{"id":67808,"date":"2022-07-15T11:40:15","date_gmt":"2022-07-15T09:40:15","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=67808"},"modified":"2022-07-15T11:40:15","modified_gmt":"2022-07-15T09:40:15","slug":"vw-abschaltsoftware-kann-aufloesung-des-fahrzeug-kaufvertrags-rechtfertigen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/vw-abschaltsoftware-kann-aufloesung-des-fahrzeug-kaufvertrags-rechtfertigen\/","title":{"rendered":"VW-Abschaltsoftware kann Aufl\u00f6sung des Fahrzeug-Kaufvertrags rechtfertigen"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Eine Software f\u00fcr Dieselfahrzeuge, die die Wirkung des Emissionskontrollsystems bei \u00fcblichen Temperaturen und w\u00e4hrend des \u00fcberwiegenden Teils des Jahres verringert, stellt eine unzul\u00e4ssige Abschalteinrichtung dar.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Da eine solche Vertragswidrigkeit des Fahrzeugs nicht geringf\u00fcgig ist, ist die Aufl\u00f6sung des Vertrags \u00fcber den Fahrzeugkauf nicht grunds\u00e4tzlich ausgeschlossen<\/em>.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">K\u00e4ufer von Fahrzeugen der Marke Volkswagen mit einer Software, durch die die Abgasr\u00fcckf\u00fchrung des Fahrzeugs nach Ma\u00dfgabe insbesondere der ermittelten Temperatur verringert wird, klagen vor \u00f6sterreichischen Gerichten auf Aufhebung ihrer zwischen 2011 und 2013 geschlossenen Kaufvertr\u00e4ge.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Nach den Angaben dieser Gerichte gew\u00e4hrleistet diese Software die Einhaltung der auf Unionsebene festgelegten Grenzwerte f\u00fcr Stickstoffoxid(NOx)-Emissionen nur, wenn die Au\u00dfentemperatur zwischen 15 und 33 Grad Celsius liegt (im Folgenden: Thermofenster). Au\u00dferhalb dieses Fensters wird die Abgasr\u00fcckf\u00fchrungsquote linear auf 0 gesenkt, was zu einer \u00dcberschreitung der Grenzwerte f\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Dieses Thermofenster resultiert aus einem Update der Software der fraglichen Fahrzeuge, das von Volkswagen zum Austausch einer unionsrechtswidrigen Software vorgenommen wurde. Das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt hatte eine Genehmigung f\u00fcr dieses Update erteilt, nachdem es zum Ergebnis gekommen war, dass dieses keine unzul\u00e4ssige Abschalteinrichtung enthalte.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der \u00f6sterreichische Oberste Gerichtshof, das Landesgericht Eisenstadt und das Landesgericht Klagenfurt haben dem Gerichtshof mehrere Fragen zur Zul\u00e4ssigkeit eines solchen Thermofensters und zu etwaigen Anspr\u00fcchen der Kl\u00e4ger vorgelegt, soweit es sich nach der europ\u00e4ischen Regelung, die zu dem f\u00fcr die Sachverhalte ma\u00dfgeblichen Zeitpunkt galt, um Verbraucher handelt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Mit seinen Urteilen entscheidet der Gerichtshof, dass eine Einrichtung, die die Einhaltung der Grenzwerte f\u00fcr Stickstoffoxidemissionen nur innerhalb des Thermofensters gew\u00e4hrleistet, eine nach Art. 5 Abs. 2 der Verordnung Nr. 715\/2007 grunds\u00e4tzlich unzul\u00e4ssige Abschalteinrichtung darstellt<sup>1<\/sup>.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Gerichtshof weist insoweit zum einen darauf hin, dass Umgebungstemperaturen von weniger als 15 Grad Celsius im Unionsgebiet \u00fcblich sind. Zum anderen sind die auf Unionsebene festgelegten Emissionsgrenzwerte auch dann einzuhalten, wenn die Temperaturen deutlich unter 15 Grad Celsius liegen. Daher schr\u00e4nkt eine Software wie die in Rede stehende die Wirkung des Emissionskontrollsystems bei normalen Nutzungsbedingungen ein.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der alleinige Umstand, dass diese Einrichtung zur Schonung von Anbauteilen wie Abgasr\u00fcckf\u00fchrventil, AGR-K\u00fchler und Dieselpartikelfilter beitr\u00e4gt, die vom Motor getrennt sind, macht sie deshalb noch nicht zul\u00e4ssig.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Anders k\u00f6nnten die Dinge stehen, wenn nachgewiesen w\u00e4re, dass diese Einrichtung ausschlie\u00dflich notwendig ist, um die durch eine Fehlfunktion eines dieser Bauteile verursachten unmittelbaren Risiken f\u00fcr den Motor in Form von Besch\u00e4digung oder Unfall zu vermeiden, Risiken, die so schwer wiegen, dass sie eine konkrete Gefahr beim Betrieb des mit dieser Einrichtung ausgestatteten Fahrzeugs darstellen. Eine solche Abschalteinrichtung ist nur dann \u201enotwendig\u201c, wenn zum Zeitpunkt der EG-Typgenehmigung dieser Einrichtung oder des mit ihr ausgestatteten Fahrzeugs keine andere technische L\u00f6sung solche Risiken abwenden kann. Es ist Sache der vorlegenden Gerichte zu pr\u00fcfen, ob dies auf die Abschalteinrichtung, mit der die fraglichen Fahrzeuge ausgestattet sind, zutrifft. Der Gerichtshof weist jedoch in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Ausstattung mit einer Abschalteinrichtung nicht allein deswegen notwendig sein kann, um den Motor vor Verschmutzung und Verschlei\u00df zu sch\u00fctzen<sup>2<\/sup>.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Selbst wenn die oben beschriebene Notwendigkeit best\u00fcnde, ist eine Abschalteinrichtung, wenn sie unter normalen Betriebsbedingungen den \u00fcberwiegenden Teil des Jahres funktionieren m\u00fcsste, jedenfalls unzul\u00e4ssig. Lie\u00dfe man n\u00e4mlich eine solche Einrichtung zu, k\u00f6nnte das dazu f\u00fchren, dass diese Ausnahme \u00f6fter anwendbar w\u00e4re als das Verbot, und br\u00e4chte somit eine unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfige Beeintr\u00e4chtigung des Grundsatzes der Begrenzung der Stickstoffoxidemissionen von Fahrzeugen mit sich.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Gerichtshof stellt im \u00dcbrigen klar, dass der Umstand, dass eine Abschalteinrichtung nach der Inbetriebnahme eines Fahrzeugs eingebaut wurde, f\u00fcr die Beurteilung der Frage, ob die Verwendung dieser Einrichtung unzul\u00e4ssig ist, unerheblich ist.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">In Bezug auf die Anspr\u00fcche der Verbraucher bei Vertragswidrigkeit des gekauften Verbrauchsgutes sah die europ\u00e4ische Regelung, die zu dem f\u00fcr die Sachverhalte ma\u00dfgeblichen Zeitpunkt galt, n\u00e4mlich die Richtlinie 1999\/44<sup>3<\/sup>, vor, dass der Verbraucher vom Verk\u00e4ufer die Nachbesserung des Verbrauchsgutes oder eine Ersatzlieferung verlangen kann, sofern dies nicht unm\u00f6glich oder unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig ist. Nur wenn der Verbraucher weder auf die Nachbesserung noch auf die Ersatzlieferung einen Anspruch hat oder wenn der Verk\u00e4ufer keine dieser Abhilfema\u00dfnahmen binnen einer angemessenen Frist oder ohne erhebliche Unannehmlichkeiten f\u00fcr den Verbraucher durchgef\u00fchrt hat, kann der Verbraucher eine angemessene Preisminderung oder eine Vertragsaufl\u00f6sung verlangen. Die Vertragsaufl\u00f6sung ist jedoch ausgeschlossen, wenn die Vertragswidrigkeit des Verbrauchsgutes geringf\u00fcgig ist.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Gerichtshof stellt insoweit fest, dass ein Fahrzeug nicht die Qualit\u00e4t aufweist, die bei G\u00fctern der gleichen Art \u00fcblich ist und die der Verbraucher vern\u00fcnftigerweise erwarten kann, und somit vertragswidrig ist, wenn dieses Fahrzeug, obwohl es \u00fcber eine g\u00fcltige EG-Typgenehmigung verf\u00fcgt und daher im Stra\u00dfenverkehr verwendet werden kann, mit einer verbotenen Abschalteinrichtung ausgestattet ist.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Zudem kann eine solche Vertragswidrigkeit nicht als \u201egeringf\u00fcgig\u201c eingestuft werden, selbst wenn dieser Verbraucher \u2013 falls er von der Existenz und dem Betrieb dieser Einrichtung Kenntnis gehabt h\u00e4tte \u2013 dieses Fahrzeug dennoch gekauft h\u00e4tte. Folglich ist die Vertragsaufl\u00f6sung nicht grunds\u00e4tzlich ausgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"fu%c3%9fnoten\">Fu\u00dfnoten<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><sup>1<\/sup> Verordnung (EG) Nr. 715\/2007 des Europ\u00e4ischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2007 \u00fcber die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 5 und Euro 6) und \u00fcber den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen f\u00fcr Fahrzeuge (ABl. 2007, L 171, S. 1).<br \/><sup>2<\/sup> Vgl. Insoweit das Urteil des Gerichtshofs vom 17. Dezember 2020, CLCV u. a. (Abschalteinrichtung f\u00fcr Dieselmotoren), C-693\/18 (vgl. PM Nr. 170\/20).<br \/><sup>3<\/sup> Richtlinie 1999\/44\/EG des Europ\u00e4ischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsg\u00fcterkaufs und der Garantien f\u00fcr Verbrauchsg\u00fcter (ABl. 1999, L 171, S. 12).<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Quelle: EuGH, Pressemitteilung vom 14.07.2022 zu den Urteilen C-128\/20, C-134\/20 und C-145\/20 vom 14.07.2022<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Eine Software f\u00fcr Dieselfahrzeuge, die die Wirkung des Emissionskontrollsystems bei \u00fcblichen Temperaturen und w\u00e4hrend des \u00fcberwiegenden Teils des Jahres verringert, stellt eine unzul\u00e4ssige Abschalteinrichtung dar. Da eine solche Vertragswidrigkeit des Fahrzeugs nicht geringf\u00fcgig ist, ist die Aufl\u00f6sung des Vertrags \u00fcber den Fahrzeugkauf nicht grunds\u00e4tzlich ausgeschlossen. 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