{"id":67970,"date":"2022-08-08T11:42:35","date_gmt":"2022-08-08T09:42:35","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=67970"},"modified":"2026-07-10T11:57:05","modified_gmt":"2026-07-10T09:57:05","slug":"daten-fuer-die-neue-grundsteuer-mehr-zeit-einraeumen-und-vereinfachen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/daten-fuer-die-neue-grundsteuer-mehr-zeit-einraeumen-und-vereinfachen\/","title":{"rendered":"Daten f\u00fcr die neue Grundsteuer \u2013 mehr Zeit einr\u00e4umen und vereinfachen"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Unternehmen mangelt es derzeit wahrlich nicht an Herausforderungen \u2013 und dann trudelt auch noch Post vom Finanzamt ein: Die Umsetzung der 2019 beschlossenen Reform der Grundsteuer steht an. Insgesamt m\u00fcssen rund 36 Millionen Grundst\u00fccke (und oft auch darauf stehende Geb\u00e4ude) neu bewertet werden.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das bringt vielen Betrieben in Deutschland aktuell erhebliche Zusatzbelastungen. Ausl\u00f6ser der laufenden Neuregelung ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom April 2018. Damals hatten die Verfassungsrichter die bisherige Praxis der Grundsteuererhebung nach den sog. Einheitsbewertungen als grundgesetzwidrig verworfen und dem Staat eine Frist gesetzt: Bis Ende 2024 soll eine verfassungskonforme Neuregelung umgesetzt sein, ab 2025 soll sie angewendet werden. Die IHK-Organisation hatte sich seinerzeit f\u00fcr eine b\u00fcrokratiearme Umsetzung in Form eines einfachen Fl\u00e4chenmodells stark gemacht, das jedoch nur in Bayern konsequent angewendet wird. Auch Niedersachsen, Hessen und Hamburg bieten ihren Steuerpflichtigen vergleichsweise einfache L\u00f6sungen. Baden-W\u00fcrttemberg hat sich f\u00fcr ein Modell entschieden, das allein auf Bodenrichtwerte setzt. Dieser Ansatz ist zwar vermeintlich einfach, k\u00f6nnte aber wegen der hohen rechtlichen Unsicherheit in Bezug auf die Eignung der Bodenrichtwerte f\u00fcr steuerliche Zwecke streitanf\u00e4llig sein. Die anderen L\u00e4nder haben sich f\u00fcr das sog. Bundesmodell entschieden, das deutlich mehr Angaben der Steuerpflichtigen ben\u00f6tigt.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"hindernisse-bei-der-datenerhebung\">Hindernisse bei der Datenerhebung<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Unabh\u00e4ngig vom Modell gilt bundesweit: Unternehmen, B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger k\u00f6nnen seit Anfang Juli die erforderlichen Daten an ihr Finanzamt melden. Zeit daf\u00fcr haben sie bis Ende Oktober. Die Beh\u00f6rden berechnen dann bis Ende 2024 die neue Grundsteuer, die ab dem Jahr 2025 f\u00e4llig wird. Die Steuerpflichtigen \u00fcbermitteln die Daten online \u00fcber das Internetportal Elster an ihr Finanzamt. Das Portal hielt jedoch anfangs der hohen Zahl von Nutzern nicht stand und war zeitweise aufgrund von Wartungsarbeiten nicht mehr erreichbar. Auch wenn die Finanzverwaltung dies bedauert hat; \u00fcberraschend sind diese Probleme keineswegs.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"mehr-zeit-f%c3%bcr-die-umsetzung\">Mehr Zeit f\u00fcr die Umsetzung<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Gesetzgeber bei der Neukonzeption der Grundsteuer einen gro\u00dfen Gestaltungsspielraum zugestanden, ohne ein bestimmtes Modell vorzugeben. Dabei steht fest: Gerade in der sehr kurzen Frist f\u00fcr die Datenlieferung \u2013 gerade mal vier Monate \u2013 funktioniert das einfache, wertunabh\u00e4ngige Modell f\u00fcr die Unternehmen sehr viel schneller und besser. Das vom damaligen Bundesfinanzminister Olaf Scholz bevorzugte Bundesmodell hingegen erfordert die aufwendige Erhebung einer Vielzahl von Daten speziell zu den Geb\u00e4uden, etwa deren Bruttogrundfl\u00e4che \u2013 obwohl in vielen F\u00e4llen eher deren Nutzfl\u00e4che bekannt ist.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"l%c3%b6sungen-zur-entlastung-aller-beteiligten\">L\u00f6sungen zur Entlastung aller Beteiligten<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Als Bund und L\u00e4nder 2019 die Beschl\u00fcsse zur Grundsteuer fassten, war nicht absehbar, in welchem Ausma\u00df Unternehmen, Steuerberaterinnen und Steuerberater sowie Verwaltungen in den Jahren 2020 bis 2022 durch die Corona-Pandemie und den Krieg in der Ukraine belastet sein w\u00fcrden. Jetzt sollen sie auch noch in relativ kurzer Zeit zum Teil umfangreiche und zumindest in den Betrieben bislang nicht erhobene Daten liefern.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der DIHK sieht drei M\u00f6glichkeiten, das vorliegende Problem zu entsch\u00e4rfen: Erstens w\u00e4re es m\u00f6glich, die Frist pragmatisch um sechs Monate bis Ende April 2023 zu verl\u00e4ngern. F\u00fcr die Umsetzung der Neuregelung bis Ende 2024 bliebe noch immer gen\u00fcgend Zeit. Zweitens k\u00f6nnte man alternativ beim Bundesmodell den Aufwand reduzieren. So k\u00f6nnte zum Beispiel eine einfache Umrechnung von der Nutzfl\u00e4che zur Bruttogrundfl\u00e4che erfolgen. Zudem k\u00f6nnten die Bodenrichtwerte von der Finanzverwaltung sp\u00e4ter automatisch in den Prozess eingebunden werden. Derzeit m\u00fcssen die Unternehmen diese Werte auf Internetseiten der L\u00e4nder herausfinden und deklarieren. Drittens \u2013 und das w\u00e4re die beste Variante \u2013 k\u00f6nnte eine Kombination dieser beiden Optionen gew\u00e4hlt werden: mehr Zeit f\u00fcr schlankere Informationspflichten. Auf diese Weise w\u00fcrden nicht nur Unternehmen, B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger deutlich entlastet, sondern die Steuerberaterinnen und Steuerberater sowie die Finanzverwaltung selbst. Damit w\u00fcrde auch die alle sieben Jahre vorgesehene Aktualisierung der Daten erheblich einfacher.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Quelle: DIHK, Mitteilung vom 28.07.2022<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Unternehmen mangelt es derzeit wahrlich nicht an Herausforderungen \u2013 und dann trudelt auch noch Post vom Finanzamt ein: Die Umsetzung der 2019 beschlossenen Reform der Grundsteuer steht an. Insgesamt m\u00fcssen rund 36 Millionen Grundst\u00fccke (und oft auch darauf stehende Geb\u00e4ude) neu bewertet werden. 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