4nkung des freien Dienstleistungsverkehrs darstelle und daher gegen Art. 56 AEUV versto\u00dfe. Daraus folge, dass auch die im italienischen Recht vorgesehene Pflicht zur Benennung eines steuerlichen Vertreters gegen Art. 56 AEUV versto\u00dfe.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Zuletzt grenzt der Generalanwalt den Rahmen des ma\u00dfgeblichen Unionsrechts ein. Seiner Auffassung nach sind alle oben genannten Pflichten, da sie in den Bereich des Steuerrechts fallen, vom Anwendungsbereich der Richtlinie 2000\/31 (die die Dienste der Informationsgesellschaft betrifft) und der Richtlinie 2006\/123 (\u00fcber Dienstleistungen im Binnenmarkt) ausgenommen. Daraus folge, dass die nationale Regelung, die diese Pflichten auferlege, ebenfalls vom Anwendungsbereich dieser Richtlinien ausgenommen sei.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"fu%c3%9fnoten\">Fu\u00dfnoten<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><sup>1<\/sup> Richtlinie (EU) 2015\/1535 des Europ\u00e4ischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 \u00fcber ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der<br \/>technischen Vorschriften und der Vorschriften f\u00fcr die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. 2015, L 241, S. 1).<br \/><sup>2<\/sup> Urteil vom 27. April 2022, Airbnb Ireland, C-674\/20 (vgl. Pressemitteilung Nr. 66\/22).<br \/><sup>3<\/sup> \u201eDie Beschr\u00e4nkungen des freien Dienstleistungsverkehrs innerhalb der Union f\u00fcr Angeh\u00f6rige der Mitgliedstaaten, die in einem anderen Mitgliedstaat als demjenigen des Leistungsempf\u00e4ngers ans\u00e4ssig sind, sind nach Ma\u00dfgabe der folgenden Bestimmungen verboten. Das Europ\u00e4ische Parlament und der Rat k\u00f6nnen gem\u00e4\u00df dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren beschlie\u00dfen, dass dieses Kapitel auch auf Erbringer von Dienstleistungen Anwendung findet, welche die Staatsangeh\u00f6rigkeit eines dritten Landes besitzen und innerhalb der Union ans\u00e4ssig sind.\u201c<br \/><sup>4<\/sup> Urteil vom 11. Dezember 2014, Kommission\/Spanien, C\u2011678\/11.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Quelle: EuGH, Pressemitteilung vom 07.07.2022 zum Schlussantrag C-83\/21 vom 07.07.2022<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Pflicht, einen steuerlichen Vertreter zu benennen, stellt hingegen eine unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfige Beschr\u00e4nkung des freien Dienstleistungsverkehrs dar. Airbnb ist ein weltweit agierender Konzern, der im Internet das gleichnamige Immobilienvermittlungsportal betreibt. Dieses bietet die M\u00f6glichkeit, Vermieter, die \u00fcber Unterk\u00fcnfte verf\u00fcgen, mit an Unterk\u00fcnften interessierten Personen in Verbindung zu bringen. 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